BT-Drucksache 17/5249

a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -17/4803- Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Bundesfreiwilligendienstes b) zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU und der Fraktion der FDP -17/4692 Für eine Stärkung der Jugendfreiwilligendienste - Bürgerschaftliches Engagement der jungen Generation anerkennen und fördern c) zu dem Antrag der Fraktion der SPD -17/2117- Stärkung der Jugendfreiwilligendienste - Platzangebot ausbauen, Qualität erhöhen, Rechtssicherheit schaffen d) zu dem Antrag der Fraktion der SPD -17/3429 Chancen nutzen - Jugendfreiwilligendienste stärken e) zu dem Antrag der Fraktion DIE LINKE -17/4845- Jugendfreiwilligendienste weiter ausbauen statt Bundesfreiwilligendienst einführen f) zu dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -17/3436- Ausbauoffensive für Freiwilligendienste jetzt auf den Weg bringen - Quantität, Qualität und Attraktivität steigern

Vom 23. März 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/5249
17. Wahlperiode 23. 03. 2011

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (13. Ausschuss)

a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 17/4803 –

Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Bundesfreiwilligendienstes

b) zu dem Antrag der Abgeordneten Dorothee Bär, Markus Grübel,
Dr. Peter Tauber, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie
der Abgeordneten Miriam Gruß, Florian Bernschneider, Heinz Golombeck,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 17/4692 –

Für eine Stärkung der Jugendfreiwilligendienste – Bürgerschaftliches
Engagement der jungen Generation anerkennen und fördern

c) zu dem Antrag der Abgeordneten Ute Kumpf, Sönke Rix, Petra Crone,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
– Drucksache 17/2117 –

Stärkung der Jugendfreiwilligendienste – Platzangebot ausbauen, Qualität
erhöhen, Rechtssicherheit schaffen

d) zu dem Antrag der Abgeordneten Sönke Rix, Petra Crone, Petra Ernstberger,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
– Drucksache 17/3429 –

Chancen nutzen – Jugendfreiwilligendienste stärken

Drucksache 17/5249 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

e) zu dem Antrag der Abgeordneten Harald Koch, Heidrun Dittrich, Diana Golze,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/4845 –

Jugendfreiwilligendienste weiter ausbauen statt Bundesfreiwilligendienst
einführen

f) zu dem Antrag der Abgeordneten Kai Gehring, Britta Haßelmann, Ute Koczy,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/3436 –

Ausbauoffensive für Freiwilligendienste jetzt auf den Weg bringen –
Quantität, Qualität und Attraktivität steigern

A. Problem

Alle sechs Vorlagen behandeln das Thema „freiwilliges Engagement“. Die fak-
tische Aussetzung der Wehrpflicht führt auch zu einer Aussetzung des Zivil-
dienstes und somit zu einer erheblichen Veränderung der sozialen Infrastruktur
und der Engagementmöglichkeiten.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksache 17/4803 verfolgt das
Ziel, die negativen Effekte des Wegfalls des Zivildienstes zu minimieren und
auch zukünftig möglichst vielen Menschen die Gelegenheit zu geben, durch so-
ziales Engagement positive Erfahrungen zu sammeln. Hierzu wird die Einfüh-
rung eines Bundesfreiwilligendienstes vorgeschlagen, der Frauen und Männern
jeden Alters die Möglichkeit bieten solle, sich sozialversichert und arbeitsmarkt-
neutral sowohl in den nach dem Zivildienstgesetz bereits anerkannten als auch
in neuen Beschäftigungsstellen im sozialen, ökologischen und kulturellen Be-
reich sowie im Bereich des Sports, der Integration und des Zivil- und Katastro-
phenschutzes freiwillig zu engagieren.

Die Anträge der Fraktionen fordern mit verschiedenen Akzenten eine Stärkung
der bestehenden Freiwilligendienste, insbesondere der Jugendfreiwilligendiens-
te. Genannt werden hier in erster Linie das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) und
das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ), denen mit dem Jugendfreiwilligendien-
stegesetz im Jahr 2008 ein gemeinsamer rechtlicher Rahmen gegeben worden
sei. Zu dessen Stärkung und Harmonisierung fordern die Antragsteller den Erlass
eines Freiwilligendienstestatusgesetzes. Außerdem erachten sie eine Erhöhung
der Platzzahlen und der Förderpauschalen für die Dienste als notwendig. Sie
sehen außerdem in dem Wegfall des Zivildienstes als Pflichtdienst eine große
Chance für den Ausbau der Jugendfreiwilligendienste. Während der Antrag der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP die Einführung eines parallelen Bundesfrei-
willigendienstes ausdrücklich begrüßt, fordern die Anträge der Fraktionen SPD,
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die im Bereich des Zivildiens-
tes freiwerdenden Haushaltsmittel ausschließlich in den Ausbau der bestehen-
den Freiwilligendienste zu investieren. Die Einführung eines Bundesfreiwilli-

gendienstes lehnen sie hingegen mit dem Hinweis auf teure und ineffiziente
Doppelstrukturen ab.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/5249

B. Lösung

Zu Buchstabe a

Annahme des Gesetzentwurfs auf Drucksache 17/4803 in geänderter
Fassung mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen
die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN.

Zu Buchstabe b

Annahme des Antrags auf Drucksache 17/4692 mit den Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD,
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Zu Buchstabe c

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/2117 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion
DIE LINKE.

Zu Buchstabe d

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/3429 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion
DIE LINKE.

Zu Buchstabe e

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/4845 mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die
Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion der
SPD.

Zu Buchstabe f

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/3436 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion
DIE LINKE.

C. Alternativen

Ablehnung des Gesetzentwurfs auf Drucksache 17/4803 und des Antrags auf
Drucksache 17/4692 oder Beibehaltung der gegenwärtigen Rechtslage oder
Annahme der Anträge auf den Drucksachen 17/2117, 17/3429, 17/4845 und
17/3436.

D. Kosten

Über die Kosten des Gesetzentwurfs wird der Haushaltsausschuss gesondert be-
richten (§ 96 GO-BT). Die Kosten der Anträge wurden nicht erörtert.

Drucksache 17/5249 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

a) den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/4803 mit folgenden Maßgaben, im
Übrigen unverändert anzunehmen:

1. Artikel 1 wird wie folgt geändert:

a) § 6 wird wie folgt geändert:

aa) Absatz 2 Nummer 1 wird wie folgt gefasst:

„1. Aufgaben insbesondere in Einrichtungen der Kinder- und Ju-
gendhilfe, einschließlich der Einrichtungen für außerschu-
lische Jugendbildung und für Jugendarbeit, in Einrichtungen
der Wohlfahrts-, Gesundheits- und Altenpflege, der Behinder-
tenhilfe, der Kultur und Denkmalpflege, des Sports, der Inte-
gration, des Zivil- und Katastrophenschutzes und in Einrich-
tungen, die im Bereich des Umweltschutzes einschließlich des
Naturschutzes und der Bildung zur Nachhaltigkeit tätig sind,
wahrnimmt,“.

bb) Absatz 3 wird wie folgt gefasst:

„(3) Die am 1. April 2011 nach § 4 des Zivildienstgesetzes aner-
kannten Beschäftigungsstellen und Dienstplätze des Zivildienstes
gelten als anerkannte Einsatzstellen und -plätze nach Absatz 2.“

b) § 8 Absatz 3 Satz 2 wird wie folgt gefasst:

„Die Zentralstelle stellt sicher, dass ein besetzbarer Platz nach § 7 Ab-
satz 5 zur Verfügung steht.“

2. Artikel 6 wird wie folgt gefasst:

‚Artikel 6
Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes

Das Arbeitsgerichtsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom
2. Juli 1979 (BGBl. I S. 853, 1036), das zuletzt durch Artikel 9 Absatz 5
des Gesetzes vom 30. Juli 2009 (BGBl. I S. 2449) geändert worden ist,
wird wie folgt geändert:

1. Nach § 2 Absatz 1 Nummer 8 wird folgende Nummer 8a eingefügt:

„8a. bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zwischen dem Bund oder den
Einsatzstellen des Bundesfreiwilligendienstes oder deren Trägern
und Freiwilligen nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetz;“.

