BT-Drucksache 17/5419

Rolle des Bundes bei der Rettung der Universitätslandschaft in Schleswig-Holstein und hierbei insbesondere der Universität Lübeck sowie Folgen für die Struktur der außeruniversitären Forschung in Deutschland (Nachfrage zu Bundestagsdrucksache 17/4971)

Vom 6. April 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/5419
17. Wahlperiode 06. 04. 2011

Kleine Anfrage
der Abgeordneten René Röspel, Dr. Ernst Dieter Rossmann, Dr. Hans-Peter
Bartels, Klaus Barthel, Willi Brase, Ulla Burchardt, Petra Ernstberger, Michael
Gerdes, Iris Gleicke, Klaus Hagemann, Gabriele Hiller-Ohm, Christel Humme,
Oliver Kaczmarek, Ute Kumpf, Thomas Oppermann, Florian Pronold, Sönke Rix,
Marianne Schieder (Schwandorf), Swen Schulz (Spandau), Andrea Wicklein,
Dagmar Ziegler, Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD

Rolle des Bundes bei der Rettung der Universitätslandschaft in Schleswig-Holstein
und hierbei insbesondere der Universität Lübeck sowie Folgen für die Struktur der
außeruniversitären Forschung in Deutschland
(Nachfrage zu Bundestagsdrucksache 17/4971)

Der Umgang der Bundesregierung mit den Fragen von Mitgliedern des Deut-
schen Bundestages zur „Rolle des Bundes bei der Rettung der Universitätsland-
schaft in Schleswig-Holstein und hierbei insbesondere der Universität zu Lübeck
sowie Folgen für die Struktur der außeruniversitären Forschung in Deutschland“
(Bundestagsdrucksache 17/3727) entwickelt sich mehr und mehr zu einem Mus-
terbeispiel für den fragwürdigen Umgang der Bundesregierung mit dem Frage-
recht der Mitglieder des Deutschen Bundestages (siehe Antwort der Bundes-
regierung auf Bundestagsdrucksache 17/4971).

In zwei Fragestunden des Deutschen Bundestages sowie im Rahmen einer Gro-
ßen Anfrage (Bundestagsdrucksache 17/3727) hat sich die Fraktion der SPD bei
der Bundesregierung nach den Abläufen, Hintergründen und Konzepten zur
Überführung des IFM-GEOMAR (Leibniz-Institut für Meereswissenschaften
an der Universität Kiel) von der Leibniz-Gemeinschaft in die Helmholtz-
Gemeinschaft erkundigt. Anstatt jedoch fundierte Antworten auf die gestellten
Fragen zu geben, nutzt die Bundesregierung entweder bewusst allgemein gehal-
tene Verweise auf die Länderkompetenz oder auf die grundlegenden forschungs-
politischen Ziele der Bundesregierung, um auf konkrete Fragen keine Antwor-
ten zu geben bzw. geben zu müssen.

Angesichts des Antwortverhaltens der Bundesregierung scheint sich die Frage
zu stellen, ob die Oppositionsfraktionen im Deutschen Bundestag nur im Rah-
men von Untersuchungsausschüssen hinreichende Antworten auf die von ihnen
gestellten Fragen an die Bundesregierung erhalten. In der Hoffnung, einige der

von der Bundesregierung offengelassenen Fragen doch noch einer angemesse-
nen Klärung zuführen zu können, befragen wir die Bundesregierung erneut zum
bereits auf Bundestagsdrucksache 17/3727 angesprochenen Themenkomplex.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wann wird die Bundesregierung ihr Konzept zur „strategischen Weiterent-
wicklung der deutschen Meeres- und Küstenforschung“ vorlegen?

Drucksache 17/5419 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

2. Gab es bereits vor der ersten Ankündigung der Landesregierung Schleswig-
Holstein, die Medizinerausbildung an der Universität zu Lübeck aus Kosten-
gründen zu streichen, Pläne, das IFM-GEOMAR in die Helmholtz-Gemein-
schaft zu überführen?

3. Welche Maßnahmen, die über die Überführung des IFM-GEOMAR in die
Helmholtz-Gemeinschaft hinausgehen, sind zur strategischen Weiterent-
wicklung der deutschen Meeres- und Küstenforschung konkret bis 2013 ge-
plant?

4. Wie hoch wird die konkrete finanzielle Entlastung des Landeshaushaltes
Schleswig-Holstein aufgrund der Überführung des IFM-GEOMAR ausfal-
len?

