BT-Drucksache 17/5298

a) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Klaus Ernst, Matthias W. Birkwald, Diana Golze, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. -17/3546- Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (RV-Altersgrenzenanpassungs-Aussetzungsgesetz - RV-AgAG) b) zu dem Antrag der Abgeordneten Klaus Ernst, Matthias W. Birkwald, Heidrun Dittrich, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. -17/2935- Rente ab 67 vollständig zurücknehmen

Vom 28. März 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/5298
17. Wahlperiode 28. 03. 2011

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss)

a) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Klaus Ernst, Matthias W. Birkwald,
Diana Golze, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/3546 –

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
und anderer Gesetze
(RV-Altersgrenzenanpassungs-Aussetzungsgesetz – RV-AgAG)

b) zu dem Antrag der Abgeordneten Klaus Ernst, Matthias W. Birkwald, Heidrun
Dittrich, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/2935 –

Rente ab 67 vollständig zurücknehmen

A. Problem

Mit dem Gesetzentwurf und dem Antrag wenden sich die Initiatoren gegen die
schrittweise Einführung des Renteneintrittsalters auf 67 ab dem Jahr 2012. Der
Beginn solle um vier Jahre auf 2016 verschoben werden. Das Gesetz sehe für
Herbst 2014 eine erneute Prüfung der Beschäftigungssituation sowie der wirt-
schaftlichen und sozialen Lage Älterer vor. Dann könne man prüfen, ob sich die
reale Situation der älteren Beschäftigten verbessert habe. Mit dem Antrag for-
dert die Fraktion DIE LINKE. einen Gesetzentwurf, mit dem die Anhebung der
Altersgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung, der Alterssicherung der
Landwirte und der Beamtenversorgung vollständig zurückgenommen werden
solle. Darüber hinaus müssten u. a. Alternativen zur Verbesserung der Finanz-
basis der gesetzlichen Rentenversicherung implementiert werden.
B. Lösung

Zu Buchstabe a

Ablehnung des Gesetzentwurfs auf Drucksache 17/3546 mit den Stimmen
der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ge-
gen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE.

Drucksache 17/5298 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Zu Buchstabe b

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/2935 mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen
die Stimmen der Fraktion DIE LINKE.

C. Alternativen

Annahme des Gesetzentwurfs und des Antrags.

D. Kosten

Durch die Verschiebung ergibt sich nach den Berechnungen der Initiatoren ein
leicht höherer Beitragssatz als nach der bisherigen Gesetzeslage. Im Jahr 2016
werde der Beitragssatz demnach etwa um 0,2 Prozentpunkte höher liegen. Da-
mit liege die Belastung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ebenso wie
die der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bei etwa 0,1 Prozentpunkten. Bei
einem Durchschnittsverdiener entspräche dies aktuell weniger als 3 Euro pro
Monat. Für den Bund ergäben sich geringe Mehrausgaben im Rahmen des Bun-
deszuschusses. Zu dem Antrag wurden Kostenberechnungen nicht angestellt.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/5298

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

a) den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/3546 abzulehnen,

b) den Antrag auf Drucksache 17/2935 abzulehnen.

Berlin, den 23. März 2011

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales

Katja Kipping
Vorsitzende

Peter Weiß (Emmendingen)
Berichterstatter

Altersgrenzenanpassungsgesetz setze die Anhebung der
haben an der Anhörung teilgenommen:
Altersgrenzen eine „nachhaltige Verbesserung der Beschäfti-
gungssituation älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
voraus.“ Da diese nachhaltige Verbesserung insbesondere

● Deutscher Gewerkschaftsbund,

● IG Metall,
Drucksache 17/5298 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Bericht des Abgeordneten Peter Weiß (Emmendingen)

I. Überweisung

Der Gesetzenwurf auf Drucksache 17/3546 ist in der
71. Sitzung des Deutschen Bundestages am 11. November
2010 an den Ausschuss für Arbeit und Soziales zur federfüh-
renden Beratung und an den Innenausschuss, den Ausschuss
für Wirtschaft und Technologie, den Ausschuss für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend sowie den Ausschuss für Bil-
dung, Forschung und Technikfolgenabschätzung zur Mitbe-
ratung überwiesen worden.

Der Antrag auf Drucksache 17/2935 ist in der 63. Sitzung
des Deutschen Bundestages am 1. Oktober 2010 an den Aus-
schuss für Arbeit und Soziales zur federführenden Beratung
und an den Ausschuss für Wirtschaft und Technologie, den
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie
den Ausschuss für Gesundheit zur Mitberatung überwiesen
worden.

II. Voten der mitberatenden Ausschüsse

Zu Buchstabe a

Der Innenausschuss, der Ausschuss für Wirtschaft und
Technologie, der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend sowie der Ausschuss für Bildung, Forschung
und Technikfolgenabschätzung haben den Gesetzentwurf
auf Drucksache 17/3546 in ihren Sitzungen am 23. März 2011
beraten und gleichlautend mit den Stimmen der Fraktionen
CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ge-
gen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. dem Deutschen
Bundestag die Ablehnung der Vorlage empfohlen.

