Vom 28. Januar 2010
Deutscher Bundestag Drucksache 17/579
17. Wahlperiode 28. 01. 2010
Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss)
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 17/428 –
Entwurf eines Gesetzes
zu dem Übereinkommen Nr. 187
der Internationalen Arbeitsorganisation vom 15. Juni 2006
über den Förderungsrahmen für den Arbeitsschutz
A. Problem
Die Internationale Arbeitskonferenz hat am 15. Juni 2006 auf ihrer 95. Tagung
das Übereinkommen Nr. 187 über den Förderungsrahmen für den Arbeitsschutz
angenommen. Es enthält Rahmenregelungen hinsichtlich der Entwicklung und
Gestaltung einer modernen, nationalen Arbeitsschutzpolitik mit dem Ziel, eine
gesunde und sichere Arbeitsumwelt zu fördern. Dieser völkerrechtliche Vertrag
bedarf nach Artikel 59 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes der Annahme durch
den Deutschen Bundestag in Form eines Bundesgesetzes.
B. Lösung
Durch das Vertragsgesetz sollen die Voraussetzungen für die Ratifikation des
Übereinkommens geschaffen werden. Die Anforderungen des Übereinkom-
mens sind in der Bundesrepublik Deutschland insbesondere durch das Arbeits-
schutzgesetz vom 7. August 1996 bereits erfüllt. Durch die Zustimmung des
Deutschen Bundestages zu dem vorliegenden Gesetzentwurf werden die hohen
Standards des Arbeitsschutzes in der Bundesrepublik Deutschland auch völker-
rechtlich bindend verankert.
Einstimmige Annahme des Gesetzentwurfs
C. Alternativen
Keine
D. Kosten
Keine
E. Bürokratiekosten
Keine
Drucksache 17/579 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/428 unverändert anzunehmen.
Berlin, den 27. Januar 2010
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales
Katja Kipping
Vorsitzende
Peter Weiß (Emmendingen)
Berichterstatter
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/579
Bericht des Abgeordneten Peter Weiß (Emmendingen)
I. Überweisung
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksache
17/428 ist in der 16. Sitzung des Deutschen Bundestages am
21. Januar 2010 an den Ausschuss für Arbeit und Soziales
zur Beratung überwiesen worden.
II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Durch den Gesetzentwurf sollen die Voraussetzungen für die
Ratifikation des Übereinkommens der Internationalen Ar-
beitskonferenz vom 15. Juni 2006 geschaffen werden. Hierin
sind Rahmenregelungen hinsichtlich der Entwicklung und
Gestaltung einer modernen, nationalen Arbeitsschutzpolitik
enthalten. Dies dient dem Ziel, eine gesunde und sichere Ar-
beitsumwelt zu fördern. Dieser völkerrechtliche Vertrag be-
darf nach Artikel 59 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes der
Zustimmung des Deutschen Bundestages in Form eines
Bundesgesetzes. Die Anforderungen des Übereinkommens
sind durch die gesetzlichen Regelungen der Bundesrepublik
Deutschland bereits vollumfänglich erfüllt. Kosten entstehen
im Zuge der Umsetzung daher nicht.
III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im
federführenden Ausschuss
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den Gesetzent-
wurf auf Drucksache 17/428 in seiner 7. Sitzung am 27. Ja-
nuar 2010 beraten und mit den Stimmen aller Fraktionen
beschlossen, dem Deutschen Bundestag die Annahme zu
empfehlen.
Berlin, den 27. Januar 2010
Peter Weiß (Emmendingen)
Berichterstatter