BT-Drucksache 17/5563

zu dem Antrag der Abgeordneten Heinz Paula, Dr. Wilhelm Priesmeier, Petra Crone, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD -17/4850- Tierschutzgesetz ändern - Kennzeichnung von Pferden tierschutzgerecht ausgestalten

Vom 14. April 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/5563
17. Wahlperiode 14. 04. 2011

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
(10. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Heinz Paula, Dr. Wilhelm Priesmeier, Petra
Crone, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
– Drucksache 17/4850 –

Tierschutzgesetz ändern – Kennzeichnung von Pferden tierschutzgerecht
ausgestalten

A. Problem

Im deutschen Tierschutzgesetz ist ein grundsätzliches Verbot enthalten, welches
die Zerstörung von Gewebe eines Wirbeltieres verbietet. Für die Kennzeichnung
von Pferden durch Schenkelbrand existiert eine Ausnahme. Die beim Schenkel-
brand zur Anwendung kommenden Kennzeichnungsmethoden Heiß- und Kalt-
brand verursachen nach Ansicht der Antragsteller Schmerzen beim Tier. Da für
alle nach dem 1. Juli 2009 geborenen Pferde (Equiden) aufgrund einer EU-Ver-
ordnung eine verpflichtende Kennzeichnung mit Transpondern gilt, besteht für
die Fraktion der SPD keine Notwendigkeit einer zusätzlichen Kennzeichnung
der Tiere mittels Schenkelbrand mehr. Mittels Transpondern (Mikrochips), die
unter die Haut des Tieres implantiert werden, können aus Sicht der Antragsteller
Schmerzen, Leiden und Schäden bei den betroffenen Tieren wesentlich vermin-
dert werden. Mit dem Antrag der Fraktion der SPD auf Drucksache 17/4850
wird die Bundesregierung aufgefordert, das Tierschutzgesetz in § 6 Absatz 1
Satz 2 Nummer 2 i. V. m. § 5 Absatz 3 Nummer 7 dahingehend zu ändern, dass
die Kennzeichnung von Pferden durch Schenkelbrand nicht mehr zulässig ist.

B. Lösung

Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
C. Alternativen

Annahme des Antrags.

D. Kosten

Wurden im Ausschuss nicht erörtert.

Drucksache 17/5563 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 17/4850 abzulehnen.

Berlin, den 6. April 2011

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Hans-Michael Goldmann
Vorsitzender und Berichterstatter

Dieter Stier
Berichterstatter

Heinz Paula
Berichterstatter

Alexander Süßmair
Berichterstatter

Undine Kurth (Quedlinburg)
Berichterstatterin

wohl nach dem deutschen Tierschutzgesetz als auch nach
EU-Recht zulässig. Der Schenkelbrand ermögliche zusam-

sich auch die angewandten Kastrationsmethoden bei einigen
men mit dem Equidenpass und dem Transponder die sichere
Identifizierung eines Pferdes. Die Frage der Kennzeich-
nungsmethode bei Pferden sei auch eine Frage des Vertrau-
ensschutzes gegenüber den deutschen Pferdezuchtverbän-

Tierarten verändern.

Die Fraktion DIE LINKE. stellte klar, der Schenkelbrand
werde von der großen Mehrheit der Bevölkerung abgelehnt.
Er sei weder unbedenklich noch problemlos für die Tiere.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/5563

Bericht der Abgeordneten Dieter Stier, Heinz Paula, Hans-Michael Goldmann,
Alexander Süßmair und Undine Kurth (Quedlinburg)

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache
17/4850 in seiner 93. Sitzung am 24. Februar 2011 beraten
und an den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz zur Beratung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Im deutschen Tierschutzgesetz ist ein grundsätzliches Verbot
enthalten, welches die Zerstörung von Gewebe eines Wirbel-
tieres verbietet. Für die Kennzeichnung von Pferden durch
Schenkelbrand existiert eine Ausnahme. Die beim Schenkel-
brand zur Anwendung kommenden Kennzeichnungsmetho-
den Heiß- und Kaltbrand verursachen nach Ansicht der An-
tragsteller Schmerzen beim Tier. Da für alle nach dem 1. Juli
2009 geborenen Pferde (Equiden) aufgrund einer EU-Ver-
ordnung eine verpflichtende Kennzeichnung mit Transpon-
dern gilt, besteht für die Fraktion der SPD keine Notwendig-
keit einer zusätzlichen Kennzeichnung der Tiere mittels
Schenkelbrand mehr. Mit den für die Kennzeichnung und
Identifizierung von Pferden existierenden Transpondern, die
unter die Haut des Tieres implantiert werden, können aus
Sicht der Antragsteller Schmerzen, Leiden und Schäden bei
den betroffenen Tieren wesentlich vermindert werden.