Zu Buchstabe b

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie, der Aus-
schuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie
der Ausschuss für Gesundheit haben den Antrag auf
Drucksache 17/2935 in ihren Sitzungen am 23. März 2011
beraten und gleichlautend mit den Stimmen der Fraktionen
CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. dem Deut-
schen Bundestag die Ablehnung der Vorlage empfohlen.

III. Wesentlicher Inhalt der Vorlagen

Zu Buchstabe a

Die Anhebung der Regelaltersgrenzen in der gesetzlichen
Rentenversicherung, der Alterssicherung der Landwirte, im
Beamtenbesoldungsgesetz sowie in weiteren Gesetzen ist
nach Einschätzung der Initiatoren vor dem Hintergrund der
tatsächlichen Beschäftigungssituation Älterer nicht zu ver-
treten. Im Sinne des § 154 Absatz 4 des Sechsten Buches
Sozialgesetzbuch (SGB VI) und seiner Begründung im RV-

beizubehalten, nachhaltige Auswirkungen auf die zukünftige
Höhe der Alterssicherung haben werde, solle die Anhebung
zumindest um vier Jahre verschoben werden. Im Jahr 2014
stehe die nächste Überprüfung gemäß § 154 Absatz 4
SGB VI an. Zu diesem Zeitpunkt müsse eine Neubewertung
der Arbeitsmarktlage erfolgen, insbesondere unter dem Ge-
sichtspunkt der Entwicklung der sozialen und wirtschaft-
lichen Situation älterer Menschen.

Zu Buchstabe b

Die Antragsteller fordern die Abschaffung der Rente mit 67.
Entgegen der Ansicht der Bundesregierung, dass sich die Er-
werbssituation Älterer in den vergangenen Jahren deutlich
verbessert habe, halten die Antragsteller die Lage nach wie
vor für katastrophal. Es dürften nicht die Daten der über 55-
Jährigen, sondern die Daten der rentennahen Jahrgänge der
60- bis 65-Jährigen betrachtet werden. Das durchschnittliche
Renteneintrittsalter von 63 Jahren führe bereits heute zu
einer besorgniserregenden Lage bei den Rentenabschlägen.
Als Folge treffe Altersarmut besonders Niedrigqualifizierte
und Frauen. Die Arbeitslosigkeit sei bei Älteren besonders
hoch, ihre Chance auf Rückkehr in den Arbeitsmarkt gering.
Grundsätzlich werde die Rente mit 67 in der Bevölkerung
negativ wahrgenommen. 93 Prozent glaubten nicht, bis zu
diesem Alter arbeiten zu können. Hinsichtlich der Finanzie-
rung der künftigen Renten sei die Arbeitszeitverlängerung
nicht sinnvoll, denn sie verhindere Umverteilung von gesell-
schaftlicher Arbeit, gefährde die Gesundheit der Beschäftig-
ten und verhindere die Übernahmen familiärer und sozialer
Verantwortung. Zur Stabilisierung der Finanzierung trage sie
0,5 Beitragssatzpunkte bei, was 6,67 Euro im Monat ent-
spricht. Eine bessere Finanzbasis der Rentenversicherung
wäre aber durch Maßnahmen zur Steigerung der sozialversi-
cherungspflichtigen Beschäftigung und des faktischen Ren-
teneintrittsalters, zur Erhöhung der Lohnsumme sowie durch
geringfügige Anhebung des paritätisch finanzierten Bei-
tragssatzes zur gesetzlichen Rentenversicherung weitaus
wirksamer zu erreichen.

IV. Öffentliche Anhörung von Sachverständigen

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat die Beratung der
Vorlagen auf den Drucksachen 17/3995, 17/3546, 17/2935
und 17/4046 in seiner 43. Sitzung am 15. Dezember 2010
aufgenommen und die Durchführung einer öffentlichen An-
hörung beschlossen. Diese fand in der 50. Sitzung am 21. Fe-
bruar 2011 statt.

Die Teilnehmer der Anhörung haben schriftliche Stellung-
nahmen abgegeben, die in der Ausschussdrucksache
17(11)394 zusammengefasst sind.

