BT-Drucksache 17/5873

Das Instrument für Stabilität der Europäischen Union und hieraus finanzierte sicherheitspolitische Maßnahmen

Vom 19. Mai 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/5873
17. Wahlperiode 19. 05. 2011

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Sevim Dag˘delen, Dr. Diether Dehm, Heike Hänsel, Inge Höger,
Niema Movassat und der Fraktion DIE LINKE.

Das Instrument für Stabilität der Europäischen Union und hieraus finanzierte
sicherheitspolitische Maßnahmen

Das Instrument für Stabilität (IfS) ist inhaltlich und institutionell an der ver-
meintlichen Schnittstelle zwischen Entwicklungspolitik und Sicherheitspolitik
angesiedelt. Die Verordnung (EG) Nr. 1717/2006 des Europäischen Parlaments
und des Rates zur Schaffung eines Instruments für Stabilität, mit der das Instru-
ment eingerichtet wurde, bezieht sich entsprechend auf die Schlussfolgerungen
des Rates vom November 2004, wonach „Frieden, Sicherheit und Stabilität …
unerlässliche Elemente für ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum und die Be-
kämpfung der Armut“ seien. Das Instrument für Stabilität beschränkt sich je-
doch auf die vermeintlich sicherheitspolitischen Vorbedingungen für Entwick-
lung und soll in dieser Hinsicht „die humanitäre Hilfe und die langfristigen
Kooperationsinstrumente“ der EU „ergänzen“. Dabei soll es die „Ziele der
Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik“ sowie der Politik der Inneren
Sicherheit innerhalb der EU unterstützen und die durch das IfS finanzierten
Maßnahmen „müssen mit ihnen vereinbar sein und dürfen sie nicht beeinträch-
tigen“. Zugleich soll das IfS der Bekämpfung des Terrorismus und der organi-
sierten Kriminalität dienen. Mögliche Zielkonflikte zwischen den außenpoliti-
schen, innenpolitischen und sicherheitspolitischen Zielen der EU einerseits, die
unter anderem einen billigen Zugang zu Rohstoffen und eine strikte Kontrolle
der Migration beinhalten, und der erklärten entwicklungspolitischen Zielsetzung
andererseits finden dabei keine Berücksichtigung.

Konkret gefördert werden sollen nach Artikel 1 Absatz 2 der Verordnung (EG)
Nr. 1717/2006 Maßnahmen im Krisenfall bzw. dessen unmittelbaren Vorfeld,
um die jeweilige Regierung zu stabilisieren und ihre Reaktionsfähigkeit zu er-
höhen oder Maßnahmen „im Kontext stabiler Kooperationsbedingungen“, die
dem „Aufbau von Kapazitäten“ dienen, „um spezifische globale und transre-
gionale Bedrohungen mit destabilisierender Wirkung zu bewältigen“. Die in der
Verordnung enthaltene Auflistung möglicher Maßnahmen, die jedoch keines-
falls erschöpfend ist und auch die Möglichkeit zusätzlicher, außerordentlicher
„Hilfsmaßnahmen“ einräumt, umfasst ein breites Spektrum an Handlungs-
optionen von Infrastrukturmaßnahmen bis hin zur Unterstützung beim Polizei-

aufbau und der Restrukturierung der Streitkräfte, um befreundete Regime zu
stärken oder nach Krisen den Staatsaufbau zu unterstützen. Dabei wird explizit
festgehalten, dass Mittel aus dem IfS auch dann ausbezahlt werden können,
wenn die Zusammenarbeit mit dem entsprechenden, unter internem oder exter-
nen Druck stehenden Regimen, aufgrund von Klauseln in internationalen Ab-
kommen – beispielsweise aufgrund schwerer Menschenrechtsverletzungen –
ausgesetzt ist. Die Mittel können sowohl als Budgethilfen oder Sachleistungen

Drucksache 17/5873 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

zur Deckung von Betriebskosten oder als Finanzierung von Programmen an die
Regierung oder einzelne Gebietskörperschaften, an Europäische Agenturen,
Nichtregierungsorganisationen (NGOs) und internationale Organisationen und
selbst an privatwirtschaftliche Unternehmen ausbezahlt werden, soweit „sie
einen Beitrag zur Verwirklichung der Ziele dieser Verordnung leisten“. Somit
bietet das IfS ein flexibles Instrument, um instabile Staaten oder Regime im
Krisenfall jeweils entsprechend den außenpolitischen, innenpolitischen und
sicherheitspolitischen Zielen der EU zu stabilisieren.

