BT-Drucksache 17/5297

a) zu dem Antrag der Abgeordneten Anton Schaaf, Anette Kramme, Elke Ferner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD -17/3995- Chancen für die Teilhabe am Arbeitsleben nutzen - Arbeitsbedingungen verbessern - Rentenzugang flexibilisieren b) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Fritz Kuhn, Kerstin Andreae, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -17/4046- Voraussetzungen für die Rente mit 67 schaffen

Vom 28. März 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/5297
17. Wahlperiode 28. 03. 2011

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss)

a) zu dem Antrag der Abgeordneten Anton Schaaf, Anette Kramme, Elke Ferner,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
– Drucksache 17/3995 –

Chancen für die Teilhabe am Arbeitsleben nutzen – Arbeitsbedingungen
verbessern – Rentenzugang flexibilisieren

b) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Fritz Kuhn,
Kerstin Andreae, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/4046 –

Voraussetzung für die Rente mit 67 schaffen

A. Problem

Zu Buchstabe a

Der für das Jahr 2012 vorgesehene Einstieg in die Erhöhung der Regelalters-
grenze auf 67 Jahre sowie der vorgezogenen Altersrenten ist nach der Forderung
der Fraktion der SPD auszusetzen, weil die Voraussetzungen dafür gegenwärtig
nicht erfüllt seien. Ziel müsse es sein, dass ein nahtloser Übergang aus dem Er-
werbsleben in eine abschlagsfreie Rente zur Regel werde. Die Bundesregierung
solle hierzu einen Gesetzentwurf vorlegen, damit die notwendigen Änderungen
im Sechsten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) und weiteren Gesetzen vorge-
nommen werden könnten. Dieser Entwurf müsse darüber hinaus regeln, dass ein
Einstieg in die Anhebung des Renteneintrittsalters erst dann erfolge, wenn min-
destens 50 Prozent der 60- bis 64-jährigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh-
mer sozialversicherungspflichtig beschäftigt seien.
Zu Buchstabe b

Die Erhöhung der Regelaltersgrenze ist nach Ansicht der Antragsteller zur Sta-
bilisierung des Beitragsaufkommens und zur Sicherung der Rentenhöhe notwen-
dig. Sie sei aber nur dann vertretbar, wenn Maßnahmen zur Verbesserung der
Beschäftigungssituation älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ergriffen
würden. Zu diesem Zweck fordert die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Drucksache 17/5297 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

gesetzliche Grundlagen für wirkungsvolle Maßnahmen der Weiterbildung, Qua-
lifizierung und Beschäftigungsförderung für Ältere sowie für mehr gute Arbeit
zu ergreifen. Das solle dazu führen, dass mehr ältere Menschen sozialversiche-
rungspflichtig beschäftigt würden. So könne eine Rentenkürzung vermieden
werden.

B. Lösung

Zu Buchstabe a

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/3995 mit den Stimmen der Frak-
tionen CDU/CSU, FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ge-
gen die Stimmen der Fraktion der SPD bei einer Stimmenthaltung aus der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Zu Buchstabe b

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/4046 mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und DIE LINKE. gegen die Stimmen der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

C. Alternativen

Annahme der Anträge.

D. Kosten

Es wurden keine Kostenberechnungen angestellt.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/5297

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

a) den Antrag auf Drucksache 17/3995 abzulehnen,

b) den Antrag auf Drucksache 17/4046 abzulehnen.

Berlin, den 23. März 2011

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales

Katja Kipping
Vorsitzende

Peter Weiß (Emmendingen)
Berichterstatter

2014 entschieden werden. Der Bericht aus dem vergangenen

Jahr habe anhaltende gravierende Mängel in der Erwerbssi-
tuation der Älteren offen gelegt. Darstellung und Bewertung
der wirtschaftlichen und sozialen Situation älterer Arbeit-

● Deutscher Gewerkschaftsbund,

● IG Metall,
Drucksache 17/5297 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Bericht des Abgeordneten Peter Weiß (Emmendingen)

I. Überweisung

Der Antrag auf Drucksache 17/3995 ist in der 78. Sitzung
des Deutschen Bundestages am 2. Dezember 2010 an den
Ausschuss für Arbeit und Soziales zur federführenden Bera-
tung und an den Finanzausschuss, den Haushaltsausschuss,
den Ausschuss für Wirtschaft und Technologie, den Aus-
schuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, den Aus-
schuss für Gesundheit sowie den Ausschuss für Bildung,
Forschung und Technikfolgenabschätzung zur Mitberatung
überwiesen worden.

Der Antrag auf Drucksache 17/4046 ist in der 78. Sitzung
des Deutschen Bundestages am 2. Dezember 2010 an den
Ausschuss für Arbeit und Soziales zur federführenden Bera-
tung und an den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend zur Mitberatung überwiesen worden.