Folgende Verbände, Institutionen und Einzelsachverständige
für ältere Beschäftigte ab dem 60. Lebensjahr nicht gegeben
sei und die Entscheidung, die Anhebung der Altersgrenze

● Deutsche Rentenversicherung Bund,

● Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände,

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/5298

● Zentralverband des Deutschen Handwerks e. V.,

● Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bun-
desagentur für Arbeit,

● Prof. Dr. Eckart Bomsdorf,

● Prof. Dr. Franz Ruland,

● Prof. Axel Börsch-Supan und Dr. Martin Gasche,

● Matthias Maurer,

● Dr. Martin Brussig,

● Prof. Dr. Gert G. Wagner.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) lehnt die Anhe-
bung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre ab und fühlt sich da-
rin durch den Bericht der Bundesregierung in dieser Haltung
bestätigt. Die Erhöhung des gesetzlichen Rentenalters sei
unter arbeitsmarkt- und sozialpolitischen Gesichtspunkten
nicht vertretbar. Für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeit-
nehmer gehe das höhere Renteneintrittsalter mit Rentenkür-
zungen einher. Durch unterschiedliche Umstände könnten
viele das gesetzliche Rentenalter gar nicht in Arbeit errei-
chen. Die Gefahr der Altersarmut werde folglich verschärft.
Der Bericht der Bundesregierung bleibe in vielen Fragen
oberflächlich. Der DGB fordert daher, die Erhöhung des ge-
setzlichen Renteneintrittsalters zumindest auszusetzen. Eine
umfassendere Berichterstattung müsse für 2014 vorbereitet
werden. Dem Finanzierungsproblem der Rentenversiche-
rung könne, wie in den Anträgen der Fraktionen SPD und
DIE LINKE. erwähnt, durch die Bekämpfung des Niedrig-
lohnsektors und eine Strategie für die Schaffung von mehr
„guter Arbeit“ entgegengewirkt werden. Auch die Forde-
rung nach einem Umbau der gesetzlichen Rentenversiche-
rung zu einer Erwerbstätigenversicherung werde vom DGB
unterstützt. Diese mache die Finanzierungsbasis unempfind-
licher gegen Strukturveränderungen in der Arbeitswelt. Im
Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN werde
richtigerweise darauf verwiesen, dass ein höheres gesetzli-
ches Renteneintrittsalter nur dann vertretbar sei, wenn auch
Maßnahmen zur Verbesserung der Beschäftigungssituation
älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ergriffen wür-
den. Die Erhöhung dürfe nicht zu Rentenkürzungen führen.
Deshalb sei es bedauerlich, dass die Fraktion sich der Forde-
rung nach Aussetzen der Erhöhung des gesetzlichen Ren-
tenalters ab dem Jahr 2012 nicht anschließe.

Die IG Metall kritisiert den Bericht der Bundesregierung.
Daten und Fakten des Berichts bildeten keine Grundlage für
eine Anhebung der Rentenaltersgrenze. Der Bericht gehe an
den realen Bedingungen in den Betrieben und am Arbeits-
markt vorbei und spekuliere auf Verbesserungen in der Zu-
kunft. So träfen Arbeitgeber zur Zeit beispielsweise kaum
betriebliche Maßnahmen für ein altersgerechtes Arbeiten.
Im Jahr 2008 gelte dies für 83 Prozent aller Betriebe, die
über 50-Jährige beschäftigten. Als Konsequenz müsse, wie
im Antrag der Fraktion DIE LINKE. gefordert, die Erhöhung
des gesetzlichen Rentenalters vollständig zurückgenommen
werden. Mit der im Antrag der Fraktion der SPD vorgeschla-
genen Voraussetzung, dass mindestens 50 Prozent der 60- bis
64-Jährigen beschäftigt sein müssten, bevor ein höheres
Renteneintrittsalter eingeführt werden könne, würde die An-
hebung des Regeleintrittsalters zwar verschoben. Doch das
Kriterium selbst überzeuge nicht. Für die Beurteilung der Er-

ausschlaggebend seien. Den Forderungen zur Verbesserung
der Arbeits- und Beschäftigungssituation Älterer im Antrag
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN könne im Grun-
de zugestimmt werden. Allerdings dürften sie nicht als Maß-
nahmen gesehen werden, die „Voraussetzungen für die Ren-
te mit 67“ zu schaffen.

