BT-Drucksache 17/582

Altstädte und historische Bauten besser schützen

Vom 28. Januar 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/582
17. Wahlperiode 28. 01. 2010

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Bettina Herlitzius, Stephan Kühn, Daniela Wagner, Cornelia
Behm, Winfried Hermann, Dr. Anton Hofreiter, Ingrid Nestle, Dr. Valerie Wilms,
Hans-Josef Fell, Ulrike Höfken, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer,
Undine Kurth (Quedlinburg), Nicole Maisch, Friedrich Ostendorff, Dr. Hermann Ott,
Dorothea Steiner, Markus Tressel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Schutz von Altstädten und historischen Bauten

Das architektonische und städtebauliche Bild unserer Städte und Dörfer ist ein
herausragendes Unterscheidungskriterium. Es sichert ihnen Identität und Un-
verwechselbarkeit und ist zugleich ein oftmals unterschätzter Standortfaktor in
Bezug auf die wirtschaftliche und touristische Konkurrenz der Städte und Re-
gionen.

Das baukulturelle Erbe ist ein lebendiger und sich ständig fortschreibender Be-
standteil der Städte und Dörfer. Die Pflege und der Erhalt dieses baukulturellen
Erbes wird auch künftig eine wichtige Rolle in der Stadtentwicklung spielen.
Bedingt durch den wirtschaftlichen und demografischen Wandel haben ost- und
westdeutsche Kommunen heute zunehmend mit einer hohen Leerstandsquote
zu kämpfen. Dies führt vielerorts zu einem Verfall der Bausubstanz und zum
Verlust städtebaulich wertvoller Gebäude. Es ist Aufgabe des Bundes im Rah-
men der Stadtbauförderung das politische und finanzielle Fundament für eine
erhaltende Stadterneuerung und ein neues nachhaltiges stadtplanerisches Leit-
bild zu schaffen.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Beabsichtigt die Bundesregierung den städtebaulichen Denkmalschutz im
Verhältnis zum Abbruch bzw. Rückbau aufzuwerten, und wenn ja, wie?

2. Beabsichtigt die Bundesregierung bei der Fortführung der Programme Stadt-
umbau Ost und West die oftmals baukulturell wertvollen innerstädtischen Alt-
bauten vor dem hoch profitablen und subventionierten Rückbau zu schützen?

3. Beabsichtigt die Bundesregierung bei der Fortführung des Förderprogramms
Stadtumbau Ost die Förderbedingungen insofern zu ändern, als dass inner-
städtische Altbauten gegenüber der subventionierten Platte nicht benachtei-
ligt werden?
4. In welcher Weise wurden die Kriterien der erhaltenden Stadterneuerung im
Rahmen einer städtebaulichen Gesamtstrategie bislang bei den Förderpro-
grammen Städtebaulicher Denkmalschutz und Stadtumbau Ost und West be-
rücksichtigt?

5. Liegt dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
(BMVBS) eine Evaluation des Bund-Länder-Programms städtebaulicher
Denkmalschutz vor, und wie sehen die Ergebnisse aus?

Drucksache 17/582 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
6. Welche Erfahrungen hat die vom BMVBS eingerichtete Transferstelle
Städtebaulicher Denkmalschutz bislang bei der Umsetzung des Program-
mes Städtebaulicher Denkmalschutz hinsichtlich der Zielgenauigkeit des
Programms gemacht?

7. Lässt sich aus den bisherigen Erfahrungen bei der Umsetzung des Förder-
programms Städtebaulicher Denkmalschutz eine notwendige Modifikation
dieses Förderprogramms insbesondere vor dem Hintergrund einer bestands-
orientierten Stadtentwicklung ableiten?

8. Welche Maßnahmen hat der Bund bislang unternommen, um die energe-
tische Sanierung von Altbauten und Denkmalen voranzutreiben?

9. Sieht die Bundesregierung einen Widerspruch beim baulichen Denkmal-
schutz auf der einen Seite und dem Einsatz von erneuerbaren Energien,
Energieeffizienz und -einsparung auf der anderen Seite, und wenn ja, welche?

10. Gibt es bezüglich einer bestandsgerechten Instandsetzung bei der Denkmal-
pflege Widersprüche zu den Forderungen der Energieeinsparverordnung
2009 und einem Wärmegesetz für erneuerbare Energien, wie z. B. in
Baden-Württemberg, und wenn ja, welche?

11. Welche Maßnahmen will die Bundesregierung treffen, damit der Klima-
schutz beim Denkmalschutzvollzug, insbesondere bezüglich der Installa-
tion von Solaranlagen, stärker Berücksichtigung findet?

12. Wie groß ist die Anzahl der stadtbildprägenden und denkmalgeschützten
Gebäude, die im Rahmen des Bund-Länder-Programms Stadtumbau Ost
abgerissen wurden (bitte nach Ländern und Kommunen aufschlüsseln)?

13. Ist der Bundesregierung bekannt, ob es bezüglich der Bindungswirkung der
Bescheinigung der Denkmalschutzbehörden unterschiedliche Umgangs-
weisen der Finanzämter in den einzelnen Bundesländern bei der steuer-
lichen Abschreibung (Denkmal-AfA) gibt bzw. in welchen Bundesländern
die Finanzämter ihr eigenes Prüfungsrecht wahrnehmen?

14. Gibt es Überlegungen der Bundesregierung hier eine bundeseinheitliche
Regelung einzuführen?

Wenn ja, wann, und wie soll diese aussehen?

Wenn nein, warum nicht?

15. Welchen Stellenwert räumt die Bundesregierung dem Engagement verschie-
dener regionaler bzw. landesweit aktiver Initiativen im Denkmalschutz, wie
beispielsweise den Denkmalwachten und ihrer Dachvereinigung, der Bun-
desarbeitsgemeinschaft unabhängiger Denkmal- und Altbauinspektions-
dienste, ein, und wie bewertet sie es?

16. Hält die Bundesregierung die Einrichtung einer deutschlandweiten Stif-
tung für vorsorgende Gebäudeinspektionen und Kleinstreparaturen im
Denkmalbereich nach dem Vorbild der niederländischen Monumenten-
wacht und dem niedersächsischen Monumentendienst für empfehlenswert,
und wenn ja, wie wird sie sich dafür engagieren?

17. Wie bewertet die Bundesregierung den Wegfall des Denkmalschutz-Son-
derprogramnms „Dach und Fach“ für die Denkmalpflege in Deutschland?

18. Hält die Bundesregierung die Auflage eines daran angelehnten neuen Pro-
gramms für sinnvoll?

Berlin, den 28. Januar 2010

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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