2. § 2a wird wie folgt geändert:

a) Nach Absatz 1 Nummer 3c wird folgende Nummer 3d eingefügt:

„3d. Angelegenheiten aus § 10 des Bundesfreiwilligendienstgeset-
zes;“.

b) Die bisherigen Nummern 3d bis 3f werden die Nummern 3e bis 3g.‘

b) den Antrag auf Drucksache 17/4692 anzunehmen,
c) den Antrag auf Drucksache 17/2117 abzulehnen,

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/5249

d) den Antrag auf Drucksache 17/3429 abzulehnen,

e) den Antrag auf Drucksache 17/4845 abzulehnen,

f) den Antrag auf Drucksache 17/3436 abzulehnen.

Berlin, den 23. März 2011

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Sibylle Laurischk
Vorsitzende

Markus Grübel
Berichterstatter

Dr. Peter Tauber
Berichterstatter

Sönke Rix
Berichterstatter

Florian Bernschneider
Berichterstatter

Heidrun Dittrich
Berichterstatterin

Kai Gehring
Berichterstatter

welt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zur Mitberatung
Engagement von Frauen und Männern aller Generationen
gefördert werden. Der Bundesfreiwilligendienst soll eine
überwiesen.

Der Antrag auf Drucksache 17/3436 wurde in der
69. Sitzung des Deutschen Bundestages am 29. Oktober
2010 dem Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Ju-

Dauer von wenigstens sechs, regelmäßig zwölf und maximal
24 Monaten haben und arbeitsmarktneutral in anerkannten
Einsatzstellen erfolgen. Als anerkannt gelten die Beschäfti-
gungsstellen des bisherigen Zivildienstes; weitere Einsatz-
Drucksache 17/5249 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Markus Grübel, Dr. Peter Tauber, Sönke Rix,
Florian Bernschneider, Heidrun Dittrich und Kai Gehring

A. Allgemeiner Teil
I. Überweisung

Der Gesetzentwurf auf Drucksache 17/4803 wurde in der
93. Sitzung des Deutschen Bundestages am 24. Februar
2011 dem Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Ju-
gend zur federführenden Beratung, dem Innenausschuss,
dem Sportausschuss, dem Rechtsausschuss, dem Verteidi-
gungsausschuss, dem Ausschuss für Gesundheit und dem
Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
zur Mitberatung sowie dem Haushaltsausschuss zur Mitbe-
ratung und gemäß § 96 der Geschäftsordnung überwiesen.

Der Antrag auf Drucksache 17/4692 wurde in der
93. Sitzung des Deutschen Bundestages am 24. Februar
2011 dem Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Ju-
gend zur federführenden Beratung sowie dem Auswärtigen
Ausschuss, dem Sportausschuss, dem Finanzausschuss, dem
Haushaltsausschuss, dem Ausschuss für Arbeit und Soziales,
dem Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgen-
abschätzung, dem Ausschuss für wirtschaftliche Zusammen-
arbeit und Entwicklung und dem Ausschuss für Kultur und
Medien zur Mitberatung überwiesen.

Der Antrag auf Drucksache 17/2117 wurde in der
49. Sitzung des Deutschen Bundestages am 17. Juni 2010
dem Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
zur federführenden Beratung sowie dem Sportausschuss,
dem Rechtsausschuss, dem Finanzausschuss, dem Haus-
haltsausschuss, dem Ausschuss für Arbeit und Soziales, dem
Verteidigungsausschuss, dem Ausschuss für Gesundheit,
dem Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgen-
abschätzung, dem Ausschuss für wirtschaftliche Zusammen-
arbeit und Entwicklung und dem Ausschuss für Kultur und
Medien zur Mitberatung überwiesen.

Der Antrag auf Drucksache 17/3429 wurde in der
69. Sitzung des Deutschen Bundestages am 29. Oktober
2010 dem Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Ju-
gend zur federführenden Beratung sowie dem Sportaus-
schuss, dem Rechtsausschuss, dem Haushaltsausschuss, dem
Ausschuss für Arbeit und Soziales, dem Verteidigungsaus-
schuss, dem Ausschuss für Bildung, Forschung und Tech-
nikfolgenabschätzung und dem Ausschuss für Kultur und
Medien zur Mitberatung überwiesen.

Der Antrag auf Drucksache 17/4845 wurde in der
93. Sitzung des Deutschen Bundestages am 24. Februar
2011 dem Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Ju-
gend zur federführenden Beratung sowie dem Innenaus-
schuss, dem Sportausschuss, dem Rechtsausschuss, dem
Haushaltsausschuss, dem Verteidigungsausschuss, dem
Ausschuss für Gesundheit sowie dem Ausschuss für Um-

Haushaltsausschuss, dem Ausschuss für Arbeit und Soziales,
dem Verteidigungsausschuss, dem Ausschuss für Gesund-
heit, dem Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit, dem Ausschuss für Menschenrechte und humani-
täre Hilfe, dem Ausschuss für Bildung, Forschung und Tech-
nikfolgenabschätzung, dem Ausschuss für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung und dem Ausschuss für
Kultur und Medien zur Mitberatung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlagen

Zu Buchstabe a

Der Entwurf stellt fest, die Aussetzung der Wehrpflicht gehe
mit Konsequenzen für den Zivildienst als Wehrersatzdienst
einher. Dieser habe sich durch das große Engagement der
Zivildienstleistenden zu einer geachteten und beachteten so-
zial- und jugendpolitischen Institution entwickelt mit über
90 000 Einberufenen allein im Jahr 2009 und etwa 37 000
Dienststellen mit 170 000 Einsatzplätzen überwiegend im
Bereich der Pflegehilfe und Betreuung, aber auch im Um-
welt- und Naturschutz sowie in der Landschaftspflege. Der
Wegfall des Zivildienstes habe mithin sowohl Auswirkun-
gen auf die Engagementmöglichkeiten junger Männer als
auch auf die soziale Infrastruktur.

Aus diesem Grund sieht der Gesetzentwurf die Einführung
eines Bundesfreiwilligendienstes für Männer und Frauen
aller Generationen vor. Zwar stellten auch die in die Länder-
hoheit fallenden Jugendfreiwilligendienste einen wichtigen
Baustein für den Ersatz des bei Aussetzung der Wehrpflicht
mit dem Zivildienst entfallenden Engagements dar, doch sei
eine umfassende Finanzierung in der Bundeskompetenz nur
bei einem auch in der Bundesverwaltung durchgeführten
Freiwilligendienst zulässig. Da die Reaktivierung der Wehr-
pflicht und damit des Wehrersatzdienstes nicht ausgeschlos-
sen sei, stelle die Vorhaltung intakter Zivildienststrukturen
zudem ein Gebot der institutionellen Vorsorge des Staates
dar. Die bisherigen Freiwilligendienste und der Bundesfrei-
willigendienst sollten jedoch gleichberechtigt nebeneinander
stehen und sich harmonisch ergänzen. Doppelstrukturen
oder Verdrängungsanreize würden vermieden.