II. Voten der mitberatenden Ausschüsse

Zu Buchstabe a

Der Finanzausschuss, der Haushaltsausschuss, der Aus-
schuss für Wirtschaft und Technologie, der Ausschuss für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend, der Ausschuss für
Gesundheit sowie der Ausschuss für Bildung, Forschung
und Technikfolgenabschätzung haben den Antrag auf
Drucksache 17/3995 in ihren Sitzungen am 23. März 2011
beraten und gleichlautend mit den Stimmen der Fraktionen
CDU/CSU, FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der SPD dem
Deutschen Bundestag die Ablehnung der Vorlage empfoh-
len.

Zu Buchstabe b

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
hat den Antrag auf Drucksache 17/4046 in seiner Sitzung am
23. März 2011 beraten und mit den Stimmen der Fraktionen
CDU/CSU, SPD, FDP und DIE LINKE. gegen die Stimmen
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dem Deutschen
Bundestag die Ablehnung der Vorlage empfohlen.

III. Wesentlicher Inhalt der Vorlagen

Zu Buchstabe a

Die Voraussetzungen für einen Einstieg in die Rente mit
67 Jahren ab dem Jahr 2012 sind nach Einschätzung der
Fraktion der SPD noch nicht erfüllt. Daher müsse der Ein-
stieg in die höhere Regelaltersgrenze sowie in vorgezogene
Altersrenten ausgesetzt werden. Langfristig bleibe die Anhe-
bung der Altersgrenzen sozial- und wirtschaftspolitisch zwar
notwendig. Über den Einstieg könne aber frühestens nach
dem nächsten Bericht nach § 154 Absatz 4 SGB VI im Jahr

Ein Aufschub der Rente mit 67 Jahren sei solange nötig, bis
mindestens 50 Prozent der 60- bis 64-Jährigen sozialversi-
cherungspflichtig beschäftigt seien. Zunächst müssten Pers-
pektiven für Arbeit und sichere Altersversorgung geschaffen
und die Arbeitswelt müsse humanisiert werden, um alters-
und alternsgerechtes Arbeiten zu ermöglichen. Darüber hin-
aus müssten Weiterbildung sowie aktive Arbeitsmarktpolitik
stärker gefördert und ein geschlechtergerechter Arbeitsmarkt
hergestellt werden. Auch müsse Rücksicht auf leistungsge-
minderte Beschäftigte genommen und flexible Übergänge
geschaffen werden, um drastische Renteneinbußen zu ver-
hindern.

Zu Buchstabe b

Der demografische Wandel in Deutschland mit steigender
Lebenserwartung und sinkender Geburtenrate mache nach
Darlegung der Initiatoren Reformen des Alterssicherungs-
systems notwendig, damit es finanzierbar bleibe und nach-
haltig vor Armut schütze. Die Belastungen durch eine solche
Reform müssten generationengerecht verteilt werden. Eine
schrittweise Verlängerung der Lebensarbeitszeit erscheine
sinnvoll, da sie die Rentenversicherung durch höhere Ein-
nahmen und geringere Ausgaben entlaste. Die Verlängerung
der Lebensarbeitszeit biete zudem Chancen, denn Arbeit be-
deute für die Beschäftigten neben der Existenzsicherung
auch Teilhabe. Allerdings könne man diese positiven Effekte
nur erreichen, wenn sich die Arbeitsbedingungen verbesser-
ten. Die Gesundheitsförderung müsse verbessert, die sozial-
versicherungspflichtige Beschäftigung Älterer zunehmen,
altersgerechte Arbeitszeitmodelle eingeführt und kontinuier-
liche Weiterbildung und Qualifizierung ausgebaut werden.
Für diejenigen, die tatsächlich nicht länger arbeiten könnten,
müsse es ferner die Möglichkeit zum früheren Renteneintritt
geben – ohne das Risiko der Altersarmut. Daher sollten eine
abschlagsfreie Erwerbsminderungsrente ab 63 Jahren, die
Möglichkeit einer Teilrente ab 60 Jahren und eine Garantie-
rente zum Schutz vor Armut eingeführt werden.

IV. Öffentliche Anhörung von Sachverständigen

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat die Beratung der
Vorlagen auf Drucksachen 17/3995, 17/3546, 17/2935 und
17/4046 in seiner 43. Sitzung am 15. Dezember 2010 aufge-
nommen und die Durchführung einer öffentlichen Anhörung
beschlossen. Diese fand in der 50. Sitzung am 21. Februar
2011 statt.

Die Teilnehmer der Anhörung haben schriftliche Stellung-
nahmen abgegeben, die in der Ausschussdrucksache
17(11)394 zusammengefasst sind.

Folgende Verbände, Institutionen und Einzelsachverständige
haben an der Anhörung teilgenommen:
nehmerinnen und Arbeitnehmer seien darüber hinaus völlig
unzureichend.

