BT-Drucksache 17/5540

Zwanzig Jahre Rentenüberleitung - Perspektiven für die Schaffung eines einheitlichen Rentenrechts in Deutschland

Vom 13. April 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/5540
17. Wahlperiode 13. 04. 2011

Große Anfrage
der Abgeordneten Silvia Schmidt (Eisleben), Anette Kramme, Gabriele Hiller-Ohm,
Petra Ernstberger, Elke Ferner, Iris Gleicke, Josip Juratovic,
Angelika Krüger-Leißner, Ute Kumpf, Gabriele Lösekrug-Möller, Caren Marks,
Katja Mast, Thomas Oppermann, Anton Schaaf, Ottmar Schreiner,
Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD

Zwanzig Jahre Rentenüberleitung – Perspektiven für die Schaffung
eines einheitlichen Rentenrechts in Deutschland

20 Jahre nach der Beschlussfassung des Gesetzes zur Herstellung der Rechts-
einheit in der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung (Renten-Überlei-
tungsgesetz – RÜG) ist es an der Zeit, eine nüchterne Bilanz zu ziehen, welche
Erfolge bei der Überleitung des DDR-Rentenrechts erreicht worden sind und
welche Schritte noch zu unternehmen sind, um ein einheitliches Rentenrecht in
ganz Deutschland zu erreichen.

Dabei besteht kein Zweifel, dass es sich bei der Rentenüberleitung um eine
Herkulesaufgabe gehandelt hat, die von den Beschäftigten der Rentenversiche-
rungsträger mit Bravour geleistet worden ist. In ihrem Ergebnis ist die Renten-
überleitung ein eindeutiger Erfolg. Für keine andere Bevölkerungsgruppe der
DDR hat sich der Lebensstandard im Durchschnitt so verbessert, wie für die
Rentnerinnen und Rentner. Dies gelang trotz unterschiedlicher Rechengrößen in
Ost und West, die notwendigerweise aus den grundlegenden Prinzipien der
Lohn- und Beitragsbezogenheit resultierten. Allerdings ging der Deutsche
Bundestag im Jahr 1991 davon aus, dass sich nach Ablauf einer Übergangsphase
die Einkommensverhältnisse auf absehbare Zeit in West und Ost angleichen
werden mit der Konsequenz, dass die rentenrechtlichen Besonderheiten quasi
automatisch ihre Funktion verlieren würden und die gleichen Rechengrößen in
Ost und West angewendet werden könnten. Noch im Rentenversicherungsbe-
richt des Jahres 1995 ging die Bundesregierung davon aus, dass bis zum Jahr
2010 der Anpassungsprozess abgeschlossen sei.

Mittlerweile ist festzustellen, dass der Angleichungsprozess der Löhne und Ge-
hälter, der in den ersten Jahren der deutschen Einheit beeindruckend dynamisch
verlief, seit Ende der 1990er-Jahre faktisch zum Erliegen gekommen ist. Im
Ergebnis stagniert auch das Verhältnis des aktuellen Rentenwerts (Ost) zum ak-
tuellen Rentenwert und liegt aktuell bei 88,7 Prozent, so dass eine Trennlinie

zwischen Ost und West weiterhin bestehen bleibt. Je länger eine weitgehende
Annäherung der Lebensverhältnisse über die Angleichung der Löhne auf sich
warten lässt, desto größer wird das Unverständnis über die rechtliche Besonder-
heit unterschiedlicher Rechengrößen. Auch der Sozialbeirat hat in seiner Stel-
lungnahme zum Rentenbericht 2010 deutlich gemacht, dass die Differenzen im
Rentenrecht 20 Jahre nach der Wiedervereinigung nicht mehr akzeptabel sind.
Der hohe Stellenwert, den die Angleichung der Rentenwerte in der Diskussion

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einnimmt, erklärt sich dabei durch die große Bedeutung der gesetzlichen Ren-
tenversicherung. Im Gegensatz zu den alten Bundesländern ist in den neuen
Bundesländern die überwiegende Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger aus-
schließlich auf eine Altersversorgung aus den Leistungen der gesetzlichen Ren-
tenversicherung angewiesen.

Mit ihrer Großen Anfrage möchte die Fraktion der SPD zur notwendigen Klä-
rung wichtiger Fragen der Rentenüberleitung beitragen. Neben den Risiken des
Arbeitsmarktes und den entsprechenden Folgen für die Alterssicherung gilt es
auch, Bilanz zu ziehen über die grundsätzlichen Wirkungen der Rentenüberlei-
tung, die Überführung der Sonder- und Zusatzversorgungssysteme der DDR in
die gesetzliche Rentenversicherung nach dem Sechsten Buch Sozialgesetzbuch
(SGB VI) und die tatsächliche Situation der Alterseinkommen in Ostdeutsch-
land (Fragenblock II).