5. Gibt es ein einheitliches Konzept, wie die Bundesregierung bzw. das Bun-
desministerium für Bildung und Forschung auf die Ankündigung von
Schließungsplänen für bestimmte, exzellente Studiengänge oder Hochschu-
len reagiert, oder reagiert die Bundesregierung je nach Einzelfall unter-
schiedlich?

6. Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung zu Frage 8 (Bundestags-
drucksache 17/4971) nicht geantwortet, mit der sich die Fraktion der SPD
danach erkundigt hat, wann begonnen wurde, im Bundesministerium für
Bildung und Forschung Pläne mit dem Ziel der „Rettung“ der Medizini-
schen Fakultät der Universität Lübeck zu entwickeln und zu prüfen?

7. Sieht die Bundesregierung bei der Frage nach dem langfristigen Erhalt der
Medizinischen Fakultät der Universität zu Lübeck (siehe Antwort zu Fra-
ge 6, Bundestagsdrucksache 17/4971) den Verweis auf die verfassungs-
mäßige Kompetenz des Landes Schleswig-Holstein – insbesondere vor dem
Hintergrund, dass Medienberichten zufolge die Bundesministerin für Bil-
dung und Forschung, Dr. Annette Schavan, diese als Bedingung für eine
Hilfe des Bundes formuliert hat und diese „dauerhafte Aufrechterhaltung“,
wie es in der Antwort zu Frage 10, Bundestagsdrucksache 17/4971 wörtlich
heißt, „vorausgesetzt“ – als angemessen an oder möchte die Bundesregie-
rung vor diesem Hintergrund ihre Antwort nochmals präzisieren?

8. Hält es die Bundesregierung für angemessen, und falls ja, aus welchen
Gründen, auf Fragen nach Terminen und Zeitabläufen (siehe Antwort zu
Frage 8, Bundestagsdrucksache 17/4971) mit allgemeinen Ausführungen
zur Aufgabenstellung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
zu antworten?

9. Im Rahmen welcher Gespräche hat Bundesministerin Dr. Annette Schavan
dem schleswig-holsteinischen Minister für Wissenschaft, Wirtschaft und
Verkehr Jost de Jager konkrete Hilfsangebote mit dem Ziel, insbesondere
die Medizinische Fakultät der Universität zu Lübeck zu erhalten, unterbrei-
tet (bitte um tabellarische Auflistung)?

10. War der Erhalt der Universitätsmedizin in Lübeck einschließlich Lehre und
Forschung eine „Voraussetzung“ für die Stärkung der Meeresforschung
(Antwort zu Frage 10, Bundestagsdrucksache 17/4971), oder war der Erhalt
lediglich aus Sicht der Bundesregierung „begrüßenswert“ (Antwort zu
Frage 9, Bundestagsdrucksache 17/4971)?

11. Wäre die Stärkung der Meeresforschung durch die Bundesregierung auch
ohne die dauerhafte Aufrechterhaltung der Universitätsmedizin in Lübeck
einschließlich Lehre und Forschung vorangetrieben worden, und falls ja,
wie passt dies zur Aussage der Bundesregierung, dass der Erhalt des Ange-
bots der Universität zu Lübeck für die entsprechenden Maßnahmen „vor-

ausgesetzt“ worden ist?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/5419

12. Hat sich die Bundesministerin für Bildung und Forschung oder aber der
Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein dafür eingesetzt, dass die
gemeinsame Pressekonferenz am 8. Juli 2010 in den Räumlichkeiten des
Bundesministeriums für Bildung und Forschung stattfinden sollte, und wer
von beiden hat als erster den Veranstaltungsort ins Gespräch gebracht?

13. Bewertet die Bundesregierung Aussagen von Landespolitikern im Rahmen
von Interviews grundsätzlich als „spekulative Medienberichte“ (vgl. Ant-
wort zu Frage 15), und falls nein, warum tut sie dies im Fall der Frage 15?

14. Ist es zutreffend, dass der Bund oder eine Vertreterin/ein Vertreter des Bun-
des im Rahmen der Zustimmung Schleswig-Holsteins zum Wachstums-
beschleunigungsgesetz im Bundesrat eine Kompensation für die Einnah-
meausfälle im Zusammenhang mit diesem Gesetz in Höhe von 70 Mio. Euro
zugesagt hat?