Ziel des Gesetzes ist es, sowohl Frauen als auch Männern,
die ihre Vollzeitschulpflicht erfüllt haben, die Möglichkeit
zu geben, sich für das Allgemeinwohl, insbesondere im so-
zialen, ökologischen und kulturellen Bereich, aber auch im
Bereich des Sports, der Integration und des Zivil- und Kata-
strophenschutzes zu engagieren (§ 1 des Entwurfs eines Ge-
setzes zur Einführung eines Bundesfreiwilligendienstes –
BFDG-E). Auf diese Weise soll das zivilgesellschaftliche
gend zur federführenden Beratung sowie dem Sportaus-
schuss, dem Rechtsausschuss, dem Finanzausschuss, dem

stellen können auf Antrag anerkannt werden. Der Dienst soll
als überwiegend praktische Hilfstätigkeit in gemeinwohl-

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/5249

orientierten Einrichtungen geleistet werden. Eine – aller-
dings nur im Begründungsteil des Entwurfs erwähnte – Kop-
pelung des Bundesfreiwilligendienstes an die bestehenden
Jugendfreiwilligendienste und die Aufrechterhaltung der
dortigen zivilgesellschaftlichen Strukturen soll die zentrale
Rolle auch der Träger der Jugendfreiwilligendienste für das
gesamte künftige Angebot gewährleisten. Gemessen an der
derzeitigen Nachfrage geht die Bundesregierung von einem
Bedarf von jährlich insgesamt 35 000 Plätzen und gleich-
zeitig von 35 000 FSJ-/FÖJ-Plätzen aus.

Das Gesetz soll in bundeseigener Verwaltung durch das bis-
herige Bundesamt für den Zivildienst ausgeführt werden,
welches die Bezeichnung „Bundesamt für Familie und zivil-
gesellschaftliche Aufgaben“ erhält. Grundlage sei eine Ver-
einbarung zwischen Bund und Freiwilliger oder Freiwilli-
gem, die einen öffentlichen Dienst des Bundes eigener Art
begründe. Die Freiwilligen sollen entsprechend den für die
Jugendfreiwilligendienste geltenden Regelungen sozialver-
sichert werden und erhalten zudem einen Anspruch auf un-
entgeltliche Unterbringung, Verpflegung und Arbeitsklei-
dung sowie ein angemessenes Taschengeld. Hierfür ist bis-
lang eine Förderung durch den Bund von maximal 550 Euro
monatlich (600 Euro für besonders benachteiligte Freiwilli-
ge) je Platz vorgesehen. Darüber hinaus sieht der Entwurf
auch eine pädagogische Begleitung des Freiwilligendienstes
im Rahmen von Seminaren vor, die bei einer zwölfmonati-
gen Teilnahme mindestens 25 Tage betragen sollen.

Zu Buchstabe b

Der Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP erklärt
eingangs, die aktive Mitgestaltung des staatlichen Gemein-
wesens durch freiwilliges Engagement sei ein wesentliches
Element der Bürgergesellschaft und ein Bedürfnis jeder frei-
heitlich-demokratischen Grundordnung. In diesem Bereich
hätten sich zunehmend die Jugendfreiwilligendienste her-
vorgetan und insbesondere das FSJ und das FÖJ böten ihren
Teilnehmerinnen und Teilnehmern wertvolle Möglichkeiten
zur persönlichen Entwicklung und beruflichen Orientierung
und verfügten daher über eine große gesellschaftspolitische
Bedeutung.

Die Aussetzung der Wehrpflicht und damit des Zivildienstes
biete nun die Möglichkeit, die Jugendfreiwilligendienste
weiter auszubauen. Zudem begrüßt der Antrag die geplante
Einführung eines Bundesfreiwilligendienstes, der allen Ge-
nerationen offenstehen solle. Insgesamt werde es dadurch
mit etwa 35 000 FSJ-/FÖJ-Plätzen und ebenso vielen Plätzen
im Bundesfreiwilligendienst deutlich mehr Interessenten
möglich sein, einen Freiwilligendienst zu leisten. Die jeweils
unterschiedlichen Konzepte stünden auf Augenhöhe und
würden gleichermaßen attraktiv gestaltet, um, auch im Hin-
blick auf das derzeitige „Europäische Jahr der Freiwilligen-
tätigkeit“, das Thema in Deutschland stärker publik zu ma-
chen und gesellschaftliches Engagement besser zu fördern.

Der Antrag begrüßt sodann das Vorhaben der Bundesregie-
rung, künftig möglichst alle bestehenden FSJ- bzw. FÖJ-
Plätze in die Förderung des Bundes aufzunehmen sowie die
unterschiedlichen Förderpauschalen der einzelnen Dienste
zu vereinheitlichen und auf 200 Euro pro Monat zu erhöhen.
Um auch Jugendliche mit Migrationshintergrund zur aktiven

diese besonders intensiv zu begleitenden Jugendlichen um
50 Euro pro Monat zu erhöhen. Die Attraktivität der Freiwil-
ligendienste und die Anerkennungskultur müssten verbes-
sert werden. Der Antrag setzt sich deshalb dafür ein, Stan-
dards zur Zertifizierung von während des Freiwilligendiens-
tes erworbener Qualifikation und Kompetenz sowie weitere
Formen der Anerkennung zu entwickeln, beispielsweise
durch die Anrechnung zusätzlicher Wartesemester für ein
Hochschulstudium oder Anerkennung des Dienstes als Prak-
tikum im Rahmen einer späteren Ausbildung. Solche Maß-
nahmen lägen allerdings nicht in der Zuständigkeit des Bun-
des. Der Antrag weist außerdem auf den vom Bundesminis-
terium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in enger
Abstimmung mit den Trägern entwickelten Internationalen
Jugendfreiwilligendienst hin, der die bestehenden internatio-
nalen Dienste wie „kulturweit“ und „weltwärts“ ergänze.
Das FSJ-/FÖJ-Ausland bleibe daneben als Angebot nach
dem Jugendfreiwilligendienstegesetz bestehen. Unterstützt
wird auch das Vorhaben der Bundesregierung, durch ein
Freiwilligendienstestatusgesetz einen einheitlichen Rahmen
für die verschiedenen Freiwilligendienste zu schaffen und
Mindeststandards für alle Formate zu etablieren. Begrüßt
werden außerdem Initiativen von Trägern, Einsatzstellen
und Ländern, weitere Einsatzfelder für die Freiwilligen-
dienste zu erschließen. Künftig solle auch die Möglichkeit
bestehen, mit Hilfe von Modellprojekten neue Formen des
Freiwilligendienstes zu entwickeln. Der Antrag enthält
schließlich einen Katalog mit entsprechenden Forderungen
an die Bundesregierung, die teilweise auch in Zusammenar-
beit mit den Ländern bzw. durch ein Einwirken auf die Län-
der umgesetzt werden sollen.

Zu Buchstabe c

Der bereits vom Juni 2010 stammende Antrag der Fraktion
der SPD fordert einen qualitativen und quantitativen Ausbau
der Freiwilligendienste. Diese seien als besondere Form
des bürgerschaftlichen Engagements eine unverzichtbare
Grundlage einer lebendigen und widerstandsfähigen Demo-
kratie. Die Jugendfreiwilligendienste hätten in den zurück-
liegenden vier Jahrzehnten bereits eine feste gesetzliche
Grundlage erhalten, die den aktuellen Anforderungen jedoch
nicht in vollem Umfang gerecht werde.