Dabei steht die Schaffung einheitlicher Lebensverhältnisse im Alter jetzt vor
Herausforderungen, die bei der Beschlussfassung des RÜG noch nicht abzu-
sehen waren. Hohe Arbeitslosigkeit als Folge des wirtschaftlichen Struktur-
wandels und ein um fast 20 Prozent geringeres Lohnniveau sorgen dafür, dass
bei den Zugangsrentnerinnen und Zugangsrentnern der nächsten Jahre das
Risiko der Altersarmut in Ostdeutschland höher sein wird als in Westdeutsch-
land (Fragenblock III).

Besonderes Augenmerk ist auch auf die Alterssicherung von Frauen zu richten.
Bereits bei der Beschlussfassung des RÜG ist die Kritik formuliert worden,
dass mit der Übertragung des bundesrepublikanischen Rentenrechts der beson-
deren Situation von ostdeutschen Frauen nicht ausreichend Rechnung getragen
worden ist. Der Deutsche Bundestag hat daher auf Initiative der Fraktion der
SPD einen Entschließungsantrag bei der abschließenden Beratung des RÜG
verabschiedet, wonach die Bundesregierung aufgefordert wird, bis zum Aus-
laufen der Bestandsschutzregelungen dafür zu sorgen, dass die Alterssicherung
von Frauen innerhalb der Rentenversicherung auszubauen ist. Erst mit der Be-
wertung von Kindererziehungszeiten mit einem Entgeltpunkt und der additiven
Bewertung zu Pflichtbeiträgen sowie mit der besseren Berücksichtigung von
familienbezogenen Leistungen im Altersvermögensergänzungsgesetz ist dieser
Auftrag umgesetzt worden (Fragenblock IV).

Im Mittelpunkt steht aber die Frage, wie die Bundesregierung die Aussage aus
dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP („Wir führen in dieser
Legislaturperiode ein einheitliches Rentensystem in Ost und West ein“) umzu-
setzen gedenkt. In der Diskussion um ein einheitliches Rentenrecht in Ost und
West sind in den letzten Jahren eine Reihe von Vorschlägen und Modellen ent-
wickelt worden, die alle ein gemeinsames Ziel vor Augen zu haben scheinen:
die Angleichung der Renten zwischen Ost und West. In den materiellen Aus-
wirkungen für Rentnerinnen und Rentner einerseits sowie für Versicherte ande-
rerseits sind jedoch gravierende Unterschiede festzustellen. Dabei geht es im
Wesentlichen um die Fragen, ob es eine von der Lohnentwicklung entkoppelte
vorgezogene Angleichung der Renten geben kann und wie in Zukunft mit der
gegenwärtig praktizierten pauschalen Hochwertung der Arbeitsentgelte Ost bei
der Ermittlung der individuellen Entgeltpunkte verfahren werden soll. In der
Großen Anfrage sollen daher die jeweiligen Vor- und Nachteile der unter-
schiedlichen Ansätze zusammengetragen und thematisiert werden, so dass eine
rationale gesellschaftliche Debatte über Reformperspektiven möglich ist (Fra-
genblock I).

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/5540

Wir fragen die Bundesregierung:

I. Schaffung eines einheitlichen Rentenrechts durch Angleichung der aktuellen
Rentenwerte und der Beitragsbemessungsgrenzen

A. Verfahren und zeitlicher Rahmen

1. Wie bewertet die Bundesregierung den aktuellen Stand der Rentenan-
gleichung, und wann rechnet die Bundesregierung – vor dem Hintergrund
der Entwicklung des aktuellen Rentenwerts (Ost) seit Ende der 90er-Jahre –
mit der Herstellung einheitlicher Einkommensverhältnisse?

2. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass sich 21 Jahre nach der Wieder-
herstellung der staatlichen Einheit unterschiedliche Rechengrößen der So-
zialversicherung politisch weiterhin begründen lassen, ohne dass eine klare
zeitliche Perspektive für die Umsetzung eines einheitlichen Rentenrechts ge-
geben ist?

3. Soll – wie im Koalitionsvertrag vereinbart – noch in dieser Legislaturpe-
riode eine gesetzliche Regelung zur Angleichung des Rentenrechts Ost und
West erfolgen?

Wenn ja, wie, und über welchen Zeitraum sollen die Änderungen wirksam
werden?

4. Wie beabsichtigt die Bundesregierung, einen breiten gesellschaftlichen Kon-
sens über das Ziel der Rentenangleichung und den Weg für deren Um-
setzung herzustellen?

5. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass auch bereits vor der Anglei-
chung der Einkommensverhältnisse bzw. der Vereinheitlichung des Renten-
rechts einheitliche Anwartschaften bei den Entgeltpunkten für Kindererzie-
hungs- und Pflegezeiten sowie für Zeiten des Wehr- und Zivildienstes mög-
lich und sinnvoll sind?

