BT-Drucksache 17/5462

zu der Verordnung der Bundesregierung -17/5112 17/5269 Nr. 2- Erste Verordnung zur Änderung der Deponieverordnung

Vom 12. April 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/5462
17. Wahlperiode 12. 04. 2011

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (16. Ausschuss)

zu der Verordnung der Bundesregierung
– Drucksachen 17/5112, 17/5269 Nr. 2 –

Erste Verordnung zur Änderung der Deponieverordnung

A. Problem

Die Verordnung zielt darauf ab, Vorgaben der EU-Kommission, resultierend aus
den Anforderungen des Binnenmarktes und der Warenverkehrsfreiheit, umzu-
setzen.

Die Umsetzung soll insbesondere durch Aufnahme einer Gleichwertigkeitsklau-
sel betreffend der grundsätzlichen Anforderungen an Materialien, Komponenten
oder Systeme für Abdichtungssysteme aus anderen EU-Mitgliedstaaten in die
Deponieverordnung erfolgen.

B. Lösung

Zustimmung mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und
FDP gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN.

C. Alternativen

Keine.

D. Kosten

Wurden im Ausschuss nicht erörtert.

Drucksache 17/5462 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

der Verordnung der Bundesregierung auf Drucksache 17/5112 zuzustimmen.

Berlin, den 6. April 2011

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Eva Bulling-Schröter
Vorsitzende

Michael Brand
Berichterstatter

Gerd Bollmann
Berichterstatter

Horst Meierhofer
Berichterstatter

Ralph Lenkert
Berichterstatter

Dorothea Steiner
Berichterstatterin

nach den strengen deutschen oder europäischen Regeln ein-
gebracht werden sollten. Mit der Festlegung auf die schon

gungsbehörden und den Betreibern. Die Behörden könnten
auch eine Befreiung ermöglichen. Gerade bei Langzeit-
bislang geltenden hohen Umweltschutzstandards mache
man hier keine Kompromisse. Das sei sehr richtig so. Dem
BMU und allen Beteiligten in den Ländern sei zu diesem gu-
ten Wurf zu gratulieren. Die Fraktion der CDU/CSU begrüße

lagern ergebe dies ein größeres Problem. Bei den Kosten für
die Endbeseitigung entstandener Umweltgefahren laufe der
Steuerzahler Gefahr, dass diese an ihm hängen blieben. Wei-
terhin sei ein wesentlicher Punkt, dass die Bußgelder und die
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/5462

Bericht der Abgeordneten Michael Brand, Gerd Bollmann, Horst Meierhofer, Ralph
Lenkert und Dorothea Steiner

I. Überweisung

Die Verordnung der Bundesregierung auf Drucksache
17/5112 wurde gemäß § 92 der Geschäftsordnung des Deut-
schen Bundestages (Drucksache 17/5269 Nr. 2) am 25. März
2011 zur Beratung an den Ausschuss für Umwelt, Natur-
schutz und Reaktorsicherheit überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Die Verordnung zielt darauf ab, Vorgaben der EU-Kommis-
sion, resultierend aus den Anforderungen des Binnenmark-
tes und der Warenverkehrsfreiheit, umzusetzen.

Die Umsetzung soll insbesondere durch Aufnahme einer
Gleichwertigkeitsklausel betreffend der grundsätzlichen An-
forderungen an Materialien, Komponenten oder Systeme für
Abdichtungssysteme aus anderen EU-Mitgliedstaaten in die
Deponieverordnung erfolgen.

III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im
Ausschuss

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit hat die Verordnung auf Drucksache 17/5112 in sei-
ner 37. Sitzung am 6. April 2011 abschließend beraten.

Die Fraktion der CDU/CSU hob hervor, das Ziel der Ände-
rung, die Deponieverordnung dem EU-Binnenmarkt anzu-
passen, sei richtig und wichtig. Die für Umwelt und Anwoh-
ner wichtigste Leitlinie sei das Einhalten des Niveaus an
Umweltschutzbestimmungen, wie man sie in Deutschland
kenne. Der Grundsatz der Gleichwertigkeit werde durch das
Regelwerk zur Beibehaltung der hohen deutschen Schutzbe-
stimmungen ergänzt und damit auf hohem Niveau erreicht.
Die enge fachliche Abstimmung mit zuständigen Behörden
und Fachleuten auf Bundes- und Länderebene sei dabei
ebenso hilfreich wie die Genehmigungsvorbehalte durch das
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit (BMU). Damit sei auch ein engmaschiges Netz
gegen sogenannte schmutzige Importe gezogen und das
Gleichwertigkeitsprinzip auf hohem Umweltschutzniveau
implementiert. Die Fraktion der CDU/CSU begrüßte, dass
die EU nun auch einen Auftrag an die EU-Normorganisation
erteilt hat, indem eine dann auch EU-weite Festschreibung
des hohen deutschen Schutzlevels zum Beispiel bei der Dau-
er der Funktionswirksamkeit von Deponien für 100 Jahre zu
erwarten sei, statt der bislang anzutreffenden nur 25 Jahre für
Deponieabdichtungsarten. Insofern begrüße sie auch die
Festlegungen für genau diejenigen Materialien, die nicht