Mit dem Antrag der Fraktion der SPD auf Drucksache 17/4850
wird die Bundesregierung aufgefordert, das Tierschutzgesetz
in § 6 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 i. V. m. § 5 Absatz 3 Num-
mer 7 dahingehend zu ändern, dass die Kennzeichnung von
Pferden durch Schenkelbrandzeichen nicht mehr zulässig ist.

III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im
federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbrau-
cherschutz hat den Antrag auf Drucksache 17/4850 in seiner
36. Sitzung am 6. April abschließend beraten.

Die Fraktion der CDU/CSU betonte, der Deutsche Bundes-
tag habe erst vor kurzem einen ähnlich lautenden Antrag der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abschließend behan-
delt. Das Parlament habe sich dabei gegen ein Verbot des
Schenkelbrandes entschieden. Der Schenkelbrand sei zur
Kennzeichnung von Equiden – allen pferdeartigen Säugetie-
ren – notwendig, weil das bereits praktizierte Verfahren der
elektronischen Kennzeichnung mittels Transponder bzw.
(Mikro-)Chip bei Pferden noch nicht sicher sei. Beim
Schmerzempfinden sei das sogenannte Chippen zum Teil mit
deutlich mehr Schmerzen für die Tiere verbunden als der
Schenkelbrand. Beide Kennzeichnungsmethoden seien so-

langjährige Tradition und ein Markenzeichen, mit dem viele
Arbeitsplätze in der Pferdehaltung in Deutschland zusam-
menhingen. Vor diesem Hintergrund lehne die Fraktion der
CDU/CSU den Antrag der Fraktion der SPD auf Drucksache
17/4850 ab.

Die Fraktion der SPD führte aus, die Bundestierärztekam-
mer habe deutlich gemacht, dass eine zusätzliche Kennzeich-
nung von Pferden durch ein Brandzeichen überflüssig sei,
dem Tier unnötige Schmerzen zufüge und daher tierschutz-
widrig sei. Höhere Kompetenz könne man in der Frage der
Kennzeichnung von Pferden und deren Folgen für die Tiere
ihrer Meinung nach nicht zu Rate ziehen. Die Fraktion der
CDU/CSU behaupte trotzdem gegen jeden Sachverstand wei-
ter, dass Fohlen das Anbringen des Brandzeichens kaum
spürten. Sie bitte daher die Fraktion der FDP, die Fraktion der
CDU/CSU endlich davon zu überzeugen, dass die immer
noch angewandte Praktik des Schenkelbrandes aufgrund der
dadurch ausgelösten erheblichen Schmerzen bei den betroffe-
nen Tieren durch eine Änderung des Tierschutzgesetzes ver-
boten gehöre. Dann wäre man einen Schritt weiter und könne
dieses Thema endlich zu einem guten Ergebnis im Interesse
der Tiere und des Tierschutzes führen, zumal alternative
Kennzeichnungsmethoden vorhanden seien. Die Fraktion der
SPD bitte daher die Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und
FDP, gemeinsam mit den anderen Fraktionen dem Antrag zu-
zustimmen und damit für den Tierschutz zu stimmen. Bei der
letzten Abstimmung im Parlament zu diesem Thema sei dies
bedauerlicherweise noch nicht möglich gewesen.

