BT-Drucksache 17/5802

1. zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Stefan Kaufmann, Dr. Heinz Riesenhuber, Albert Rupprecht (Weiden), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Dr. Martin Neumann (Lausitz), Patrick Meinhardt, Dr. Peter Röhlinger, Birgit Homburger und der Fraktion der FDP -17/5492- Gestaltung der zukünftigen europäischen Forschungsförderung der EU (2014-2020) 2. zu dem Antrag der Abgeordneten René Röspel, Dr. Ernst Dieter Rossmann, Dr. Hans-Peter Bartels, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Krista Sager, Sylvia Kotting-Uhl, Birgitt Bender, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -17/5449- Stärkung des Europäischen Forschungsraums - Die Vorbereitung für das 8. Forschungsrahmenprogramm in die richtigen Bahnen lenken 3. zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Petra Sitte, Agnes Alpers, Dr. Martina Bunge, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. -17/5386- Europäische Forschungsförderung in den Dienst der sozialen und ökologischen Erneuerung stellen

Vom 11. Mai 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/5802
17. Wahlperiode 11. 05. 2011

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung
(18. Ausschuss)

1. zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Stefan Kaufmann, Dr. Heinz Riesenhuber,
Dr. Albert Rupprecht (Weiden), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der
CDU/CSU
sowie der Abgeordneten Dr. Martin Neumann (Lausitz), Patrick Meinhardt,
Dr. Peter Röhlinger, Birgit Homburger und der Fraktion der FDP
– Drucksache 17/5492 –

Gestaltung der zukünftigen europäischen Forschungsförderung
der EU (2014–2020)

2. zu dem Antrag der Abgeordneten René Röspel, Dr. Ernst Dieter Rossmann,
Dr. Hans-Peter Bartels, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
sowie der Abgeordneten Krista Sager, Sylvia Kotting-Uhl, Birgitt Bender,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/5449 –

Stärkung des Europäischen Forschungsraums – Die Vorbereitung für das
8. Forschungsrahmenprogramm in die richtigen Bahnen lenken

3. zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Petra Sitte, Agnes Alpers, Dr. Martina
Bunge, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/5386 –

Europäische Forschungsförderung in den Dienst der sozialen und
ökologischen Erneuerung stellen
A. Problem

Zu Nummer 1

Im Frühjahr 2010 hat die EU-Kommission mit den Vorbereitungen zur Ausge-
staltung zukünftiger Forschungs- und Innovationsförderung begonnen. Der im
Grünbuch dargestellte koordinierte Ansatz von Forschung und Innovation zur

Drucksache 17/5802 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Stärkung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit ist zu begrüßen, da die gesam-
te Wertschöpfungskette von der Grundlagenforschung bis zur Markteinführung
damit aus einem Programm gefördert wird. Angesichts der bedeutsamen Stel-
lung der Innovationsunion im Rahmen der Europa-2020-Strategie und der Rele-
vanz von Forschung und Innovation für die Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit
Europas fordert insbesondere die zu geringe Budgetierung des gegenwärtigen
Forschungsrahmenprogramms (FRP) eine Aufstockung der finanziellen Mittel.

Zu Nummer 2

Das Ziel, die Mittelbereitstellung für Forschung und Entwicklung in Europa auf
drei Prozent des Bruttoinlandproduktes zu erhöhen, wurde nicht erreicht. Das
laufende 7. FRP zeigt Schwächen, die es künftig zu vermeiden gilt. Die im aktu-
ellen EU-Haushalt bereitgestellte Summe von 54 Mrd. Euro für Forschung und
Entwicklung ist – unter Beachtung der „großen Herausforderungen“ – nicht aus-
reichend. Der Anteil an Frauen am wissenschaftlichen Personal ist mit etwa
einem Viertel zu gering. Die enorme Kostensteigerung beim internationalen Ver-
suchsreaktor ITER kann die Finanzierung kleiner Projekte erschweren. Die
Beteiligung von Industriepartnern an der gemeinsamen Forschung stagniert.
Strukturschwache Regionen und Länder drohen langfristig abzufallen. Ferner
droht der demographische Wandel zu einem europaweiten Defizit wissenschaft-
lichen Nachwuchses zu führen.

Zu Nummer 3

Das aktuelle 7. EU-Forschungsrahmenprogramm wurde unter der Leitlinie der
Lissabon-Strategie erarbeitet, wonach Europa bis 2010 zum „wettbewerbs-
fähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt“ ge-
staltet werden sollte. Dadurch, dass mehr als die Hälfte der Mittel des 7. FRP im
Rahmen industriegeführter Forschungskonsortien verausgabt werden und der
Fokus der Förderung auf die Wertschöpfung etablierter Industrien gerichtet
wurde, sind die real zu bewältigenden sozialen und ökologischen Probleme aus
dem Blickfeld geraten. Damit krankt das laufende Programm u. a. an der nicht
erkennbaren Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit
Behinderungen (BRK), an einer starken Unterrepräsentanz von Frauen in der
Forschungsförderung und einer Bevorzugung alter EU-Staaten bei der Förder-
mittelvergabe. Das zukünftige 8. Forschungsrahmenprogramm braucht gerech-
tere soziale und rechtliche Voraussetzungen.

B. Lösung

Zu Nummer 1

Die Bundesregierung soll bei der Ausgestaltung der zukünftigen europäischen
Forschungsförderung deren Relevanz vor allem für die Umsetzung der Inno-
vationsunion berücksichtigen. Ein koordinierter Lösungsansatz von Forschung
und Innovation zur Stärkung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit kann die
gesamte Wertschöpfungskette von der Grundlagenforschung bis hin zur Markt-
einführung aus einem Programm fördern. Das lässt sich insbesondere dadurch
erreichen, dass die finanziellen Mittel für Forschungs- und Innovationsförde-
rung erhöht, der Exzellenz bei der Fördermittelvergabe höchste Priorität einge-
räumt und die Marktrelevanz bei der Verbundforschung berücksichtigt werden.
Dadurch kann die Umsetzung der Innovationsunion im Rahmen der Europa-
2020-Strategie nachhaltig gewährleistet werden und Europa künftig im interna-
tionalen Vergleich bestehen.

Annahme des Antrags auf Drucksache 17/5492 mit den Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen DIE

LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Frak-
tion der SPD.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/5802

Zu Nummer 2

Die Bundesregierung soll aufgefordert werden, sich bei der Vorbereitung des
8. Forschungsrahmenprogramms für die Stärkung des Europäischen Forschungs-
raums einzusetzen. Das im Rahmen der Europa-2020-Strategie weitergeführte
Drei-Prozent-Ziel kann nur erreicht werden, wenn im EU-Haushalt der For-
schung eine höhere Priorität eingeräumt wird. Die Forschungspolitik muss sich
zum Ziel setzen, die gemeinsamen Probleme anzugehen und nachhaltigen Wohl-
stand für Europa zu schaffen. Die Verbundforschung als Kernstück des For-
schungsrahmenprogramms muss vor allem in ihrer administrativen Ausrichtung
vereinfacht werden. Der wissenschaftliche Nachwuchs sollte auf europäischer
Ebene intensiver gefördert werden. Überdies wird eine Konzentration auf die
großen Herausforderungen wie vor allem Klimawandel, Umweltschutz und
soziale Herausforderungen vorgeschlagen. Mit einer verbindlichen Zielsetzung
kann die Frauenbeteiligung in der Forschung erhöht werden.

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/5449 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion
DIE LINKE.

Zu Nummer 3

Die Bundesregierung soll aufgefordert werden, bei der Gestaltung des 8. EU-
Forschungsrahmenprogramms auf Veränderungen und Reformen gegenüber
dem gegenwärtigen 7. FRP hinzuwirken. Im Dienst der zukünftigen euro-
päischen Forschungsförderung muss eine soziale und ökologische Erneuerung
stehen. Das Wachstumsziel innerhalb der Strategie „Europa 2020“ muss mit
dem Ausbau von Bildung und Innovation, von Nachhaltigkeit und mehr sozialem
Zusammenhalt verbunden werden. Das lässt sich im Wesentlichen dadurch er-
reichen, dass der bisherige finanzielle Gesamtumfang der Förderung mindestens
erhalten bleibt, die Förderung auf wenige Großziele wie Armutsbekämpfung,
Gesundheit, Klima- und Umweltschutz konzentriert, aktive Beiträge zu Umset-
zung der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) geleistet und die Programm-
struktur einfacher und transparenter gestaltet werden.

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/5386 mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die
Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion der
SPD.

C. Alternativen

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/5492,

Annahme des Antrags auf Drucksache 17/ 5449,

Annahme des Antrags auf Drucksache 17/5386.

D. Kosten
Wurden nicht erörtert.

Drucksache 17/5802 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

1. den Antrag auf Drucksache 17/5492 anzunehmen,

2. den Antrag auf Drucksache 17/5449 abzulehnen,

3. den Antrag auf Drucksache 17/5386 abzulehnen.