Die Fraktion der SPD erklärte, die Grundlagen für die No-
velle der Deponieverordnung stammten aus dem Jahr 2009.
Bei der damaligen Notifizierung habe es keine Vorbehalte
gegeben. Sie enthalte vor allem technische Regelungen zum
Aufbau und Betrieb von Deponien. Anfang 2009 habe die
EU-Kommission moniert, dass einzelne Vorschriften gegen
das Wettbewerbsrecht der EU verstießen. Die Deponiever-
ordnung verlange für die Verwendung von Geokunststoffen
und Dichtungskontrollsystemen eine vorherige Prüfung. Es
gehe also um die Anpassung an den Vollzug sowie um die
Anpassung an den Stand der Technik, insbesondere bei Kon-
trollverfahren und Grenzwerten. Die Einführung einer soge-
nannten Gleichwertigkeitsklausel für Erzeugnisse aus ande-
ren EU-Staaten sei vernünftig und verdiene Zustimmung.

Die Fraktion der FDP erklärte, es sei vernünftig, die Vor-
gaben der EU-Kommission in den EU-Ländern und damit
auch in Deutschland eins zu eins umzusetzen. Die Ein-
schränkung der Wasserlöslichkeit von Stoffen sei ein wichti-
ger Punkt im Hinblick auf den Grundwasserschutz. Hiermit
lasse sich einiges erreichen.

Die Fraktion DIE LINKE. betonte, zahlreiche Neuregelun-
gen in der Verordnung seien vernünftig. Es sei sinnvoll, dass
die EU einheitliche Zulassungsregeln für die Materialien,
Systeme und Komponenten zur Deponieabdichtung erlasse,
dann müsse aber auch überall nach gleichen Regeln die Zu-
lassung erfolgen. Wenn man aber zulasse, dass diejenigen,
die keine EU-Regeln anwendeten, sondern eigene Regeln,
auf die Gültigkeit ihrer Zulassungen in der EU bauen könn-
ten, dann sei dies eine Möglichkeit, Standards zu unterlau-
fen. Aus diesem Grunde werde die Fraktion DIE LINKE. der
Verordnung nicht zustimmen. Auch hinsichtlich der Be-
schaffenheit des Abfalls, der unter Tage gelagert werden dür-
fe und der thermischen Verwertbarkeit sei unter Bezugnah-
me auf die Wirtschaftlichkeit ein Schlupfloch eingebaut
worden. Die Funktionswirksamkeit habe in Deutschland bei
100 Jahren gelegen, in der EU liege sie dagegen bei einer
Größenordnung von 25 bis 30 Jahren.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN machte deut-
lich, es sei notwendig gewesen, das Deponierecht anzupas-
sen und die Gleichwertigkeitsklausel in die Deponiever-
ordnung aufzunehmen. Gerade in diesem Bereich sei ein
einheitlicher Vollzug anzustreben. Dies müsste im Grunde
über eine Änderung der Deponieverordnung erfolgen. Der
Verordnungsentwurf der Bundesregierung sei aber nicht zu-
stimmungsfähig. Kernpunkt sei, dass die zu erbringenden Si-
cherheitsleistungen letzten Endes ins Ermessen der Behör-
den gestellt würden. Damit würden bestimmte Themen und
Probleme zur Verhandlungssache zwischen den Genehmi-
die Änderung der Deponieverordnung und stimme nach ein-
gehender Prüfung guten Gewissens und gerne zu.

Bußgeldgrenze im Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz zu
niedrig seien. Deponierung, Betrieb von illegalen Deponien

Drucksache 17/5462 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

ohne entsprechende Dokumentation, illegale Müllablage-
rung, darunter auch Sondermüll, erzeugten oftmals kriminel-
le Energie. Erzielbare Gewinne seien sehr hoch. Dem stün-
den unverhältnismäßig niedrige Bußgelder gegenüber. Die
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN habe zumindest er-
wartet, dass man die Bußgeldhöhe mit einbeziehe.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit beschloss mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktio-
nen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dem
Deutschen Bundestag zu empfehlen, der Verordnung der
Bundesregierung auf Drucksache 17/5112 zuzustimmen.

Berlin, den 6. April 2011

Michael Brand
Berichterstatter

Gerd Bollmann
Berichterstatter

Horst Meierhofer
Berichterstatter

Ralph Lenkert
Berichterstatter

Dorothea Steiner
Berichterstatterin

H. Heene
ese
mann

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