Hierzu fordert der Antrag den Erlass eines Jugendfreiwilli-
gendienstestatusgesetzes, um den sozialversicherungsrecht-
lichen Status und Mindeststandards für die Freiwilligen-
dienste sowie die Abgrenzung von Erwerbsarbeit und
Pflichtdiensten verbindlich zu klären und Rechtssicherheit
für die Träger und die jungen Engagierten herzustellen. Das
Gesetz solle insbesondere den rechtlichen Status der Jugend-
freiwilligendienste als arbeitsmarktneutrale Bildungsdienste
definieren und festschreiben, dass Freiwilligendienstleisten-
de in gemeinwohlorientierten Einsatzstellen zum Einsatz
kommen sollen. Dabei soll die Gesamtverantwortung für die
Ausgestaltung des Dienstes bei den Trägern liegen und die
Freiwilligen sollen eine angemessene Aufwandsentschädi-
gung für ihren Einsatz erhalten. Für die pädagogische Be-
gleitung seien 25 Seminartage pro Jahr festzuschreiben und
es sollten Maßnahmen ergriffen werden, um die Anerken-
nung der Jugendfreiwilligendienste zu stärken. Geprüft wer-
Teilhabe in unserer Gesellschaft zu ermutigen, unterstützt
der Antrag außerdem das Vorhaben, die Förderpauschale für

den solle auch die Berücksichtigung der Freiwilligendienste
aller Generationen in einem solchen Statusgesetz.

Drucksache 17/5249 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Der Antrag fordert außerdem die Erhöhung der Platzange-
bote bei den Freiwilligendiensten, insbesondere beim FSJ
und beim FÖJ, sowie eine Erhöhung der Förderpauschalen
und ihre Anpassung an den steigenden Bedarf für pädago-
gische Begleitung. Durch den Ausbau des Platzangebotes
sollten verstärkt junge Menschen mit bildungsferner sozialer
Herkunft und Jugendliche mit Migrationshintergrund ange-
sprochen und für ein Engagement gewonnen werden. Außer-
dem müsse für die Umsatzsteuerproblematik bei den
Jugendfreiwilligendiensten eine einfachere und handhab-
barere Lösung als bisher gefunden werden. Geprüft werden
solle auch die Anrechenbarkeit des FSJ oder FÖJ auf eine
spätere Ausbildung. Für die Freiwilligendienste solle als
zentrale Anlaufstelle für die jungen Menschen eine Ombuds-
oder Vertrauensstelle eingerichtet werden. Auch die For-
schung müsse verstärkt werden, um die Wirkungen von Frei-
willigendiensten wissenschaftlich zu belegen und neue Ziel-
gruppen für die Dienste zu gewinnen.

Zu Buchstabe d

Der Antrag der Fraktion der SPD vom Oktober 2010 nimmt
die Diskussion um eine Aussetzung der Wehrpflicht auf. Da-
durch werde auch der Zivildienst in seiner bisherigen Form
obsolet und die entsprechenden Mittel im Etat des Bundes-
ministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend wür-
den frei. Hierin sieht der Antrag eine große Chance für den
deutlichen Ausbau der Jugendfreiwilligendienste.

Der Antrag fordert, die Initiative zum massiven Ausbau der
Jugendfreiwilligendienste zu ergreifen und die durch den
Wegfall des Zivildienstes als Ersatzdienst frei werdenden
Mittel konsequent in den Ausbau der Jugendfreiwilligen-
dienste zu investieren. Dieser Weiterentwicklung sollten die
erfolgreichen Jugendfreiwilligendienste FSJ und FÖJ mit
dem Grundsatz der Nachrangigkeit von staatlichem gegen-
über gesellschaftlichem Engagement und einer starken Trä-
gerstruktur zugrunde gelegt werden. Doppelstrukturen und
damit Konkurrenzsituationen zwischen unterschiedlichen
Formen der Freiwilligendienste sollten vermieden werden,
weshalb der Antrag insbesondere fordert, von der Einfüh-
rung eines freiwilligen Zivildienstes Abstand zu nehmen.
Der Antrag fordert weiterhin, die Attraktivität von Jugend-
freiwilligendiensten zu erhöhen und im Zusammenwirken
mit den Ländern darauf zu achten, dass auch weiterhin Teil-
nehmerinnen und Teilnehmer der Jugendfreiwilligendienste
arbeitsmarktneutral eingesetzt werden. Die Bundesregierung
solle außerdem prüfen, wie die für den Zivildienst bereitge-
stellte Infrastruktur (Bundesamt für Zivildienst, Zivildienst-
schulen etc.) und das dort vorhandene Know-how zur weite-
ren Stärkung von Jugendfreiwilligendiensten aber auch zur
Wahrnehmung anderer Aufgaben sinnvoll genutzt werden
könnten. Hemmschwellen beim Zugang zu den Diensten, die
momentan vor allem Jugendliche mit Migrationshintergrund
und bildungsferner sozialer Herkunft abschreckten, sollten
abgebaut werden.

Zu Buchstabe e

Der Antrag der Fraktion DIE LINKE. spricht sich gegen die
Einführung eines Bundesfreiwilligendienstes aus und for-
dert, die durch den Wegfall des Zivildienstes frei werdenden
Mittel für den weiteren Ausbau der bestehenden Jugendfrei-

strukturen zu den seit Jahrzehnten etablierten Jugendfreiwil-
ligendiensten. Junge Menschen blieben auch im Bundesfrei-
willigendienst unterbezahlte Lückenbüßer in einem willent-
lich ausgetrockneten Sozialsystem. Notwendig bleibe primär
die Schaffung neuer sozialversicherungspflichtiger Arbeits-
plätze. Mit einer Ausweitung auf einen Freiwilligendienst
aller Generationen wirke die Bundesregierung diesem Ziel
entgegen.

Jugendfreiwilligendienste seien Bildungs- und Lerndienste
sowie Lernorte zwischen Schule und Beruf und müssten als
solche gestärkt werden. Sie dürften kein Ersatz für sozialver-
sicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse sein und
bedürften deshalb einer strikten und kontrollierten Arbeits-
marktneutralität. Die große Bewerberanzahl bei den Jugend-
freiwilligendiensten verlange einen Ausbau der verfügbaren
Plätze, die derzeit die Anzahl der Bewerber um das Drei-
fache unterschreite. Jede Art von Zwangsdienst sei dem-
gegenüber abzulehnen. Die Wehrpflicht müsse nicht nur aus-
gesetzt, sondern ganz abgeschafft und zugleich eine dauer-
hafte Konversion des Zivildienstes eingeleitet werden.

Die Freiwilligendienste müssten zudem neuen Zielgruppen
geöffnet werden, insbesondere Migrantinnen und Migran-
ten, Menschen mit Behinderung und sozial Benachteiligten.
Um den Bildungs- und Lerncharakter zu stärken, sei eine Er-
höhung der Förderung für pädagogische Begleitung und für
mindestens 25 Seminartage notwendig. Erforderlich seien
außerdem eine in ganz Deutschland einheitliche Aufwands-
entschädigung, die Sozialversicherung der jungen Freiwil-
ligen entsprechend den bisherigen Regelungen im Zivil-
dienst sowie eine breite Anerkennungskultur für Jugendfrei-
willigendienste. Den Freiwilligen sollten darüber hinaus
Mitbestimmungsrechte nach dem Betriebsverfassungsgesetz
sowie auch eine Mitbestimmung bei den Zielen, Inhalten und
der Ausrichtung der Dienste selbst eingeräumt werden. Be-
nötigt werde zudem eine praktikable Regelung zur Umsatz-
steuerbefreiung bei der Überlassung von Freiwilligen. Zur
Erreichung dieser Ziele enthält der Antrag einen Katalog mit
Forderungen. Insbesondere fordert er die Bundesregierung
auf, umgehend einen Gesetzentwurf für Jugendfreiwilligen-
dienste vorzulegen, der Mindeststandards und inhaltliche
Leitlinien verbindlich festlegt.