Berlin, den 11. Mai 2011

Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung

Ulla Burchardt
Vorsitzende

Dr. Stefan Kaufmann
Berichterstatter

René Röspel
Berichterstatter

Dr. Martin Neumann (Lausitz)
Berichterstatter

Dr. Petra Sitte
Berichterstatterin

Krista Sager
Berichterstatterin

tionsunion und mithin wichtiger Bestandteil der Europa-
2020-Strategie sei. Das aktuelle 7. Forschungsrahmenpro- auf die technologische Führungsrolle und Wettbe-
gramm, als weltweit größtes Programm im Bereich der For-
schungsförderung, reflektiere den hohen Stellenwert von
Forschung und Entwicklung in Europa. Man müsse sich mit
den inhaltlichen Schwerpunkten der zukünftigen Forschung

werbsfähigkeit Europas ausgerichtet werden. Die EU
dürfe sich nicht nur noch auf große Projekte wie
Galileo oder ITER konzentrieren, sondern müsse auch
kleinere Projekte unterstützen;
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/5802

Bericht der Abgeordneten Dr. Stefan Kaufmann, René Röspel, Dr. Martin
Neumann (Lausitz), Dr. Petra Sitte und Krista Sager

I. Überweisung

Zu Nummer 1

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache
17/5492 in seiner 105. Sitzung am 14. April 2011 beraten
und an den Ausschuss für Bildung, Forschung und Tech-
nikfolgenabschätzung zur federführenden Beratung und an
den Auswärtigen Ausschuss, den Haushaltsausschuss, den
Ausschuss für Wirtschaft und Technologie, den Ausschuss
für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, den
Ausschuss für Arbeit und Soziales, den Ausschuss für Fa-
milie, Senioren, Frauen und Jugend, den Ausschuss für
Gesundheit, den Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadt-
entwicklung, den Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit, den Ausschuss für wirtschaftliche Zu-
sammenarbeit und Entwicklung sowie an den Ausschuss für
die Angelegenheiten der Europäischen Union zur Mitbera-
tung überwiesen.

Zu Nummer 2

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache
17/5449 in seiner 105. Sitzung am 14. April 2011 beraten
und an den Ausschuss für Bildung, Forschung und Tech-
nikfolgenabschätzung zur federführenden Beratung und an
den Haushaltsausschuss, den Ausschuss für Wirtschaft und
Technologie, den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft
und Verbraucherschutz, den Ausschuss für Arbeit und So-
ziales, den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend, den Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reak-
torsicherheit, den Ausschuss für wirtschaftliche Zusammen-
arbeit und Entwicklung, den Ausschuss für die Angelegen-
heiten der Europäischen Union sowie an den Ausschuss für
Kultur und Medien überwiesen.

Zu Nummer 3

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache
17/5386 in seiner 105. Sitzung am 14. April 2011 beraten
und an den Ausschuss für Bildung, Forschung und Technik-
folgenabschätzung zur federführenden Beratung und an den
Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union
zur Mitberatung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlagen

Zu Nummer 1

Die Fraktionen der CDU/CSU und FDP führen aus, dass
das FRP eines der Kernstücke zur Umsetzung der Innova-

laufenden FRP. Auch zeige er erste Ideen zur Ausgestaltung
der Forschungsförderung ab 2014 auf. Die Europäische
Kommission werde im Juni 2011 ihren Vorschlag für den
mehrjährigen Finanzrahmen bekannt geben, in dem auch
wichtige Ausführungen zum zukünftigen Budget des Nach-
folgeprogramms getroffen würden.

Der im Grünbuch dargestellte koordinierte Ansatz von
Forschung und Innovation zur Stärkung der europäischen
Wettbewerbsfähigkeit sei zu begrüßen, da die gesamte Wert-
schöpfungskette von der Grundlagenforschung bis zur
Markteinführung damit aus einem Programm gefördert
werde. Angesichts der bedeutsamen Stellung der Innova-
tionsunion im Rahmen der Europa-2020-Strategie und der
Relevanz von Forschung und Innovation für die Wettbe-
werbs- und Zukunftsfähigkeit Europas fordere insbesondere
die zu geringe Budgetierung des gegenwärtigen Forschungs-
rahmenprogramms eine Aufstockung der finanziellen Mittel.

Die Bundesregierung wird u. a. dazu aufgefordert,

– eine deutliche Erhöhung der Mittel für die zukünftige
Forschungs- und Innovationsförderung gegenüber dem
7. FRP durchzusetzen;

– Exzellenz als wichtiges Kriterium bei der Vergabe von
Fördermitteln anzuerkennen und Kohäsionsziele bei der
Forschungs- und Innovationsförderung zu verhindern;

– die Marktrelevanz bei der Vergabe von Fördermitteln zu
berücksichtigen, damit die Forschungsförderung einen
noch größeren Beitrag zur wirtschaftlichen Wettbewerbs-
fähigkeit leisten könne;

– für eine deutliche Erhöhung des Etats des Europäischen
Forschungsrates (ERC) einzutreten;

– auf die Fortführung der Verbundforschung auf hohem
Niveau einzuwirken;

– bei ihren Vorschlägen zur Ausgestaltung der zukünftigen
Forschungs- und Innovationsförderung sechs Leitgedan-
ken zu folgen:

1. Bekenntnis zur Exzellenz: Exzellenz müsse bei der
Vergabe von Fördermitteln höchste Priorität haben;

2. Berücksichtigung der Marktrelevanz bei der Verbund-
forschung: Es müsse gelingen, mehr Forschungsvor-
haben in neue Produkte und Dienstleistungen zu füh-
ren, die die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen
Wirtschaft stützen. Die Verbundforschung sei daher
fortzuführen und zu verstärken;

3. Mut zur Prioritätensetzung: Die zukünftige For-
schungs- und Innovationsförderung müsse noch klarer
in Europa befassen. Ein Expertenbericht zur Zwischenbewer-
tung des 7. FRP gebe Empfehlungen zur Verbesserung des

4. Verbesserung der Vernetzung: Die Koordination zwi-
schen der Forschungs- und Innovationspolitik der EU

Drucksache 17/5802 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

und den Mitgliedstaaten und Regionen müsse verbes-
sert werden;

5. Klarheit der Struktur: Im Rahmen einer klaren Struk-
turierung des Nachfolgeprogramms sollten nur die-
jenigen Instrumente weitergeführt werden, die sich be-
währt hätten und dem Ziel der Europa-2020-Strategie
entsprächen;

6. Vereinfachung der Verfahren: Die Verfahren müssten
weiter vereinfacht und beschleunigt werden, damit die
Programme für die Wirtschaft attraktiver werden.

Zu Nummer 2

Die Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
stellen fest, dass das Drei-Prozent-Ziel nicht erreicht worden
sei. Die bis 2013 im EU-Haushalt bereitgestellte Summe von
54 Mrd. Euro sei zu gering. Die Forschung müsse in der EU-
Budgetierung eine höhere Priorität haben. Das Defizit bei der
Beteiligung von Frauen in der Forschung müsse behoben
werden. Der sinkenden Beteiligung von Industriepartnern an
der gemeinsamen Forschung und der Unübersichtlichkeit
neuer Instrumente müsse man begegnen Die Verbundfor-
schung als Stimulus der transnationalen Kooperation sollte
bzgl. der administrativen Hürden vereinfacht werden, um
weiterhin Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus we-
niger forschungsprofilierten Mitgliedstaaten an der gemein-
samen Forschung zu beteiligen. Ferner müsse eine Strategie
entwickelt werden, wie leistungsstarke Forschungszentren in
strukturschwachen Regionen angesiedelt werden könnten,
um ein dauerhaftes Abfallen dieser Regionen zu verhindern.
Überdies sei die kontinuierliche Förderung des wissenschaft-
lichen Nachwuchses für die Forschung essenziell. Auch
könnten einige Forschungsproblematiken aufgrund ihrer
Komplexität nicht von einem Staat allein gelöst werden. Des-
halb sei die Kooperation der einzelnen Staaten untereinander,
gerade in den Bereichen der Klimaforschung oder des demo-
graphischen Wandels, voranzutreiben. Um das Potenzial von
exzellenten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern zu
erhöhen, sei ein gewisses Maß an Kohäsion auch in der For-
schungspolitik notwendig.