● Deutsche Rentenversicherung Bund,

● Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände,

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/5297

● Zentralverband des Deutschen Handwerks e. V.,

● Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bun-
desagentur für Arbeit,

● Prof. Dr. Eckart Bomsdorf,

● Prof. Dr. Franz Ruland,

● Prof. Axel Börsch-Supan und Dr. Martin Gasche,

● Matthias Maurer,

● Dr. Martin Brussig,

● Prof. Dr. Gert G. Wagner.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) lehnt die Anhe-
bung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre ab und fühlt sich da-
rin durch den Bericht der Bundesregierung in dieser Haltung
bestätigt. Die Erhöhung des gesetzlichen Rentenalters sei
unter arbeitsmarkt- und sozialpolitischen Gesichtspunkten
nicht vertretbar. Für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeit-
nehmer gehe das höhere Renteneintrittsalter mit Rentenkür-
zungen einher. Durch unterschiedliche Umstände könnten
viele das gesetzliche Rentenalter gar nicht in Arbeit errei-
chen. Die Gefahr der Altersarmut werde folglich verschärft.
Der Bericht der Bundesregierung bleibe in vielen Fragen
oberflächlich. Der DGB fordert daher, die Erhöhung des ge-
setzlichen Renteneintrittsalters zumindest auszusetzen. Eine
umfassendere Berichterstattung müsse für 2014 vorbereitet
werden. Dem Finanzierungsproblem der Rentenversiche-
rung könne, wie in den Anträgen der Fraktionen SPD und
DIE LINKE. erwähnt, durch die Bekämpfung des Niedrig-
lohnsektors und eine Strategie für die Schaffung von mehr
„guter Arbeit“ entgegengewirkt werden. Auch die Forde-
rung nach einem Umbau der gesetzlichen Rentenversiche-
rung zu einer Erwerbstätigenversicherung werde vom DGB
unterstützt. Diese mache die Finanzierungsbasis unempfind-
licher gegen Strukturveränderungen in der Arbeitswelt. Im
Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN werde
richtigerweise darauf verwiesen, dass ein höheres gesetzli-
ches Renteneintrittsalter nur dann vertretbar sei, wenn auch
Maßnahmen zur Verbesserung der Beschäftigungssituation
älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ergriffen wür-
den. Die Erhöhung dürfe nicht zu Rentenkürzungen führen.
Deshalb sei es bedauerlich, dass die Fraktion sich der Forde-
rung nach Aussetzen der Erhöhung des gesetzlichen Ren-
tenalters ab dem Jahr 2012 nicht anschließe.

Die IG Metall kritisiert den Bericht der Bundesregierung.
Daten und Fakten des Berichts bildeten keine Grundlage für
eine Anhebung der Rentenaltersgrenze. Der Bericht gehe an
den realen Bedingungen in den Betrieben und am Arbeits-
markt vorbei und spekuliere auf Verbesserungen in der Zu-
kunft. So träfen Arbeitgeber zur Zeit beispielsweise kaum
betriebliche Maßnahmen für ein altersgerechtes Arbeiten.
Im Jahr 2008 gelte dies für 83 Prozent aller Betriebe, die
über 50-Jährige beschäftigten. Als Konsequenz müsse, wie
im Antrag der Fraktion DIE LINKE. gefordert, die Erhöhung
des gesetzlichen Rentenalters vollständig zurückgenommen
werden. Mit der im Antrag der Fraktion der SPD vorgeschla-
genen Voraussetzung, dass mindestens 50 Prozent der 60- bis
64-Jährigen beschäftigt sein müssten, bevor ein höheres
Renteneintrittsalter eingeführt werden könne, würde die An-
hebung des Regeleintrittsalters zwar verschoben. Doch das

müssten vor allem die Jahrgänge kurz vor dem Regelalter
ausschlaggebend seien. Den Forderungen zur Verbesserung
der Arbeits- und Beschäftigungssituation Älterer im Antrag
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN könne im Grun-
de zugestimmt werden. Allerdings dürften sie nicht als Maß-
nahmen gesehen werden, die „Voraussetzungen für die Ren-
te mit 67“ zu schaffen.