15. Ist die Antwort der Bundesregierung zu Frage 18 auf Bundestagsdruck-
sache 17/4971 (laut der dem Bund keine Erkenntnisse vorliegen, dass die
drohende Schließung der Medizinischen Fakultät der Universität zu Lübeck
lediglich dazu dienen sollte, vom Bund finanzielle Hilfen zu erhalten) so zu
verstehen, dass der Bundesregierung die Aussagen des Vorsitzenden der
FDP-Landtagsfraktion, Wolfgang Kubicki, in den „Lübecker Nachrichten“
vom 1. August 2010 „Die Uni stand nie auf der Kippe“ nicht bekannt waren
bzw. sind?

16. Ist die Antwort der Bundesregierung zu Frage 20 auf Bundestagsdrucksache
17/4971 (laut der ein Gespräch zwischen Bundesministerin Dr. Annette
Schavan und Ministerpräsident Peter Harry Carstensen am 8. Juli 2010
stattgefunden hat) so zu verstehen, dass lediglich dieses eine Gespräch zwi-
schen dem Bundesministerium für Bildung und Forschung und Vertreterin-
nen und Vertretern des Landes Schleswig-Holstein stattgefunden hat, oder
hat die Bundesregierung die Frage nicht umfassend beantwortet?

17. Von welcher Seite ging die Initiative zum Gespräch zwischen Bundesminis-
terin Dr. Annette Schavan und Ministerpräsident Peter Harry Carstensen am
8. Juli 2010 aus?

18. Hält es die Bundesregierung für angemessen, und falls ja, aus welchen
Gründen, die Frage, ob es vertretbar ist, wenn Universitäten von der Teil-
nahme an der Exzellenzinitiative durch Landesregierungen abgehalten wer-
den (Frage 24, Bundestagsdrucksache 17/4971), mit höchst allgemeinen
Ausführungen zur Exzellenzinitiative zu beantworten und mit keinem Wort
auf das Verhalten der Landesregierungen (nach dem gefragt wurde) einzu-
gehen?

19. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, dass Landesregierungen ein-
zelnen Universitäten mehr oder weniger deutlich eine Bewerbung im Rah-
men der Exzellenzinitiative untersagt haben?

20. Warum hat die Bundesregierung nicht (Antwort zu Frage 25, Bundestags-
drucksache 17/4971) den Erhalt eines umfassenden Angebots der Univer-
sität Flensburg zur Voraussetzung (vgl. Antwort zu Frage 10, Bundestags-
drucksache 17/4971) für die Beratungen zur Stärkung der Meeresforschung
gemacht (immerhin haben die Angebote der Universität Flensburg ähnlich
viel oder wenig mit Meeresforschung zu tun wie die Medizinischen Ange-
bote der Universität zu Lübeck)?

21. Zu welchen Anlässen und in welcher Form hat sich Bundesministerin
Dr. Annette Schavan öffentlich zu den Streichungsplänen des Landes
Schleswig-Holstein an der Universität Flensburg geäußert (bitte um tabel-

larische Übersicht)?

Drucksache 17/5419 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

22. Hält die Bundesregierung die gemeinsamen Studiengänge der Universität
Flensburg und Hochschulen der Region Sønderjylland für gleichbedeutend
etwa mit einer Vereinbarung über den Austausch von Lehrenden und Stu-
dierenden (wie er etwa zwischen der Alice Salomon Hochschule Berlin und
dem VIA University College in Risskov besteht), und falls ja, aus welchen
Gründen?

23. Denkt die Bundesregierung, dass die Zahl der Kooperationen deutscher und
dänischer Hochschulen im Hochschulkompass ein valider Indikator ist, um
die Sonderrolle der Universität Flensburg im deutsch-dänischen Verhältnis
– sinngemäß als „eine von 365 Kooperationen“ – zu bewerten, oder ist die
Antwort zu den Fragen 30, 31 und 33 anders zu verstehen?

24. War Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel mit der Debatte zur Überführung
des IFM-GEOMAR befasst, und gab es Gespräche zwischen Vertreterinnen
und Vertretern des Bundeskanzleramtes und der Landesregierung Schles-
wig-Holstein zu dieser Frage?

25. Gab es vor der ersten Ankündigung der geplanten Kürzungen an der Uni-
versität zu Lübeck durch die Landesregierung Schleswig-Holstein bereits
konkrete Pläne auf Seiten des Bundesministeriums für Bildung und For-
schung, das IFM-GEOMAR in ein Institut der Helmholtz-Gemeinschaft
umzuwandeln, und falls ja, wann haben diese Planungen genau begonnen
(bitte um exakte terminliche Übersicht)?

26. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass durch die Umwandlung des
IFM-GEOMAR in ein Institut der Helmholtz-Gemeinschaft die Chancen
der Einrichtung zur Einwerbung von Drittmitteln unverändert bleiben?

27. Wann wurde der Präsident der Helmholtz-Gemeinschaft erstmalig von den
Überlegungen zur Umwandlung des IFM-GEOMAR und durch wen infor-
miert (bitte um exakte Terminangabe)?

28. Gab es inhaltliche Debatten mit Vertreterinnen oder Vertretern der Helm-
holtz-Gemeinschaft über die Umwandlung des IFM-GEOMAR vor der
Pressekonferenz am 8. Juli 2010 (bitte um tabellarische Übersicht nach
Termin, Teilnehmer, Thema der Gespräche)?

29. Wer entscheidet, welche Entscheidungen der bereits konstituierten Arbeits-
gruppe zum Übergang des IFM-GEOMAR in die Helmholtz-Gemeinschaft
„relevant“ genug sind, um den Bundestag zeitnah zu informieren (vgl. Ant-
wort zu Frage 43, Bundestagsdrucksache 17/4971)?

30. Warum wird erst nach dem Beschluss des Übergangs des IFM-GEOMAR
in die Helmholtz-Gemeinschaft eine Gutachterkommission beauftragt, ein
Gutachten zur „Passfähigkeit [des IFM-GEOMAR] in die Helmholtz-Ge-
meinschaft“ abzugeben?

31. In welchen anderen Fällen wurde erst nach der politischen Entscheidung
zum Übergang eines Instituts von einer Forschungsorganisation in eine an-
dere eine Gutachterkommission mit der Bewertung dieses Übergangs be-
auftragt (bitte um tabellarische Übersicht)?

32. Hält es die Bundesregierung für ausreichend, eine Frage nach einem kon-
kreten Zeitpunkt (Frage 45, Bundestagsdrucksache 17/4971) einer Informa-
tionsweitergabe dahingehend zu beantworten, dass man „von Beginn an“
die betroffene Leitungsebene beteiligt hat, und falls ja, aus welchen Grün-
den?

33. Wann genau (bitte um exakte Terminangabe, Gesprächsanlass, Teilnehmer)
wurde die Leibniz-Gemeinschaft von den Plänen des Bundesministeriums
für Bildung und Forschung zur Zukunft des IFM-GEOMAR informiert?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/5419

34. Wie erklärt die Bundesregierung den Widerspruch zwischen der Antwort zu
Frage 46 auf Bundestagsdrucksache 17/4971 und der Aussage der Leibniz
Gemeinschaft, dass es zu den Plänen der Bundesregierung „keine Abstim-
mung“ gegeben habe (Pressemitteilung der Leibniz Gemeinschaft vom
8. Juli 2010)?

35. Welche Kontakte fanden im Juni und Juli 2010 zwischen der Leibniz-Ge-
meinschaft und dem Bundesministerium für Bildung und Forschung mit
dem Ziel statt, die Umwandlung des IFM-GEOMAR in ein Institut der
Helmholtz-Gemeinschaft vorzubereiten (bitte um tabellarische Auflistung)?

36. Wie erklärt die Bundesregierung, dass es erhebliche Unterschiede in der
wissenschaftlichen Bewertung der Pläne zur Zukunft des IFM-GEOMAR
zwischen der Leibniz Gemeinschaft und dem Bundesministerium für Bil-
dung und Forschung gibt, und wird die Bundesregierung auch in Zukunft
entgegen der wissenschaftlichen Bewertung von Forschungsorganisationen
Strukturentscheidungen zu einzelnen Instituten oder Einrichtungen treffen?

37. Aus welchen Gründen teilt die Bundesregierung die Auffassung des Präsi-
denten der Leibniz-Gemeinschaft nicht, dass durch die Überführung des
IFM-GEOMAR von der Leibniz-Gemeinschaft in die Helmholtz-Gemein-
schaft von der „ehernen Regel des deutschen Wissenschaftssystems“ dahin-
gehend abgewichen worden ist, dass das Institut IFM-GEOMAR wegen
seines klaren thematischen Profils und seine Vernetzung mit einer Univer-
sität grundsätzlich in die Leibniz-Gemeinschaft gehören würde (Interview
mit Professor Dr. Karl Ulrich Mayer, Berliner Zeitung vom 14. Juli 2010)?

38. Welche Argumente sprechen aus Sicht der Bundesregierung dafür, dass die
wissenschaftliche Bewertung der Bedeutung des IFM-GEOMAR für die
Leibniz Gemeinschaft (vgl. Frage 50, Bundestagsdrucksache 17/4971) feh-
lerhaft ist?