Die hierfür nötige Flexibilität wird vor allem durch „außerordentliche Hilfsmaß-
nahmen“ und „Interimsprogramme“ sowie „Sondermaßnahmen“ gewährleistet.
Von den über 2 Mrd. Euro, mit denen das Instrument für Stabilität für den Zeit-
raum 2007 bis 2013 ausgestattet wurde, sind mindestens 72 Prozent (1,48 Mrd.
Euro) für solche kurzfristigen Maßnahmen vorgesehen.

Während durch Mehrländerstrategiepapiere, thematische Strategiepapiere und
die Mehrjahresrichtprogramme für den kleineren Teil der längerfristigen Maß-
nahmen eine gewisse Transparenz gewährleistet ist, ist die kurzfristige Mittelal-
lokation aus dem IfS öffentlich nicht nachvollziehbar. Die Homepage des Euro-
päischen Auswärtigen Dienstes weist bislang kein einziges aus dem IfS finan-
ziertes Projekt konkret aus (http://eeas.europa.eu/ifs/projects/index_en.htm).
Ein Jahresbericht über die Mittelverwendung im Jahr 2009 erschien im Septem-
ber 2010. Er unterstreicht bereits durch eine angefügte Karte einen geo-
graphischen Zusammenhang zwischen dem Einsatz von kurzfristig aus dem IfS
bereitgestellten Mitteln und Missionen der Gemeinsamen Außen- und Sicher-
heitspolitik (GASP). Demnach wurden knapp 25 Prozent der Krisenreaktions-
mittel aus dem IfS für Projekte in Sub-Sahara-Afrika, knapp 20 Prozent für Pro-
jekte in Asien und dem Pazifik, 17,5 Prozent für Projekte in Nordafrika und dem
Nahen und Mittleren Osten sowie knapp 15 Prozent für Projekte in Osteuropa
und auf dem westlichen Balkan bereitgestellt. Mit den umfangreichsten Mit-
telaufwendungen wurden 2009 nach Georgien (über 30 Mio. Euro) mit den paläs-
tinensischen Autonomiegebieten (27,5 Mio. Euro), dem Kosovo (25 Mio. Euro),
der Demokratischen Republik Kongo (DRC) und dem Tschad (je etwa 15 Mio.
Euro) jeweils Regime unterstützt, die zugleich durch GASP-Missionen stabi-
lisiert wurden. In den palästinensischen Autonomiegebieten finden wie im
Kosovo umfangreiche „Rechtsstaatsmissionen“ statt, in deren Rahmen in enger
Zusammenarbeit mit internationalen Streitkräften unter Bedingungen, die einer
militärischen Besatzung ähneln, Polizeikräfte aufgebaut werden. Die Präsiden-
ten des Tschad und der DRC hatten zuvor ergänzend zum Polizeiaufbau auch
militärischen EU-Missionen zugestimmt und diese zur Schwächung der Oppo-
sition instrumentalisieren können. In Georgien konnten die Mittel aus dem IfS
von der Regierung Micheil Saakaschwili zum raschen Wiederaufbau genutzt
werden, nachdem diese innenpolitisch aufgrund des Krieges vom August 2008
unter massiven Druck geraten war. Ebenfalls aus dem Instrument für Stabilität
finanziert die Europäische Union die demokratisch nicht legitimierte Über-
gangsregierung Somalias (TFG), die zu ihrer Unterstützung im Land befindliche
Mission der Afrikanischen Union AMISOM sowie die kenianische Justiz, die
sich bereit erklärt hatte, Piraterieverdächtigen, die im Rahmen der EU-Mission
Atalanta festgesetzt wurden, den Prozess zu machen. Somit erscheint das IfS als
inoffizielles Budget, welches die Haushaltsmittel für die Gemeinsame Außen-
und Sicherheitspolitik der EU, die 2007 bis 2013 im Durchschnitt jährlich ledig-
lich 250 Mio. Euro umfassten und explizit auf nicht-militärische Ausgaben be-
schränkt war, beträchtlich erweitert.

Auch die aktuelle Praxis zur Bereitstellung kurzfristiger Mittel aus dem IfS deu-
tet darauf hin, dass sie sehr viel stärker wirtschafts- und sicherheitspolitischen
Interessen und der Stabilisierung kooperationswilliger Regime ganz ungeachtet

der Menschenrechtslage im jeweiligen Land dient, als entwicklungspolitischen
Zielsetzungen. So wurden der Regierung Alassane Ouattara in Côte d’Ivoire

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/5873

kurz vor der Offensive der FRCI, bei der tausende Menschen umkamen und es
zu zahlreichen Massakern an der unbewaffneten Zivilbevölkerung kam, 1 Mio.
Euro aus dem IfS zugesagt. 2 Mio. Euro wurden erneut für die DRC bereitge-
stellt, um einen „sicheren“ Ablauf der für November 2011 geplanten Wahlen zu
unterstützen, obwohl die Regierung Joseph Kabila mit massiver Repression ver-
sucht, die Oppositionskandidaten auszuschalten.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Woher stammen die Mittel des IfS, und wer entscheidet auf welcher recht-
lichen Grundlage über deren Verwendung?

