BT-Drucksache 17/5888

Relevanz der Nullbescheide für Rüstungsexporte aus Deutschland

Vom 24. Mai 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/5888
17. Wahlperiode 24. 05. 2011

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Paul Schäfer (Köln), Jan van Aken, Christine Buchholz,
Sevim Dag˘delen, Harald Koch, Niema Movassat, Alexander Ulrich und der
Fraktion DIE LINKE.

Relevanz der Nullbescheide für Rüstungsexporte aus Deutschland

Laut dem Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen (KrWaffKontrG) und
dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG) unterliegt der Export von Rüstungsgütern
im Prinzip einem Genehmigungsvorbehalt seitens der Bundesregierung. Aller-
dings werden nicht alle Güter, die militärisch verwendet werden können, wie
z. B. Motoren und Getriebe (siehe Bundestagsdrucksache 17/5272), auto-
matisch von den Ausfuhrlisten Teil I Abschnitt A und Teil I Abschnitt C erfasst.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) kann nach der
Prüfung des Antrags entscheiden, dass für das Exportvorhaben keine Genehmi-
gungspflicht besteht, und erteilt dann für dieses Vorhaben einen „Nullbescheid“.
Damit würde diese konkrete Ausfuhr sowie deren Endverbleib eines im Prinzip
nach wie vor militärisch verwendbaren Gutes nicht weiter erfasst werden. Eine
solche Praxis erschwert nicht nur die Transparenz und Nachvollziehbarkeit von
deutschen Rüstungsexporten, sondern birgt rüstungskontrollpolitisch ein erheb-
liches Risiko für eine gefährliche Weiterverbreitung deutscher Rüstungstechno-
logie.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie viele „Nullbescheide“ wurden vom BAFA seit 2000 erteilt (bitte auf-
schlüsseln nach Jahren)?

2. Unter welchen Umständen haben die Antragsteller einen Anspruch auf Er-
teilung eines „Nullbescheids“, und in wie vielen Fällen wurde diesbezüglich
gegen die Entscheidung des BAFA Widerspruch eingelegt?

3. Kann ein „Nullbescheid“ widerrufen werden, und wenn ja, in wie vielen Fäl-
len ist das vorgekommen, und welche Güter waren betroffen?

4. Wie viele dieser „Nullbescheide“ betrafen den Export von im Prinzip militä-
risch verwendbaren Gütern bzw. militärisch verwendbarer Technologie (bitte
aufschlüsseln nach Jahren)?

5. Wie viele dieser „Nullbescheide“ betrafen den Export von Gütern und Tech-
nologie, die für fremde Streitkräfte oder ausländische Rüstungsunternehmen

bestimmt waren (bitte aufschlüsseln nach Jahren, Empfänger und Waren-
wert)?

6. Wie verteilen sich die seit 2000 erteilten „Nullbescheide“ für den Export von
militärisch verwendbaren Gütern und an ausländische Streitkräfte und Rüs-
tungsunternehmen gelieferten Gütern gegebenenfalls auf die Positionen der
Ausfuhrliste Teil I Abschnitt A und Teil I Abschnitt C, und welchen Waren-
wert hatten diese Exportanträge (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

Drucksache 17/5888 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
7. Um welche militärisch verwendbaren Güter handelte es sich jeweils konkret
bei den seit 2000 erteilten „Nullbescheiden“ (bitte unter Nennung der Waren-
bezeichnung und der jeweiligen Stückzahl)?

8. Gab es seit 2000 „Nullbescheide“ für militärisch nutzbare Güter, von denen
bestimmte Empfängerländer (z. B. jene, die auf der Länderliste K stehen)
ausgenommen waren, und wenn ja, welche Güter betrafen diese (bitte unter
Nennung der Warenbezeichnung)?

Berlin, den 20. Mai 2011

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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