39. Wurde im Fall des Wechsels des Forschungszentrums Dresden-Rossendorf
zur Helmholtz-Gemeinschaft ebenfalls erst nach dem Beschluss zur Über-
führung eine Gutachterkommission mit einem Gutachten zur „Passfähig-
keit“ beauftragt, und falls nein, warum wurde im Fall des IFM-GEOMAR
ein anderes Verfahren gewählt?

40. Aus welchen Gründen lehnt es die Bundesregierung ab, die Finanzierung
der außeruniversitären Forschung einheitlich auf eine 70-prozentige Finan-
zierung durch den Bund und eine 30-prozentige Finanzierung durch das
Sitzland umzustellen?

41. In welchen anderen Punkten widerspricht die Bundesregierung ausdrück-
lich den Empfehlungen der Expertenkommission Forschung und Innova-
tion in ihrem Gutachten 2011?

42. Wieso kann die Bundesregierung einerseits Aussagen zur Umwandlung des
IFM-GEOMAR treffen, während andererseits der Parlamentarische Staats-
sekretär bei der Bundesministerin für Bildung und Forschung Thomas
Rachel am 1. Juli 2010 auf eine Frage der Abgeordneten Gabriele Hiller-
Ohm – unter Hinweis auf das Beispiel des Forschungszentrums Borstel –
grundsätzlich ausführte, dass zu „Überführungen von der Leibniz-Gemein-
schaft in die Helmholtz-Gemeinschaft, in Anbetracht des geltenden födera-
listischen Kompetenzgefüges“ Aussagen der Bundesregierung hierzu nicht
angezeigt seien, und sieht die Bundesregierung hierin keinen Widerspruch?

43. Wie begründet die Bundesregierung die Antwort zu Frage 64 auf Bundes-
tagsdrucksache 17/4971, laut der der Parlamentarische Staatssekretär
Thomas Rachel die „Initiierung konkreter Maßnahmen“ des Bundes zur
Rettung der Universität zu Lübeck verneinte, obgleich zum Zeitpunkt der

Beantwortung der Frage des Abgeordneten Sönke Rix bereits Gespräche
mit der Landesregierung zu dieser Frage stattgefunden haben mussten?

Drucksache 17/5419 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

44. Hält die Bundesregierung Protokolle und Gesprächsvermerke für die glei-
che Form von Unterlagen, da auf die Frage nach letzteren die Bundesregie-
rung zu Frage 65, Bundestagsdrucksache 17/4971 antwortete, dass die in
Frage stehenden Gespräche nicht protokolliert worden seien?

45. Welche Akten oder Unterlagen stünden – das Prinzip der ordnungsgemäßen
Aktenführung voraussetzend – zur Rolle des Bundes bei der Rettung der
Universität Lübeck und zur Überführung des IFM-GEOMAR von der Leib-
niz-Gemeinschaft in die Helmholtz-Gemeinschaft nach einen Auskunftsan-
spruch gemäß § 1 Absatz 1 des Informationsfreiheitsgesetzes zur Verfügung
und ist die Bundesregierung bereit, zumindest diese dem Deutschen Bun-
destag zukommen zu lassen?

46. Welche Unterlagen liegen dem Bundesministerium für Bildung und For-
schung zu den Gesprächen zwischen Vertreterinnen und Vertretern des Bun-
desministeriums für Bildung und Forschung und dem Land Schleswig-Hol-
stein (zur Situation an den Universitäten Flensburg und zu Lübeck sowie
zur Überführung des IFM-GEOMAR von der Leibniz-Gemeinschaft in die
Helmholtz-Gemeinschaft) vor, und ist die Bundesregierung bereit, dem
Deutschen Bundestag diese Dokumente zur Verfügung zu stellen?

47. Welche Veränderungen des Verfahrensstandes zur Überführung des IFM
GEOMAR hat es zwischen dem 7. Juli 2010 und dem 8. Juli 2010 gegeben,
die es Bundesministerin Dr. Annette Schavan ermöglichten, die „Rettung“
der Universität zu Lübeck zu verkünden, während der Parlamentarische
Staatsekretär bei der Bundesministerin für Bildung und Forschung Thomas
Rachel am 7. Juli 2010 entsprechende Aussagen noch nicht treffen konnte?

Berlin, den 6. April 2011

Dr. Frank-Walter Steinmeier und Fraktion

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