Die Deutsche Rentenversicherung Bund befürwortet die
Anhebung der Regelaltersgrenze. Dadurch werde die aus der
demografischen Entwicklung entstehende Belastung mög-
lichst gerecht auf alle Generationen verteilt, wie im Bericht
der Bundesregierung beschrieben. Zudem erfolge durch die
Anhebung auch eine Stärkung der Finanzierungsgrundlagen
der gesetzlichen Rentenversicherung. Dies müsse ein wich-
tiges Ziel der Alterssicherungspolitik bleiben. Allerdings
hänge der Erfolg einer Anhebung der Regelaltersgrenze von
begleitenden arbeitsmarktbezogenen Maßnahmen ab. Nur
dadurch könne sichergestellt werden, dass ältere Arbeitneh-
merinnen und Arbeitnehmer auch tatsächlich bessere Chan-
cen bekämen, bis zum 67. Lebensjahr im Erwerbsleben zu
bleiben. Grundsätzlich erscheine es erstrebenswert, die er-
forderlichen Rahmenbedingungen anhand adäquater und
möglichst einfacher Kriterien messbar zu gestalten. Aller-
dings sei der von der Fraktion der SPD vorgeschlagene In-
dikator einer 50-Prozent-Beschäftigungsquote der 60- bis
64-Jährigen bei Sozialversicherungspflicht nicht dazu geeig-
net, die Arbeitsmarktsituation Älterer adäquat widerzuspie-
geln. Die vorgeschlagene Beschäftigungsquote beschreibe nur
einen Ausschnitt der Erwerbstätigkeit. So würden wesentli-
che Personengruppen, die eine im Regelfall den Lebensstan-
dard sichernde, aber nicht sozialversicherungspflichtige Er-
werbsarbeit ausübten, außer Acht gelassen. Hierzu zählten
u. a. Beamte und Freiberufler. Verwaltungstechnisch sei eine
Verschiebung des Beginns der schrittweisen Anhebung der
Altersgrenze möglich. Bei einer wie im Gesetzentwurf der
Fraktion DIE LINKE. vorgesehenen Verschiebung um vier
Jahre würde die Beitragssatzwirkung der Altersgrenzenerhö-
hung im Jahre 2030 um 0,1 Prozentpunkte geringer ausfallen
als die geschätzten 0,5 Prozentpunkte nach geltendem Recht.

Um die Leistungsfähigkeit und Finanzierbarkeit der gesetz-
lichen Rentenversicherung dauerhaft zu sichern, hält die
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände
(BDA) die Anhebung der Regelaltersgrenze für unverzicht-
bar. Aufgrund der steigenden Lebenserwartung und der da-
mit verbundenen längeren Rentenbezugsdauer vergrößere
sich das Rentenvolumen erheblich. Ohne die Erhöhung lie-
ßen sich die gesetzlich fixierten Beitragsobergrenzen nicht
halten. Darüber hinaus ließe sich ohne die Rente mit 67 auch
das anvisierte Rentenniveau von mindestens 46 Prozent bis
2020 bzw. 43 Prozent bis 2030 nicht erreichen. Die Erhö-
hung des Renteneintrittsalters wirke sich über den Nachhal-
tigkeits- und Beitragssatzfaktor der Rentenformel positiv auf
die Höhe der künftigen Rentenanpassungen aus. Nicht zu-
letzt setze ein höheres Renteneintrittsalter Anreize, länger im
Erwerbsprozess zu bleiben. Das stelle auch einen Beitrag zur
Fachkräftesicherung dar. Die Erwerbstätigenquote Älterer
von über 50 Prozent zeige, dass die Voraussetzungen für eine
schrittweise Anhebung der Regelaltersgrenze ab 2012 gege-
ben seien. Darüber hinaus hätten Versicherte und Betriebe
noch fast 20 Jahre Zeit, sich in ihren Dispositionen weiter auf
die angestrebte Regelaltersgrenze von 67 Jahren einzustel-
werbschancen älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
müssten vor allem die Jahrgänge kurz vor dem Regelalter

len. Insofern sei es richtig, dass der Gesetzgeber an dem Be-
schluss festhalte.

Drucksache 17/5298 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks e. V.
(ZDH) spricht sich für die Anhebung der Regelaltersgrenze
aus. Diese sei mit Blick auf die Finanzierung der gesetzlichen
Rentenversicherung und der Fachkräftesicherung angemes-
sen und notwendig. Für die Menschen sei die Rente mit 67
zumutbar, weil sie immer älter und gesünder würden. In vie-
len Berufen sei eine Tätigkeit bis zur Regelaltersgrenze
durchaus möglich. Die Beschäftigungsfähigkeit bis zum
Übergang in die Rente müsse hierzu durch Fort- und Weiter-
bildungsmaßnahmen aufrechterhalten werden. In den An-
trägen der Oppositionsfraktionen seien stellenweise wichti-
ge Punkte aufgezeigt worden. So unterstütze man die im
Antrag der Fraktion der SPD geforderte Weiterentwicklung
der Teilrente oder den von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN angestoßenen Ausbau der Hinzuverdienstmög-
lichkeiten bei Bezug einer Teilrente. Dennoch gebe es viele
Forderungen wie die im Antrag der Fraktion der SPD er-
wähnte Höherbewertung geringer Anwartschaften, die u. a.
aus Kostengründen nicht zu unterstützen seien. Auch die
Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns von 10 Euro
zur Erhöhung der Rentenansprüche, wie von der Fraktion
DIE LINKE. gefordert, werde abgelehnt. Dies würde zu Ver-
lusten von Arbeitsplätzen und somit auch von Rentenansprü-
chen führen.

Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der
Bundesagentur für Arbeit ist der Auffassung, dass sich die
Beschäftigungslage Älterer in den vergangenen Jahren ge-
bessert habe. Die Beschäftigungsquoten seien gestiegen und
hätten sich an die Situation der mittleren Altersgruppen an-
genähert. Der positive Trend sei auch Folge eines arbeits-
markt- und rentenpolitischen Maßnahmenbündels der ver-
gangenen Jahre, das die Weichen klar auf eine längere Er-
werbsphase gestellt habe. Vor diesem Hintergrund sei die
schrittweise Einführung der Rente mit 67 ein nachvollzieh-
barer Schritt zur längerfristigen Finanzierbarkeit der sozia-
len Sicherungssysteme. Da die Erwerbsbeteiligung der Älte-
ren jedoch noch immer hinter der anderer Altersgruppen
zurückbleibe und insbesondere Probleme bei der Wiederein-
gliederung in den Arbeitsmarkt bestünden, gehe es um die
Identifikation von Bedingungen und Maßnahmen, durch die
das angehobene Renteneintrittsalter auch gesund und produk-
tiv aus einer Beschäftigung heraus erreicht werden könne. Im
Vordergrund stünden dabei die noch immer bestehenden
Beschäftigungsprobleme bei den rentennahen Altersgruppen,
bei älteren Frauen und bei Älteren mit einer niedrigen for-
malen Qualifikation.

Der Sachverständige Prof. Dr. Eckart Bomsdorf hält die
Erhöhung des gesetzlichen und auch des faktischen Renten-
eintrittsalters für zwingend notwendig. Es bestehe keine
Veranlassung, die vor vier Jahren beschlossene stufenweise
Erhöhung des gesetzlichen Renteneintrittsalters aufzuschie-
ben. Das immer wieder kolportierte Argument, die Erhöhung
des Rentenzugangsalters stelle lediglich eine verkappte Ren-
tenkürzung dar, greife zu kurz und erweise sich bei genaue-
rer Betrachtung als nicht richtig. Es gehe von einer stark ver-
einfachenden und zudem statischen Betrachtungsweise aus,
die isoliert das gesetzliche Rentenzugangsalter in den Vor-
dergrund stelle und andere Komponenten weitgehend unbe-
rücksichtigt lasse. So sei beispielsweise davon auszugehen,
dass der Rentenwert zukünftig stärker steige als ohne die

Die stufenweise Erhöhung des Rentenzugangsalters werde
zudem geburtsjahrgangsspezifisch wirken; sie sei damit ein
echter Generationenfaktor in der Rentenberechnung. Die ar-
beitsmarktbezogenen Argumente gegen die Rente mit 67
würden ebenfalls zu kurz greifen, da sie die nur schrittweise
erfolgende Einführung der Altersgrenze und den zu erwar-
tenden Rückgang des Erwerbspersonenpotentials unberück-
sichtigt lassen.

Der Sachverständige Prof. Dr. Franz Ruland hält die Anhe-
bung der Regelaltersgrenze aufgrund des demografischen
Wandels und den damit einhergehenden finanziellen Folgen
für notwendig. Damit solle der weitere Anstieg der Renten-
laufzeiten begrenzt werden. Darüber hinaus werde es in Zu-
kunft weitaus weniger Personen im Erwerbsalter geben. Die
Notwendigkeit, Ältere länger in Beschäftigung zu halten,
werde daher in den kommenden Jahren wesentlich größer
sein als heute. Eine Verschiebung des Anhebungsprozesses
wäre kontraproduktiv. Die gesetzliche Regelung erzeuge bei
allen Beteiligten wirksamen Handlungsdruck. Die angesto-
ßenen Entwicklungen seien zwar noch nicht weit genug, gin-
gen aber in die richtige Richtung. Auch mit Blick auf in den
anderen Alterssicherungssystemen vorgenommene Ände-
rungen würde eine Rücknahme der Anhebung ein falsches
Signal senden. Im Hinblick auf die Gefahr der Altersarmut
sei der Vorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN,
den Bezug einer Altersrente bereits ab 60 Jahren mit ver-
sicherungsmathematisch korrekten Abschlägen zu führen,
abzulehnen. Da die Renten wegen der fehlenden Beitrags-
jahre niedriger ausfallen würden, bestünde die Gefahr, dass
viele der Versicherten, die die vorgezogene Altersrente nütz-
ten, allein deshalb ergänzend auf die Grundsicherung ange-
wiesen wären. Die von der Fraktion der SPD eingeforderte
Verlängerung der Rente nach Mindesteinkommen sei nicht
zielgenau genug, um Altersarmut zu bekämpfen. Sie stelle
bei niedrigen Einkommen nicht sicher, dass die erfassten
Rentner eine Rente oberhalb des Grundsicherungsniveaus
erhielten. Es gelte, die Vorschläge der von der Bundesregie-
rung geplanten Kommission zur Bekämpfung von Alters-
armut abzuwarten.