Zu Buchstabe f

Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom
Oktober 2010 betont, ein offensiver Ausbau und die Weiter-
entwicklung der Freiwilligendienste seien seit Jahren über-
fällig. Freiwilligendienste leisteten einen wichtigen Beitrag
für eine moderne, demokratische und solidarische Bürgerge-
sellschaft. Der fraktionsübergreifende Beschluss zur Zu-
kunft der Freiwilligendienste aus dem Jahr 2005 (Bundes-
tagsdrucksache 15/4395) sei jedoch weder von der Großen
Koalition noch von der christlich-liberalen Koalition voll-
ständig umgesetzt worden. Mit dem Inkrafttreten des
Jugendfreiwilligendienstegesetzes im Jahr 2008 habe der
Bund das FSJ und das FÖJ in einem Gesetz geregelt. Eine
klare und planungssichere Ausbauperspektive sei jedoch
ausgeblieben. Zugleich hätten verschiedene Ministerien
weitere Freiwilligenprogramme initiiert. Eine koordinierte
Gesamtstrategie zum quantitativen und qualitativen Ausbau
willigendienste zu verwenden. Der von der Bundesregierung
geplante Bundesfreiwilligendienst schaffe unnötige Parallel-

der Freiwilligendienste sei innerhalb der Bundesregierung
jedoch nicht erkennbar.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/5249

Der Ausbau der Freiwilligendienste sei unabhängig von der-
zeitigen Stukturentscheidungen bei Wehrpflicht und Zivil-
dienst überfällig und dringend erforderlich. Zugleich ergä-
ben sich durch die Aussetzung der Wehrplicht neue Chancen
für einen offensiven Ausbau der Freiwilligendienste. Die frei
werdenden Mittel müssten umgeschichtet und zielgerichtet
für den Ausbau der Freiwilligendienste verwendet werden.
Den vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend angekündigten freiwilligen Zivildienst lehnt der
Antrag hingegen ab. Dadurch drohten inneffiziente und teure
Doppelstrukturen zu den bestehenden und zivilgesellschaft-
lich organisierten Freiwilligendiensten. Der Ausstieg aus
dem Zivildienst führe nicht zum Zusammenbruch des So-
zialwesens. Die bisherigen Zivildiensttätigkeiten sollten
durch einen neuen Personalmix ersetzt werden: vorrangig
durch reguläre Beschäftigungsverhältnisse und ferner durch
Freiwillige und einen verlässlichen sozialen Arbeitsmarkt.

Der Antrag fordert eine umfassende Gesamtstrategie und ein
schlüssiges Ausbaukonzept für Jugendfreiwilligendienste.
Hierzu gehöre insbesondere auch eine Stärkung des recht-
lichen Rahmens der angebotenen Dienstformen durch ein
Freiwilligendienstestatusgesetz. Dieses müsse u. a. den Status
der Jugendfreiwilligendienste als arbeitsmarktneutrale, ge-
meinnützige Bildungsdienste regeln, den sozialversiche-
rungsrechtlichen und rechtlichen Status klären, das bewährte
Trägerprinzip beibehalten, den qualitativen Ausbau durch
die bedarfsgerechte Erhöhung der Förderpauschalen ermög-
lichen, eine angemessene Aufwandsentschädigung für die
Dienstleistenden festlegen und eine Lösung der Umsatzsteu-
erproblematik durchsetzen. Mittelfristig müsse eine Ver-
dopplung der Freiwilligendienstplätze erreicht werden. Da-
mit sollten auch neue Zielgruppen, insbesondere mehr
bildungs- und partizipationsferne Jugendliche wie Haupt-
schülerinnen und Hauptschüler sowie Menschen mit Migra-
tionshintergrund für den Bereich des Freiwilligenengage-
ments gewonnen werden. Parallel dazu müsse das erfolgrei-
che Modellprojekt „Freiwilligendienste aller Generationen“
in einem neuen Förderprogramm verstetigt werden, um das
Engagement Älterer in einem umfassenden Programm zu er-
möglichen und den Dialog der Generationen zu stärken.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Zu Buchstabe a

Der Rechtsausschuss, der Verteidigungsausschuss, der
Ausschuss für Gesundheit und der Ausschuss für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit haben jeweils in ihren
Sitzungen am 23. März 2011 mit den Stimmen der Fraktio-
nen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Frak-
tionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
die Annahme des Gesetzentwurfs in geänderter Fassung
empfohlen.

Der Innenausschuss hat in seiner 36. Sitzung am 23. März
2011 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE LINKE.
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme des Gesetz-
entwurfs empfohlen.

Der Sportausschuss hat in seiner 27. Sitzung am 23. März
2011 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und

der SPD die Annahme des Gesetzentwurfs in geänderter Fas-
sung empfohlen.

Der Haushaltsausschuss hat in seiner 51. Sitzung am
23. März 2011 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme
des Gesetzentwurfs in geänderter Fassung empfohlen.

Er hat außerdem einvernehmlich die Annahme folgender
Entschließung empfohlen:

„Die Aussetzung des Zivildienstes hat nicht nur erhebliche
Auswirkungen auf die Engagementmöglichkeiten junger
Männer und auf die soziale Infrastruktur in Deutschland.
Auch die bisher im Geschäftsbereich des Bundesministeri-
ums für Familie, Frauen, Senioren und Jugend für den Zivil-
dienst vorgehaltene Verwaltungsstruktur des Bundes, das
Bundesamt für den Zivildienst (BAZ), steht in diesem Zu-
sammenhang vor einschneidenden Veränderungen.

Mit dem Gesetzentwurf zur Einführung eines Bundesfreiwil-
ligendienstes soll das BAZ in das Bundesamt für Familie und
zivilgesellschaftliche Aufgaben umgewandelt werden. Das
Bundesamt soll als selbständige Bundesoberbehörde im Ge-
schäftsbereich des Bundesministeriums für Familie, Frauen,
Senioren und Jugend für die Durchführung des Gesetzes
(Bundesfreiwilligendienst) zuständig sein. Tatsächlich blei-
ben jedoch auch drei Monate vor dem Start der neuen Auf-
gabe viele Fragen im Zusammenhang mit dem BAZ offen.
Die für das neue Bundesamt geplanten Aufgaben (adminis-
trative Umsetzung des Bundesfreiwilligendienstes und des
geplanten Familienpflegezeitgesetzes sowie weitere Aufga-
ben, die bisher von externen Dienstleistern wahrgenommen
werden) sind kein Äquivalent für die bisher im BAZ vorhan-
denen Personalstellen (Soll 2011: 678,5 Stellen). Für etwa
ein Drittel der Stellen besteht bisher keine Klarheit über die
künftigen Aufgaben bzw. über deren Verbleib.

Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Planungen für
das Bundesamt zu konkretisieren und bis zum 9. Mai 2011
ein detailliertes Konzept über dessen künftige Aufgaben,
dessen Struktur und die vorgesehenen Stellen dem Haus-
haltsausschuss vorzulegen.“

Zu Buchstabe b

Der Auswärtige Ausschuss, der Finanzausschuss, der
Haushaltsausschuss, der Ausschuss für Arbeit und Sozia-
les, der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technik-
folgenabschätzung, der Ausschuss für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung und der Ausschuss
für Kultur und Medien haben jeweils in ihren Sitzungen
am 23. März 2011 mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die
Annahme des Antrags empfohlen.

Der Sportausschuss hat in seiner 27. Sitzung am 23. März
2011 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
FDP gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Abwesenheit der Fraktion
der SPD die Annahme des Antrags empfohlen.

