BT-Drucksache 17/5499

a) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Brigitte Pothmer, Beate Müller-Gemmeke, Fritz Kuhn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -17/4435- Entwurf eines Gesetzes für die Einführung flächendeckender Mindestlöhne im Vorfeld der Einführung der Arbeitnehmerfreizügigkeit (Mindestlohngesetz) b) zu dem Antrag der Abgeordneten Jutta Krellmann, Sabine Zimmermann, Klaus Ernst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. -17/4038- Gute Arbeit in Europa stärken - Den gesetzlichen Mindestlohn in Deutschland am 1. Mai 2011 einführen

Vom 13. April 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/5499
17. Wahlperiode 13. 04. 2011

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss)

a) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Brigitte Pothmer,
Beate Müller-Gemmeke, Fritz Kuhn, weiterer Abgeordneter
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/4435 –

Entwurf eines Gesetzes für die Einführung flächendeckender
Mindestlöhne im Vorfeld der Einführung der Arbeitnehmerfreizügigkeit
(Mindestlohngesetz)

b) zu dem Antrag der Abgeordneten Jutta Krellmann, Sabine Zimmermann,
Klaus Ernst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/4038 –

Gute Arbeit in Europa stärken – Den gesetzlichen Mindestlohn
in Deutschland am 1. Mai 2011 einführen

A. Problem

Für die Arbeitnehmerfreizügigkeit innerhalb der EU ab 1. Mai 2011 fehlen aus
Sicht beider initiierender Fraktionen effektive Regelungen gegen Lohndumping.
Insbesondere müsse als Schutz bis dahin ein allgemeiner gesetzlicher Mindest-
lohn eingeführt werden. Als Lohnuntergrenze für alle Arbeitnehmer und Arbeit-
nehmerinnen fordert die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einen Mindest-
stundenlohn in Höhe von 7,50 Euro. Weitere Festlegungen solle eine Mindest-
lohnkommission nach britischem Vorbild treffen. Darüber hinaus fordert die
Fraktion u. a., das Arbeitnehmer-Entsendegesetz für alle Branchen zu öffnen.
Die Fraktion DIE LINKE. fordert u. a. einen allgemeinen gesetzlichen Mindest-
lohn nicht unter 10 Euro ab dem Jahr 2013. Anpassungen sollten über das
Mindestentgeltgesetz vorgenommen werden. Mit dem Mindestentgeltgesetz

werde weiterhin sichergestellt, dass höhere, tariflich vereinbarte Mindestlöhne
in Kraft blieben.

Drucksache 17/5499 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

B. Lösung

Zu Buchstabe a

Ablehnung des Gesetzentwurfs auf Drucksache 17/4435 mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktionen SPD
und DIE LINKE.

Zu Buchstabe b

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/4038 mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen
die Stimmen der Fraktion DIE LINKE.

C. Alternativen

Annahme des Gesetzentwurfs und/oder Annahme des Antrags.

D. Kosten

Zu Buchstabe a

Die Initiatoren rechnen mit Entlastungen im geschätzten Umfang von mindes-
tens 1,5 Mrd. Euro jährlich allein im Bereich des Arbeitslosengeldes II.

Zu Buchstabe b

Kostenrechnungen wurden nicht angestellt.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/5499

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

a) den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/4435 abzulehnen,

b) den Antrag auf Drucksache 17/4038 abzulehnen.

Berlin, den 13. April 2011

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales

Katja Kipping Gitta Connemann
Vorsitzende Berichterstatterin

nismen. Damit solle verhindert werden, dass der Wettbe- auf Drucksache 17/4435 empfohlen.
werb zwischen Unternehmen auf dem Rücken der Beschäf-
tigten ausgetragen werde. Ein solcher Schutzmechanismus
sei der gesetzliche Mindestlohn, der ein Gebot der sozialen

Zu Buchstabe b

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat mit den Stimmen
Drucksache 17/5499 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Gitta Connemann

I. Überweisung

Der Gesetzentwurf auf Drucksache 17/4435 ist in der
90. Sitzung des Deutschen Bundestages am 10. Februar
2011 an den Ausschuss für Arbeit und Soziales zur feder-
führenden Beratung und an den Rechtsausschuss sowie den
Ausschuss für Wirtschaft und Technologie zur Mitberatung
überwiesen worden.