Die Sachverständigen Prof. Axel Börsch-Supan und
Dr. Martin Gasche halten die Rente mit 67 für sinnvoll und
nötig, um die Balance zwischen Gesamtlebenszeit, Arbeits-
zeit und Rentenbezugszeit zu erhalten. Im Jahre 2029, wenn
die Lebensarbeitszeit im Durchschnitt zwei Jahre länger dau-
ern solle als heute, werde die Lebenserwartung um mindes-
tens drei Jahre höher liegen. So gesehen, sei die Rente mit 67
eine etwa fünfprozentige Erhöhung der Rentenleistungen.
Außerdem sei sie Teil einer Gesamtstrategie, um den demo-
graphisch bedingten Verlust an Erwerbspotential auszuglei-
chen. Eine höhere Erwerbstätigkeit scheitere weder an
schlechter physischer und psychischer Gesundheit, deren
Selbsteinschätzung hoch sei, noch an dem funktionalen Ge-
sundheitszustand und auch nicht an der mangelnden Produk-
tivität älterer Mitarbeiter. Die negativen Effekte wie nachlas-
sende Konzentrationsfähigkeit, Aufnahme neuer Techniken
und Muskelkraft würden durch die Effekte größerer Erfah-
rung, Gelassenheit und Menschenkenntnis in etwa ausgegli-
chen. Auch würden Ältere nicht Jüngeren die Arbeitsplätze
wegnehmen, sondern die Jugendarbeitslosigkeit sei in den
Ländern besonders hoch, in denen eine frühe Verrentung
Rente mit 67 und dass die Rentenlaufzeit auch 2030 – trotz
höheren Rentenzugangsalters – höher als heute sein werde.

vorherrsche. Arbeitsplätze würden nur scheinbar frei ge-
macht, da die Personalkosten, in Form einer frühen Renten-

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/5298

zahlung, weiter von der Gesellschaft getragen werden müss-
ten, was sich in einer höheren Lohnnebenkostenbelastung
junger Arbeitnehmer und einer daraus folgenden niedrigeren
Arbeitsnachfrage niederschlägt.

Nach Ansicht des Sachverständigen Matthias Maurer be-
rücksichtigt der von der Bundesregierung vorgelegte Bericht
gemäß § 154 Absatz 4 SGB VI wichtige Aspekte nicht oder
nur unzureichend. Er sei deshalb nicht geeignet, die Grund-
lage für eine Entscheidung über die Vertretbarkeit der Anhe-
bung zu bilden. Die Chance auf Erwerbstätigkeit bis zum Er-
reichen der Regelaltersgrenze variiere heute – ebenso wie in
den letzten zehn Jahren – erheblich. Die anzustrebende Ver-
stärkung der Anstrengungen zur alterns- und altersgerechten
Gestaltung des Arbeitslebens werde allein nicht alle Arbeit-
nehmerinnen und Arbeitnehmer davor schützen können, vor
Erreichen der Regelaltersgrenze wegen gesundheitlicher
Probleme aus dem Erwerbsleben gedrängt zu werden. Schon
heute gebe es Defizite bei der sozialstaatlichen Absicherung
von Menschen mit Erwerbsminderung. Deren Zahl werde
sich in Zukunft voraussichtlich erhöhen. Bei Berücksichti-
gung dieser Aspekte sowie der aktuellen wirtschaftlichen
und sozialen Situation älterer Arbeitnehmerinnen und Ar-
beitnehmer sei die Anhebung der Regelaltersgrenze ab 2012
nicht vertretbar. Die meisten vorzeitig aus dem Erwerbsle-
ben Gedrängten gehörten zu der Gruppe mit den geringsten
Einkommen, den schlechtesten Bildungsvoraussetzungen
und den körperlich am stärksten belastenden Arbeitsplätzen.
Die Einführung der „Rente mit 67“ ab 2012 werde daher an-
gesichts der aktuellen Arbeitsmarktlage zu einer weiteren
Polarisierung der sozialen Lage älterer Arbeitskräfte führen.

Der Sachverständige Dr. Martin Brussig hält es für die ge-
sellschaftliche Akzeptanz der Rente mit 67 für entscheidend,
ob und wie die Verlängerung der Erwerbsphase möglich sei.
Die empirischen Entwicklungen der letzten Jahre zeigten ei-
ne deutliche Zunahme der Alterserwerbsbeteiligung, insbe-
sondere durch längere Erwerbsphasen. Zugleich erreiche ein
erheblicher Teil der Erwerbspersonen schon die bestehenden
Altersgrenzen für die Altersrente nicht aus Erwerbstätigkeit
heraus. Für diesen Personenkreis sollten sozialverträgliche
Optionen entwickelt werden, die das vorhandene individuel-
le Arbeitsvermögen nutzen, bewahren und entwickeln,
Altersarmut aufgrund des Altersübergangs vermeiden und
Möglichkeiten für einen selbstbestimmten Übergang eröff-
nen. Weiterhin sollten für die Versichertengemeinschaft trag-
bare Modelle für diejenigen entwickelt werden, die im
Altersübergang Flexibilität und Zeitwohlstand anstreben.
Beide Ziele könnten zueinander in Konflikt geraten. Mehr
Sozialverträglichkeit im Altersübergang lasse sich durch den
Verzicht auf Abschläge in der Erwerbsminderungsrente und
Änderungen im SGB II, insbesondere den Verzicht auf die
Pflicht zur Inanspruchnahme einer abschlagsbehafteten Al-
tersrente vor Erreichen der Regelaltersgrenze sowie durch
die Entwicklung zusätzlicher Möglichkeiten für erwerbsfä-
hige Hilfebedürftige mit eingeschränkter Erwerbsfähigkeit,
erreichen. Mehr Flexibilität im Altersübergang sei durch
eine Weiterentwicklung der Teilrente und der Altersteilzeit-
arbeit möglich.

