BT-Drucksache 17/5611

Diskussion über Änderungen an der Hofabgabeklausel und über externe Beratungsleistungen für die Träger der Landwirtschaftlichen Sozialversicherung

Vom 18. April 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/5611
17. Wahlperiode 18. 04. 2011

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Cornelia Behm, Friedrich Ostendorff, Dr. Wolfgang
Strengmann-Kuhn, Ulrike Höfken, Bärbel Höhn, Undine Kurth (Quedlinburg),
Nicole Maisch, Markus Tressel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Diskussion über Änderungen an der Hofabgabeklausel und über externe
Beratungsleistungen für die Träger der Landwirtschaftlichen Sozialversicherung

Die Hofabgabeklausel bzw. die Abgabe des Hofes als Voraussetzung für eine
Altersrente für Landwirte gemäß § 11 Absatz 1 des Gesetzes über die Alters-
sicherung der Landwirte (ALG) wird in der Landwirtschaft nach wie vor kon-
trovers diskutiert. Dies betrifft sowohl die Frage, ob die Hofabgabe grundsätz-
lich aufrechterhalten werden sollte als auch die Frage, ob und wie sie modifiziert
werden kann.

Kritisch diskutiert werden auch bestimmte Fragen im Zusammenhang mit exter-
nen Beratungsleistungen durch Dritte für die Träger der Landwirtschaftlichen
Sozialversicherung.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie bewertet die Bundesregierung die Forderung nach Gewährung der land-
wirtschaftlichen Altersrente bei Fortführung des Hofes durch ausnahmslos
alle Ehegatten, die die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben?

2. Wie bewertet die Bundesregierung die Forderung nach Aufhebung der Nicht-
gewährung der Bäuerinnenrente bei fehlender Hofabgabe durch den Ehegat-
ten, insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Bäuerinnenrente mit der Be-
gründung eingeführt wurde, es solle eine „eigenständige“ Alterssicherung
der Bäuerinnen geschaffen werden?

3. Wie bewertet die Bundesregierung die Forderung nach Gewährung der land-
wirtschaftlichen Altersrente bei Fortführung der Waldbewirtschaftung, ins-
besondere vor dem Hintergrund, dass eine Verpachtung von Wald unüblich
und nur schwer möglich ist?

4. Wie bewertet die Bundesregierung die Forderung nach Gewährung der land-
wirtschaftlichen Altersrente bei Fortführung einer gewerblichen Tierhaltung?

5. Wie bewertet die Bundesregierung die Forderung nach Ausweitung der
Sonderregelung für Unternehmer, die aus der Unternehmensführung eines
landwirtschaftlichen Unternehmens, welches von mehreren Unternehmern

gemeinsam betrieben wird, ausscheiden, auf andere Rechtsformen wie KG,
GmbH etc.?

6. Wie bewertet die Bundesregierung die Forderung nach Weiterentwicklung
der Möglichkeit der Abgabe von Flächen nach § 21 Absatz 6 ALG (Ermäch-
tigung zur Landveräußerung und Landverpachtung), und wie könnte diese
Weiterentwicklung aus Sicht der Bundesregierung sinnvoll ausgestaltet sein?

Drucksache 17/5611 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

7. Welcher Anteil der Ausgaben der Alterssicherung der Landwirte, und wel-
cher Anteil der Ausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung wurde in
den letzten drei Jahren jeweils durch Bundeszuschüsse gedeckt?

8. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Höhe der Zuschüsse für
die Alterssicherung der Landwirte und zur gesetzlichen Rentenversicherung
jeweils angemessen ist?

Und wenn ja, warum, und wenn nein, warum nicht?

9. Aus welchen Einzelpositionen setzen sich die Bundeszuschüsse für die
Alterssicherung der Landwirte und für die Gesetzliche Rentenversicherung
jeweils zusammen, und wie hoch sind die Einzelpositionen?

10. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass durch eine organisatorische In-
tegration der bestehenden Alterssicherung der Landwirte in die gesetzliche
Rentenversicherung Verwaltungskosten gespart werden könnten,

und wenn ja, warum, und wie hoch wären diese,

und wenn nein, warum nicht?

11. Welche zusätzlichen Kosten würden durch eine vollständige und ersatzlose
Abschaffung der Hofabgabeklausel entstehen, und wie leitet die Bundes-
regierung diese Kosten ab?