Der Antrag an die Bundesregierung sieht daher u. a. folgende
Maßnahmen und Aufforderungen vor:

– sich im Rahmen der Verhandlungen zum mehrjährigen Fi-
nanzrahmen für eine deutliche Prioritätenverschiebung
zugunsten von Forschung und Innovation einzusetzen;

– die europäische Forschungspolitik auf die großen Heraus-
forderungen in den Bereichen Klimawandel, Umwelt-
schutz, Energiewende, Gesundheit und soziale Herausfor-
derungen zu konzentrieren;

– sich dafür einzusetzen, dass vor der Einrichtung neuer
Forschungsinstrumente und Programme unnötige Re-
dundanzen mit bereits bestehenden Instrumenten und
Programmen ausgeschlossen werden;

– sicherzustellen, dass einzelne Forschungsprojekte, wie
Galileo oder ITER, nicht auf Kosten anderer erfolgreicher
Forschungsvorhaben und Programme finanziert werden;

– sich dafür einzusetzen, dass sich die Arbeitsbedingungen
für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler im Euro-

– in den Verhandlungen darauf zu dringen, dass durch ver-
bindliche Zielsetzung eine erhebliche Verbesserung der
Partizipation von Frauen in der Forschung erreicht wird;

– sich in den Verhandlungen dafür einzusetzen, dass das
Budget des Europäischen Forschungsrates (ERC) anteilig
verstetigt wird;

– sich dafür einzusetzen, dass die Förderung des wissen-
schaftlichen Nachwuchses noch stärker als politisches
Ziel des 8. Forschungsrahmenprogramms verankert wird;

– in den Verhandlungen darauf hinzuwirken, dass struktur-
schwache Mitgliedstaaten unterstützt werden;

– sich dafür zu engagieren, dass das Instrument der Ver-
bundforschung auch zukünftig erhalten bleibt;

– den Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfol-
genabschätzung regelmäßig und zeitnah über den Sach-
stand zum 8. FRP zu unterrichten.

Zu Nummer 3

Die Fraktion DIE LINKE. weist darauf hin, dass die EU-
Forschungsrahmenprogramme in den vergangen Jahren in
einem beachtlichen Umfang ausgebaut worden seien. Das
7. EU-Forschungsrahmenprogramm umfasse ein Volumen
von 54,3 Mrd. Euro und stehe unter der Leitlinie der Lissa-
bon-Strategie, wonach Europa bis 2010 zum „wettbewerbs-
fähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschafts-
raum der Welt“ gestaltet werden sollte. Obwohl der Anteil der
direkten Förderung der Industrie auf 25 Prozent gesunken sei,
werde mehr als die Hälfte der Mittel im Rahmen industriege-
führter Forschungskonsortien verausgabt. Die Fokussierung
auf die Wertschöpfung etablierter Industrien verstelle jedoch
den Blick auf die zu bewältigenden sozialen und ökologi-
schen Probleme. Die Entwicklung regenerativer Energien
werde zu wenig finanziell unterstützt. Soziale Probleme, wie
beispielsweise die Umsetzung der BRK, würden zu wenig
berücksichtigt. Technologische Überwachungs- und Sicher-
heitsmaßnahmen würden zunehmend an die Stelle von ziviler
Konfliktberatung gerückt. Langwierige Bewilligungsverfah-
ren und unübersichtliche Verfahrensregeln würden den Ver-
waltungsaufwand vor allem für kleine und mittlere Unterneh-
men erhöhen. Ferner seien Frauen bei der Beteiligung an der
europäischen Forschungsförderung immer noch stark unter-
repräsentiert. Auffällig sei auch eine offensichtliche Schief-
lage bei der Förderauswahl, da 96 Prozent der Fördermittel an
die alten EU-Staaten gingen.

Um die durch die EU-Kommission im 8. Forschungsrahmen-
programm angekündigte Integration durch die Mobilität des
Wissens durchsetzen zu können, bedürfe es rechtlicher und
sozialer Voraussetzungen.

Die Bundesregierung wird daher im Wesentlichen dazu auf-
gefordert,

– den finanziellen Gesamtumfang der Förderung zumindest
zu erhalten. Wissenschaft und Forschung könnten einer
modernen, sozialökologischen, wirtschaftlichen und kul-
turellen Entwicklung Europas neue Perspektiven geben;

– die europäische Forschungsförderung auf wenige Groß-
ziele wie Armutsbekämpfung, Gesundheit, Ernährung,
päischen Forschungsraum verbessern, um die dringend
erforderliche Mobilität zu fördern;

Klima- und Umweltschutz zu fokussieren und die Förder-
aktivitäten der Mitgliedstaaten zu ergänzen. Privatwirt-

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/5802

schaftliche Wertschöpfungspotenziale könnten lediglich
ein Kriterium neben anderen bei der Förderung sein;

– die Umstellung der gesamten Energieversorgung auf
erneuerbare Energien sowie die Steigerung der Energie-
effizienz konsequent zu unterstützen;

– die Gesundheitsforschung gleichrangig am Therapie-
bedarf und an der Prävention auszurichten. Die nicht-
kommerzielle Pharmaforschung sei unter besonderer
Berücksichtigung seltener, vernachlässigter und sog.
Volkskrankheiten stärker zu fördern;

– klarzustellen, dass die Europäische Forschungsförderung
einen aktiven Beitrag zur Umsetzung der BRK zu leisten
hat;

– die Programmstruktur zu vereinfachen und transparenter
zu gestalten;

– einen Schwerpunkt der europäischen Forschungsförde-
rung bei den Sozial- und Geisteswissenschaften zu setzen,
da zur Lösung der gesellschaftlichen Probleme vor allem
Veränderungen in den sozialen Systemen nötig würden;

– die rechtlichen Rahmenbedingungen für alle Verbundpro-
jekte von Wissenschaft und Wirtschaft anzugleichen, um
die Einbindung der kleinen und mittleren Unternehmen
(KMU) und der Hochschulen zu erleichtern;

– alle Förderinstrumente strukturell derart zu gestalten, dass
eine bessere Beteiligung und höhere Erfolgsquote der
Beitrittsländer sichergestellt werde;

– die Beteiligung von Frauen an den Förderprogrammen
schnell zu verbessern;

– die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses aus-
zubauen;

– in allen Förderlinien des 8. FRP eine Politik des Wissens-
und Technologietransfers in ärmere Regionen innerhalb
und außerhalb der EU zu verfolgen;

– das europäische Sicherheitsforschungsprogramm radikal
umzubauen und im Umfang zu verkleinern.

III. Stellungnahmen der mitberatenden
Ausschüsse

Zu Nummer 1

Der Auswärtige Ausschuss in seiner 37. Sitzung, der Aus-
schuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in seiner
38. Sitzung, der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit in seiner 41. Sitzung, der Ausschuss für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung in sei-
ner 37. Sitzung und der Ausschuss für die Angelegenheiten
der Europäischen Union in seiner 38. Sitzung haben je-
weils am 11. Mai 2011 mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimm-
enthaltung der Fraktion der SPD empfohlen, den Antrag auf
Drucksache 17/5492 anzunehmen.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie in seiner
44. Sitzung, der Haushaltausschuss in seiner 54. Sitzung,
der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Ver-

Gesundheit in seiner 40. Sitzung und der Ausschuss für
Verkehr, Bau und Stadtentwicklung in seiner 39. Sitzung
haben jeweils am 11. Mai 2011 mit den Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Frak-
tionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
empfohlen, den Antrag auf Drucksache 17/5492 anzuneh-
men.

Zu Nummer 2

Der Haushaltausschuss in seiner 54. Sitzung, der Ausschuss
für Wirtschaft und Technologie in seiner 44. Sitzung, der
Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbrau-
cherschutz in seiner 39. Sitzung, der Ausschuss für Arbeit
und Soziales in seiner 65. Sitzung, der Ausschuss für Fa-
milie, Senioren, Frauen und Jugend in seiner 38. Sitzung,
der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsi-
cherheit in seiner 41. Sitzung, der Ausschuss für wirt-
schaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung in seiner
37. Sitzung, der Ausschuss für die Angelegenheiten der
Europäischen Union in seiner 38. Sitzung sowie der Aus-
schuss für Kultur und Medien in seiner 37. Sitzung haben
jeweils am 11. Mai 2011 mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion DIE LINKE. empfohlen, den Antrag auf Druck-
sache 17/5449 abzulehnen.

Zu Nummer 3

Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen
Union hat in seiner 38. Sitzung am 11. Mai 2011 mit den
Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, FDP und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE.
bei Stimmenthaltung der Fraktion der SPD empfohlen, den
Antrag auf Drucksache 17/5386 abzulehnen.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im
federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfol-
genabschätzung hat die Vorlagen in seiner 38. Sitzung am
11. Mai 2011 beraten und empfiehlt:

Annahme des Antrags auf Drucksache 17/5492 mit den Stim-
men der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stim-
men der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion der SPD.

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/5449 mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen
die Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE.

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/5386 mit den
Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, FDP und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE.
bei Stimmenthaltung der Fraktion der SPD.

