BT-Drucksache 17/5852

Unterschiedliche Besteuerung von Zusatzversorgungsrenten für in Belgien lebende Rentnerinnen und Rentner

Vom 16. Mai 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/5852
17. Wahlperiode 16. 05. 2011

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Bettina Herlitzius, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn,
Maria Klein-Schmeink und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Unterschiedliche Besteuerung von Zusatzversorgungsrenten für in Belgien
lebende Rentnerinnen und Rentner

Die Oberfinanzdirektion Rheinland und das Finanzamt Neubrandenburg haben
unterschiedliche Vorstellungen, welchem Land die Besteuerung der Zusatz-
versorgungsrenten für in Belgien lebende Rentnerinnen und Rentner obliegt.
Nach Ansicht der Oberfinanzdirektion Rheinland obliegt die Besteuerung der
Zusatzversorgungsrenten dem Wohnsitzstaat. Das Finanzamt Neubrandenburg
als zentrales deutsches Finanzamt für „Grenzgänger-Rentner“ vertritt die Auf-
fassung, dass Deutschland die Besteuerung obliegt.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche Gründe führen die Oberfinanzdirektion Rheinland und das Finanz-
amt Neubrandenburg für die unterschiedliche Besteuerung von Zusatzver-
sorgungsrenten für in Belgien lebende Rentnerinnen und Rentner an?

2. Wie beurteilt die Bundesregierung diese Ungleichbehandlung?

3. Was unternimmt die Bundesregierung, um eine einheitliche Besteuerung der
Zusatzversorgungsrenten für die Betroffenen herbeizuführen?

4. Wann können die betroffenen Rentnerinnen und Rentner mit einer einheit-
lichen Regelung rechnen?

5. Hat die Bundesregierung Kenntnis von weiteren Streitigkeiten bezüglich der
Zuständigkeit zwischen dem Finanzamt Neubrandenburg und anderen
Finanzdirektionen bezüglich der Besteuerung von Zusatzversorgungsrenten
von im Ausland lebenden Rentnerinnen und Rentnern?

Wenn ja, von welchen, und wie will die Bundesregierung darauf reagieren?

Berlin, den 13. Mai 2011

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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