BT-Drucksache 17/5890

Beschäftigung von Lobbyisten im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Vom 24. Mai 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/5890
17. Wahlperiode 24. 05. 2011

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Niema Movassat, Christine Buchholz, Heike Hänsel,
Paul Schäfer (Köln), Alexander Ulrich und der Fraktion DIE LINKE.

Beschäftigung von Lobbyisten im Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung

Lobbyisten nehmen immer stärker Einfluss auf Politik und Öffentlichkeit. In
Berlin arbeiten laut LobbyControl – Initiative für Transparenz und Demokratie
e. V. schätzungsweise 5 000 Lobbyisten. Ihre Aufgabe ist die gezielte Einfluss-
nahme auf politische Entscheidungen.

Dass Interessengruppen ihre Anliegen zu Gehör bringen und ihre Wünsche und
Bedenken in die politische Entscheidungsfindung einbringen, ist legitim. Mei-
nungs- und Koalitionsfreiheit sind zentrale demokratische Grundrechte. In
seiner heutigen Ausprägung bringt der Lobbyismus jedoch die Demokratie in
Bedrängnis.

Laut der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Einsatz von außerhalb des öf-
fentlichen Dienstes Beschäftigten (externen Personen) in der Bundesverwaltung
vom 17. Juli 2008 soll der Einsatz von externen Personen im Regelfall sechs
Monate nicht überschreiten und dauerhafter Bedarf an Fachwissen nicht durch
externe Personen gedeckt werden. Der Einsatz externer Personen aus Unterneh-
men und Institutionen, zu denen die Institution der Bundesverwaltung in den
letzten zwei Jahren Geschäftsbeziehungen unterhalten hat, wird als nicht zuläs-
sig erklärt. Ebenso wenig zulässig ist der Einsatz externer Personen u. a. in
leitenden Funktionen, in Funktionen im Leitungsbereich und in zentralen Kon-
trollbereichen, in Funktionen mit abschließender Entscheidungsbefugnis, in
Funktionen, deren Ausübung die konkreten Geschäftsinteressen der entsenden-
den Stelle unmittelbar berührt, sowie in Funktionen im Zusammenhang mit der
Vergabe öffentlicher Aufträge.

Laut dem aktuellen Bericht des Bundesministeriums des Innern zu externen Mit-
arbeiterinnen und Mitarbeitern an das Parlament beschäftigen die Bundesminis-
terien dennoch weiterhin zahlreiche externe Mitarbeiter an wichtigen Positio-
nen: Allein 56 Externe – zum Beispiel Angestellte von Lobbyorganisationen –
haben im zweiten Halbjahr 2010 in der Bundesverwaltung gearbeitet.

Auch im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwick-
lung (BMZ) soll ein Mitarbeiter des Bundesverbandes der Deutschen Industrie
e. V. (BDI) beschäftigt und unter anderem für die „Koordinierung von BMZ-

Positionen“ zuständig sein. Da das BMZ z. B. im Rahmen der Rohstoffstrategie,
aber auch durch die Förderung des Einsatzes von kleinen und mittleren Unter-
nehmen in der Entwicklungszusammenarbeit eng mit dem BDI zusammenarbei-
tet, ist durchaus von einem beachtlichen Interessenkonflikt auszugehen.

Drucksache 17/5890 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass eine Mitarbeiterin/ein Mitarbei-
ter des BDI derzeit im BMZ beschäftigt ist, und wenn ja, seit wann und für
welchen Zeitraum (genaue Datumsangabe), und wenn ja, ist sie/er unter an-
derem für die „Koordinierung von BMZ-Positionen“ zuständig, und mit
welchen weiteren Aufgaben ist sie/er betraut (genaue Bezeichnung der
Arbeitsfelder laut Arbeitsvertrag, aufgrund weiterer Vereinbarungen und
aufgrund von Dienstanweisungen)?

2. Wie viele weitere externe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter welcher Institu-
tionen, Organisationen und Unternehmen sind derzeit im BMZ beschäftigt,
(bitte jeweils unter Angabe der Dauer des Beschäftigungsverhältnisses, der
Positionen und der Aufgabenbereiche)?

3. Kann das BMZ den Einsatz von externen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
über einen Zeitraum von sechs Monaten hinaus ausschließen und damit die
Umsetzung der Verwaltungsvorschrift, dass dauerhafter Bedarf an Fachwis-
sen im BMZ nicht durch externe Personen gedeckt wird, gewährleisten?

4. Kann das BMZ den Einsatz von externen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
in leitenden Funktionen, in Funktionen im Leitungsbereich und in zentralen
Kontrollbereichen, in Funktionen mit abschließender Entscheidungsbefug-
nis, in Funktionen, deren Ausübung die konkreten Geschäftsinteressen der
entsendenden Stelle unmittelbar berührt, sowie in Funktionen im Zusam-
menhang mit der Vergabe öffentlicher Aufträge ausschließen?

5. Wie viele befristete externe Arbeitsverträge hat das BMZ derzeit abge-
schlossen und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter welcher Institutionen, Or-
ganisationen und Unternehmen sind derzeit im BMZ beschäftigt (bitte
jeweils unter Angabe der Dauer des Beschäftigungsverhältnisses, der Posi-
tionen und der Aufgabenbereiche)?

6. Wie viele weitere externe entgeltliche Auftragsverhältnisse, die Beratungs-
oder sonstige Dienstleistungen zum Gegenstand haben, hat das BMZ derzeit
abgeschlossen und mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern welcher Institu-
tionen, Organisationen und Unternehmen (bitte jeweils unter Angabe der
Dauer des Beschäftigungsverhältnisses, der Positionen und der Aufgaben-
bereiche)?

7. Inwiefern kann das BMZ garantieren, dass die Beschäftigung externer Mit-
arbeiterinnen und Mitarbeiter nicht der Einsparung von Arbeitsplätzen auch
im Zuge der Strukturreform der technischen Zusammenarbeit und der damit
einhergehenden Verschmelzung der drei Durchführungsorganisationen der
technischen Zusammenarbeit Deutscher Entwicklungsdienst (DED), Inter-
nationale Weiterbildung und Entwicklung gGmbH (InWEnt) und Deutsche
Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) zur Deutschen Gesell-
schaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ), gedient hat und dient?

8. Aus welchen Gründen werden die externen Mitarbeiterinnen und Mitarbei-
ter jeweils vom BMZ beschäftigt (bitte konkrete Angabe von Gründen für
jedes externe Beschäftigungsverhältnis)?

9. Wer bzw. welche Abteilung im BMZ ist zuständig für die Entscheidung, ex-
ternes Personal zu beschäftigen?

10. Wie viel externes Personal welcher Organisationen, Institutionen und Un-
ternehmen wurde seit 1998 vom BMZ beschäftigt (nach Jahren und Abtei-
lungen aufgeschlüsselt)?

11. Wie verhindert das BMZ Interessenkonflikte dieser externen Mitarbeiterin-

nen und Mitarbeiter im jeweils konkreten Fall?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/5890

12. Wie hat sich der Personalbestand des BMZ insgesamt und in diesen Abtei-
lungen seit 1998 entwickelt?

13. Gab es im BMZ seit Regierungsantritt 2009 insgesamt einen personellen
Aufwuchs, und wenn ja wie viele Stellen, und wenn ja, wie viele dieser
Positionen wurden durch externe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter besetzt?

Berlin, den 20. Mai 2011

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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