Könnte dies auch für zurückliegende Beitragszeiten für Kindererziehung
und Pflege sowie für Zeiten des Wehr- und Zivildienstes erfolgen?

6. Beabsichtigt die Bundesregierung, bei der Anrechnung von eigenem Ein-
kommen auf eine Hinterbliebenenrente, bei der gegenwärtig die Freibeträge
nach der Höhe des Wohnortes zwischen den alten und neuen Bundesländern
differieren, einen einheitlichen Freibetrag zu schaffen?

B. Rentenangleichung: Konzepte und Modelle

7. Welche Ziele stehen für die Bundesregierung bei der Schaffung eines ein-
heitlichen Rentenrechts im Mittelpunkt?

8. Wie bewertet die Bundesregierung die vorgelegten Vorschläge zur Verein-
heitlichung des Rentenrechts durch

a) den Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen
Entwicklung in seinem Jahresgutachten 2005/2006,

b) die Gewerkschaft ver.di,

c) die Fraktion DIE LINKE. (Bundestagsdrucksache 16/6734),

d) die Fraktion der FDP (Bundestagsdrucksache 16/9482) und

e) die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Bundestagsdrucksache 16/
10375)

hinsichtlich der jeweiligen Auswirkungen auf
● die bereits erworbenen Anwartschaften der Bestandsrentnerinnen und

Bestandsrentner,

● die Höherwertung der ostdeutschen Arbeitsentgelte nach § 256a SGB VI/

Anlage 10 des SGB VI,

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● die Höhe der zukünftigen Anwartschaften ostdeutscher Versicherter,
● die Finanzentwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung und
● die Ausgaben des Bundes

(bitte getrennt für die Vorschläge darstellen)?

9. Wie bewertet die Bundesregierung demgegenüber Überlegungen, ab einem
zu bestimmenden Stichtag einen einheitlichen Rentenwert auf dem Niveau
des dann geltenden aktuellen Rentenwerts zu setzen, auf die Höherwertung
der ostdeutschen Arbeitsentgelte zu verzichten und die ostdeutsche Bei-
tragsbemessungsgrenze auf das Niveau der westdeutschen Beitragsbemes-
sungsgrenze anzuheben?

10. Wird die Bundesregierung auch Modelle prüfen, wie im Rahmen eines Stu-
fenplans der aktuelle Rentenwert (Ost) durch Steuermittel auf das Niveau
des aktuellen Rentenwerts aufgestockt werden kann, damit für ostdeutsche
Bestandsrentnerinnen und Bestandsrentner die Perspektive einheitlicher
Lebensverhältnisse eröffnet wird?

11. Unter welchen Annahmen wäre es möglich, dass eine Vereinheitlichung
des Rentenrechts dazu führen könnte, dass es

a) zu einer Verminderung des Rentenzahlbetrages bei den derzeitigen
Rentnerinnen und Rentnern in Westdeutschland,

b) zu verminderten Rentenanwartschaften bei den westdeutschen Beschäf-
tigten,

c) zu verminderten Rentenanwartschaften bei den ostdeutschen Beschäf-
tigten und

d) zu keiner Anhebung des Rentenzahlbetrages bei den derzeitigen Rent-
nerinnen und Rentnern in Ostdeutschland

kommt?

Welche dieser Konstellationen schließt die Bundesregierung bei ihren
Überlegungen kategorisch aus?

12. Beabsichtigt die Bundesregierung, bereits vor der Schaffung eines einheit-
lichen aktuellen Rentenwerts die Beitragsbemessungsgrenzen zu verein-
heitlichen?

13. Geht die Bundesregierung davon aus, dass sich durch eine Veränderung der
Beitragsbemessungsgrenze regional und/oder sektoral unterschiedliche Be-
schäftigungseffekte ergeben können?

14. Wie wären die Beitragssatzeffekte in der gesetzlichen Rentenversicherung
bis zum Jahr 2030, wenn die Beitragsbemessungsgrenze vereinheitlicht
würde auf dem Niveau

a) der ostdeutschen Beitragsbemessungsgrenze,

b) der westdeutschen Beitragsbemessungsgrenze oder

c) einer Beitragsbemessungsgrenze mit dem bundesrepublikanischen
Durchschnitt, die auf Grundlage der west- und ostdeutschen Äquiva-
lenzbeitragszahler gebildet wird

(bitte jährlich ausweisen)?

15. Wie hoch wäre dabei jeweils der Effekt aus Beitragsmindereinnahmen
bzw. -mehreinnahmen und veränderten Anwartschaften?

16. Welche Effekte ergäben sich für
● die Entwicklung des aktuellen Rentenwerts und

● die Berechnung der Entgeltpunktpunkte von west- und ostdeutschen

Versicherten,

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/5540

wenn die Entgeltpunkte auf Grundlage

a) einer gesamtdeutschen Beitragsbemessungsgrenze und eines Durch-
schnittsentgelts oder

b) der westdeutschen Beitragsbemessungsgrenze und eines Durchschnitts-
entgelts

ermittelt würden?