Die Beratungen der Anträge erfolgten in Kenntnis

– der Mitteilung der Kommission an das Europäische Par-
lament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und So-
zialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die
Antwort auf den Bericht der Sachverständigengruppe für
braucherschutz in seiner 39. Sitzung, der Ausschuss für
Arbeit und Soziales in seiner 65. Sitzung, der Ausschuss für

die Zwischenbewertung des Siebten Rahmenprogramms
für Forschung, Technologische Entwicklung und De-

Drucksache 17/5802 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

monstration sowie auf den Bericht der Sachverständigen-
gruppe für die Zwischenbewertung der Fazilität für Finan-
zierungen auf Risikoteilungsbasis auf KOM(2011) 52
endg.; Ratsdok 6525/11;

– des Grünbuchs „Von Herausforderungen zu Chancen:
Entwicklung einer gemeinsamen Strategie für die EU-
Finanzierung von Forschung und Innovation“ auf KOM
(2011) 48 endg.; Ratsdok 6528/11;

– des Berichts der Bundesregierung zur Leitinitiative der
Strategie Europa 2020 – Innovationsunion in Verbindung
mit

– der Mitteilung der Kommission an das Europäische Par-
lament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und
Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Leit-
initiative der Strategie Europa 2020 – Innovationsunion
auf KOM(2010) 546 endg.; Ratsdok 14035/10.

Die Fraktion der CDU/CSU führt aus, dass nach der Veröf-
fentlichung des Grünbuchs im Februar 2011 ein Konsul-
tationsprozess eingeläutet worden sei, der es allen Beteiligten
ermöglichen solle, ihre Vorstellungen über die künftige euro-
päische Forschungsförderung darzulegen. Dieser Konsulta-
tionsprozess ende am 20. Mai 2011. Anschließend werde die
EU-Kommission auf der Basis des Grünbuchs und der Rück-
meldungen einen ersten Vorschlag für die künftige For-
schungsförderung ausarbeiten, der im parlamentarischen
Prozess auf EU-Ebene behandelt werde. Zu dem Grünbuch
habe es zahlreiche Positionspapiere und Stellungsnahmen ge-
geben, die in den Kommissionsvorschlag einfließen würden.

Der Antrag der Fraktion der CDU/CSU enthalte im Wesent-
lichen folgende Forderungen:

Erstens fordere man eine deutliche Erhöhung der Mittel für
die zukünftige Forschungs- und Innovationsförderung ge-
genüber dem 7. Forschungsrahmenprogramm (FRP), damit
die Ziele der Strategie Europa 2020 glaubwürdig vertreten
werden könnten und Deutschland im internationalen Ver-
gleich bestehen könne. Forschung und Innovation würden in
Deutschland zu den wenigen Bereichen gehören, in denen
deutsche Unternehmen und Forschungsorganisationen Net-
toempfänger seien. Ohne eine deutliche Mittelerhöhung
seien weder die Großprojekte noch die ambitionierten Ziele
der Strategie Europa 2020 zu erreichen. Das Europäische
Parlament könne sich sogar eine Verdopplung der Finanzie-
rung auf bis zu 100 Mrd. Euro für das 8. FRP vorstellen.

Zweitens müsse Exzellenz das wichtigste Kriterium bei der
Vergabe von Fördermitteln sein. Die Fraktion der CDU/CSU
wolle Kohäsionsziele bei der Forschungs- und Innovations-
förderung verhindern, weil deutsche Forschungsorganisatio-
nen und Unternehmen bei der Vergabe der EU-Fördermittel
nach Exzellenzkriterien überdurchschnittlich gut abschnit-
ten.

Drittens wolle die Fraktion der CDU/CSU die Marktrelevanz
bei der Vergabe von Fördermitteln stärker berücksichtigen,
damit die Forschungsförderung einen noch größeren Beitrag
zur wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen
Union leisten könne. Dadurch solle insbesondere auch den
größeren und kleineren mittelständischen Unternehmen ein

Viertens trete man für eine deutliche Erhöhung des Etats des
Europäischen Forschungsrates ein, da sich dieser als Er-
folgsmodell bewiesen habe. Diese Erhöhung solle aus Um-
schichtungen innerhalb des Forschungsrahmenprogramms
finanziert werden. Jedoch dürfe die Zielsetzung, den Finanz-
rahmen insgesamt auf ein Prozent des EU-Bruttoinlands-
produktes zu begrenzen, nicht gefährdet werden.

Fünftens beabsichtige man, die Verbundforschung auf hohem
Niveau fortzuführen, da Deutschland an der Verbundfor-
schung besonders stark beteiligt sei.

Im Weiteren seien zwei wesentliche Punkte aus dem Antrag
herauszugreifen; zum einen das Thema der Frauenförderung
und zum anderen das Thema Vereinfachung des Antragsver-
fahrens. Hierzu habe die Fraktion der CDU/CSU konkrete
Vorschläge unterbreitet.

Der Antrag der Fraktion DIE LINKE. weise deutliche Unter-
schiede zum Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und der
FDP auf. Daher werde er abgelehnt.

Mit der Forderung nach Kohäsionsverteilungen innerhalb des
Forschungsrahmenprogramms werde sowohl den deutschen
Forschungseinrichtungen als auch den kleinen und mittleren
Unternehmen ein Bärendienst erwiesen, da man sich damit
vornehmlich für eine Förderung in neuen Mitgliedstaaten
einsetze.

Der Antrag der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN decke sich weitgehend mit dem Antrag der Koa-
litionsfraktionen der CDU/CSU und FDP. Ebenfalls werde
für eine deutliche Mittelerhöhung, für eine Prioritätenver-
schiebung zugunsten der Forschung im EU-Haushalt, für eine
Stärkung der Verbundforschung, für einen Ausbau des ERC,
für eine bessere Frauenförderung und eine Einbeziehung for-
schungsschwacher Mitgliedstaaten plädiert. Bezüglich des
Vorschlags, den neuen Mitgliedstaaten entgegenzukommen,
habe man durch die Twinning-Programme ein nachhaltigeres
Modell.

Abschließend sei anzuführen, dass die Allianz der Wissen-
schaftsorganisationen, wie die Deutsche Forschungsgemein-
schaft – DFG, der Deutsche Akademische Austauschdienst –
DAAD, Fraunhofer-Gesellschaft, Helmholtz-Gemeinschaft
usw., am 16. April 2011 ebenfalls ihre Forderungen zum
Grünbuch und zur Forschungsförderung formuliert hätten.
Die dort beschriebenen Forderungen würden sich im Antrag
der Koalitionsfraktionen widerspiegeln. Damit könne man in
einer breiten Übereinstimmung auch mit den Wissenschafts-
organisationen die Diskussion in Brüssel führen.

Von Seiten der Fraktion der SPD wird die Bedeutung einer
Positionierung der Bundesrepublik Deutschland zu der Wei-
chenstellung der zukünftigen Forschungs- und Entwick-
lungspolitik in Europa hervorgehoben. Es wird vor diesem
Hintergrund kritisiert, dass der Deutsche Bundestag keine ge-
meinsame konzentrierte Stellungnahme als Signal der par-
lamentarischen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland
nach Brüssel abgeben werde. Die Gemeinsamkeiten der drei
vorliegenden Anträge, die stärkere Bedeutung der Forschung
auf europäischer Ebene und eine Prioritätensetzung, die Stär-
kung der Verbundforschung, die Beibehaltung und Stärkung
größerer Anteil an der Forschungsförderung ermöglicht wer-
den.

des Europäischen Forschungsrates und die stärkere Beteili-
gung von Frauen hätten dies als realistisch erscheinen lassen.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/5802

Es sollten aber auch die Unterschiede in den Anträgen ver-
deutlicht werden. Es werde zum Beispiel nicht klar, zu wes-
sen Lasten der Vorschlag der Fraktionen der CDU/CSU und
FDP einer Erhöhung des Forschungsratsetats, die aus Um-
schichtung innerhalb des Forschungsrahmenprogrammes
kommen solle, gehe. Ferner bleibe offen, wie die Erhöhung
des Etats des Europäischen Forschungsrates realisiert werden
könne. Die Fraktion der SPD fordere einen Aufwuchs des
Etats des 8. Forschungsrahmenprogramms in Verbindung
mit einem Aufwuchs der Mittel des ERC. Dies dürfe aber
nicht zu Lasten anderer erfolgreicher Programme erfolgen.

Die Fraktion der SPD spricht die Erfahrungen während einer
Delegationsreise nach Brüssel an. Die Akzeptanz des Ex-
zellenzkriteriums für die Arbeit des Europäischen For-
schungsrates lasse offensichtlich bei den Vertretern der neuen
EU-Mitgliedstaaten, die dieses Kriterium noch nicht erfüllen
könnten, nach. Das Europäische Parlament und die EU-Kom-
mission sollten vor diesem Hintergrund klären, inwieweit
man den eingeschlagenen Kurs durchhalten könne und Struk-
turveränderungen erwägen.