Die Deutsche Rentenversicherung Bund befürwortet die
Anhebung der Regelaltersgrenze. Dadurch werde die aus der
demografischen Entwicklung entstehende Belastung mög-
lichst gerecht auf alle Generationen verteilt, wie im Bericht
der Bundesregierung beschrieben. Zudem erfolge durch die
Anhebung auch eine Stärkung der Finanzierungsgrundlagen
der gesetzlichen Rentenversicherung. Dies müsse ein wich-
tiges Ziel der Alterssicherungspolitik bleiben. Allerdings
hänge der Erfolg einer Anhebung der Regelaltersgrenze von
begleitenden arbeitsmarktbezogenen Maßnahmen ab. Nur
dadurch könne sichergestellt werden, dass ältere Arbeitneh-
merinnen und Arbeitnehmer auch tatsächlich bessere Chan-
cen bekämen, bis zum 67. Lebensjahr im Erwerbsleben zu
bleiben. Grundsätzlich erscheine es erstrebenswert, die er-
forderlichen Rahmenbedingungen anhand adäquater und
möglichst einfacher Kriterien messbar zu gestalten. Aller-
dings sei der von der Fraktion der SPD vorgeschlagene Indi-
kator einer 50-Prozent-Beschäftigungsquote der 60- bis
64- Jährigen bei Sozialversicherungspflicht nicht dazu geeig-
net, die Arbeitsmarktsituation Älterer adäquat widerzuspie-
geln. Die vorgeschlagene Beschäftigungsquote beschreibe
nur einen Ausschnitt der Erwerbstätigkeit. So würden
wesentliche Personengruppen, die eine im Regelfall den
Lebensstandard sichernde, aber nicht sozialversicherungs-
pflichtige Erwerbsarbeit ausübten, außer Acht gelassen.
Hierzu zählten u. a. Beamte und Freiberufler. Verwaltungs-
technisch sei eine Verschiebung des Beginns der schrittwei-
sen Anhebung der Altersgrenze möglich. Bei einer wie im
Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE. vorgesehenen Ver-
schiebung um vier Jahre würde die Beitragssatzwirkung der
Altersgrenzenerhöhung im Jahre 2030 um 0,1 Prozentpunkte
geringer ausfallen als die geschätzten 0,5 Prozentpunkte
nach geltendem Recht.

Um die Leistungsfähigkeit und Finanzierbarkeit der gesetz-
lichen Rentenversicherung dauerhaft zu sichern, hält die
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände
(BDA) die Anhebung der Regelaltersgrenze für unverzicht-
bar. Aufgrund der steigenden Lebenserwartung und der da-
mit verbundenen längeren Rentenbezugsdauer vergrößere
sich das Rentenvolumen erheblich. Ohne die Erhöhung lie-
ßen sich die gesetzlich fixierten Beitragsobergrenzen nicht
halten. Darüber hinaus ließe sich ohne die Rente mit 67 auch
das anvisierte Rentenniveau von mindestens 46 Prozent bis
2020 bzw. 43 Prozent bis 2030 nicht erreichen. Die Erhö-
hung des Renteneintrittsalters wirke sich über den Nachhal-
tigkeits- und Beitragssatzfaktor der Rentenformel positiv auf
die Höhe der künftigen Rentenanpassungen aus. Nicht zu-
letzt setze ein höheres Renteneintrittsalter Anreize, länger im
Erwerbsprozess zu bleiben. Das stelle auch einen Beitrag zur
Fachkräftesicherung dar. Die Erwerbstätigenquote Älterer
von über 50 Prozent zeige, dass die Voraussetzungen für eine
schrittweise Anhebung der Regelaltersgrenze ab 2012 gege-
ben seien. Darüber hinaus hätten Versicherte und Betriebe
Kriterium selbst überzeuge nicht. Für die Beurteilung der Er-
werbschancen älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

noch fast 20 Jahre Zeit, sich in ihren Dispositionen weiter auf
die angestrebte Regelaltersgrenze von 67 Jahren einzustel-

Drucksache 17/5297 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

len. Insofern sei es richtig, dass der Gesetzgeber an dem Be-
schluss festhalte.

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks e. V.
(ZDH) spricht sich für die Anhebung der Regelaltersgrenze
aus. Diese sei mit Blick auf die Finanzierung der gesetzlichen
Rentenversicherung und der Fachkräftesicherung angemes-
sen und notwendig. Für die Menschen sei die Rente mit 67
zumutbar, weil sie immer älter und gesünder würden. In vie-
len Berufen sei eine Tätigkeit bis zur Regelaltersgrenze
durchaus möglich. Die Beschäftigungsfähigkeit bis zum
Übergang in die Rente müsse hierzu durch Fort- und Weiter-
bildungsmaßnahmen aufrecht erhalten werden. In den An-
trägen der Oppositionsfraktionen seien stellenweise wichti-
ge Punkte aufgezeigt worden. So unterstütze man die im
Antrag der Fraktion der SPD geforderte Weiterentwicklung
der Teilrente oder den von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN angestoßenen Ausbau der Hinzuverdienstmög-
lichkeiten bei Bezug einer Teilrente. Dennoch gebe es viele
Forderungen wie die im Antrag der Fraktion der SPD er-
wähnte Höherbewertung geringer Anwartschaften, die u. a.
aus Kostengründen nicht zu unterstützen seien. Auch die
Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns von 10 Euro
zur Erhöhung der Rentenansprüche, wie von der Fraktion
DIE LINKE. gefordert, werde abgelehnt. Dies würde zu Ver-
lusten von Arbeitsplätzen und somit auch von Rentenansprü-
chen führen.

Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der
Bundesagentur für Arbeit ist der Auffassung, dass sich die
Beschäftigungslage Älterer sich in den vergangenen Jahren
gebessert habe. Die Beschäftigungsquoten seien gestiegen
und hätten sich an die Situation der mittleren Altersgruppen
angenähert. Der positive Trend sei auch Folge eines arbeits-
markt- und rentenpolitischen Maßnahmenbündels der ver-
gangenen Jahre, das die Weichen klar auf eine längere Er-
werbsphase gestellt habe. Vor diesem Hintergrund sei die
schrittweise Einführung der Rente mit 67 ein nachvollzieh-
barer Schritt zur längerfristigen Finanzierbarkeit der sozialen
Sicherungssysteme. Da die Erwerbsbeteiligung der Älteren
jedoch noch immer hinter der anderer Altersgruppen zurück-
bleibe und insbesondere Probleme bei der Wiedereingliede-
rung in den Arbeitsmarkt bestünden, gehe es um die Identifi-
kation von Bedingungen und Maßnahmen, durch die das
angehobene Renteneintrittsalter auch gesund und produktiv
aus einer Beschäftigung heraus erreicht werden könne. Im
Vordergrund stünden dabei die noch immer bestehenden Be-
schäftigungsprobleme bei den rentennahen Altersgruppen,
bei älteren Frauen und bei Älteren mit einer niedrigen forma-
len Qualifikation.

Der Sachverständige Prof. Dr. Eckart Bomsdorf hält die
Erhöhung des gesetzlichen und auch des faktischen Renten-
eintrittsalters für zwingend notwendig. Es bestehe keine
Veranlassung, die vor vier Jahren beschlossene stufenweise
Erhöhung des gesetzlichen Renteneintrittsalters aufzuschie-
ben. Das immer wieder kolportierte Argument, die Erhöhung
des Rentenzugangsalters stelle lediglich eine verkappte Ren-
tenkürzung dar, greife zu kurz und erweise sich bei genaue-
rer Betrachtung als nicht richtig. Es gehe von einer stark ver-
einfachenden und zudem statischen Betrachtungsweise aus,
die isoliert das gesetzliche Rentenzugangsalter in den Vor-

dass der Rentenwert zukünftig stärker steige als ohne die
Rente mit 67 und dass die Rentenlaufzeit auch 2030 – trotz
höheren Rentenzugangsalters – höher als heute sein werde.
Die stufenweise Erhöhung des Rentenzugangsalters werde
zudem geburtsjahrgangsspezifisch wirken; sie sei damit ein
echter Generationenfaktor in der Rentenberechnung. Die ar-
beitsmarktbezogenen Argumente gegen die Rente mit 67
würden ebenfalls zu kurz greifen, da sie die nur schrittweise
erfolgende Einführung der Altersgrenze und den zu erwar-
tenden Rückgang des Erwerbspersonenpotentials unberück-
sichtigt lassen.

Der Sachverständige Prof. Dr. Franz Ruland hält die Anhe-
bung der Regelaltersgrenze aufgrund des demografischen
Wandels und den damit einhergehenden finanziellen Folgen
für notwendig. Damit solle der weitere Anstieg der Renten-
laufzeiten begrenzt werden. Darüber hinaus werde es in Zu-
kunft weitaus weniger Personen im Erwerbsalter geben. Die
Notwendigkeit, Ältere länger in Beschäftigung zu halten,
werde daher in den kommenden Jahren wesentlich größer
sein als heute. Eine Verschiebung des Anhebungsprozesses
wäre kontraproduktiv. Die gesetzliche Regelung erzeuge bei
allen Beteiligten wirksamen Handlungsdruck. Die angesto-
ßenen Entwicklungen seien zwar noch nicht weit genug, gin-
gen aber in die richtige Richtung. Auch mit Blick auf in den
anderen Alterssicherungssystemen vorgenommene Ände-
rungen würde eine Rücknahme der Anhebung ein falsches
Signal senden. Im Hinblick auf die Gefahr der Altersarmut
sei der Vorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN,
den Bezug einer Altersrente bereits ab 60 Jahren mit versi-
cherungsmathematisch korrekten Abschlägen zu führen, ab-
zulehnen. Da die Renten wegen der fehlenden Beitragsjahre
niedriger ausfallen würden, bestünde die Gefahr, dass viele
der Versicherten, die die vorgezogene Altersrente nützten,
allein deshalb ergänzend auf die Grundsicherung angewie-
sen wären. Die von der Fraktion der SPD eingeforderte Ver-
längerung der Rente nach Mindesteinkommen sei nicht ziel-
genau genug, um Altersarmut zu bekämpfen. Sie stelle bei
niedrigen Einkommen nicht sicher, dass die erfassten Rent-
ner eine Rente oberhalb des Grundsicherungsniveaus erhiel-
ten. Es gelte, die Vorschläge der von der Bundesregierung
geplanten Kommission zur Bekämpfung von Altersarmut
abzuwarten.