12. Teilt die Bundesregierung die häufig vorgetragene Behauptung, durch eine
Abschaffung der Hofabgabeklausel würde die Grundlage für die gesamten
Bundeszuschüsse für die Alterssicherung der Landwirte entzogen, und
wenn ja, wie begründet sie diese Bewertung?

13. Wie bewertet die Bundesregierung die Probleme von Landwirten nahe der
Altersgrenze bei verschiedenen Agrarfördermaßnahmen mit mehrjährigen
Bindefristen, wenn sie mit 65 Jahren gemäß Hofabgabeklausel ihren Hof
abgeben müssen, aber kein Nachpächter vorhanden ist, der die Flächen
vertragsgemäß im Sinne der Förderrichtlinien weiter bewirtschaften würde,
insbesondere vor dem Hintergrund des Gleichbehandlungsgebotes, und
welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?

14. Welche Rolle spielen nach Einschätzung der Bundesregierung im Zusam-
menhang mit der Hofabgabeklausel sog. Scheinpachtverträge?

Ist der Bundesregierung bekannt, dass Scheinpachtverträge nach münd-
lichen Aussagen von Landwirten gang und gäbe sein sollen und bei Bera-
tungsgesprächen mitunter direkt dazu geraten wird, Scheinpachtverträge
abzuschließen?

15. Ist der § 21 Absatz 8 ALG, in dem es heißt „Wird ein Unternehmen der
Landwirtschaft von mehreren Unternehmern gemeinsam, von einer Per-
sonenhandelsgesellschaft oder einer juristischen Person betrieben, gilt das
Unternehmen nur dann als abgegeben, wenn der Unternehmer aus dem
Unternehmen ausgeschieden ist“ so auszulegen, dass Bezieher von Renten
der Alterssicherung der Landwirte aus juristischen Personen ausscheiden
müssen, wenn diese ein landwirtschaftliches Unternehmen bewirtschaften?

16. Wenn ja, wie begründet sich diese Auslegung?

17. Für den Fall, dass die Auslegung korrekt ist: Für welche juristischen Perso-
nen gilt das (z. B. Vereine, Kirchen, Aktiengesellschaften und Gebietskör-
perschaften)?

18. Wenn diese Auslegung nicht für alle, sondern nur für bestimmte juristische
Personen gilt: Welches Abgrenzungskriterium kommt hier zum Tragen, und

auf welche Rechtsgrundlage stützt sich das?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/5611

19. Sofern die Auslegung falsch ist: Was ist zu unternehmen bzw. was unter-
nimmt die Bundesregierung, um die demnach falsche Rechtsauslegung
durch Träger der Alterssicherung der Landwirte zu unterbinden?

20. Wie bewertet die Bundesregierung aus datenschutzrechtlicher Sicht die
Weitergabe persönlicher Daten von Versicherten der Landwirtschaftlichen
Sozialversicherung (LSV) an Erbringer von Beratungsleistungen im Auf-
trag der LSV-Träger (z. B. die Bauernverbände)?

21. Wie kann und sollte aus Sicht der Bundesregierung gegebenenfalls gegen
eine datenschutzwidrige Weitergabe von persönlichen Daten der Versicher-
ten der LSV an die Erbringer von Beratungsleistungen im Auftrag der LSV-
Träger vorgegangen werden, und sieht die Bundesregierung das als ihre
Aufgabe an?

22. Wie hoch waren nach Erkenntnissen der Bundesregierung in den letzten
Jahren bundesweit die Ausgaben der Träger der Landwirtschaftlichen So-
zialversicherung für die Wahrnehmung von Aufgaben durch Dritte (Gesamt-
ausgaben und Ausgaben bitte nach Träger und Bundesland aufschlüsseln)?

23. Wie hoch war jeweils der Anteil von Mitgliedsverbänden des Deutschen
Bauernverbandes e. V. an diesen Ausgaben für die Wahrnehmung von Auf-
gaben durch Dritte?

24. Wie bewertet die Bundesregierung diese Ausgaben vor dem Hintergrund
der Tatsache, dass einzelne Träger mit Personalüberhängen zu kämpfen
haben, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?

25. Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass die Pro-Kopf-Ausga-
ben der einzelnen LSV-Träger für die Wahrnehmung von Aufgaben durch
Dritte erheblich differieren, und welche Schlussfolgerungen zieht sie da-
raus?

Berlin, den 15. April 2011

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.