Die Antragsteller führen aus, dass sie das Twinning-Pro-
gramm nicht verstanden hätten und daher um Erläuterungen
dazu bäten. Man müsse auch das überzogene Lob des Erfolgs
der deutschen Wissenschaft relativieren. Deutschland sei,
was den Erhalt von Finanzmitteln aus der EU angehe, einer
der großen Profiteure. Betrachte man aber die erfolgreichen
Anträge im Verhältnis zu der Einwohnerzahl, dann zählten
u. a. Israel und Schweden zu den erfolgreichen Staaten. Da-
her sei eine kritische Bestandsaufnahme der Antragstellung
in der deutschen Forschungslandschaft angebracht.

Die Fraktion der SPD sieht deutliche Unterschiede in ihrer
Bewertung des ITER-Projektes im Vergleich zu den Koali-
tionsfraktionen.

Sie betrachte auch das Thema „Marktrelevanz“ kritisch und
halte es angesichts der großen gesellschaftlichen Herausfor-
derungen, wie demographischer Wandel, Fragen der Gesund-
heit, die auf europäischer Ebene gelöst werden müssten, für
dringend notwendig, die sozialwissenschaftlichen und geis-
teswissenschaftlichen Komponenten von Innovationen zu
stärken.

Die Fraktion der SPD kündigt an, um ein Zeichen des ge-
meinsamen Anliegens zu setzen, sich bei den Anträgen der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP und der Fraktion DIE
LINKE. der Stimme zu enthalten.

Die Fraktion der FDP merkt an, dass sie die tatsächlichen
Gemeinsamkeiten der verschiedene Anträge zum For-
schungsrahmenprogramm hervorheben werde. Mit dem An-
trag der Fraktion DIE LINKE. gebe es nur eine geringe
Übereinstimmung. Der Antrag der Koalitionsfraktionen und
der Antrag der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN hätten eine ähnliche Schwerpunktsetzung.

Es gehe um die Exzellenz als oberstes Kriterium für die Ver-
gabe von Fördermitteln. Beide Anträge würden sich für eine
höhere finanzielle Ausstattung bei gleichzeitiger Forderung,
die Projekte ITER, Galileo und Euratom fortzuführen, aus-
sprechen. Auch sollten die Themen der Verbundforschung,
der Vernetzung von Forschungseinrichtungen mit KMU und
die Überprüfung der bisherigen Förderungsinstrumente eine

der Fraktionen der CDU/CSU und FDP verstehe das 8. FRP
nur in Kombination mit nationalen Forschungsinitiativen.
Der jeweilige Staat müsse für die Leistungsfähigkeit des
eigenen nationalen Forschungssystems verantwortlich sein.
Die strukturschwachen Regionen würden durch den Kohä-
sionsfonds gefördert. Das 8. Forschungsrahmenprogramm
stehe dafür nicht zur Verfügung, da die Zielsetzung und der
Zweck andere seien.

Zudem differenziere der Antrag der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nicht ausreichend zwischen
nationaler Forschungsleistung und dem europäischen For-
schungsrahmen. Damit werde in der Konzeption des For-
schungsrahmenprogramms ein Systemfehler ausgemacht,
der keiner sei, denn die Kohäsionspolitik gehöre gerade nicht
zur Zielsetzung des Forschungsrahmenprogramms. Die da-
durch begründete Vermengung der Kriterien, vor allem von
Exzellenzkriterien und der Kohäsion, betrachte man als pro-
blematisch.

Überdies sehe der Antrag der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor, die Nachwuchsförderung
in den Europäischen Rat zu implementieren. Die wissen-
schaftliche Nachwuchsförderung sei jedoch vor allem im
Marie-Curie-Programm angedacht. Damit sei sie Aufgabe
nationaler Forschungs- und Wissenschaftssysteme.

Die Programmverbesserung, insbesondere die Verbesserung
der Partizipation von Frauen in der Forschung, die auch bei
dem Antrag der Fraktion DIE LINKE. eine große Rolle
spiele, sei aus Sicht der Fraktion der FDP vorrangig Aufgabe
nationaler Forschungs- und Wissenschaftssysteme.

Der Antrag der Koalitionsfraktionen stelle tatsächlich nur das
Kriterium der Exzellenz heraus, weil dieses Kriterium die
wissenschaftliche und wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit
Europas berücksichtige und Spitzenforschung aus dem Aus-
land anziehe. Für die Verbesserung der Forschungsbasis sehe
der Antrag ein bilaterales Twinning-Programm vor, innerhalb
dessen sich exzellenzschwache mit exzellenzstarken Mit-
gliedstaaten verbinden könnten. Dabei sei die Marktrelevanz
als Vergabekriterium hinzugenommen worden, um der wirt-
schaftlichen Wettbewerbsfähigkeit Europas gerecht zu wer-
den.

Der Antrag der Fraktion DIE LINKE. stimme nur in wenigen
Punkten mit dem Antrag der Koalitionsfraktionen überein.
Beispielsweise würde es bezüglich der Budgetierung des For-
schungsrahmenprogramms und der Qualitätssicherung ähn-
liche Ansätze geben. Abweichungen bestünden vor allem
hinsichtlich des Themas der Kohäsionspolitik.

Die Fraktion DIE LINKE. dankt den Koalitionsfraktionen
dafür, auf die Differenzen in den vorliegenden Anträgen auf-
merksam gemacht zu haben. Darauf lege die Fraktion auch
großen Wert. Aber infolge der gemeinsamen Reise nach
Brüssel habe man auch, was die Realisierung der gesamten
Planung der Programme angehe, fraktionsübergreifend Ge-
meinsamkeiten identifiziert wie die Themen der Transparenz,
Harmonisierung von Ausschreibungen, Abrechnungsbestim-
mungen und Entbürokratisierung. Es gebe auch keine Dif-
ferenzen bei dem Willen, die Forschungsinfrastruktur euro-
paweit anzugleichen und zu fördern. Wenn man in Europa
den Kohäsionsprozess ernst nehme, dann müsse man die ost-
entscheidende Rolle spielen. Trotzdem würden die Anträge
im Grundverständnis Unterschiede aufweisen. Der Antrag

europäischen Länder stärken und dürfe ihnen nicht einfach
das Exzellenzprinzip überstülpen.

Drucksache 17/5802 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Die Forschungsinfrastrukturen seien dafür vor Ort noch nicht
ausreichend ausgebildet. Der Vorschlag der Kooperation zwi-
schen den alten und den neuen EU-Mitgliedstaaten sei
schwierig zu bewerten, denn sie setze die Identifikation des-
sen voraus, was beispielsweise die deutschen Wissenschafts-
organisation konkret zu leisten hätten.

Die Fraktion DIE LINKE. hebt hervor, dass es keine Diffe-
renzen zwischen den Fraktionen bei den Fragen der Nach-
wuchsförderung, der Anerkennung von Abschlüssen und der
Erhöhung der Mobilität gebe. Die Bedeutung der Themen
Frauen in der Wissenschaft und Gender würde offensichtlich
nicht mehr angezweifelt. Es fehlten aber verbindliche Verein-
barungen.

Differenzen sehe die Fraktion DIE LINKE. im Hinblick auf
den Exzellenzansatz, der sich in seiner Stringenz nicht gleich-
berechtigt in Europa durchhalten lassen werde und dazu
führe, dass die Beitrittsstaaten nur mit unter fünf Prozent an
den Forschungsmitteln beteiligt würden.

Die zweite große Differenz zu den Koalitionsfraktionen
werde bei der Ausrichtung der europäischen Forschung auf
die Marktrelevanz und die technologische Führungsrolle so-
wie die industrielle Wettbewerbsfähigkeit Europas gesehen.
Fukushima, Finanzkrise, Wirtschaftskrise und .com-Blase
hätten deutlich gemacht, dass scheitern werde, wer nicht in
der Lage sei, international zu kooperieren. Dies werde auch
von Risikoforschern bestätigt. Die Fraktion DIE LINKE. for-
dere daher eine ökosoziale Ausrichtung statt Marktradikale
und eine Fokussierung auf soziale Innovationen. Der Antrag
der Koalitionsfraktionen zeige, dass sie der alten Wachstums-
logik nach wie vor verhaftet seien.

Eine letzte Anmerkung beziehe sich auf die Äußerung – die
man aber als einen konstruierten Widerspruch werte –, dass
ein Einsatz für osteuropäische Länder zu Lasten von Wissen-
schaft und Forschung in Ostdeutschland gehe. Eine Erhöhung
der Gesamtsumme der Fördermittel führe nicht zwangsläufig
zu einer Benachteiligung der ostdeutschen Institute. Zielfüh-
rend sei eine differenzierte Förderung in der EU, um eine An-
gleichung der Länder und Regionen in Europa zu erreichen.