Der Sachverständige Prof. Dr. Gert G. Wagner betont, dass
es aktuell um einen Einstieg in die Rente mit 67 geht. Dieser

Menschen ermögliche, länger zu arbeiten. Die Arbeitsbedin-
gungen altersgerecht zu gestalten, sei Hauptaufgabe der Ta-
rifparteien. Wichtig bezüglich der Rente mit 67 sei es
außerdem, dass die Erwerbsminderungsrenten ein men-
schenwürdiges Leben ermöglichten. Hierfür müsse die Zu-
rechnungszeit verlängert werden.

Nach Aussage des Sachverständigenrates zur Begutach-
tung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung wirkt sich
die Anhebung der Regelaltersgrenzen positiv auf die finan-
zielle Situation der gesetzlichen Rentenversicherung aus. Als
negative Folge des demografischen Wandels sei ein Arbeits-
kräftemangel in einigen Branchen zu befürchten. Diesem
könne man mit einer Erhöhung des Erwerbspersonenpoten-
zials durch die Anhebung der Regelaltersgrenze entgegen-
wirken. Zudem erreiche man auf diese Weise positive
Wachstumswirkungen. Damit diese Effekte in vollem Um-
fang wirksam würden, müsse die stufenweise Anhebung des
Renteneintrittsalters wie geplant im Jahr 2012 beginnen. Nur
dann könne auch die Babyboomer-Generation ihren Beitrag
leisten. Zudem müsse bedacht werden, dass der durch-
schnittliche Gesundheitszustand der Bevölkerung immer
besser werde. Dies ermögliche ein längeres Arbeiten.
Gleichwohl werde es weiterhin Arbeitnehmerinnen und Ar-
beitnehmer geben, die in ihrem ursprünglichen Beruf nicht
bis zum 67. Lebensjahr arbeiten könnten. Für sie müssten
Alternativen angeboten werden. Voraussetzung sei die Be-
reitschaft zu lebenslangem Lernen.

V. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im
federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den Gesetzent-
wurf auf Drucksache 17/3546 und den Antrag auf Druck-
sache 17/2935 in seiner 57. Sitzung am 23. März 2011 ab-
schließend beraten.

Zu Buchstabe a

Der Ausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen CDU/
CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen
die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. dem Deutschen Bun-
destag die Ablehnung des Gesetzentwurfs auf Drucksache
17/3546 empfohlen.

Zu Buchstabe b

Der Ausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen CDU/
CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen
die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. dem Deutschen Bun-
destag die Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/2935
empfohlen.

Die Fraktion der CDU/CSU verwies auf den Bericht der
Bundesregierung zur Rente mit 67 und auf das abnehmende
Potenzial an Erwerbspersonen in Deutschland bis zum Jahr
2050. Die Einführung der Rente mit 67 und die Erhöhung der
Erwerbsbeteiligung von Frauen könnten diesen Rückgang
verringern und so zum Erhalt des Wohlstands beitragen. Um
die Bürger bei dieser gesellschaftspolitischen Veränderung
mitzunehmen, sei ein langfristiger Übergang zu wählen.
Wenn die Belastung von vielen mit geringeren Anhebungen
getragen werde, stärke das die Akzeptanz. Daher sei eine
Verschiebung der höheren Altersgrenze bei Beibehaltung
Einstieg sei wichtig, weil dadurch eine Veränderung der Ar-
beitsmarkt- und Arbeitsbedingungen stattfinde, die es mehr

des Enddatums nicht zu befürworten. Bei den Erwerbsmin-
derungsrenten müsse man sich dringend dem Problem der

kommen sollten. Erhöhte Beitragssätze könnten dies nicht
leisten, da für die Akzeptanz der gesetzlichen Rentenver-
sicherung entscheidend sei, dass Beitrag und Leistung in
einem vernünftigen Verhältnis zueinander stünden.