17. Welche Veränderungen ergäben sich für ein Beitrags-/Leistungs-Verhältnis
der Versicherten, deren Einkommen oberhalb der ostdeutschen Beitrags-
bemessungsgrenze liegt, wenn diese Beitragsbemessungsgrenze auf das
Niveau der westdeutschen Beitragsbemessungsgrenze angehoben würde,
ohne dass dies beim aktuellen Rentenwert (Ost) nachvollzogen würde?

C. Lohn- und Gehaltsentwicklung – Tarifbindung und Mindestlöhne

18. Wie viele Versicherte in Ostdeutschland erzielen ein Entgelt oberhalb der
ostdeutschen Beitragsbemessungsgrenze und bis zur westdeutschen Bei-
tragsbemessungsgrenze?

19. Lassen sich hier Konzentrationen in bestimmten Branchen und/oder Regio-
nen feststellen?

20. Durch welche Instrumente und Programme beabsichtigt die Bundesregie-
rung, den Angleichungsprozess bei Löhnen und Gehältern neu zu beleben?

21. Unterstützt die Bundesregierung die Position, dass ohne eine Stärkung der
Tarifbindung der Aufholprozess bei der Angleichung von Löhnen und Ge-
hältern nicht möglich sein wird?

22. Teilt die Bundesregierung die Ansicht, dass flächendeckende Mindestlöhne
ausgleichend auf die Einkommensverhältnisse in Ost und West wirken
können?

23. Welche statistischen Daten über Lohnspreizung und Niedriglohnbeschäfti-
gung auf regionaler Ebene liegen der Bundesregierung vor, und welche
Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?

24. Wie schätzt die Bundesregierung die Wirkung von Niedriglöhnen und pre-
kären Beschäftigungsverhältnissen auf die Entwicklung der beitragspflich-
tigen Arbeitsentgelte – und damit auch auf die aktuellen Rentenwerte – in
Ost und West ein?

25. Hat die Bundesregierung vor, weitere Mindestlöhne zu beschließen, und
wie beurteilt sie die Wirkung von Mindestlöhnen auf die spätere Renten-
höhe?

II. Probleme der Rentenüberleitung

A. Allgemeine Fragen der Rentenüberleitung

26. Wie beurteilt die Bundesregierung mit dem zeitlichen Abstand von 20 Jah-
ren die erfolgte Überleitung der Sonder- und Zusatzversorgungssysteme?

27. Angehörige welcher Personen- und Berufsgruppen haben sich insbesondere
an die Bundesregierung gewandt, da sie eine Überführungslücke sehen?

28. Bei welchen Anliegen sieht die Bundesregierung einen Regelungsbedarf?

Wie will die Bundesregierung die Anliegen abschließend beurteilen, und
welche Lösung strebt sie an?

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29. Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit eines steuerfinanzierten
„Rentenüberleitungs-Abschlussgesetzes“, um außerhalb der Sozialversi-
cherungsleistungen nach dem SGB VI in besonderen Härtefällen sicherzu-
stellen, dass langjährig Versicherte eine Leistung oberhalb des Niveaus der
Grundsicherung im Alter erhalten?

30. Wie hoch war in den Jahren seit 1977 jeweils der Anteil der Beschäftigten,
deren Einkommen oberhalb von 1 200 Mark lag?

Wie hoch war jeweils bei diesen Beschäftigten der Anteil derer, die ent-
sprechend Beiträge in die Freiwillige Zusatzrentenversicherung (FZR) ent-
richtet haben?

31. Welche Konsequenzen hätten sich für die Rentenversicherung ergeben,
wenn man im Rahmen der Rentenüberleitung nicht nachträglich wieder
eine Beitragsbemessungsgrenze von 1 200 Mark ab 1977 gesetzt hätte?

Wie hoch wären die jährlichen Mehrausgaben der Rentenversicherung seit
1991 gewesen?

32. Wie viele Versicherte, die Beiträge zur FZR auf Grundlage von Einkom-
mensbestandteilen oberhalb von 1 200 Mark entrichtet haben, hätten so
● bis zu fünf Entgeltpunkte,
● zwischen fünf und zehn Entgeltpunkte,
● zwischen zehn und 15 Entgeltpunkte,
● mehr als 15 Entgeltpunkte

zusätzlich erworben?

B. Entwicklung der Alterseinkünfte

33. Wie stellt sich die Höhe der Alterseinkünfte dar, wenn alle drei Säulen der
Alterssicherung betrachtet werden?

Welche Unterschiede in der Schichtung der Alterseinkommen sind sowohl
zwischen alten und neuen Bundesländern als auch innerhalb der neuen
Bundesländer festzustellen?