Von Seiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird
angesichts der vielen Gemeinsamkeiten in den drei vorlie-
genden Anträgen gefragt, warum es nicht gelungen sei, einen
gemeinsamen Antrag auf den Weg zu bringen. Gemeinsam-
keiten gebe es zum Beispiel bei den Themen der Erhöhung
der Priorität für den Forschungsbereich, Konzentration auf
Exzellenz und Stärkung des Europäischen Forschungsrates
und der Grundlagenforschung, Stärkung der Verbundfor-
schung und Konzentration auf die großen gesellschaftlichen
Herausforderungen. Die Prozesse und Verfahren müssten al-
lerdings legitimiert und transparent ablaufen und der europä-
ische Mehrwert sollte erkennbar sein.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erklärt, sie wolle,
dass die nachwuchs- und personenbezogene Förderung ge-
stärkt, der Beitrag der Geistes- und Sozialwissenschaften
auch im Kontext der großen Herausforderungen angemessen
berücksichtigt werde, die Instrumente vereinfacht würden,
damit Universitäten und kleine und mittlere Unternehmen
sich besser beteiligen könnten und dass Frauen in Wissen-
schaft und Forschung stärker zum Zuge kämen. Sie sehe bei

kungsrechte des Deutschen Bundestages vertan worden sei.
Das Parlament erhalte nur ein angemessenes Gewicht in
Europa, wenn das Spiel „Mehrheit der Koalitionsfraktionen
stützt die Regierung und die Opposition muss stets die Min-
derheitenposition einnehmen“ beendet werde.

Ein wichtiges gemeinsames Signal wäre die Forderung der
Prioritätensetzung von Wissenschaft und Forschung im EU-
Haushalt gewesen. Der Anteil des 7. FRP betrage im Moment
nur 5,8 Prozent des EU-Haushalts.

Einen großen Unterschied sehe die Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN in der Auffassung der Koalitionsfraktionen
im Hinblick auf den Europäischen Forschungsrat und den
Schwerpunkt Exzellenz in diesem Kontext aber auch im Hin-
blick auf die Verbundforschung. Die Fraktionen der CDU/
CSU und FDP hätten deren Bedeutung mit nationalen Inte-
ressen begründet. Vielmehr müsse bei der gemeinsamen For-
schungsförderung der EU der europäische Mehrwert heraus-
gestellt werden. Bei der Grundlagenforschung solle das
Kriterium der Exzellenz beibehalten werden, um die aus-
sichtsreichsten Ansätze zu fördern. Bei der Verbundfor-
schung entstehe im Hinblick auf die großen gesellschaftli-
chen Herausforderungen ein europäischer Mehrwert durch
Vernetzung und Bündelung der Kräfte. Dass Deutschland
dort gut abschneide, sei in der EU der 27 kein durchschlagen-
des Argument.

Von Seiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird
Bezug auf das Protokoll des Informellen Rates für Wett-
bewerbsfähigkeit vom 11./12. April 2011 genommen. Dort
deute sich Widerstand der EU-Länder an, die sich nicht an-
gemessen vertreten fühlten. Ihnen gegenüber sollte man nicht
mit nationalen Interessen argumentieren.

Die Forderung nach einer gerechten Verteilung der For-
schungsmittel der Fraktion DIE LINKE. werde abgelehnt,
weil sie dem Ziel, durch Forschung einen europäischen
Mehrwert zu erlangen, widerspreche.

Für richtig halte man jedoch die Fragestellung, wie man die
Beteiligung der bisher unterdurchschnittlich partizipierenden
Länder erhöhen könne. Man sehe jedoch einen Widerspruch,
wenn die Koalitionsfraktionen einerseits ausführten, Kohä-
sionsziele dürften keine Rolle spielen, aber anderseits wolle
man ein Twinning-Programm auflegen. Die Kohäsionspro-
gramme müssten stärker für den Aufbau von Forschungs-
infrastruktur in den neuen EU-Beitrittsländern genutzt wer-
den. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN schlage aber
darüber hinaus ein Sonderprogramm für aussichtsreiche For-
scherinnen und Forscher in diesen Ländern vor, damit Wis-
senschaftlerinnen und Wissenschaftler auch in ihren Heimat-
ländern bleiben könnten.

Es wird betont, dass man natürlich eine andere Auffassung
zum Kernfusionsreaktor ITER habe als die Fraktionen der
CDU/CSU und FDP. Die Fusionsforschung werde bis 2050
plus x für die jetzt anstehende notwendige Energiewende
keine Rolle spielen. Daher müssten Wege gesucht werden,
aus dem Euratom-Vertrag herauszukommen.

Die Bundesregierung betont, dass sie im April 2010 das
erste Leitlinienpapier zum 8. FRP vorgelegt habe. Darin sei
vordergründig die Struktur des zukünftigen Forschungs-
rahmenprogramms dargestellt worden. Im April 2011 habe
diesen Forderungen keine Unterschiede in den Fraktionen
und bedaure, dass die Chance bei der Wahrung der Mitwir-

die Bundesregierung dann ein Positionspapier zum Grünbuch
präsentiert. In Kürze werde sie ein drittes Leitlinienpapier

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/5802

vorlegen, das sich mit den Themen des 8. FRP beschäftige.
Deutschland habe als einer der ersten Mitgliedstaaten in
Brüssel inhaltlich konzeptionelle Vorschläge für die Weiter-
entwicklung des Europäischen Forschungsraums präsentiert.
Es müsse das Ziel verfolgt werden, dass Deutschland mit dem
gemeinsamen strategischen Rahmen zu einem stärker wis-
sensbasierten Wachstum und zu einem nachhaltigeren
Wachstum in Europa beitrage. Das sei ein integrativer An-
satz, der im Kontext der nationalen High-Tech-Strategie ent-
wickelt worden sei.

Die Inhalte der Anträge der einzelnen Fraktionen würde be-
legen, dass es viele Parallelen zwischen der Stellungnahme
der Bundesregierung, den Leitlinien und den verschiedenen
Anträgen gebe, beispielsweise, indem man sich auf die ge-
sellschaftlichen Herausforderungen fokussiere. Zudem be-
stehe ein Konsens darüber, dass die Verbundforschung erhal-
ten bleibe. Es seien etwas 32 Prozent des Budgets des 7. FRP
in die Verbundforschung geflossen. Auch bestehe hier Exzel-
lenz als Kriterium für einen erfolgreichen Antrag. Einigkeit
bestehe ferner bezüglich der Vereinfachung der Förderungs-
verfahren. Hiervon sei vor allem die Frage abhängig, ob mit
dem 8. FRP eine höhere Akzeptanz in Wirtschaft und Wis-
senschaft erreicht werden könne.

Die Bundesregierung setze bei der zukünftigen europäischen
Forschungspolitik die Priorität auf das Exzellenzprinzip,
welches bereits das 7. FRP zu einer weltweit anerkannten
Marke entwickelt habe.

Überdies sei die intensivere Einbeziehung neuer Mitglied-
staaten eine wichtige Aufgabe. Die Europäische Union habe
aber gesamtverantwortliche Aufgaben und die Frage der stär-
keren Integration sei eine Aufgabe der Kohäsionspolitik. Vor
allem die Strukturfonds würden diesen Ländern helfen. An-
statt die für den Erfolg des Rahmenprogramms notwendige
Exzellenz der europäischen Forschung durch Kohäsionsauf-
gaben zu verwässern, sollte man mit Hilfe der Strukturfonds
Brücken für eine bessere Beteiligung der strukturschwachen
Regionen am Forschungsrahmenprogramm bauen. Dies sei
ein zielgerichteter und richtigerer Ansatz. In diesem Zusam-
menhang sei darauf hingewiesen, dass keineswegs alle neuen
Beitrittsländer am Ende der Skala stünden. Es gebe bei der
Beteiligung am 7. FRP eine sehr uneinheitliche Entwicklung
in den neuen Mitgliedstaaten, die auch von der sehr unter-
schiedlichen regionalen und nationalen Politik in diesen Staa-
ten abhängig sei. Zudem habe die extensive Nutzung der
Kohäsionsmittel die Etablierung im Bereich der Forschungs-
rahmenprogramme beeinflusst.

Letztlich bleibe festzuhalten, dass am Exzellenzprinzip fest-
gehalten werden müsse. Eine Vermischung von Exzellenz
und Kohäsionszielen in einem Programm sei ein nicht gang-
barer Weg.

Die Bundesregierung führt weiter aus, dass das Forschungs-
rahmenprogramm ein wichtiges Instrument sei, um wissens-
basiertes und nachhaltiges Wachstum zu erreichen. Insofern
könne der Antrag der Fraktion DIE LINKE. nicht unterstützt
werden, da dieser fälschlicherweise davon ausgehe, dass die
Bundesregierung die wirtschaftspolitischen und forschungs-
politischen Zielsetzungen voneinander trenne. Dies sei ein
fundamentaler Widerspruch zu dem, was man in den zwi-

Situation erreichen und zu Wachstumssteigerungen in den
verschiedenen Bereichen beitragen. Eine Versäulung, wie sie
der Antrag der Fraktion DIE LINKE. vorsehe, lehne die Bun-
desregierung ab. Es dürfe keine getrennte Bearbeitung von
wissenschaftlichen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen
Fragestellungen geben. Man wolle vielmehr gemeinsam ar-
beiten.