2. Wann und wie werden der Deutsche Bundestag und das Europäische Par-
lament über die Bereitstellung von Mitteln aus dem IfS informiert?

3. Welcher Anteil der Mittel des IfS stammt aus dem Bundeshaushalt, und
welcher Anteil hieran stammt aus in Deutschland erhobenen Steuermitteln?

4. Welcher Anteil der bislang aus dem IfS bereitgestellten Mittel wurde von
der Europäischen Kommission gegenüber der Organisation für wirtschaft-
liche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) als Beiträge zur Öffent-
lichen Entwicklungszusammenarbeit (Official Development Assistance –
ODA) ausgewiesen, und welche Anteile der bislang aus dem IfS bereit-
gestellten Mittel hält die Bundesregierung für nach den OECD-Kriterien
anrechnungsfähig?

5. Wie hoch ist der Anteil von Maßnahmen der sogenannten zivil-militä-
rischen Zusammenarbeit innerhalb der aus dem IfS bereitgestellten Mittel
(bitte prozentual und absolut ausweisen)?

6. Wie hoch ist der prozentuale und in absoluten Zahlen ausgedrückte Anteil
von solchen zivil-militärischen Maßnahmen, der als Entwicklungshilfe im
Rahmen der ODA-Quote ausgewiesen wird?

7. Welche Länder erhielten bislang (auch über Dritte, Internationale Organisa-
tionen oder Treuhandfonds) Mittel aus dem IfS für Reformen der Justiz
(bitte nach Jahren und Summen aufgelistet)?

8. Welche Länder erhielten bislang (auch über Dritte, Internationale Organisa-
tionen oder Treuhandfonds) Mittel aus dem IfS für Reformen, Ausbildung
oder Überwachung der Polizei (bitte nach Jahren und Summen aufgelistet)?

9. Welche Länder erhielten bislang (auch über Dritte, Internationale Organisa-
tionen oder Treuhandfonds) Mittel aus dem IfS für Reformen der Streit-
kräfte (bitte nach Jahren und Summen aufgelistet)?

10. Welche internationalen oder Regionalorganisationen erhielten bislang
(auch über Dritte, Internationale Organisationen oder Treuhandfonds) Mit-
tel aus dem IfS, die in Zusammenhang mit Militäreinsätzen der UN oder der
Afrikanischen Union (AU) standen (bitte nach Jahren und Summen aufge-
listet)?

11. Welche Länder und welche Regionalorganisationen erhielten bislang (auch
über Dritte, Internationale Organisationen oder Treuhandfonds) Mittel aus
dem IfS, die der Ausbildung oder Fortbildung von Soldaten oder Polizisten
dienten (bitte nach Jahren und Summen aufgelistet)?

12. Welche privatwirtschaftlichen Unternehmen wurden bislang für ihre Liefe-
rungen und Leistungen aus dem IfS bezahlt (bitte nach Jahren, Zielland,
Umfang der Zahlungen und Zweck auflisten)?

13. Welche Internationalen Organisationen und NGOs erhielten bislang Zah-

lungen aus dem IfS (bitte nach Jahren, Umfang der Zahlungen und Zweck
auflisten)?

Drucksache 17/5873 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

14. Zu welchen Anteilen flossen bislang Gelder aus dem IfS an zivilgesellschaft-
liche Organisationen und an regierungsamtliche Stellen in den Empfänger-
ländern?

15. Welche Summen wurden bislang aus dem IfS jeweils an

a) regierungsamtliche Stellen,

b) an Internationale Organisationen und

c) an zivilgesellschaftliche Organisationen in Mali ausbezahlt (bitte nach
Jahren auflisten)?

16. Welche Summen wurden bislang aus dem IfS jeweils an

a) regierungsamtliche Stellen,

b) an Internationale Organisationen und

c) an zivilgesellschaftliche Organisationen in Mauretanien ausbezahlt
(bitte nach Jahren auflisten)?

17. Welche Summen wurden bislang aus dem IfS jeweils an

a) regierungsamtliche Stellen,

b) an Internationale Organisationen und

c) an zivilgesellschaftliche Organisationen in Niger ausbezahlt (bitte nach
Jahren auflisten)?

18. Welche Summen wurden bislang aus dem IfS jeweils an

a) regierungsamtliche Stellen,

b) an Internationale Organisationen und

c) an zivilgesellschaftliche Organisationen in Äthiopien ausbezahlt (bitte
nach Jahren auflisten)?