Die Fraktion der FDP erklärte, der Antrag werde von ihr
abgelehnt. Bereits anlässlich der letzten Diskussion über
einen inhaltlich gleichen Antrag habe sie sich dafür ausge-
sprochen, dieses Thema nach Möglichkeit im breiten Kon-
sens auf der Grundlage eines zu erstellenden Gutachtens zu
erörtern. Dieses Gutachten solle von fachlich mit der Frage-
stellung betrauten Tierärzten unter Einbindung von Verbän-
den, die sich dieser Thematik ebenfalls angenommen hätten,
erstellt werden. Im Gutachten solle insbesondere untersucht
werden, welche Bedeutung der Schenkelbrand in der Frage
der Schmerzzufügung für die Tiere habe. Möglicherweise
komme das Gutachten zu dem Ergebnis, dass der Schenkel-
brand sich erübrigt habe, weil es heute eine andere Methode
der Kennzeichnung gebe, die der Sache gerechter werde. Es
gehe bei der Frage der Kennzeichnung von Pferden nicht pri-
mär darum, ob ein Tier mit einem Rassemerkmal versehen
werden solle, sondern vielmehr alleine um die Sicherstellung
der Rückverfolgbarkeit und der Identifizierung des Tieres. In
vielen Bereichen des Umgangs mit Tieren und des Tierschut-
zes existierten umfangreiche gesellschaftliche Diskussionen,
die teilweise auch Veränderungen mit sich zögen. So würden
den, mit denen es in den letzten Jahren intensive Gespräche
gegeben habe. Darüber hinaus sei der Schenkelbrand eine

Diesbezüglich habe sich auch der Präsident des Bundesver-
bandes Praktizierender Tierärzte e. V. ganz klar positioniert.

Drucksache 17/5563 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Er bezeichnete den Schenkelbrand als schmerzhaften Ein-
griff, der nicht mit den Vorgaben des Tierschutzgesetzes
übereinstimme. Die Fraktion DIE LINKE. vertraue der fach-
lichen Einschätzung der Tierärzte in dieser Sache. Die Dar-
stellung der Fraktion der CDU/CSU, die Unterstützer des
Verbotes des Schenkelbrandes würden mit den Pferdezüch-
tern eine ganze Branche als Tierquäler verurteilen, träfe
nicht zu und sei eine nicht hilfreiche Übertreibung. Um ein
Pferd zu identifizieren, gebe es andere adäquate Möglichkei-
ten der Kennzeichnung. Es gehe den Befürwortern des
Schenkelbrandes insbesondere um die Beibehaltung eines
traditionellen Markenzeichens, bei dem man optisch sofort
erkennen könne, aus welchem Gestüt ein Tier stamme. Nicht
umsonst heiße das englische Wort für Markenzeichen Brand.
Bei der Frage des Schenkelbrandes sei eine Abwägung zwi-
schen der Beibehaltung einer Tradition und dem Tierschutz
zu treffen. Für die Fraktion DIE LINKE. überwiege der Tier-
schutz, da unnötiges Leid bei Tieren verhindert werden müs-
se. Sie werde daher dem Antrag zustimmen.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bemerkte, dass
der Schenkelbrand bei Pferden anachronistisch sei. Es sei
nicht länger einzusehen, warum man sich heute überhaupt
noch mit diesem Thema beschäftigen müsse. Es sollten alle

Fraktionen zur Kenntnis genommen haben, dass sich die
Bundesministerin Ilse Aigner zum Sachverhalt klar positio-
niert habe und den Schenkelbrand verbieten wolle. Aller-
dings trage ihre eigene Fraktion im Deutschen Bundestag ihr
Ansinnen nicht mit. Zweifelsfrei könne heute jedes Pferd an-
hand des Equidenpasses identifiziert werden. Auch der Bun-
desverband Praktizierender Tierärzte e. V. habe zu Recht
darauf hingewiesen, dass es bei den neuen Kennzeichnungs-
methoden keine Schwierigkeiten mehr wegen der Identifi-
zierung gebe. Es stünden also brauchbare Alternativen zum
Schenkelbrand zur Verfügung. Es könne daher nicht ange-
hen, mit dem Schenkelbrand eine 5 000 Jahre alte Tradition
bewahren zu wollen und den Tierschutz außer Acht zu las-
sen. Von daher appelliere sie insbesondere an die Koalitions-
fraktionen, den Schenkelbrand gemeinsam interfraktionell
zu verbieten. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
werde dem Antrag zustimmen.

Als Ergebnis der Beratungen empfiehlt der Ausschuss für
Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz dem
Deutschen Bundestag die Ablehnung des Antrags auf
Drucksache 17/4850 mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Berlin, den 6. April 2011

Dieter Stier
Berichterstatter

Heinz Paula
Berichterstatter

Hans-Michael Goldmann
Berichterstatter

Alexander Süßmair
Berichterstatter

Undine Kurth (Quedlinburg)
Berichterstatterin

t mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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