Die Sachverständigen Prof. Axel Börsch-Supan und
Dr. Martin Gasche halten die Rente mit 67 für sinnvoll und
nötig, um die Balance zwischen Gesamtlebenszeit, Arbeits-
zeit und Rentenbezugszeit zu erhalten. Im Jahre 2029, wenn
die Lebensarbeitszeit im Durchschnitt zwei Jahre länger dau-
ern solle als heute, werde die Lebenserwartung um mindes-
tens drei Jahre höher liegen. So gesehen, sei die Rente mit 67
eine etwa Fünfprozentige Erhöhung der Rentenleistungen.
Außerdem sei sie Teil einer Gesamtstrategie, um den demo-
graphisch bedingten Verlust an Erwerbspotential auszuglei-
chen. Eine höhere Erwerbstätigkeit scheitere weder an
schlechter physischer und psychischer Gesundheit, deren
Selbsteinschätzung hoch sei, noch an dem funktionalen Ge-
sundheitszustand und auch nicht an der mangelnden Produk-
tivität älterer Mitarbeiter. Die negativen Effekte wie nachlas-
sende Konzentrationsfähigkeit, Aufnahme neuer Techniken
und Muskelkraft würden durch die Effekte größerer Erfah-
rung, Gelassenheit und Menschenkenntnis in etwa ausgegli-
dergrund stelle und andere Komponenten weitgehend unbe-
rücksichtigt lasse. So sei beispielsweise davon auszugehen,

chen. Auch würden Ältere nicht Jüngeren die Arbeitsplätze
wegnehmen, sondern die Jugendarbeitslosigkeit sei in den

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/5297

Ländern besonders hoch, in denen eine frühe Verrentung
vorherrsche. Arbeitsplätze würden nur scheinbar frei ge-
macht, da die Personalkosten, in Form einer frühen Renten-
zahlung, weiter von der Gesellschaft getragen werden müss-
ten, was sich in einer höheren Lohnnebenkostenbelastung
junger Arbeitnehmer und einer daraus folgenden niedrigeren
Arbeitsnachfrage niederschlägt.

Nach Ansicht des Sachverständigen Matthias Maurer be-
rücksichtigt der von der Bundesregierung vorgelegte Bericht
gemäß § 154 Absatz 4 SGB VI wichtige Aspekte nicht oder
nur unzureichend. Er sei deshalb nicht geeignet, die Grund-
lage für eine Entscheidung über die Vertretbarkeit der Anhe-
bung zu bilden. Die Chance auf Erwerbstätigkeit bis zum Er-
reichen der Regelaltersgrenze variiere heute – ebenso wie in
den letzten zehn Jahren – erheblich. Die anzustrebende Ver-
stärkung der Anstrengungen zur alterns- und altersgerechten
Gestaltung des Arbeitslebens werde allein nicht alle Arbeit-
nehmerinnen und Arbeitnehmer davor schützen können, vor
Erreichen der Regelaltersgrenze wegen gesundheitlicher
Probleme aus dem Erwerbsleben gedrängt zu werden. Schon
heute gebe es Defizite bei der sozialstaatlichen Absicherung
von Menschen mit Erwerbsminderung. Deren Zahl werde
sich in Zukunft voraussichtlich erhöhen. Bei Berücksichti-
gung dieser Aspekte sowie der aktuellen wirtschaftlichen
und sozialen Situation älterer Arbeitnehmerinnen und Ar-
beitnehmer sei die Anhebung der Regelaltersgrenze ab 2012
nicht vertretbar. Die meisten vorzeitig aus dem Erwerbsle-
ben Gedrängten gehörten zu der Gruppe mit den geringsten
Einkommen, den schlechtesten Bildungsvoraussetzungen
und den körperlich am stärksten belastenden Arbeitsplätzen.
Die Einführung der „Rente mit 67“ ab 2012 werde daher an-
gesichts der aktuellen Arbeitsmarktlage zu einer weiteren
Polarisierung der sozialen Lage älterer Arbeitskräfte führen.