34. Welchen Anteil an den Alterseinkünften nehmen dabei – absolut und pro-
zentual – die Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung ein (bitte so-
wohl im Vergleich Ost- zu Westdeutschland als auch innerhalb Ostdeutsch-
lands darstellen)?

35. Wie hoch ist – bitte jeweils für die Bundesländer getrennt ausweisen – der
Anteil der Bürger und Bürgerinnen, die ausschließlich auf Leistungen der
gesetzlichen Rentenversicherung angewiesen sind?

36. Wie hoch ist der Anteil der Bürgerinnen und Bürger in den neuen Bundes-
ländern, die gegenwärtig eine Zusatzversorgung aus dem öffentlichen
Dienst beziehen, und wie wird sich dieser Anteil in den Rentenzugängen
der nächsten Jahre entwickeln?

Wie sind jeweils die Schichtung sowie die durchschnittliche Höhe in den
alten sowie den neuen Bundesländern?

C. Ehemalige Beschäftigte in der Braunkohleveredlung (Carbochemie)

37. Welche Lösungsvorschläge hat die Deutsche Rentenversicherung (DRV)
Knappschaft-Bahn-See dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales
(BMAS) unterbreitet, um das Urteil des Bundessozialgerichtes (B 13 R 107/
08 R) zur Anwendung der Vertrauensschutzregelung nach § 237 Absatz 4

Satz 1 Nummer 2 SGB VI umzusetzen, so dass den früheren Beschäftigten
der Carbochemie eine höhere Rente zuerkannt werden würde?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/5540

38. Wie bewertet die Bundesregierung diese Lösungsvorschläge?

39. Welche Handlungsweisung/-empfehlung wird das BMAS an die DRV
Knappschaft-Bahn-See geben, und was bedeutet dies für die Betroffenen
der Carbochemie?

40. Wie bewertet die Bundesregierung Vorschläge, für die bis zum 31. Dezem-
ber 1996 in der Carbochemie Beschäftigten eine Ausgleichszahlung außer-
halb des SGB VI vorzunehmen?

D. Ehemalige Beschäftigte im Gesundheits- und Sozialwesen

41. Welche durchschnittliche Entgeltposition haben ehemalige Beschäftigte
des Gesundheits- und Sozialwesens der DDR innegehabt, und wie standen
sie im Vergleich zu den Versicherten in den entsprechenden Tätigkeiten in
den alten Bundesländern?

42. Wie hoch ist der Anteil der ehemaligen Beschäftigten des Gesundheits- und
Sozialwesens der DDR, die seit der Einführung der FZR zum 1. Januar 1973
dieser beigetreten sind?

43. Wie viele Entgeltpunkte pro Jahr haben ehemalige Beschäftigte des Gesund-
heits- und Sozialwesens der DDR durchschnittlich erworben, die
● nicht der FZR beigetreten sind,
● der FZR beigetreten sind?

44. Bei wie vielen ehemaligen Beschäftigten des Gesundheits- und Sozial-
wesens der DDR sind Entgeltpunkte aus Beitragszeiten nach § 262 SGB VI
(Rente nach Mindestentgeltpunkten) erhöht worden?

Wie bewertet die Bundesregierung die Wirkung der Rente nach Mindest-
entgeltpunkten im Vergleich zu dem besonderen Steigerungssatz von 1,5?

45. Wie viele ehemalige Beschäftigte des Gesundheits- und Sozialwesens der
DDR, die mindestens 25 Jahre in diesen Bereichen tätig waren, beziehen
eine Altersrente auf Grundlage von insgesamt
● weniger als 25 Entgeltpunkten,
● zwischen 25 und 30 Entgeltpunkten,
● zwischen 30 und 35 Entgeltpunkten und
● mehr als 35 Entgeltpunkten?

46. Wie hoch ist die Zahl der ehemaligen Beschäftigten des Gesundheits- und
Sozialwesens der DDR, die Leistungen der Grundsicherung im Alter bezie-
hen?

Unterscheidet sich der Anteil der ehemaligen Beschäftigten aus dem Ge-
sundheits- und Sozialwesen der DDR mit Grundsicherungsbezug von Ver-
sicherten mit Grundsicherungsbezug, die in anderen Bereichen tätig wa-
ren?

E. Ehemalige Beschäftigte der Deutschen Reichsbahn und der Deutschen Post

47. Unter welchen Voraussetzungen konnten Beschäftigte der Deutschen
Reichsbahn und der Deutschen Post nach dem 1. Januar 1974 erwarten,
von dem besonderen Steigerungssatz von 1,5 als tarifrechtliche Regelung
profitieren zu können?

48. Sind diese Ansprüche mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung und Ergän-
zung des Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes in vollem

Umfang gesichert worden?