Zu Buchstabe c
FDP gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Abwesenheit der Fraktion

Der Rechtsausschuss, der Finanzausschuss, der Haus-
haltsausschuss, der Ausschuss für Gesundheit und der

Drucksache 17/5249 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenab-
schätzung haben jeweils in ihren Sitzungen am 10. Novem-
ber 2010 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD und DIE
LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN die Ablehnung des Antrags empfohlen.

Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung hat in seiner 20. Sitzung am 10. November
2010 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
FDP gegen die Stimmen der Fraktion der SPD bei Stimment-
haltung der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN die Ablehnung des Antrags empfohlen.

Der Verteidigungsausschuss und der Ausschuss für Kul-
tur und Medien haben jeweils in ihren Sitzungen am
23. März 2011 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion DIE LINKE. die Ablehnung des Antrags empfoh-
len.

Der Sportausschuss hat in seiner 27. Sitzung am 23. März
2011 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
FDP gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE.
und Abwesenheit der Fraktion der SPD die Ablehnung des
Antrags empfohlen.

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat in seiner 57. Sit-
zung am 23. März 2011 mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei
Stimmenthaltung eines Mitglieds der Fraktion DIE LINKE.
die Ablehnung des Antrags empfohlen.

Zu Buchstabe d

Der Rechtsausschuss, der Haushaltsausschuss und der
Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenab-
schätzung haben jeweils in ihren Sitzungen am 10. Novem-
ber 2010 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD und DIE
LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN die Ablehnung des Antrags empfohlen.

Der Sportausschuss hat in seiner 27. Sitzung am 23. März
2011 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
FDP gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE.
und Abwesenheit der Fraktion der SPD die Ablehnung des
Antrags empfohlen.

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat in seiner 57. Sit-
zung am 23. März 2011 mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die
Ablehnung des Antrags empfohlen.

Der Verteidigungsausschuss und der Ausschuss für Kultur
und Medien haben jeweils in ihren Sitzungen am 23. März
2011 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE
LINKE. die Ablehnung des Antrags empfohlen.

Zu Buchstabe e

Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicher-
heit haben jeweils in ihren Sitzungen am 23. März 2011
mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion der SPD
die Ablehnung des Antrags empfohlen.

Der Haushaltsausschuss hat in seiner 51. Sitzung am
23. März 2011 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU,
SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die
Stimmen der Fraktion DIE LINKE. die Ablehnung des An-
trags empfohlen.

Der Sportausschuss hat in seiner 27. Sitzung am 23. März
2011 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion DIE LINKE. bei Abwesenheit der Fraktion der SPD die
Ablehnung des Antrags empfohlen.

Zu Buchstabe f

Der Rechtsausschuss, der Finanzausschuss, der Haus-
haltsausschuss, der Ausschuss für Gesundheit, der Aus-
schuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit,
der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfol-
genabschätzung und der Ausschuss für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung haben jeweils in ihren
Sitzungen am 10. November 2010 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der
Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
bei Stimmenthaltung der Fraktion der SPD die Ablehnung
des Antrags empfohlen.

Der Verteidigungsausschuss und der Ausschuss für Men-
schenrechte und humanitäre Hilfe und der Ausschuss für
Kultur und Medien haben jeweils in ihren Sitzungen am
23. März 2011 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion DIE LINKE. die Ablehnung des Antrags emp-
fohlen.

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat in seiner 57. Sit-
zung am 23. März 2011 mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die
Ablehnung des Antrags empfohlen.

Der Sportausschuss hat in seiner 27. Sitzung am 23. März
2011 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
FDP gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE.
und Abwesenheit der Fraktion der SPD die Ablehnung des
Antrags empfohlen.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im feder-
führenden Ausschuss

1. Abstimmungsergebnis

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme
Der Innenausschuss, der Rechtsausschuss, der Verteidi-
gungsausschuss, der Ausschuss für Gesundheit und der

des Gesetzentwurfs auf Drucksache 17/4803 in geänderter
Fassung.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/5249

Er empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme
des Antrags auf Drucksache 17/4692.

Er empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion DIE LINKE. die Ablehnung des Antrags auf
Drucksache 17/2117.

Er empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion DIE LINKE. die Ablehnung des Antrags auf
Drucksache 17/3429.

Er empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU,
FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen
der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion
der SPD die Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/4845.

Er empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion DIE LINKE. die Ablehnung des Antrags auf
Drucksache 17/3436.

2. Inhalt der Ausschussberatung

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat
zu den Vorlagen in seiner 33. Sitzung am 14. März 2011 eine
öffentliche Anhörung durchgeführt, zu deren Vorbereitung
den Sachverständigen folgender Fragenkatalog übermittelt
worden war:

„Fragenkatalog zur Anhörung Bundesfreiwilligendienst/
Jugendfreiwilligendienste

Allgemein zum Gesetzentwurf:

● Kann mit dem jetzt vorgelegten Gesetzentwurf der Bun-
desregierung zur Einführung eines Bundesfreiwilligen-
dienstes und den darin getroffenen Regelungen zur Stär-
kung der Jugendfreiwilligendienste der Wegfall der
Zivildienstleistenden zumindest teilweise kompensiert
werden? Sind die vorgesehenen Maßnahmen zielführend
und erfolgversprechend?

● Wie beurteilen Sie die beabsichtigte zeitliche Flexibili-
sierung des Freiwilligeneinsatzes im Bundesfreiwilligen-
dienst, die in Anlehnung an die Jugendfreiwilligendiens-
te ausgestaltet wurde? Hier besonders die Möglichkeit
einer Ableistung in zeitlich getrennten Abschnitten?

● Für wie praktikabel halten Sie die generationsoffene
Gestaltung des geplanten Bundesfreiwilligendienstes
hinsichtlich der Aufgabenfelder sowie hinsichtlich der
pädagogischen Begleitung?

● Sind die vorgesehenen Regelungen ausreichend, um
Kleinstträgern eine Teilnahme am Bundesfreiwilligen-
dienst zu ermöglichen?

● Die Koalition will die Gruppe der benachteiligten
Jugendlichen für einen Freiwilligendienst gewinnen, um
ihnen hiermit gegebenenfalls eine neue Perspektive zu

seitens des Bundes zu wählen, um dies erfolgreich umzu-
setzen?

Zusammenspiel Jugendfreiwilligendienste/Bundesfrei-
willigendienst

● Wie schätzen Sie die Zukunft der Jugendfreiwilligen-
dienste (FSJ und FÖJ) ein? Wird mittel- bis langfristig
der Bundesfreiwilligendienst die bestehenden Jugend-
freiwilligendienste FSJ und FÖJ verdrängen? Oder kön-
nen beide Strukturen nebeneinander problemlos jungen
Menschen ein freiwilliges Engagement anbieten, wo-
möglich durch das bisher geplante sogenannte Kopp-
lungsmodell, wonach eine Zentralstelle mindestens so
viele Jugendfreiwilligendienstplätze bereithalten muss
wie Plätze im Bundesfreiwilligendienst?

● Ist das Kopplungsmodell in der vorgesehenen Form
durchführbar, auch im Hinblick auf die Struktur der Zen-
tralstellen, die es nur im Bereich des Bundesfreiwilligen-
dienstes gibt?

● Wie ist eine quantitative und qualitative Ausbaustrategie
der Freiwilligendienste in Zusammenarbeit von Bund,
Ländern und Zivilgesellschaft kurz-, mittel- und langfris-
tig so zu organisieren, dass Doppelstrukturen und Ver-
drängungseffekte dauerhaft vermieden werden?

