BT-Drucksache 17/5485

Klonen von Tieren zur Lebensmittelproduktion verbieten

Vom 12. April 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/5485
17. Wahlperiode 12. 04. 2011

Antrag
der Abgeordneten Kerstin Tack, Elvira Drobinski-Weiß, Dr. Wilhelm Priesmeier,
Ulrich Kelber, Petra Crone, Petra Ernstberger, Iris Gleicke, Gustav Herzog,
Gabriele Hiller-Ohm, Ute Kumpf, Dr. Matthias Miersch, Thomas Oppermann,
Holger Ortel, Heinz Paula, Mechthild Rawert, Michael Roth (Heringen), Rolf
Schwanitz, Stefan Schwartze, Rita Schwarzelühr-Sutter, Dr. Marlies Volkmer,
Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD

Klonen von Tieren zur Lebensmittelproduktion verbieten

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Am 28. März 2011 scheiterten die Verhandlungen zwischen dem Europäischen
Parlament, der EU-Kommission und dem Rat über den Vorschlag für eine Ver-
ordnung über neuartige Lebensmittel.

Als Folge gibt es weiterhin keine EU-Vorschriften für Fleisch, Fleischprodukte
und Milch von Klontieren und deren Nachkommen. Sie können damit in der EU
und somit auch in Deutschland nach wie vor ohne Kennzeichnung in den Handel
kommen. Verbraucherinnen und Verbraucher können diese Produkte nicht er-
kennen und haben keine Wahlmöglichkeit.

Mit ihrem Abstimmungsverhalten hat die Bundesregierung Handelsinteressen
über das Transparenzinteresse von Verbraucherinnen und Verbraucher gestellt.

Das Europäische Parlament fordert bereits seit 2008 Lebensmittel von geklonten
Tieren und ihren Nachkommen zu verbieten. Eine von der EU-Kommission ein-
gesetzte Ethikgruppe für Wissenschaft und neue Technologien sieht „keine
überzeugenden Argumente, welche die Herstellung von Nahrungsmitteln von
Klonen und ihren Nachkommen rechtfertigen“.

Tierschützer verweisen neben dem Leiden der Tiere auf die bislang geringe Er-
folgsquote beim Klonen: Nur wenige Klonembryonen überleben, und häufig
sind Fehlgeburten die Folge. Klontiere selbst sind oft krankheitsanfälliger und
leben kürzer.

Zudem stellt das Klonen eine Bedrohung der biologischen Vielfalt dar.

Nach einer Eurobarometer-Umfrage aus dem Jahr 2008 ist eine deutliche Mehr-
heit der EU-Bürger gegen das Tierklonen. Drei von vier Befragten fanden, dass

das Klonen von Tieren zum menschlichen Verzehr aus ethischen Gründen nicht
akzeptabel ist.

In einem breiten gesellschaftlichen Konsens wird in Deutschland das Klonen
von Tieren ebenfalls abgelehnt. Zum einen werden ethische Bedenken wegen
eines „Eingriffs in die Schöpfung“ geltend gemacht. Zum anderen erfordern
hohe Krankheits-, Missbildungs- und Sterberaten bei geklonten Nachkommen
tierschutzrechtliche Konsequenzen.

Drucksache 17/5485 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Eine Risikoabschätzung für gesundheitliche Auswirkungen von Produkten ge-
klonter Tiere oder deren Nachfahren basiert noch auf unzureichenden wissen-
schaftlichen Grundlagen. Zwar kam die Europäische Behörde für Lebensmittel-
sicherheit (EFSA) zu dem Schluss, dass solche Lebensmittel keine Gefährdung
für die Gesundheit aufweisen, sie bemerkt aber gleichzeitig, das Erzeugnisse
von Klontieren mit einem geschwächten Immunsystem stärker mit potentiellen
Krankheitserregern belastet sein könnten.

In den USA und anderen Ländern ist bereits Fleisch von den Nachfahren geklon-
ter Tiere auf dem Markt. In der EU gibt es dafür eine Regelungslücke; diese
muss geschlossen werden.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

1. unverzüglich und mit Nachdruck auf europäischer Ebene einen Vorschlag für
ein Verbot von Erzeugnissen von geklonten Tieren und ihren Nachfahren zu
unterbreiten;

2. sofern eine Mehrheit für ein derartiges Verbot im Rat nicht erreicht werden
kann, eine Initiative für eine Kennzeichnung von Erzeugnissen von geklon-
ten Tieren und ihren Nachfahren zu ergreifen.

Berlin, den 12. April 2011

Dr. Frank-Walter Steinmeier und Fraktion

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