19. Welche Summen wurden bislang aus dem IfS jeweils an

a) regierungsamtliche Stellen,

b) an Internationale Organisationen und

c) an zivilgesellschaftliche Organisationen in Somalia ausbezahlt (bitte
nach Jahren auflisten)?

20. Welche Summen wurden bislang aus dem IfS jeweils an

a) regierungsamtliche Stellen,

b) an Internationale Organisationen und

c) an zivilgesellschaftliche Organisationen in Tschad ausbezahlt (bitte nach
Jahren auflisten)?

21. Welche Summen wurden bislang aus dem IfS jeweils an

a) regierungsamtliche Stellen,

b) an Internationale Organisationen und

c) an zivilgesellschaftliche Organisationen in der Demokratischen Repu-
blik Kongo ausbezahlt (bitte nach Jahren auflisten)?

22. Welche Summen wurden bislang aus dem IfS jeweils an

a) regierungsamtliche Stellen,

b) an Internationale Organisationen und

c) an zivilgesellschaftliche Organisationen in Simbabwe ausbezahlt (bitte

nach Jahren auflisten)?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/5873

23. Welche Summen wurden bislang aus dem IfS jeweils an

a) regierungsamtliche Stellen,

b) an Internationale Organisationen und

c) an zivilgesellschaftliche Organisationen in Côte d’Ivoire ausbezahlt
(bitte nach Jahren auflisten)?

24. Welche Summen wurden bislang aus dem IfS jeweils an

a) regierungsamtliche Stellen,

b) an Internationale Organisationen und

c) an zivilgesellschaftliche Organisationen in Georgien ausbezahlt (bitte
nach Jahren auflisten)?

25. Welche Summen wurden bislang aus dem IfS jeweils an

a) regierungsamtliche Stellen,

b) an Internationale Organisationen und

c) an zivilgesellschaftliche Organisationen in Belarus ausbezahlt (bitte
nach Jahren auflisten)?

26. Welche Summen wurden bislang aus dem IfS jeweils an

a) regierungsamtliche Stellen,

b) an Internationale Organisationen und

c) an zivilgesellschaftliche Organisationen in Tunesien ausbezahlt (bitte
nach Jahren auflisten)?

27. Welche Summen wurden bislang aus dem IfS jeweils an

a) regierungsamtliche Stellen,

b) an Internationale Organisationen und

c) an zivilgesellschaftliche Organisationen in Ägypten ausbezahlt (bitte
nach Jahren auflisten)?

28. Standen die aus dem IfS für Tschad bereitgestellten Mittel nach Kenntnis
und Auffassung der Bundesregierung in einem Zusammenhang mit der
Zustimmung der Regierung Idriss Itno Déby zur Durchführung eines EU-
Militäreinsatzes im Osten des Tschad?

29. Standen die aus dem IfS für Kenia bereitgestellten Mittel nach Kenntnis und
Auffassung der Bundesregierung in einem Zusammenhang mit der Zustim-
mung der Regierung zur juristischen Verfolgung mutmaßlicher Piraten, die
im Rahmen der EU-Militärmission Atalanta festgesetzt wurden?

30. Welche Nachweise über die Verwendung der aus dem IfS bereitgestellten
Gelder an die Regierungen des Tschad, der DRC, Somalias, der Côte
d’Ivoire und Georgien liegen der Bundesregierung vor?

31. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass die Empfängerstaaten von
Zahlungen aus dem IfS auch insofern profitieren, dass ihnen hierdurch grö-
ßere Summen für die Anschaffung von Waffen oder für die interne Repres-
sion geeigneten Gütern zur Verfügung stehen, und welche Verfahren sind
dafür vorgesehen, dies auszuschließen?

32. Wann und an wen bzw. welche ivorischen Institutionen wurden bislang An-
teile der 1 Mio. Euro, die im März 2011 kurzfristig aus dem Instrument für
Stabilität der Regierung Alassane Ouattaras zur Verfügung gestellt wurden,

ausbezahlt?

Drucksache 17/5873 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

33. Welche konkreten Programme werden mit diesen Geldern unterstützt?

34. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass diese Gelder weder direkt
(etwa für den Kauf von Waffen, Munition, Verpflegung für die FRCI) noch
indirekt (etwa durch die Bereitstellung von Treibstoff, der es den Anhän-
gern Alassane Ouattaras ermöglichen sollte, in Abidjan zu demonstrieren)
für die Offensive der Republikanischen Kräfte (FRCI) Ende März 2011 ver-
wendet wurden, in deren Rahmen es zu zahlreichen Opfern unter der Zivil-
bevölkerung und regelrechten Massakern, etwa in Duékoué, kam?

Berlin, den 17. Mai 2011

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.