BT-Drucksache 17/5844

Umsetzung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts zur Fangquotenvergabe

Vom 13. Mai 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/5844
17. Wahlperiode 13. 05. 2011

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Cornelia Behm, Dr. Valerie Wilms, Ulrike Höfken, Bärbel Höhn,
Undine Kurth (Quedlinburg), Nicole Maisch, Friedrich Ostendorff, Markus Tressel
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Umsetzung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts zur Fangquotenvergabe

Am 24. März 2011 hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in einem Urteil
(BVerwG 3 C 6.10) festgestellt, dass die Bundesanstalt für Landwirtschaft und
Ernährung (BLE) bei der Bemessung von Fangquoten in Verfahren zur Erteilung
von Fangerlaubnissen nach dem Seefischereigesetz den aus den Schiffssicher-
heitszeugnissen ersichtlichen Einsatzgebieten der Fischereifahrzeuge Rechnung
zu tragen hat, und damit die Revision der BLE gegen ein entsprechendes Urteil
des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts vom 26. Juni 2009 (1 Bf 293/07)
abgewiesen. Dementsprechend ist es – entgegen der bisherigen Praxis der
BLE – nicht erlaubt, Fischereibetrieben der Küstenfischerei Fangquoten in Ge-
bieten zuzuteilen, die sie laut Schiffssicherheitszeugnis bzw. Fahrterlaubnis-
schein der Seeberufsgenossenschaft nicht befahren dürfen. Damit geht ein seit
2005 dauernder Rechtsstreit zu Ende.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie beurteilt die Bundesregierung das o. g. Urteil des Bundesverwaltungs-
gerichts aus fischereipolitischer Sicht?

2. Wie beurteilt die Bundesregierung das o. g. Urteil des Bundesverwaltungs-
gerichts aus Sicht der Sicherheit der Seeschifffahrt?

3. Aus welchem Grund bzw. wodurch veranlasst hat die Bundesanstalt für
Landwirtschaft und Ernährung Revision gegen das Urteil eingelegt?

4. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus diesem Urteil?

5. Wann und wie wird das Verfahren der Bundesanstalt für Landwirtschaft und
Ernährung zur Erteilung von Fangerlaubnissen im Interesse der Sicherheit
der Seeschifffahrt und der Gleichbehandlung der Fischereibetriebe entspre-
chend dem Urteil angepasst?

6. Welche Konsequenzen hat das o. g. Urteil für diejenigen Fischerbetriebe, die
laut Schiffssicherheitszeugnis bzw. Fahrterlaubnisschein der Seeberufsge-
nossenschaft nur in der Küstenfischerei aktiv sein dürfen, die aber auch Fang-
quoten in Fanggebieten erhalten haben, die sie gemäß Schiffssicherheits-

zeugnis bzw. Fahrterlaubnisschein der Seeberufsgenossenschaft nicht
befahren durften, sondern für die sie eine Fahrterlaubnis für die Kleine Hoch-
seefischerei benötigen?

Sieht die Bundesregierung infolge des Urteils Betriebe der Küstenfischerei
als existenzgefährdet an?

7. Wie viele Küstenfischereibetriebe sind davon betroffen?

Drucksache 17/5844 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
8. Erwägt die Bundesregierung ggf. im Interesse des Erhalts der Küstenfische-
rei mit Mitteln der Fischereiförderung oder anderen Fördermaßnahmen ein-
zugreifen, und wenn ja, wie?

9. Wie ist es rechtlich zu bewerten, wenn Fischereibetriebe, die laut Schiffs-
sicherheitszeugnis nur in der Küstenfischerei aktiv sein dürfen, in Gebieten
gefischt haben, die sie gemäß Schiffssicherheitszeugnis nicht befahren durf-
ten?

10. Welche Sanktionen sind in diesen Fällen vorgesehen, und wie hoch sind die
ggf. ausgesprochenen Bußgelder?

11. Wird die Bundesregierung sicherstellen, dass diejenigen Küstenfischerei-
betriebe, die aufgrund des Urteils vorerst keine Fangquoten in Hochsee-
gebieten mehr erhalten können, ihre bisher zugewiesenen Fangquoten im
Hochseebereich zurückerhalten, sobald sie die dafür nötigen Schiffssicher-
heitszeugnisse vorweisen?

12. Welche Kontrollmöglichkeiten existieren, um sicherzustellen, dass die Fi-
schereifahrzeuge nur in der ihrem Schiffssicherheitszeugnis entsprechenden
Einsatzgebiet fahren und fischen?

13. Inwiefern haben sich die Kontrollmöglichkeiten durch die Einführung des
Vessel Monitoring System (VMS) und den digitalen Logbüchern verbes-
sert?

14. Wie weit rückwirkend können die diesbezüglichen Kontrollen (z. B. durch
Abgleich der digitalen Logbücher und der VMS-Daten) durchgeführt wer-
den bzw. werden sie durchgeführt?

Berlin, den 13. Mai 2011

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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