● Für wie realistisch halten Sie die Annahme, dass es für
die Freiwilligen keinen Unterschied machen wird, ob sie
sich im Bundesfreiwilligendienst oder in den Jugendfrei-
willigendiensten engagieren - auch im Hinblick darauf,
dass für Freiwillige in den Jugendfreiwilligendiensten
Kindergeld gezahlt wird, für die Freiwilligen im Bundes-
freiwilligendienst dafür ein höheres Taschengeld?

● Wird durch die Regelungen des § 2 Abs. 4a-d im Entwurf
des Bundesfreiwilligendienstgesetzes hinreichend sicher-
gestellt, dass tatsächlich gleiche Verhältnisse für die Teil-
nehmer der Jugendfreiwilligendienste und des Bundes-
freiwilligendienstes geschaffen werden oder besteht noch
weiterer Regelungsbedarf?

Arbeitsmarktneutralität

● Im Gesetzentwurf der Bundesregierung ist in Artikel 1
§ 3 Abs. 1 festgelegt, dass der Bundesfreiwilligendienst
arbeitsmarktneutral auszugestalten ist. Anders als im
Zivildienstgesetz wird die Arbeitsmarktneutralität für
den Bundesfreiwilligendienst dadurch gesetzlich ge-
währleistet. Wie beurteilen Sie diese Regelung – auch im
Hinblick darauf, dass der Bundesfreiwilligendienst auch
von Freiwilligen nach Vollendung des 27. Lebensjahres
geleistet werden kann?

● Sehen Sie eine ordnungspolitisch bedenkliche Wettbe-
werbsverzerrung, wenn Einrichtungen durch den Einsatz
von Freiwilligen faktisch die eigenen Personalkosten
senken durch die steuerfinanzierten Unterstützungslei-
tungen für die Freiwilligen?

● Werden die Berufsbilder der Altenpflegerin, Erzieherin
oder Sozialarbeiterin entwertet, wenn Freiwillige Tätig-
keiten in diesen Berufsfeldern ausführen? Hat die Arbeit
eröffnen. Welche Formen der Ausgestaltung des Dienstes
und der Ansprache von Jugendlichen und Trägern sind

von Freiwilligen in diesen Berufsfeldern Auswirkungen
auf die Arbeitslosigkeit unter Frauen?

Drucksache 17/5249 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Anerkennung von Trägern und Einsatzstellen

● Wie bewerten Sie die Kriterien für die Anerkennung von
Trägern und Einsatzstellen im BFD durch das Bundesamt
für den Zivildienst (bzw. das zukünftige Bundesamt für
Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben)? Tragen
diese dem Ziel des Bundesfreiwilligendienstes in ausrei-
chendem Maße Rechnung) (Sofern Rechtsverordnungen
und -richtlinien vorliegen)

● Wie beurteilen Sie die automatische Anerkennung von
bestehenden Zivildienstplätzen als Bundesfreiwilligen-
dienst-Plätze?

Finanzielle Ausstattung

● Den Einsatzstellen wird der Aufwand für Taschengeld,
für die Sozialversicherungsbeiträge und für die pädago-
gische Begleitung erstattet: Dafür ist eine Obergrenze
von 550 Euro bzw. 600 Euro für sogenannte besonders
Benachteiligte monatlich vorgesehen. Halten Sie diese
Beträge für angemessen?

Anerkennungskultur/Anreize

● Welche Anreize müssen auf Bundesebene geschaffen
werden, um den Bundesfreiwilligendienst sowie FSJ und
FÖJ attraktiv zu gestalten? Welchen zusätzlichen Rege-
lungsbedarf sehen Sie dabei für den Bundesgesetzgeber
hinsichtlich des Gesetzentwurfes zur Einführung eines
Bundesfreiwilligendienstes?

● Wie sollte die Verbesserung der Anerkennungskultur für
die Freiwilligendienste konkret (von Bund, Ländern Trä-
gern, Berufs- und Hochschulen) umgesetzt werden und
wie kann dabei eine Ungleichbehandlung der Freiwilli-
gen in den bestehenden Diensten und dem Bundesfrei-
willigendienst vermieden werden?

Zukunft des Bundesamtes für den Zivildienst

● Welche Chancen auf Bürokratieabbau sehen Sie beim
bisherigen Bundesamt für Zivildienst angesichts des Ver-
lusts seiner Kernaufgabe und der – vom Umfang her
deutlich geringeren – Zuweisung neuer Aufgaben durch
den Gesetzentwurf und welche alternativen Möglichkei-
ten der Aufgabenerfüllung sehen Sie, um insbesondere
das Subsidiaritätsprinzip und die Rolle der Zivilgesell-
schaft zu erhalten und zu stärken?“

In der Anhörung wurden folgende Sachverständige ge-
hört: Hinrich Goos, Bundesarbeitskreis FÖJ; Wolfgang Hinz-
Rommel, Diakonie Württemberg; Dr. Ansgar Klein, Bundes-
netzwerk Bürgerschaftliches Engagement; Dr. Reinhard
Liebig, Technische Universität Dortmund; Prof. Dr. Mecht-
hild Seithe, Fachhochschule Jena; Uwe Slüter, Bund der
Deutschen Katholischen Jugend; Dr. Rupert Graf Strachwitz,
Maecenata Institut für Philanthropie und Zivilgesellschaft;
Sabine Ulonska, Malteser Hilfsdienst; Ingo Weiss, Deutsche
Sportjugend und Dr. Manfred Wienand, Deutscher Städtetag.

Wegen des Ergebnisses der Anhörung wird auf das Wortpro-
tokoll der Sitzung vom 14. März 2011 verwiesen.

Nach der Anberatung in der 34. Sitzung am 16. März 2011
hat der Ausschuss die Vorlagen sodann in seiner 35. Sitzung
am 23. März 2011 abschließend beraten. Zu dem Gesetzent-
wurf auf Drucksache 17/4803 haben die Fraktionen der

Stimmenthaltung der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen wurde. Dieser
Änderungsantrag ist Gegenstand von Buchstabe a der Be-
schlussempfehlung.

In den Ausschussberatungen sah die Fraktion der CDU/
CSU Konzept und Ziele des Gesetzentwurfs von den meis-
ten der angehörten Sachverständigen bestätigt. Diese hätten
die Einführung eines Bundesfreiwilligendienstes mittelfris-
tig für richtig gehalten, langfristig jedoch eine Zusammen-
führung von Bundesfreiwilligendienst und Jugendfreiwilli-
gendiensten angeregt. In der gegenwärtigen Situation sei in-
des ein schnelles Handeln erforderlich gewesen, um keine
zeitlichen Lücken zwischen der Aussetzung des Zivildiens-
tes und der Einführung eines anderen Dienstes entstehen zu
lassen. Da die Länder auch weiterhin selbst in diesem Feld
aktiv sein wollten, werde es keine kurzfristige Lösung zu
Zuständigkeit und Kompetenzabgrenzung bei den Freiwilli-
gendiensten geben können. Mit dem jetzt geplanten Bundes-
freiwilligendienst könne man die Folgen der Aussetzung des
Zivildienstes als Pflichtdienst gut abfedern. Die offenen
Altersgrenzen dieses Dienstes seien eine gute Ergänzung zu
den Jugendfreiwilligendiensten. Man sei auch zuversicht-
lich, zum Start des neuen Dienstes im Herbst genügend Frei-
willige gewinnen zu können.