Drucksache 17/5540 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

49. Sind für die ehemaligen Beschäftigten der Deutschen Reichsbahn und der
Deutschen Post Beiträge entrichtet worden, die es zuließen, von einem
eigentumsrechtlich geschützten Anspruch auf eine tarifrechtliche Leistung
zu sprechen?

50. Wie bewertet die Bundesregierung Überlegungen, wie sie in der letzten Le-
gislaturperiode zwischen der Gewerkschaft TRANSNET und dem Bundes-
ministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung angestellt worden
sind, anstelle von Rentenleistungen des SGB VI eine einmalige Leistung
als Abfindungsleistung an die ehemaligen Beschäftigten der Deutschen
Reichsbahn auszuzahlen?

51. Ist die Bundesregierung an ähnlichen Überlegungen für die ehemaligen Be-
schäftigten der Deutschen Post beteiligt gewesen?

52. Welche Einflussmöglichkeit hat der Bund, über seine Beteiligung an den
Aktien der Deutschen Bahn AG und der Deutschen Post AG eine Abfin-
dungsleistung an die ehemaligen Beschäftigten der Deutschen Reichsbahn
und der Deutschen Post durchzusetzen?

F. Altersversorgung der technischen Intelligenz (AVItech)

53. Wie groß ist die Zahl der Beschäftigten, die bis zum Stichtag 30. Juni 1990
möglicherweise in den Geltungsbereich der AVItech hätten kommen kön-
nen, aber keine Versorgungszusage erhalten haben?

54. Wie viele dieser Versicherten haben darauf verzichtet, seit der Einführung
der FZR dort Beiträge zu entrichten?

55. Wie hoch war der Anteil derjenigen, die eine Versorgungszusage der
AVItech erhalten haben, bezogen auf alle Beschäftigten in diesen Berufen,
die potenziell hätten in Frage kommen können?

56. Wie ist die Verteilung der Alterseinkommen bei denjenigen, die bereits
eine Altersrente beziehen und die keine Versorgungszusage der AVItech er-
halten haben?

Wie verteilen sich im Vergleich dazu die Alterseinkommen der ehemaligen
Angehörigen technischer Berufe mit einer Versorgungszusage der
AVItech?

57. Plant die Bundesregierung eine politische Regelung zur Klarstellung der
Zugehörigkeit der Diplom-Chemiker, Diplom-Physiker und anderer Natur-
wissenschaftler zur AVItech?

G. Verzahnung der Rentenversicherung mit der Zusatzversorgung des öffent-
liches Dienstes bzw. der Beamtenversorgung

58. Wie beurteilt die Bundesregierung, dass die Rentnerinnen und Rentner aus
dem Geburtszeitraum 1. Juni 1930 bis 31. November 1936 schlechter ge-
stellt sind als diejenigen, die entweder noch durch die Zahlbetragsgarantie
des Einigungsvertrages begünstigt waren oder schon die Möglichkeit zum
Beitritt in die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) besa-
ßen?

59. Wie viele der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes, die auch nach dem
3. Oktober 1990 ihre Tätigkeit fortgesetzt haben, sind später
● in das Beamtenverhältnis übernommen oder
● in die Zusatzversorgung des öffentliches Dienstes aufgenommen
worden?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/5540

60. Welche Möglichkeit besteht, diejenigen Beschäftigten des öffentlichen
Dienstes, die dort weiterbeschäftigt worden sind und zu einem späteren
Zeitpunkt Mitglied der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes gewor-
den sind, rückwirkend zum 3. Oktober 1990 in der Zusatzversorgung des
öffentlichen Dienstes abzusichern?

61. Ist der Bundesregierung bekannt, ob in diesen tarifvertraglich geregelten
Einrichtungen entsprechende Überlegungen angestellt worden sind und
wie sich aktuell die Tarifvertragsparteien zu diesem Problem verhalten?

62. Wie hoch wären die Kosten, die für die jeweiligen Arbeitgeber auf Bundes-,
Landes- oder Kommunalebene durch eine derartige Nachversicherung ent-
ständen?

63. Welche Kosten entständen für die Zusatzversorgungsysteme des öffent-
lichen Dienstes, wenn auch die Beschäftigungszeiten in der DDR ange-
rechnet würden?

64. Wäre es mit den Grundprinzipien der Rentenüberleitung vereinbar, bei Per-
sonen, die ihre Tätigkeit nach dem 3. Oktober 1990 fortgesetzt haben und
später verbeamtet worden sind, das Beamtenversorgungsgesetz so anzu-
wenden, dass die volle Dienstzeit für die Altersversorgung berücksichtigt
wird?

65. Wie hoch wären die Kosten, die dadurch für
● den Bund,
● die Länder und
● Städte und Landkreise

entständen?

