BT-Drucksache 17/573

Sicherung einer besseren und transparenteren Hochschulzulassung für Studieninteressierte

Vom 27. Januar 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/573
17. Wahlperiode 27. 01. 2010

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Klaus Hagemann, Dr. Ernst Dieter Rossmann, Dr. Hans-Peter
Bartels, Klaus Barthel, Willi Brase, Ulla Burchardt, Michael Gerdes, Oliver
Kaczmarek, Daniela Kolbe (Leipzig), Ute Kumpf, Thomas Oppermann,
Florian Pronold, René Röspel, Marianne Schieder (Schwandorf), Swen Schulz
(Spandau), Andrea Wicklein, Dagmar Ziegler, Dr. Frank-Walter Steinmeier
und der Fraktion der SPD

Sicherung einer besseren und transparenteren Hochschulzulassung für
Studieninteressierte

Steigende Abiturientenzahlen in den alten Bundesländern und ein zunehmender
Bedarf an akademisch qualifizierten Nachwuchskräften auf dem Arbeitsmarkt
einerseits, lokale Zulassungsbeschränkungen in stark nachgefragten Studien-
gängen und in der Folge Mehrfachbewerbungen von Studieninteressierten, zeit-
aufwändige Nachrückverfahren und unbesetzte Studienplätze in Fächern mit
lokalem Numerus Clausus andererseits kennzeichnen aktuell vielfach die Situa-
tion bei der Hochschulzulassung in Deutschland.

Um dieses „Bewerbungschaos“ an vielen Universitäten zu beenden, hat der
Deutsche Bundestag bis zu 15 Mio. Euro für ein neues, nutzerfreundliches Zu-
lassungssystem bereitgestellt. Studierwillige Jugendliche sollen künftig bei der
Bewerbung spürbar von Bürokratie entlastet werden. Der Bewerbungstourismus
soll spätestens mit der Einführung des neuen dialogorientierten Verfahrens der
Vergangenheit angehören.

Bereits in der Übergangsphase bis die Software für das neue System entwickelt
und implementiert ist, muss die Studienplatzvergabe für Studienbewerber deut-
lich verbessert und insgesamt transparenter werden. Gerade der Bund muss ein
erhebliches Interesse daran haben, dass die im Rahmen des Hochschulpaktes
mitfinanzierten Studienplätze auch tatsächlich und vollständig besetzt werden
und dass die verabredeten Maßnahmen zu einer spürbaren Verbesserung für Stu-
dieninteressierte führen.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie viele Universitäten, Fachhochschulen und staatlich anerkannte Hoch-
schulen haben sich jeweils (differenziert nach Bundesländern) an der neu
geschaffenen Studienplatzbörse der Hochschulrektorenkonferenz beteiligt?

2. Welche Universitäten der dritten Förderlinie der Exzellenzinitiative haben
freie Studienplätze für die Online-Börse gemeldet?

3. Wie viele Studienplätze wurden in lokal beschränkten Studiengängen und
wie viele wurden in Fächern ohne Zulassungsbeschränkung jeweils nach
Fächergruppen angeboten?

Drucksache 17/573 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
4. Wie vielen Studieninteressierten konnte durch die Börse ein Studienplatz
vermittelt werden?

5. In welchem Umfang blieben Studienplätze insbesondere in zulassungsbe-
schränkten Fächern zum Wintersemester 2009/2010 unbesetzt?

6. Inwieweit konnten mit der Angleichung der Bewerbungs- und Zulassungs-
fristen die Zulassungsverfahren für Studieninteressierte an den Hochschu-
len zügiger abgeschlossen werden?

7. Welche Vorteile bietet das neue Angebot Studieninteressierten gerade im
Hinblick auf die freiwillige Beteiligung der Hochschulen gegenüber bereits
bestehenden Angeboten von privaten Anbietern wie z. B. „studieren.de“,
dem nach eigenen Angaben „deutschlandweit größten“ Portal zur Studien-
wahl?

8. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung aus der angekündigten Be-
fragung der teilnehmenden Hochschulen gewonnen?

9. Wie hat sich bundesweit seit 2005 die Zahl der Studiengänge mit örtlicher
Zulassungsbeschränkung entwickelt?

10. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung in diesem Zusammenhang
zur Überbuchung von Studienplätzen und zu Mehrfachbewerbungen von
Studienbewerbern?

11. Inwieweit ist es geplant, die Nutzung des Portals künftig komfortabler zu
gestalten und Interessierte z. B. mit Hilfe von Profilen über neue, frei-
gewordene Plätze automatisch zu informieren?

12. Welche neuen Erkenntnisse hat das Bundesministerium für Bildung und
Forschung aus dem Pilotverfahren der Zentralstelle für die Vergabe von
Studienplätzen zum Test eines Serviceverfahrens in den rechts- und wirt-
schaftswissenschaftlichen Studiengängen gewonnen?

13. Aus welchen Gründen ist die für Oktober 2009 angekündigte Vergabe der
Software-Entwicklung für das neue dialogorientierte Serviceverfahren
noch nicht erfolgt?

14. Inwieweit kann unter diesen Umständen der geplante Start des neuen
Serviceverfahrens wie geplant zum 1. April 2011 erfolgen?

15. In welchem Umfang wird sich der Bund an der Implementierung der Soft-
ware an den einzelnen Hochschulen beteiligen?

In welcher Form sollen diese ggf. unterstützt werden?

16. Ab welcher zahlenmäßigen Größenordnung sieht die Bundesregierung die
vom Deutschen Bundestag geforderte „substantielle Beteiligung der Uni-
versitäten“ an dem geplanten Serviceverfahren als erfüllt an?

Berlin, den 27. Januar 2010

Dr. Frank-Walter Steinmeier und Fraktion

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