BT-Drucksache 17/5845

Sachstandsabfrage B 66n Leopoldshöhe

Vom 13. Mai 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/5845
17. Wahlperiode 13. 05. 2011

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Bettina Herlitzius, Dr. Anton Hofreiter, Winfried Hermann,
Stephan Kühn, Ingrid Nestle, Daniela Wagner, Dr. Valerie Wilms und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Sachstandsabfrage B 66n Leopoldshöhe

Der Bundesverkehrswegeplan (BVWP) führt, unter der BVWP-Nr. NW8189,
den Ausbau der B 66 am Ortseingang Leopoldshöhe/Asemissen als Maßnahme
mit Vordringlichem Bedarf auf. Die Ausbauplanungen stammen aus den 60er-
und 70er-Jahren. Der BVWP sieht einen vierspurigen Ausbau mit Standstreifen
auf einer Länge von 2,12 km (Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen)
bzw. 1,9 km (BVWP) vor.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie hoch wären nach Erfahrungswerten die Einsparpotenziale, wenn auf
zwei Spuren verzichtet würde?

2. Ist bei den Planungen für den Ausbau der B 66n (BVWP-Nr. NW8189) mit
zwei Bahnen mit je zwei Spuren, Mittelstreifen, Standstreifen und zwei Brü-
ckenbauwerken die Tatsache mit eingeflossen, dass die B 66 im Anschluss an
dieses Ausbaustück Richtung Lage (BVWP-Nr. NW7526) aufgrund politi-
scher Beschlüsse einbahnig, zweispurig und ohne Standstreifen bleibt?

3. Welche verkehrlichen Maßnahmen hält die Bundesregierung für sinnvoll, um
dieser Situation eines verkehrlichen Flaschenhalses Rechnung zu tragen?

4. Wieso ist an der Kreuzung B 66/L 751, an der das Hauptverkehrsaufkommen
von der B 66 auf die L 751 abfließt, ein planfreier Ausbau vorgesehen, anstatt
eines Kreisverkehrs, der den abfließenden Verkehr viel besser und mit gerin-
gerem Flächenverbrauch bewältigen könnte?

5. Läuft eine Versiegelung einer Fläche von 45 000 m2 für eine Ausbaustrecke
von 2,1 km nicht dem Ziel der Bundesregierung zuwider, den Flächenver-
brauch zu vermindern und bis 2020 auf 30 ha pro Tag zu reduzieren?

6. Ist die gutachterlich bestätigte Gefährdung der Trinkwasserversorgung der
Gemeinde Leopoldshöhe durch die geplanten, bis zu 6 Meter tiefen Ein-
schnitte der neuen Trasse bei den Planungen berücksichtigt worden?

7. Wenn die Gefährdung der Trinkwasserversorgung berücksichtigt wurde, wie

ist der Bau der B 66n vor diesem Hintergrund zu rechtfertigen?

8. Durch die geplante Planfreiheit des ersten Knotenpunktes und die Vierspurig-
keit des 2,1 km langen Teilstücks muss zu Beginn der Ausbaustrecke ein be-
stehendes Brückenbauwerk (Fußgängerbrücke) verbreitert werden; stehen
diese Kosten in angemessener Relation zum Nutzeffekt des Neubaustücks?

Drucksache 17/5845 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
9. Hat die Bundesregierung bei ihren Entscheidungen, die durch den Ausbau
zu erwartende Mehrbelastung der Zubringerstraßen zur B 66n und die da-
durch erforderlichen weiteren Maßnahmen und Kosten an diesen Straßen
berücksichtigt?

10. Wie setzt sich der hohe Nutzen-Kosten-Verhältnis-Wert von 5,3 für das Pro-
jekt B 66n Leopoldshöhe (BVWP-Nr. NW8189) zusammen?

Berlin, den 13. Mai 2011

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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