H. Schaffung eines „Nachversicherungsangebots“

66. Wie bewertet die Bundesregierung Vorschläge, die Möglichkeit zur Nach-
entrichtung von Beiträgen zu eröffnen, wie sie beispielsweise von der
Fraktion der FDP in ihrem Antrag „Faires Nachversicherungsangebot zur
Vereinheitlichung des Rentenrechts in Ost und West“ (Bundestagsdruck-
sache 16/11236 vom 3. Dezember 2008) unterbreitet worden sind?

67. Wäre es bei einer derartigen Nachentrichtung von Beiträgen möglich, auch
Personen einzubeziehen, die bereits eine Altersrente beziehen?

68. Wie hoch wäre der Betrag, den ein Versicherter, der in der DDR nur Bei-
träge auf Grundlage von 600 Mark entrichtet hat, nachzuentrichten hätte,
wenn er nachträglich für die Jahre 1971 bis 1990 Beiträge bis zur Beitrags-
bemessungsgrenze entrichten würde?

69. Könnte durch die Eröffnung eines Nachversicherungsangebots das Problem
gelöst werden, dass Versicherte in der DDR, die freiwillige Beiträge von
weniger als 15 Mark im Monat entrichtet haben, hieraus keinen Rentenan-
spruch nach dem SGB VI erworben haben?

III. Altersarmut in Ostdeutschland

70. Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Gefahr für zukünftige Alters-
armut in den neuen Bundesländern im Vergleich zu den alten Bundes-
ländern ein?

71. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass eine Reihe von Faktoren
für eine wachsende Versorgungslücke nicht nur, aber gerade auch in Ost-
deutschland spricht?
Falls ja, welche Auswirkungen hat dies auf die Überlegungen zur Ausge-
staltung eines einheitlichen Rentensystems?

Drucksache 17/5540 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

72. Welchen Beitrag kann eine Angleichung des Rentenrechts zur Verhinde-
rung von Altersarmut leisten?

73. Mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2011 werden seit dem 1. Januar 2011 für
Langzeitarbeitslose keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung
mehr entrichtet, was sowohl die Finanzen der Rentenversicherung
schwächt als auch die Gefahr von Armut im Alter erhöht.

Wie ist vor dem Hintergrund der Studie ASID 2007 die Absicherung im
Fall der Langzeitarbeitslosigkeit zu beurteilen?

Welche Bedeutung werden Phasen der Arbeitslosigkeit für die Höhe der
Alterseinkünfte in den Rentenzugängen der nächsten
● fünf Jahre,
● 10 Jahre,
● 20 Jahre

haben (bitte nach West- und Ostdeutschland differenziert darstellen)?

74. Beabsichtigt die Bundesregierung, Zeiten der Langzeitarbeitslosigkeit bes-
ser zu bewerten, als dies gegenwärtig der Fall ist, und wie bewertet sie den
Vorschlag der Fraktion der SPD (Bundestagsdrucksache 17/1747), diese
Zeiten zukünftig als bewertete Anrechnungszeit im Rahmen der Gesamt-
leistungsbewertung zu berücksichtigen?

75. Wie lautet der genaue Arbeitsauftrag, den die geplante Regierungskommis-
sion „Vermeidung von Altersarmut“ haben wird, und welche Rolle spielen
dabei die besonderen Belange der ostdeutschen Versicherten?

76. Wie viele und in welchem Umfang können ostdeutsche Rentnerinnen und
Rentner auf zusätzliche Einkünfte aus privater Vorsorge und/oder betrieb-
licher Altersversorgung zurückgreifen, und wie unterscheidet sich diese
Situation von der Verfügbarkeit für westdeutsche Rentnerinnen und Rent-
ner?

77. Teilt die Bundesregierung die Ansicht, dass geringe bzw. gar keine An-
wartschaften aus Betriebsrenten und privater Vorsorge insgesamt niedri-
gere Alterseinkommen in Ostdeutschland zur Folge haben werden?

78. Wie bewertet die Bundesregierung das Instrument der Rente nach Mindest-
entgeltpunkten (§ 262 SGB VI) zur sozialrechtlichen Korrektur geringer
Arbeitsentgelte, und wie sieht sie im Vergleich dazu den Vorschlag des sog.
30-30-Modells von Prof. Dr. Richard Hauser (vgl. beispielsweise die Aus-
schussdrucksache 17(11)251 des Ausschusses für Arbeit und Soziales des
Deutschen Bundestages)?

79. Wie wäre die quantitative Wirkung bei den Zugängen in eine Altersrente in
den nächsten zehn Jahren in Ostdeutschland im Vergleich zu Westdeutsch-
land, wenn

a) die Rente nach Mindesteinkommen auf Beitragszeiten nach dem 31. De-
zember 1991 angewendet oder

b) das „30-30-Modell“ zum 1. Januar 2012 geltendes Recht

werden würde?