Der Europäische Forschungsrat habe sich zwischenzeitlich
im Bereich der grundlagenorientierten Pionierforschung in
der europäischen Forschungslandschaft fest verankert. Es sei
ein wissenschaftsgeleitetes Förderungsprogramm, welches
exzellente und unabhängige Forschung garantiere. Diese
Prinzipien möchte man auch zukünftig aufrechterhalten, weil
der ERC insbesondere einen innereuropäischen Exzellenz-
wettbewerb der besten Köpfe unterstütze.

Die Bundesregierung hebt hervor, dass die Innovationsunion
eines der Kernstücke der Strategie Europa 2020 sei, Europa
zu einem wettbewerbsfähigen Raum zu machen. Das Thema
der Forschung und Innovation werde mehr als in der Vergan-
genheit gestärkt. Die Innovationsunion sei eine Art europäi-
sche Hightech-Strategie. Die christlich-liberale Bundesregie-
rung habe in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, die Grund-
idee der Hightech-Strategie nach Europa zu tragen. Die In-
novationsunion leiste dazu einen guten Beitrag. Die
Konzentration auf die großen gesellschaftlichen Herausfor-
derungen, wie Klimawandel, Ressourcennutzung, Energieef-
fizienz, Mobilität und Gesundheit, sei die richtige Schwer-
punktsetzung. Die Bundesregierung begrüße die Leitinitia-
tive Innovationsunion – als konsequente Umsetzung der Stra-
tegie Europa 2020 – mit dem Grundgedanken, dass die
Forschungsergebnisse schneller am Markt umgesetzt wür-
den. Dabei werde konkret der Vorschlag unterbreitet, sog. In-
novationspartnerschaften zu etablieren. Dies könne ein inte-
ressantes Modell sein.

Außerdem gebe es auch Fragen, die man in den Diskussions-
prozess mit eingebracht habe. Man müsse beispielsweise da-
rauf achten, dass man die Innovationspartnerschaften von den
bereits etablierten Joint-Programming-Initiativen abgrenze.
Eine Verdopplung der Instrumentarien und der Vorgehens-
weisen wäre nicht zielführend.

Die Fraktion der CDU/CSU erklärt, dass die Europäische
Union nicht einen interfraktionell ausgearbeiteten Antrag
fordere. Der Antrag der Koalitionsfraktionen verdeutliche,
dass es nicht nur um nationale Interessen gehe, sondern allem
voran um den europäischen Mehrwert. Das Exzellenzkrite-
rium sei das richtige Kriterium für das 8. FRP. Auch trage der
Antrag dem Kriterium der Kohäsionspolitik ausreichend
Rechnung. Hinsichtlich der Thematik der Marktrelevanz
gehe es nicht um Marktradikalität, sondern um Relevanz. Die
Fraktion der CDU/CSU hebt hervor, dass sich der Antrag mit
der Strategie Europa 2020 und der europäischen Nachhaltig-
keitsstrategie kopple.

Für die ostdeutschen Bundesländer seien die im Antrag an-
geführten Twinning-Programme besonders relevant, da sie
vor allem bzgl. der ostdeutschen Universitäten, die viele Part-
nerschaften in den neuen Mitgliedstaaten der Europäischen
Union haben, nicht nur am Exzellenzkriterium anknüpfen
würden. Man müsse schauen, auch die neuen Mitgliedstaaten
schenstaatlichen Vereinbarungen der Strategie Europa 2020
vorgesehen habe. Man wolle im Gegenteil eine Win-win-

für das 8. FRP zu gewinnen. Von daher seien die Twinning-
Programme eine gute und innovative Idee.

Drucksache 17/5802 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Die Fraktion der CDU/CSU führt weiter aus, dass das Thema
der Marktrelevanz auch für die Forschung ein wesentlicher
Aspekt sei, gerade was die Verwertung von Forschungsergeb-
nissen betreffe. Die Forschung müsse beispielsweise Unter-
nehmensgründungen voranbringen. Die Vernetzung von For-
schung und Innovation sei besonders wichtig. Daher werde
im Antrag auch der Prototypenbau erwähnt, der letztlich den
Übergang von der Forschung zum Markt kennzeichne.

Bezüglich der Ausrichtung am Exzellenzprinzip sei man sich
mit den anderen Antragstellern bezüglich des europäischen
Mehrwerts einig. Man müsse den internationalen Kontext
sehen, in dem es um Exzellenz gehe. Daher könne es nur im
Sinne Europas sein, die Thematik der Exzellenz weiter vor-
anzutreiben.

Auch die Twinning-Programme seien auf europäischer
Ebene ein gutes Modell. Der Erfolg der gemeinsamen For-
schungsprojekte von Ost- und Westuniversitäten nach der
Wiedervereinigung liefere zumindest einen hinreichenden
Beleg hierfür. Insofern ergäben sich Unterschiede zwischen
den einzelnen Anträgen.

Die Fraktion der CDU/CSU legt weiterhin dar, dass es einen
gemeinsamen Antrag nur bei einer gemeinsamen Position
geben könne. Daher müsse man die Grundfrage stellen, ob es
bei den Kernpunkten der einzelnen Anträge einen Dissens
gebe. In der Diskussion habe sich herauskristallisiert, dass
gerade bei der Thematik der Exzellenz, dem Kernleitbild des
Antrags der Fraktionen der CDU/CSU und FDP, unterschied-
liche Einschätzungen bestünden.

Überdies orientiere sich der Antrag der Fraktionen der CDU/
CSU und FDP auch am Kohäsionsziel. Man stelle jedoch fest,
dass man Forschungs- und Kohäsionspolitik nicht diskutie-
ren könne ohne sich die Kohäsionsinstrumente genauer an-
zuschauen. Wer sich die Instrumente der Regionalförderung
der Strukturpolitik vergegenwärtige und evaluiere, stelle fest,
dass genau die Instrumente, die sehr zielgenau und nicht
überfrachtet seien, die wirkungsvollsten seien.

Wenn man bei der Kohäsionspolitik zehn Nebenziele habe,
führe das letztendlich zu einer bürokratischeren Struktur und
damit zu einer geringeren Wirkung der Mittel, da die Re-
gionen mit der Verwaltung und Dokumentation beschäftigt
wären.

Ein europäischer Mehrwert sei grundsätzlich wichtig. Dies
dürfe aber nicht verhindern, dass in einem Wettstreit der Mei-
nungen auch nationale Interessen mit eingebracht würden. Es
sei nicht die Aufgabe des Deutschen Bundestages, die Posi-
tionen der Parlamente in Polen oder in Tschechien zu formu-
lieren. Vielmehr müsse das Selbstverständnis vollkommen
klar sein, dass am Schluss ein Ausgleich gefunden werde, in
dem sich die Länder alle wiederfänden.

Die Fraktion der SPD betont die Bedeutung der Förderung
der Arbeitsbedingungen für Wissenschaftlerinnen und Wis-
senschaftler in den neuen EU-Beitrittsländern mit dem Hin-
weis auf die Situation des Hochschulstandorts Nordrhein-
Westfalen oder die landwirtschaftlich geprägten Strukturen
in Bayern Anfang der sechziger Jahre.

Die Nachwuchsförderung spiele eine wichtige Rolle, denn sie
ermögliche jungen Wissenschaftlern, sich zu etablieren. Dies

Zum Drei-Säulen-Prinzip der Forschung für Gesellschaft,
Forschung für Forschung und Forschung für Wettbewerbs-
fähigkeit werde die Bundesregierung gebeten, sich gegen eine
derartige Versäulung auf europäischer Ebene auszusprechen.

Die Fraktion der SPD schlägt vor dem Hintergrund, dass
europäische Forschungspolitik Teil der gesamteuropäischen
Politik sei, vor, bei der Ausrichtung der Instrumente auf Wirt-
schaftförderung Afrika, besonders vor dem Hintergrund der
aktuellen Vorgänge in Nordafrika, stärker mit einzubeziehen.

Ferner werde angeregt, dass die Bundesregierung in ihrer
Stellungnahme zum Grünbuch die Bedeutung sozialwissen-
schaftlicher und bildungswissenschaftlicher Forschung her-
vorhebe.

Die Fraktion der FDP erklärt, dass sie das Thema des FRP und
der Kohäsionspolitik nochmals vor dem Hintergrund auf-
rufen werde, dass andere Mitgliedstaaten tatsächlich auch an-
dere Strukturen haben.

