BT-Drucksache 17/5605

Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung Schiene

Vom 18. April 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/5605
17. Wahlperiode 18. 04. 2011

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter, Winfried Hermann, Bettina Herlitzius,
Stephan Kühn, Ingrid Nestle, Daniela Wagner, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung Schiene

Die Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV) zwischen der Bundes-
republik Deutschland und der DB Netz AG, der DB Station&Service AG, der
DB Energie GmbH sowie der Deutschen Bahn AG (DB AG) hat eine Laufzeit
bis zum 31. Dezember 2013. Gegenstand der Vereinbarung sind Maßnahmen,
die der Erhaltung der Schienenwege der Eisenbahninfrastrukturunternehmen
des Bundes (EIU) dienen. Die Erhaltung umfasst die Maßnahmen der Instand-
haltung und die Durchführung von Ersatzinvestitionen. Ersatzinvestitionen sind
alle Investitionen in die Schienenwege, die nicht Gegenstand des Bedarfsplans
für die Schienenwege sind. Der Bund hat sich verpflichtet, dafür 2,5 Mrd. Euro
pro Kalenderjahr zu leisten. Für Verbesserungs- und Ausbaumaßnahmen, die in
Abstimmung mit den Ländern umzusetzen sind, stehen mehr als 900 Mio. Euro
zur Verfügung. Im Gegenzug haben sich die EIU zu einem Mindestinstandhal-
tungsbeitrag verpflichtet, der sich mindestens auf anfangs 1,25 Mrd. Euro und
durch Effizienzgewinne bis 2013 sinkend bis 1 Mrd. Euro pro Kalenderjahr be-
läuft. Außerdem werden Investitionen im Volumen von 500 Mio. Euro für die
Erhaltung und Modernisierung des Bestandsnetzes eingesetzt.

Grundlage der Überprüfung ist der jährlich zum 30. April vorzulegende Bericht
über den Zustand der Schienenwege (Infrastrukturzustands- und -entwicklungs-
bericht – IZB). Die EIU haben darin nachzuweisen, dass sie ihren Verpflichtun-
gen zur Erhaltung der Schienenwege im uneingeschränkt nutzbaren Zustand im
vorangegangenen Kalenderjahr nachgekommen sind. Dennoch ist eine Überprü-
fung der Einhaltung der LuFV bisher weitgehend intransparent. Denn es gibt
keine ausreichend klaren Kriterien, anhand derer der Bund als Geldgeber, den
Netzzustand wirklich überprüfen könnte. Vielmehr wird für das gesamte Schie-
nennetz ein theoretischer Fahrzeitverlust ermittelt, der es ermöglicht, vor allem
in Bereichen abseits der Hauptlinien auf Kosten des Erhalts der Infrastruktur zu
sparen. Die LuFV enthält auch keine wirksamen Sanktionen bzw. Pönalen für
die Nichterreichung vorgegebener Qualitätsstandards. Dies muss sich für die
nächste Periode der LuFV ändern.
Wir fragen die Bundesregierung:

1. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass die von den Kunden wahr-
genommenen, infrastrukturbezogenen Qualitätsprobleme der Bahn – insbe-
sondere im vergangenen Winter – nicht angemessen durch die Messung der
Infrastrukturqualität in der LuFV abgebildet werden?

Drucksache 17/5605 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
2. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass die LuFV, die mit ihr ver-
folgten Ziele, nämlich die Qualitätsentwicklungen im gesamten Netz zu er-
höhen, nicht erreicht?

Wenn nein, mit welcher Begründung?

3. Reichen die bislang definierten und abgebildeten Qualitätskennzahlen der
LuFV nach Einschätzung der Bundesregierung aus, ein umfassendes Bild
des Zustandes der bundeseigenen Eisenbahninfrastruktur und ihrer Ent-
wicklung wiederzugeben?

4. Hält es die Bundesregierung für zwingend, das zu betreibende Streckennetz
einschließlich der zugehörigen Anlagen quantitativ und qualitativ detaillier-
ter in der LuFV zu verankern?

Wenn nein, mit welcher Begründung?

5. Welche Qualitätskennzahlen prüft die Bundesregierung für den Zeitraum ab
2014, die in den auszuhandelnden Folgevereinbahrungen berücksichtig
werden sollen?

6. Welche Kriterien prüft die Bundesregierung, um die Kapazität der Bundes-
schienenwege als Qualitätsparameter mit einzubeziehen?

7. Welche Kriterien prüft die Bundesregierung, um das Anlagenalter als Beur-
teilungskriterium mit einzubeziehen?

8. Wie beurteilt die Bundesregierung den Umstand, dass die zur Beurteilung
der Qualität der Eisenbahninfrastruktur notwendigen Daten nur durch die
Eisenbahninfrastrukturunternehmen, also die zu kontrollierenden Unter-
nehmen, erhoben und zusammengestellt werden?

9. Welche Maßnahmen prüft die Bundesregierung, um ihre Kontrollrechte
umfassender und für das Parlament transparenter wahrzunehmen?

10. Welche Anreize und Qualitätsanforderungen der LuFV sollen künftig aus
Sicht der Bundesregierung dafür Sorge leisten, dass Eisenbahninfrastruktur-
betreiber ihre Betriebskosten durch Ineffizienzreduzierungen und nicht
durch Einspeisung der entstehenden Kosten in die Zugentgelte senken?

11. Plant die Bundesregierung eine entsprechende Änderung des Allgemeinen
Eisenbahngesetzes (AEG)?

12. Welche zusätzlichen Sanktionsmöglichkeiten bei Nichteinhaltung der Ver-
träge prüft die Bundesregierung?

13. Wie soll künftig sichergestellt werden, dass die Qualität der Eisenbahn-
infrastruktur bei einer realen Degression der Zuschussbeträge nicht sinkt?

Berlin, den 15. April 2011

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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