BT-Drucksache 17/5595

Erdöl- und Erdgasspeicher in Deutschland

Vom 18. April 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/5595
17. Wahlperiode 18. 04. 2011

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Oliver Krischer, Thilo Hoppe, Hans-Josef Fell, Dorothea Steiner,
Ingrid Nestle, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl, Undine Kurth (Quedlinburg),
Nicole Maisch, Dr. Hermann Ott und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Erdöl- und Erdgasspeicher in Deutschland

Zu Beginn der 1970er-Jahre beauftragte die Bundesregierung die Energiever-
sorger in Deutschland damit, eine nationale Reserve an Erdöl- und Erdgas-
speichern anzulegen. Die Speicher sollten einerseits dazu dienen, kurzfristige
Schwankungen im Verbrauch auszugleichen, andererseits sollten sie im Falle
von Lieferengpässen zur Versorgungssicherheit in Deutschland beitragen. Einer
dieser Kavernenspeicher beispielsweise liegt im Kreis Wittmund auf dem Ge-
lände der Gemeinde Friedeburg, nahe der Ortschaften Horsten, Etzel und Marx.
Damals angelegt zur Bevorratung der nationalen Erdölreserve, werden vorhan-
dene Kavernen nun zur Gasspeicherung genutzt, und darüber hinaus neue ange-
legt. So werden die Kavernenspeicher von gegenwärtig 40 auf 144 Kavernen
ausgebaut. Damit verbunden ist auch der Bau mehrerer Gasverdichterstationen
und weiterer oberirdischer Industrieanlagen, die von mehreren Unternehmen
betrieben werden. Es handelt sich um den größten Erdgasspeicher Europas. Für
die Anwohnerinnen und Anwohner des Gasspeichers bedeuten Bau und Betrieb
der Anlage jedoch enorme Belastungen. Sie sind durch Bodenabsenkungen un-
ter Meeresniveau und einer Industrialisierung der Landschaft mit allen Begleit-
erscheinungen sowie einer Verschmutzung der Nordsee durch die Einleitung
von Sole in den Jadebusen betroffen.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche großen Speicheranlagen existieren in Deutschland insgesamt (bitte auf-
listen nach Kubikmeter Kapazität und Standort getrennt für Erdöl und Ergas)?

2. Wie hat sich die Gesamtkapazität in den letzten 30 Jahren verändert?

3. Welche Speicherkapazitäten für Erdöl und Erdgas befinden sich gegenwär-
tig im Bau, bzw. für welche Kapazitäten liegen Anträge vor?

4. Welche Unternehmen betreiben gegenwärtig Erdgas- bzw. Erdölspeicher in
Deutschland?

5. Wo befinden sich gegenwärtig Erdöl- und Erdgasspeicher in Deutschland,
und wo befinden sich solche Speicher im Bau?
6. Welche Bedeutung besitzen große Kavernenspeicher für Erdöl und Erdgas
in der Energiekonzeption der Bundesregierung?

7. Auf welche Weise haben die Bundesregierung oder die Länder direkt oder
indirekt die Errichtung und den Betrieb solcher Kavernenspeicher in der
Vergangenheit veranlasst oder gefördert?

Für welche Speicheranlagen trifft dies zu?

Drucksache 17/5595 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

8. Welche energiepolitischen Ziele verfolgte bzw. verfolgt die Bundesregie-
rung damit?

9. Welche veränderten Prioritäten hat es in den letzten Jahren gegeben?

10. Welche Zeiträume können in Deutschland durch die vorhandenen Speicher
im Falle eines Ausbleibens von Erdöl- und Erdgaslieferungen überbrückt
werden?

11. Dienen z. B. die im Landkreis Wittmund errichteten oder noch geplanten
Kavernenspeicher der „nationalen Energiesicherheit“?

Wenn ja, in welcher Weise?

12. Erachtet die Bundesregierung unter Aspekten der Versorgungssicherheit
einen weiteren Ausbau der Speicherkapazitäten für Erdöl und Erdgas als
notwendig, und wenn ja, warum?

13. In welcher Weise sind derartige Speicher Dritten zugänglich, die nicht den
Speicher besitzen oder betreiben?

Gibt es Ansprüche auf (Mit-)Nutzung für Dritte?

14. Wird das in den Kavernen komprimierte Gas bei seiner Expansion auch zur
Stromerzeugung genutzt, oder sind der Bundesregierung Überlegungen,
Studien, Projekte etc. bekannt, dies zu tun?

Wenn ja, welche?

15. Auf welcher rechtlichen Grundlage werden Genehmigungen für den Bau
und den Betrieb von Erdgas- bzw. Erdölspeichern vergeben?

16. Ist im Rahmen des Genehmigungsverfahrens für Erdöl- bzw. Erdgasspei-
cher eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorgesehen, und wenn nein,
warum nicht?

17. Sollte es zu Schäden an der nahegelegenen Wohnbebauung durch Boden-
absenkungen kommen, auf welcher rechtlichen Grundlage wird im Streit-
fall über eventuelle Entschädigungen entschieden?

18. Hält die Bundesregierung die existierenden rechtlichen Grundlagen für
Schadensfälle an Wohnbebauungen, welche durch Bodenabsenkungen her-
vorgerufen wurden, für ausreichend?

19. Warum wurde bei den Gebäuden im Senkungstrichter keine Nullmessung
zum Nachweis möglicher späterer Bergschäden vor dem Beginn der Er-
richtung neuer Kavernen durchgeführt?

20. Erachtet die Bundesregierung die existierenden sicherheitstechnischen
Auflagen für Gasspeicher und Gasverdichterstationen für ausreichend, und
wenn ja, wieso konnte es zu einem solchen Großbrand wie am 26. Oktober
2007 in der Gemeinde Emsbüren kommen?

21. Erachtet die Bundesregierung es als angemessen, dass ein Großprojekt wie
die Gasspeicherkavernen in der Gemeinde Friedeburg im Kreis Wittmund
mit einer eigenen Werksfeuerwehr ausgestattet wird, und wenn nein,
warum nicht?

22. Welche Mengen an Sole werden gegenwärtig durch den Betrieb des Spei-
chers in die Nordsee eingeleitet, und wie wird dieser Vorgang behördlich
überwacht?

23. Bewertet die Bundesregierung die Einleitung von Sole in die Nordsee als
unbedenklich, und wenn ja, warum?

24. Ab welcher Menge eingeleiteter Sole erachtet die Bundesregierung die

Einleitung von Sole in die Nordsee als problematisch?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/5595

25. Mit welchen finanziellen Rücklagen wird sichergestellt, dass die IVG Im-
mobilien AG und die Betreiber der Gasverdichterstationen genügend finan-
zielle Rücklagen haben, um eventuelle Schadensereignisse kompensieren
zu können?

Berlin, den 15. April 2011

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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