Der Sachverständige Dr. Martin Brussig hält es für die ge-
sellschaftliche Akzeptanz der Rente mit 67 für entscheidend,
ob und wie die Verlängerung der Erwerbsphase möglich sei.
Die empirischen Entwicklungen der letzten Jahre zeigten eine
deutliche Zunahme der Alterserwerbsbeteiligung, insbeson-
dere durch längere Erwerbsphasen. Zugleich erreiche ein er-
heblicher Teil der Erwerbspersonen schon die bestehenden
Altersgrenzen für die Altersrente nicht aus Erwerbstätigkeit
heraus. Für diesen Personenkreis sollten sozialverträgliche
Optionen entwickelt werden, die das vorhandene individuelle
Arbeitsvermögen nutzen, bewahren und entwickeln, Alters-
armut aufgrund des Altersübergangs vermeiden und Mög-
lichkeiten für einen selbstbestimmten Übergang eröffnen.
Weiterhin sollten für die Versichertengemeinschaft tragbare
Modelle für diejenigen entwickelt werden, die im Altersüber-
gang Flexibilität und Zeitwohlstand anstreben. Beide Ziele
könnten zueinander in Konflikt geraten. Mehr Sozialverträg-
lichkeit im Altersübergang lasse sich durch den Verzicht auf
Abschläge in der Erwerbsminderungsrente und Änderungen
im SGB II, insbesondere den Verzicht auf die Pflicht zur In-
anspruchnahme einer abschlagsbehafteten Altersrente vor
Erreichen der Regelaltersgrenze sowie durch die Entwicklung
zusätzlicher Möglichkeiten für erwerbsfähige Hilfebedürftige
mit eingeschränkter Erwerbsfähigkeit, erreichen. Mehr Flexi-
bilität im Altersübergang sei durch eine Weiterentwicklung
der Teilrente und der Altersteilzeitarbeit möglich.

Einstieg sei wichtig, weil dadurch eine Veränderung der Ar-
beitsmarkt- und Arbeitsbedingungen stattfinde, die es mehr
Menschen ermögliche, länger zu arbeiten. Die Arbeitsbedin-
gungen altersgerecht zu gestalten, sei Hauptaufgabe der
Tarifparteien. Wichtig bezüglich der Rente mit 67 sei es
außerdem, dass die Erwerbsminderungsrenten ein men-
schenwürdiges Leben ermöglichten. Hierfür müsse die Zu-
rechnungszeit verlängert werden.

Nach Aussage des Sachverständigenrates zur Begutach-
tung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung wirkt sich
die Anhebung der Regelaltersgrenzen positiv auf die finan-
zielle Situation der gesetzlichen Rentenversicherung aus.
Als negative Folge des demografischen Wandels sei ein Ar-
beitskräftemangel in einigen Branchen zu befürchten. Diesem
könne man mit einer Erhöhung des Erwerbspersonenpoten-
zials durch die Anhebung der Regelaltersgrenze entgegen-
wirken. Zudem erreiche man auf diese Weise positive
Wachstumswirkungen. Damit diese Effekte in vollem Um-
fang wirksam würden, müsse die stufenweise Anhebung des
Renteneintrittsalters wie geplant im Jahr 2012 beginnen. Nur
dann könne auch die Babyboomer-Generation ihren Beitrag
leisten. Zudem müsse bedacht werden, dass der durch-
schnittliche Gesundheitszustand der Bevölkerung immer
besser werde. Dies ermögliche ein längeres Arbeiten.
Gleichwohl werde es weiterhin Arbeitnehmerinnen und Ar-
beitnehmer geben, die in ihrem ursprünglichen Beruf nicht
bis zum 67. Lebensjahr arbeiten könnten. Für sie müssten
Alternativen angeboten werden. Voraussetzung sei die Be-
reitschaft zu lebenslangem Lernen.

V. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im
federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat die Anträge auf
der Drucksachen 17/3995 und 17/4046 in seiner 57. Sitzung
am 23. März 2011 abschließend beraten.

Zu Buchstabe a

Der Ausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen CDU/
CSU, FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
gegen die Stimmen der Fraktion der SPD bei einer Stimm-
enthaltung aus der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
dem Deutschen Bundestag die Ablehnung des Antrags auf
Drucksache 17/3995 empfohlen.

Zu Buchstabe b

Der Ausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen CDU/
CSU, SPD, FDP und DIE LINKE. gegen die Stimmen der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dem Deutschen Bun-
destag die Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/4046
empfohlen.

Die Fraktion der CDU/CSU verwies auf den Bericht der
Bundesregierung zur Rente mit 67 und auf das abnehmende
Potenzial an Erwerbspersonen in Deutschland bis zum Jahr
2050. Die Einführung der Rente mit 67 und die Erhöhung der
Erwerbsbeteiligung von Frauen könnten diesen Rückgang
verringern und so zum Erhalt des Wohlstands beitragen. Um
die Bürger bei dieser gesellschaftspolitischen Veränderung
mitzunehmen, sei ein langfristiger Übergang zu wählen.
Der Sachverständige Prof. Dr. Gert G. Wagner betont, dass
es aktuell um einen Einstieg in die Rente mit 67 geht. Dieser

Wenn die Belastung von vielen mit geringeren Anhebungen
getragen werde, stärke das die Akzeptanz. Daher sei eine

förderten Altersteilzeit verloren gegangen und auch hinsicht-
lich Teilrenten gebe es keine Initiativen. Die SPD-Fraktion
lehne die Vorlagen der Fraktion DIE LINKE. ab. Dort gehe
es nur um eine generelle Besserstellung, ohne zu zeigen, wo-
her die Mittel dafür kommen sollten. Erhöhte Beitragssätze
könnten dies nicht leisten, da für die Akzeptanz der gesetz-
lichen Rentenversicherung entscheidend sei, dass Beitrag
und Leistung in einem vernünftigen Verhältnis stehen. Der
Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN enthalte
zwar richtige Analysen. Die Konsequenz seien aber nicht gut
durchdacht.