Der Antrag auf Drucksache 17/4038 ist in der 81. Sitzung
des Deutschen Bundestages am 16. Dezember 2010 an den
Ausschuss für Arbeit und Soziales zur federführenden Bera-
tung und an den Rechtsausschuss, den Finanzausschuss, den
Ausschuss für Wirtschaft und Technologie sowie den Aus-
schuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur Mitbe-
ratung überwiesen worden.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlagen
Zu Buchstabe a

Der Niedriglohnsektor in Deutschland hat sich nach der
Analyse der Initiatoren in den vergangenen zehn Jahren dra-
matisch ausgebreitet. Nahezu 6,6 Millionen Beschäftigte er-
hielten Löhne unterhalb der Niedriglohnschwelle. Kein an-
deres Land habe in den vergangenen Jahren eine derartig
starke Zunahme des Niedriglohnsektors und eine derartige
Ausdifferenzierung der Löhne nach unten erlebt. In 20 Län-
dern der Europäischen Union gebe es einen branchenüber-
greifenden gesetzlichen Mindestlohn. Nur Beschäftigte in
Deutschland würden bislang nicht flächendeckend durch ei-
ne Lohnuntergrenze vor Sozialdumping geschützt. Dieses
werde ohne Mindestlohn den Prognosen zufolge mit dem
Start der Arbeitnehmerfreizügigkeit in Deutschland weiter
zunehmen. Die Bundesregierung habe es versäumt, dagegen
Vorkehrungen zu treffen.

Mit dem Gesetzentwurf werde die Möglichkeit geschaffen,
in Deutschland eine Lohnuntergrenze für alle Arbeitsentgel-
te einzuführen. Eine neu eingeführte Mindestlohnkommis-
sion nach dem Vorbild der Low-Pay-Commission in Groß-
britannien solle die Lohnuntergrenze festlegen. Dabei dürfe
ein Stundenlohn von 7,50 Euro nicht unterschritten werden.
Durch die Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
werde die Aufnahme aller Branchen in das Gesetz ermög-
licht. Bei voller Arbeitnehmerfreizügigkeit sei dies beson-
ders wichtig, weil darüber Branchenmindestlöhne deutlich
oberhalb der gesetzlichen Lohnuntergrenze festgesetzt wer-
den könnten.

Zu Buchstabe b

Damit das gemeinsame Europa mit der Arbeitnehmerfreizü-
gigkeit eine gute Entwicklung für die Beschäftigten nehmen
könne, fordern die Antragsteller gesetzliche Schutzmecha-

stelle die Mindestanforderung an eine sozial gerechte Ge-
genleistung für Erwerbsarbeit dar. Bei Vollzeitbeschäftigung
müsse er für eine alleinstehende Person ein Arbeitseinkom-
men ermöglichen, das unabhängig von zusätzlichen Hartz-
IV-Leistungen mache und nach langjähriger Vollzeiter-
werbstätigkeit zu einer Rente oberhalb der Grundsicherung
führe. Der gesetzliche Mindestlohn müsse bundesweit ein-
heitlich sein.

III. Stellungnahmen der mitberatenden
Ausschüsse

Zu Buchstabe a

Der Rechtsausschuss und der Ausschuss für Wirtschaft
und Technologie haben den Gesetzentwurf auf Drucksache
17/4435 in ihren Sitzungen am 13. April 2011 beraten und
gleichlautend mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktionen SPD
und DIE LINKE. dem Deutschen Bundestag die Ablehnung
der Vorlage empfohlen.

Zu Buchstabe b

Der Rechtsausschuss, der Ausschuss für Wirtschaft und
Technologie sowie der Ausschuss für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend haben den Antrag auf Drucksache 17/
4038 in ihren Sitzungen am 13. April 2011 beraten und
gleichlautend mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU,
FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen
der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion
der SPD dem Deutschen Bundestag die Ablehnung der Vor-
lage empfohlen. Der Finanzausschuss hat dem Deutschen
Bundestag ebenfalls am 13. April 2011 die Ablehnung der
Vorlage empfohlen, aber mit den Stimmen der Fraktionen
CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse
im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den Gesetzent-
wurf auf Drucksache 17/4435 und den Antrag auf Druck-
sache 17/4038 in seiner 63. Sitzung am 13. April 2011 ab-
schließend beraten.

Zu Buchstabe a

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimm-
enthaltung der Fraktionen SPD und DIE LINKE. dem
Deutschen Bundestag die Ablehnung des Gesetzentwurfs
Gerechtigkeit, der Demokratie und des ökonomischen Sach-
verstands sei. Ein Lohn, der Arbeit ohne Armut ermögliche,

der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/5499

LINKE. dem Deutschen Bundestag die Ablehnung des An-
trags auf Drucksache 17/4038 empfohlen.

Berlin, den 13. April 2011

Gitta Connemann
Berichterstatterin

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