Die Fraktion der FDP widersprach der Analyse der Frak-
tion der SPD. Die vorliegenden Zahlen zur Erwerbsbeteili-
gung Älterer sprächen keineswegs gegen eine Anhebung der
Regelaltersgrenze. Zunächst werde sich durch die 2009 ab-
geschaffte geförderte Altersteilzeit die Erwerbsbeteiligungs-
quote in den nächsten Jahren ändern. Aber auch die aktuellen
Zahlen entwickelten sich günstig. Rentenpolitische Ent-
scheidungen seien langfristig auszurichten und es sei richtig,
eine längere Erwerbsteilhabe anzustreben. Die Vorstellun-
gen der Fraktion DIE LINKE. seien dagegen utopisch, da die
Menschen länger leben und daher auch länger arbeiten müss-
ten.

versicherung gezeigt, dass es zu einer Rentenerhöhung kom-
men werde. Grundsätzlich werde sich die Rente mit 67 also
positiv auf die Rentenhöhe und den Beitragssatz auswirken.
Die heute erfüllten Voraussetzungen und die zu erwartende
Verteilungswirkung der Rente mit 67 seien hingegen kritisch
zu beurteilen und müssten verbessert werden. So müsse man
sicherstellen, dass die Erwerbstätigkeit bis 67 auch möglich
sei. Gleichzeitig solle auch ein flexibler Renteneintritt
ermöglicht werden. Ferner müsse die Erwerbsminderungs-
rente reformiert sowie eine Absicherung gegen Altersarmut
und eine Garantierente geschaffen werden. Der Vorschlag
der Fraktion DIE LINKE. sei abzulehnen, da eine Verschie-
bung auf das Jahr 2014 insgesamt und die Anhebung der Al-
tersgrenze für Schwerbehinderte und Erwerbsgeminderte für
falsch gehalten werde. Eine Abschaffung der Rente mit 67
unterstütze die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eben-
falls nicht.

Berlin, den 23. März 2011

Peter Weiß (Emmendingen)
Berichterstatter
Drucksache 17/5298 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

zunehmenden Erwerbsminderung aufgrund psychischer Er-
krankung stellen. Hier bestehe die Möglichkeit, durch Prä-
vention Verbesserungen zu erreichen. Auch hierzu werde die
Altersarmutskommission Vorschläge erarbeiten. Grundsätz-
lich dürften Erwerbsgeminderte künftig nicht in großer Zahl
auf Grundsicherung im Alter angewiesen sein.

Die Fraktion der SPD forderte eine Verschiebung der An-
hebung der Regelaltersgrenze. Die Voraussetzungen für die
Einführung seien bisher nicht erfüllt, wie die Überprüfung
nach § 154 Absatz 4 SGB VI gezeigt habe. In den letzten
Jahren seien nicht mehr Menschen abschlagsfrei aus sozial-
versicherungspflichtiger Beschäftigung in die Rente gegan-
gen als zuvor und auch nicht mehr über 60-Jährige erwerbs-
tätig gewesen. Auch die Situation der Erwerbsgeminderten
habe sich keineswegs verbessert. Dazu fehlten politische
Maßnahmen. Die Flexibilität der Rentenübergänge sei mit
Auslaufen der geförderten Altersteilzeit verloren gegangen
und auch hinsichtlich Teilrenten gebe es keine Initiativen.
Die SPD-Fraktion lehne die Vorlagen der Fraktion DIE
LINKE. ab. Dort gehe es nur um eine generelle Besserstel-
lung, ohne zu zeigen, woher die zusätzlichen Mittel dafür

Die Fraktion DIE LINKE. betonte die grundsätzliche Ab-
lehnung der Rente ab 67. Eine Anhebung sei nicht notwen-
dig, da sich die Zahlen der Rentenversicherung zusehends
verbesserten. Falls notwendig, könne statt der Verlängerung
der Lebensarbeitszeit der Beitragssatz bis 2030 um 0,5 Bei-
tragssatzpunkte angehoben werden. Die Fraktion DIE
LINKE. halte die Rente ab 67 Jahren für eine Rentenkür-
zungsfalle. Die Aufwüchse der Erwerbsbeteiligung der über
60-Jährigen seien nur gering und gerade für Frauen wirke
sich die Anhebung katastrophal aus. Grundsätzlich müsse
man mithilfe höherer Löhne, von Mindestlöhnen und mehr
guter Arbeit dafür sorgen, dass das umlagefinanzierte Ren-
tensystem auch ohne Anhebung der Altersgrenzen funk-
tioniere. Die Rente mit 67 werde von 70 Prozent der Bevöl-
kerung abgelehnt. Das solle die Regierungskoalition zum
Nachdenken anregen.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sprach sich
grundsätzlich für den Einstieg in die Rente mit 67 Jahren aus.
Diese Überzeugung sei durch die Anhörung bestätigt wor-
den. Dort hätten die Berechnungen der Deutschen Renten-

t mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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