Die Kohäsionspolitik solle mit dem FRP nicht sehr vermengt
werden. Auch beim Rahmenprogramm für die Gesundheits-
forschung finde ein Konzentrationsprozess statt. Den Struk-
turen werde insoweit Rechnung getragen, als man feststelle,
dass sich beispielsweise in den neuen Bundesländern keines
der Gesundheitszentren befinden werde. Im Grunde gebe es
in den neuen Bundesländern nur eine Metropole, und zwar
Leipzig. Insofern sollte man das Zentrum Leipzig auch aner-
kennen und als eine Möglichkeit der Kooperation mit ande-
ren Zentren, also zum Beispiel mit Halle und Jena, sehen. Es
solle weder bei der Gesundheitsforschung noch beim For-
schungsrahmenprogramm Sieger und Verlierer geben. Das
könne sich Deutschland mit seinen mehrgliedrigen Struktu-
ren nicht leisten. Weder in Polen noch in Frankreich gebe es
Bundesländer mit politischen Grenzen. Vielmehr bestehe
eine zentrale Regierung und keine im Wechsel von fünf Jah-
ren gewählten Landesregierungen, die in den politischen
Strukturen stetig ihre Strategien ändern würden. Insofern hät-
ten es die zentralistischen Länder wesentlich einfacher. Dies
müsse man bedenken, wenn man sich mit anderen Ländern
im Wettbewerb befinde. Das 8. FRP müsse im Zusammen-
hang mit anderen Rahmenprogrammen gesehen werden.
Man dürfe es z. B. nicht als Abschottung zur Gesundheitsfor-
schung, sondern als Möglichkeit zur Kooperation verstehen.

Die Fraktion der FDP merkt an, dass aufgrund der Komple-
xität des Verfahrens eine Trennung einzelner Themen wichtig
sei. Die Programmatik dürfe nicht vermischt werden, da sonst
die Gefahr des Untergangs einzelner Themen bzw. die Gefahr
inadäquater Förderungen einzelner Themen bestehe. Das
Thema der Vereinfachung nehme im Antrag der Koalitions-
fraktionen eine wichtige Position ein. Nach Ansicht der FDP-
Fraktion habe man diesbezüglich noch einen großen Tätig-
keitsbedarf, auch was die Frage des Nachwuchses und der
pragmatischen Verfahrensvereinfachung betreffe.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht die von
den Koalitionsfraktionen geforderte Marktrelevanz euro-
päischer Forschung an. Der Antrag der Koalitionsfraktionen
sei in diesem Zusammenhang widersprüchlich, weil er
gleichzeitig Marktrelevanz und Exzellenz als vorrangige För-
derkriterien nenne. Anträge der Grundlagenforschung könn-
ten aber absolut interessant und exzellent sein, ohne bereits
stehe nicht im Widerspruch zur Beibehaltung von Exzellenz-
kriterien.

eine Marktrelevanz zu haben. Aus einem erfolgreichen An-
satz in der Grundlagenforschung könne sich irgendwann in

Schaffung einer Basis für zukünftigen Wohlstand gehe. Es
gehe auch darum, sich im Wettbewerb mit forschungsstarken
Staaten zu behaupten und Grundlagen für soziale Teilhabe in
der Zukunft zu schaffen.

Zur Beantwortung der Frage, wer profitiere in Europa am
stärksten durch die Forschungsförderung, habe man sich
nicht an der Einwohnerzahl, sondern am Bruttoinlands-
produkt orientiert. Dabei gebe es nicht nur bei den neuen Mit-
gliedstaaten ein unterschiedliches Bild, sondern auch bei den
alten Mitgliedstaaten Italien, Portugal, Spanien und Grie-
chenland, die unterdurchschnittlich profitierten. Es bestehe
angesichts dieser Situation die Gefahr, dass sich diese Länder
mit der Mehrheit der neuen Mitgliedstaaten gegen die EU-
Mitglieder zusammenschlössen, die bisher vom Exzellenz-
prinzip am stärksten profitierten.

Man stimme der Aussage der Bundesregierung zu, Kohäsion
und Exzellenz nicht in einem Programm zu vermischen. Je-
doch sollte man dafür sorgen, dass talentierte Forscherinnen
und Forscher aus und in den forschungsschwächeren Mit-
gliedstaaten in einem Sonderprogramm gefördert würden.
Davon unabhängig habe der ECR neben dem Marie-Curie-
Programm auch immer Nachwuchsförderung betrieben. Dies
habe sich sehr bewährt. Das Marie-Curie-Programm solle
wieder Teil der Forschungsförderung werden, statt Teil von
„Youth on the move“.

Die Bundesregierung weist darauf hin, dass sie die Ver-
säulung des FRP verhindern werde. Man müsse sich sehr
genau mit der Ausgestaltung des FRP auseinandersetzen.

Es würde eine Reihe neuer Mitgliedstaaten, wie Malta,
Zypern oder Estland, vom gegenwärtigen FRP profitieren.

Bezüglich des Themenkomplexes u. a. auch die Geisteswis-
senschaften im FRP zu berücksichtigen, habe die Bundes-
regierung in ihrer Stellungnahme zum Grünbuch deutlich
formuliert, dass Europa zur Bewältigung der gesellschaft-
lichen Herausforderungen eine eigenständige geistes-, wirt-
schafts- und sozialwissenschaftliche Forschung brauche, die
sich ganzheitlich mit den gesellschaftlichen und kulturellen
Wandlungsprozessen beschäftige. Im Übrigen habe man auch
die sog. Colocation-Centers, die in den Clustern des Europä-
ischen Innovations- und Technologieinstituts Bildung, For-
schung und Innovation im Weltmaßstab verbinden würden.
Es sei ein sehr wichtiges Anliegen, dass die Europäer Afrika
nicht aus dem Blick verlören. Man habe das FRP für die Zu-
sammenarbeit mit der Welt geöffnet. Es gebe eine Koopera-
tion mit 152 Ländern. Auf Initiative der Bundesregierung sei
das Forum zur strategischen internationalen Zusammenarbeit
(SFIC) etabliert worden, welches 2009 die Arbeit aufgenom-
men habe. Es sei ein erstes Pilotprojekt zum Thema „Wasser“
in Indien gestartet worden. Momentan werde – auch auf die
deutsche Initiative hin – mit der Europäischen Kommission
die Zusammenarbeit mit Afrika besprochen. Die Internatio-
nalisierungsstrategie belege, dass Afrika in der Politik der
Bundesregierung einen besonderen Stellenwert habe.

Die Bundesregierung unterstütze, dass das FRP weiterhin für
die Zusammenarbeit mit den Drittstaaten, auch über spezielle
Programme, wie beispielsweise das Vorhaben „Klinische
Forschung in Zusammenarbeit mit Europäischen und Afrika-
nischen Ländern“ (EDCPT), gefördert werde. Nachdem die
G8-Initiative 1000 shares for africa gescheitert sei, versuche
die Bundesregierung momentan im europäischen Kontext
einen solchen Ansatz weiter zu besprechen.

Berlin, den 11. Mai 2011

Dr. Stefan Kaufmann
Berichterstatter

René Röspel
Berichterstatter

Dr. Martin Neumann (Lausitz)
Berichterstatter

Dr. Petra Sitte
Berichterstatterin

Krista Sager
Berichterstatterin
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/5802

der Zukunft ein echter Innovationssprung entwickeln. Eine
Fokussierung auf Industrieforschung werde abgelehnt. Echte
Innovationssprünge kämen oft nicht aus den großen Konzer-
nen, die eher versuchten, marktnahe, bereits eingeschlagene
Innovationspfade weiter zu begehen, als wirklich neue Wege
einzuschlagen. Bei der Ausrichtung auf Marktrelevanz könne
auch die Innovationskette im Sinne von Nachhaltigkeit zu
kurz geraten. Große forschungsintensive Konzerne hätten
auch nicht unbedingt ein Interesse daran, dass die Ergebnisse
ihrer marktnahen Forschung öffentlich zugänglich würden.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sei aber im Ge-
gensatz zu der Fraktion DIE LINKE. durchaus der Meinung,
dass es bei der europäischen Forschungspolitik auch um die

Estland habe sogar eine höhere Erfolgsquote als manche klas-
sischen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Auch habe
Nordrhein-Westfalen die Strukturfonds genutzt, um Cluster
zwischen Wissenschaft und Wirtschaft zu finanzieren und im
Ruhrgebiet eine gewisse Exzellenz herauszuarbeiten. Dies
sei unter der Zielsetzung geschehen, in einer späteren zweiten
Phase diese Cluster so fit zu machen, dass sie im Forschungs-
rahmenprogramm chancenreich antragsfähig seien. Dieser
Weg, nämlich zunächst in der jeweiligen Region die Wissens-
basis aufzubauen, sei richtig. Das könne über die etablierten
Strukturfonds – den Kohäsionsbereich – erfolgen, um an-
schließend auf gleicher Augenhöhe mit anderen mithalten
und erfolgreich agieren zu können.

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