80. Welche Entlastungen ergäben sich bei den Kosten der Grundsicherung im
Alter – jeweils für Kommunen und Bund – bei Umsetzung der in Frage 78
genannten Modelle?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/5540

IV. Alterssicherung von Frauen

A. Höhe der Alterseinkommen von Frauen

81. Wie ist die Schichtung der Renten sowohl bei den Versichertenrenten als
auch den abgeleiteten Renten bei den Zugangsrentnerinnen in den letzten
Jahren in Ostdeutschland im Vergleich zu Westdeutschland (bitte jährlich
ausweisen)?

82. Wie wird sich diese Schichtung auf Grundlage der Untersuchung „ASID
2007“ in den Rentenzugängen der nächsten Jahre darstellen?

83. In welchem Umfang können ostdeutsche Rentnerinnen auf zusätzliche Ein-
künfte aus privater Vorsorge und/oder betrieblicher Altersversorgung zu-
rückgreifen?

84. Welche Informationen liegen der Bundesregierung darüber vor, in wel-
chem Umfang und in welcher Höhe ostdeutsche Versicherte von der geför-
derten Altersvorsorge nach § 10a des Einkommensteuergesetzes Gebrauch
machen, und sind Unterschiede zum Verbreitungsgrad bei westdeutschen
Versicherten festzustellen?

85. Wie stellt sich die Entwicklung von Anwartschaften der betrieblichen Al-
tersversorgung bei Arbeitnehmerinnen in Ostdeutschland dar?

B. Besondere Situation der „Altgeschiedenen“

86. Ist es richtig, dass ein Überprüfungsausschuss der Vereinten Nationen zur
Bewertung der Diskriminierung von Frauen (CEDAW) die Situation der
„Altgeschiedenen“ untersucht?

Welche Informationen hat die Bundsregierung zu dem Verfahren, und wie
bewertet sie dieses?

87. Wird die Bundesregierung sich an der vom Bundesrat am 24. September
2010 (874. Sitzung) in seiner Entschließung geforderten Bund-Länder-Ar-
beitsgruppe zur Verbesserung der Situation der vor dem 1. Januar 1992 im
Beitrittsgebiet Geschiedenen beteiligen?

Falls nein, wie begründet die Bundesregierung dies?

88. Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag eines „fiktiven Versor-
gungsausgleichs“, wonach dem geschiedenen Partner mit den geringeren
Rentenanwartschaften die Differenz an Entgeltpunkten zugerechnet wird,
ohne dass der andere Partner Entgeltpunkte verliert?

Welche Kosten entständen dabei?

89. Wäre eine derartige Lösung ausschließlich für die vor dem 1. Januar 1992
in den neuen Bundesländern Geschiedenen möglich, oder müsste unter
dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung diese Regelung auch für Schei-
dungen, die vor dem 1. Januar 1977 in den alten Bundesländern erfolgt
sind, greifen?

90. Wie viele ostdeutsche Frauen, die vor dem 1. Januar 1992 geschieden wor-
den sind, beziehen Leistungen der Grundsicherung im Alter?

Wie hoch ist der entsprechende Anteil an allen „Altgeschiedenen“, die be-
reits eine Altersrente der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen?

91. Welche Informationen – z. B. auf Grundlage der Untersuchung „ASID
2007“ – liegen der Bundesregierung über die prognostizierten Altersein-
künfte der „Altgeschiedenen“, die in den nächsten Jahren in eine Alters-
rente gehen werden, vor?

Drucksache 17/5540 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
92. Wie ist die Verteilung der Entgeltpunkte bei Frauen, die vor dem 1. Januar
1992 geschieden worden sind und die in den nächsten fünf Jahren eine Al-
tersrente beziehen werden?

Wie viele Frauen werden voraussichtlich

● weniger als 25 Entgeltpunkte,

● zwischen 25 und 30 Entgeltpunkte,

● zwischen 30 und 35 Entgeltpunkte und

● mehr als 35 Entgeltpunkte

erzielt haben?

V. Verhältnis der gesetzlichen Rentenversicherung zur gesetzlichen Unfallver-
sicherung

93. Wie wird sich der Verhältniswert der Gesamtleistung aus Unfall- und ge-
setzlicher Rente eines ostdeutschen zu einem westdeutschen Versicherten
bei einem einheitlichen Freibetrag verändern, wie er sich als Folge des
„Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes
und anderer Vorschriften“ ergibt?

94. Wie verändert sich somit der Sicherungswert der Verletztenrente der Un-
fallrente in Bezug auf das vorherige versicherte Erwerbseinkommen?

95. Welche Konsequenzen hat der einheitliche Freibetrag nach Auffassung der
Bundesregierung für die Planungen, die Rechengrößen der gesetzlichen
Rentenversicherung zu vereinheitlichen?

Berlin, den 13. April 2011

Dr. Frank-Walter Steinmeier und Fraktion

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