BT-Drucksache 17/567

Evaluation des § 43 Absatz 2 des Berufsbildungsgesetzes

Vom 27. Januar 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/567
17. Wahlperiode 27. 01. 2010

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Willi Brase, Dr. Ernst Dieter Rossmann, Dr. Hans-Peter Bartels,
Klaus Barthel, Ulla Burchardt, Michael Gerdes, Klaus Hagemann, Oliver
Kaczmarek, Daniela Kolbe (Leipzig), Ute Kumpf, Thomas Oppermann,
Florian Pronold, René Röspel, Marianne Schieder (Schwandorf), Swen Schulz
(Spandau), Andrea Wicklein, Dagmar Ziegler, Dr. Frank-Walter Steinmeier
und der Fraktion der SPD

Evaluation des § 43 Absatz 2 des Berufsbildungsgesetzes

Im Rahmen der Novelle des Berufsbildungsgesetzes 2005 (BBiG) ist gemäß
§ 43 Absatz 2 BBiG zur Kammerabschlussprüfung auch zuzulassen, wer in
einer berufsbildenden Schule oder sonstigen Berufsbildungseinrichtung aus-
gebildet worden ist, wenn diese Ausbildung der Berufsausbildung in einem an-
erkannten Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz entspricht. Die
Länder selbst können durch Verordnung festlegen, welche vollzeitschulischen
Bildungsgänge generell einer Ausbildung nach dem BBiG entsprechen. Ziel der
Neuregelung war, dass die bisher recht unterschiedlichen schulischen Ausbil-
dungsgänge der Länder angeglichen und an den bundeseinheitlichen Standards
der Kammerberufe – die in bundesweit gültigen Ausbildungsordnungen geregelt
sind – zu orientieren. Auf die Weise sollten so genannte Warteschleifen verhin-
dert bzw. wenigstens reduziert werden. Die Verordnungsermächtigung an die
Länder wurde bis zum 1. August 2011 befristet.

In den Anträgen „Neue Dynamik für Ausbildung“ (Bundestagsdrucksache
16/543) und „Junge Menschen fördern – Ausbildung schaffen und Qualifizie-
rung sichern“ (Bundestagsdrucksache 16/5730) hatte der Deutsche Bundestag
u. a. an die Länder appelliert, die Möglichkeiten der vollzeitschulischen Berufs-
ausbildung mit Anspruch auf Zulassung zur Kammerprüfung zu nutzen, um
Warteschleifen für Jugendliche zu vermeiden.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche Initiativen hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung
(BMBF) gegenüber den Ländern ergriffen, um den Wunsch des Deutschen
Bundestages nach Nutzung der Möglichkeiten der vollzeitschulischen Be-
rufsausbildung mit Anspruch auf Zulassung zur Kammerprüfung zu unter-
stützen?
2. Wie viele zusätzliche Abschlüsse sind durch die Einführung des § 43 Absatz 2
BBiG zu verzeichnen (Aufschlüsselung nach Bundesländern und Jahr)?

3. Wie viele Ausbildungsabschlüsse konnte das Bundesland Thüringen, das laut
Evaluation der Möglichkeit einer Zulassung aufgrund von § 45 BBiG den
Vorzug gibt, darüber zusätzlich generieren?

Drucksache 17/567 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
4. Wie ist die abschließende Position des BMBF zur Verlängerung der Gel-
tungsdauer des § 43 Absatz 2 BBiG im Hinblick auf eine Verlängerung der
Verordnungsermächtigung an die Länder über den 1. August 2011 hinaus?

5. Hält das BMBF es für notwendig – um zu einer abschließenden Positionie-
rung hinsichtlich einer Verlängerung der Geltungsdauer des § 43 Absatz 2
BBiG zu gelangen – eine bundeslandbezogene Evaluation zu initiieren?

Wenn nein, warum nicht?

6. Welche Fakten und Grundlagen werden mit welcher Gewichtung für eine
Entscheidung hinsichtlich einer Verlängerung der Geltungsdauer des § 43
Absatz 2 BBiG im BMBF herangezogen?

7. Hat sich nach Ansicht des BMBF die anfängliche Befürchtung bewahrheitet,
dass die betriebliche Bildung durch die Einführung des § 43 Absatz 2 BBiG
zurückgedrängt und sich gleichzeitig die Neugründungen von beruflichen
Schulen in freier Trägerschaft sowie die Einrichtung neuer Bildungsgänge
an beruflichen Schulen in freier Trägerschaft erhöhen würde?

8. Wie hat sich die Zahl der beruflichen Schulen in freier Trägerschaft bzw.
der Einrichtung neuer Bildungsgänge an beruflichen Schulen in freier Trä-
gerschaft seit der Gesetzesnovelle entwickelt (Aufschlüsselung nach Jah-
ren/Bundesländer)?

9. Wird das BMBF das Bundesinstitut für Berufsbildung auffordern, eine
Empfehlung zur einheitlichen Anwendung der Regelungen für die Zulas-
sung von Absolventen schulischer Berufsausbildungsgänge zur Kammer-
prüfung – wie vom Deutschen Bundestag gefordert – abzugeben?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, wann?

10. Strebt das BMBF eine Verlängerung des Ausbildungspaktes über das Jahr
2010 hinaus an?

11. Hat das BMBF bereits Gespräche mit den Paktpartnern zur Verlängerung
des Ausbildungspaktes über das Jahr 2010 hinaus aufgenommen?

12. Welche Maßnahmen müssen unter der Voraussetzung der Verlängerung des
Ausbildungspaktes über das Jahr 2010 hinaus nach Ansicht des BMBF neu
gesetzt bzw. besser ausgerichtet werden?

13. Welche konkreten Maßnahmen wird das BMBF ergreifen, damit mehr aus-
bildungsfähige Unternehmen ausbilden, um einem zukünftigen Fachkräfte-
mangel entgegenzuwirken?

Berlin, den 27. Januar 2010

Dr. Frank-Walter Steinmeier und Fraktion

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.