Die Fraktion der FDP widersprach der Analyse der Frak-
tion der SPD. Die vorliegenden Zahlen zur Erwerbsbeteili-
gung Älterer sprächen keineswegs gegen eine Anhebung der
Regelaltersgrenze. Zunächst werde sich durch die 2009 ab-
geschaffte geförderte Altersteilzeit die Erwerbsbeteiligungs-
quote in den nächsten Jahren verändern. Aber auch die
aktuellen Zahlen entwickelten sich günstig. Rentenpolitische
Entscheidungen seien langfristig auszurichten und es sei
richtig, eine längere Erwerbsteilhabe anzustreben. Die Vor-

stattdessen, dass Abschläge bei der Erwerbsminderungsrente
abgeschafft und die Zurechnungszeiten erhöht würden, so
dass generell eine auskömmliche Rente gezahlt werde.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sprach sich
grundsätzlich für den Einstieg in die Rente mit 67 aus. Diese
Überzeugung sei auch durch die Anhörung bestätigt worden.
Berechnungen der Deutschen Rentenversicherung Bund
zeigten, dass sie zu einer Rentenerhöhung führen könne. Al-
lerdings müssten die Voraussetzungen für die Rente mit 67
verbessert werden. Man müsse sicherstellen, dass die Men-
schen bis 67 in Beschäftigung bleiben könnten und auch ein
flexibler Renteneintritt möglich sei. Darüber hinaus müsse
die Erwerbsminderungsrente reformiert und eine Absiche-
rung gegen Altersarmut in Form einer Garantierente ge-
schaffen werden. Den Vorschlag der Fraktion der SPD lehne
man ab, da bei einer Verschiebung ein Ausstieg aus dem Vor-
haben zu befürchten sei. Jetzt müsse man die Voraussetzun-
gen für die Rente mit 67 schaffen und das gesellschaftliche
sowie politische Signal setzen, dass längeres Arbeiten sinn-
voll und möglich sei.

Berlin, den 23. März 2011

Peter Weiß (Emmendingen)
Berichterstatter
Drucksache 17/5297 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Verschiebung der höheren Altersgrenze bei Beibehaltung
des Enddatums nicht zu befürworten. Bei den Erwerbsmin-
derungsrenten müsse man sich dringend dem Problem der
zunehmenden Erwerbsminderung aufgrund psychischer Er-
krankung stellen. Hier bestehe die Möglichkeit, durch Prä-
vention Verbesserungen zu erreichen. Auch hierzu werde die
Altersarmutskommission Vorschläge erarbeiten. Grundsätz-
lich dürften Erwerbsgeminderte künftig nicht in großer Zahl
auf Grundsicherung im Alter angewiesen sein.

Die Fraktion der SPD forderte eine Verschiebung der An-
hebung der Regelaltersgrenze. Die Voraussetzungen für die
Einführung seien bisher nicht erfüllt, wie die Überprüfung
nach § 154 Absatz 4 SGB VI gezeigt habe. In den letzten
Jahren seien nicht mehr Menschen abschlagsfrei aus sozial-
versicherungspflichtiger Beschäftigung in die Rente gegan-
gen und auch nicht mehr über 60-Jährige erwerbstätig gewe-
sen. Auch die Situation der Erwerbsgeminderten habe sich
nicht verbessert. Dazu fehlten politische Maßnahmen. Die
Flexibilität der Rentenübergänge sei mit Auslaufen der ge-

stellungen der Fraktion DIE LINKE. seien dagegen uto-
pisch, da die Menschen länger leben und daher länger arbei-
ten müssten. In dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN könne man trotz richtiger Analyse das Patent-
rezept der Garantierente nicht unterstützen. Es widerspreche
dem Grundsatz der Beitragsäquivalenz. Die vorgelegten An-
träge würden abgelehnt.

Die Fraktion DIE LINKE. kritisierte den Vorschlag der
Fraktion der SPD, den Einstieg in die Rente ab 67 an eine
50- Prozent-Quote sozialversicherungspflichtiger Beschäfti-
gung bei den 60- bis 64-Jährigen zu binden, für nicht prakti-
kabel. Trotz positiver Teile des Antrags, wie der Fortführung
der Altersteilzeit, keine Zwangsverrentung und gute Arbeit,
könne man nicht zustimmen. Denn die Regelung des Erwerbs-
minderungsschutzes in Form von Riester- und Betriebsren-
ten könne die Fraktion nicht unterstützen. Der Antrag der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sei abzulehnen, weil
dieser die Rente ab 67 beibehalten und nur die Bedingungen
dafür verbessern wolle. Die Fraktion DIE LINKE. wolle

t mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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