Mit dem neuen Dienst erfolge eine deutliche Stärkung der
Freiwilligendienste, denn künftig könnten 70 000 Plätze ge-
fördert werden und es stünden Mittel in Höhe von insgesamt
rund 350 Mio. Euro für Freiwilligendienste zur Verfügung;
nahezu eine Verzehnfachung der bisherigen Summe. Mit
dem neuen Bundesfreiwilligendienst und den herkömm-
lichen Jugendfreiwilligendiensten stelle man zwei Säulen
nebeneinander, die es erlaubten, jungen und auch älteren
Menschen ein ehrenamtliches Engagement für unsere Ge-
sellschaft sowie im Ausland zu ermöglichen. Auch die Rah-
menbedingungen für die klassischen Jugendfreiwilligen-
dienste würden verbessert. Nachdem bereits vor der Ausset-
zung der Wehrpflicht die Förderpauschalen für die Jugend-
freiwilligendienste hätten leicht erhöht werden können,
sollten nun die Förderpauschalen für die einzelnen Dienste
vereinheitlicht und auf 200 Euro pro Monat erhöht werden.
Außerdem könne die Förderung auf alle Freiwilligen ausge-
weitet werden, insbesondere unter Einbeziehung der von den
Ländern zugelassenen regionalen Träger.

Einige problematische Punkte blieben noch bestehen. So be-
mühten sich das Bundesministerium für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend und das Bundesministerium der Finanzen
derzeit um eine Lösung der Umsatzsteuerproblematik bei
den klassischen Jugendfreiwilligendiensten. Ähnliches gelte
mit Blick auf die unterschiedlichen Regelungen zum Kinder-
geld im neuen Bundesfreiwilligendienst und in den klassi-
schen Jugendfreiwilligendiensten. Man sei zuversichtlich,
hier demnächst eine Lösung im Sinne aller Beteiligten zu
finden. In der Anhörung sei auch die Arbeitsmarktneutralität
der Dienste angesprochen worden. Insofern gebe es jedoch
klare Vorgaben und natürlich sollten sowohl der Bundesfrei-
willigendienst als auch die Jugendfreiwilligendienste diesem
Anspruch gerecht werden.

Hinzuweisen sei auch auf die im Antrag der Koalitionsfrak-
tionen der CDU/CSU und FDP enthaltenen Vorschläge zur
CDU/CSU und FDP einen Änderungsantrag vorgelegt, der
mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP bei

Verbesserung der Anerkennungskultur der Dienste. Auch die
Anhörung habe gezeigt, dass hier noch viele Ideen ent-

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/5249

wickelt würden. Insgesamt werde man auch nach dem Start
des neuen Dienstes den Prozess weiterhin beobachten und
Verbesserungsmöglichkeiten prüfen müssen. Die Fraktion
der CDU/CSU wies abschließend darauf hin, dass die vor-
liegenden Anträge der Oppositionsfraktionen SPD, DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu den Jugend-
freiwilligendiensten teilweise bereits überholt seien. Im
Übrigen enthalte der Antrag der Koalitionsfraktionen das
umfassendere Konzept, während die Oppositionsanträge in
vielen Punkten hinter dem zurückblieben, was jetzt insge-
samt auf den Weg gebracht worden sei.

Die Fraktion der SPD wies auf das hohe Tempo der Wehr-
reform hin, das sich auch auf den Gesetzentwurf zum Bun-
desfreiwilligendienst auswirke und insgesamt eine mangel-
hafte Gesamtkonzeption zur Folge habe. Dies führe zu einer
Verunsicherung bei Trägern und Einrichtungen und natürlich
bei den jungen Menschen selbst. Der Bundesfreiwilligen-
dienst sei in erster Linie eine Reaktion auf den Wegfall des
Zivildienstes, aber keine Gesamtantwort auf die eigentlichen
gesellschaftlichen Herausforderungen. Der Aufbau von
Doppelstrukturen sei genauso zu kritisieren wie die Tatsa-
che, dass die herkömmlichen Zivildienststellen automatisch
als Bundesfreiwilligendienstplätze anerkannt werden soll-
ten. Erforderlich wäre vielmehr eine Überprüfung dieser
Plätze gewesen. Mit der Beibehaltung des derzeitigen Bun-
desamtes für Zivildienst und zukünftigen Bundesamtes für
zivilgesellschaftliche Aufgaben werde eine unnötige Büro-
kratie aufrechterhalten, die sich auch nicht mit dem Argu-
ment rechtfertigen lasse, das Bundesamt müsse für den Fall
des Wiederauflebens des Wehrdienstes bestehen bleiben. Die
Erweiterung der Freiwilligendienste auch auf ältere Genera-
tionen sei zwar grundsätzlich zu begrüßen, der Gesetzent-
wurf berücksichtige jedoch nicht die ungleichen Rahmenbe-
dingungen bei den unterschiedlichen Altersgruppen. Zu dem
von den Koalitionsfraktionen hervorgehobenen Aufwuchs
der Mittel für die Freiwilligendienste sei darauf hinzuweisen,
dass dieses Geld im Zivildienstetat bereits vorhanden gewe-
sen sei und nicht etwa gänzlich neu bereitgestellt würde.

Anzuerkennen sei, dass mit dem Gesetzentwurf versucht
werde, den Bundesfreiwilligendienst genauso zu organisie-
ren und auszustatten wie die Jugendfreiwilligendienste. Dies
löse jedoch nicht das Problem der Doppelstruktur. Auch
hätte die Aussetzung der Wehrpflicht dazu benutzt werden
sollen, ein Gesamtkonzept zu erarbeiten, um ehrenamtliche
Arbeit auch durch andere Formen des bürgerschaftlichen En-
gagements zu fördern. Zudem habe man zwar erfreut zur
Kenntnis genommen, dass die Koalition an einer Lösung der
Kindergeldproblematik arbeite. Da aber die abweichende
Regelung für den Bundesfreiwilligendienst gegenüber den
Jugendfreiwilligendiensten auch in der Anhörung einer der
Hauptkritikpunkte an dem Gesetzentwurf gewesen sei, hätte
man sich eine Lösung bereits zum Zeitpunkt der parlamenta-
rischen Beratung und Verabschiedung dieses Gesetzes ge-
wünscht.

Zu den vorliegenden Anträgen wies die Fraktion der SPD
darauf hin, erfreulich sei zunächst das gemeinsame Anliegen
einer Stärkung der Jugendfreiwilligendienste. Dies erfordere
indes mehr als nur eine Erhöhung von Platzzahlen und För-
derpauschalen. So enthalte der Antrag der Koalitionsfrak-
tionen zwar größtenteils richtige Ansätze, es fehle jedoch an

der Anerkennungskultur. Man hoffe, dass sich zumindest
mittelfristig die Einsicht durchsetzen werde, Doppelstruktu-
ren zu vermeiden und die Freiwilligendienste als zivilgesell-
schaftliche und nicht staatlich organisierte Dienste weiter
auszubauen.

Die Fraktion der FDP vertrat die Ansicht, es sei insgesamt
gelungen, ein stimmiges Gesamtkonzept zu den Freiwilli-
gendiensten aufzustellen. Viele der anfangs auch in der Frak-
tion der FDP bestehenden Bedenken hätten sich mittlerweile
aufgelöst. So beseitige beispielsweise das Koppelungsmo-
dell die ursprünglich zu Recht bestehende Befürchtung einer
Konkurrenzverdrängung der herkömmlichen Dienste. Ange-
sichts der bestehenden Sparzwänge sei zudem die Überfüh-
rung der Zivildienstmittel in den Bundesfreiwilligendienst
sehr wohl eine Leistung, die im Übrigen unter Zugrunde-
legung der Vorschläge der Opposition so nicht hätte bewirkt
werden können. Jugendfreiwilligendienste in der Zuständig-
keit der Länder böten nicht den Rahmen dafür, so viele Bun-
desmittel überhaupt investieren zu können.

Zu dem immer wieder geäußerten Vorwurf des Schaffens
von Doppelstrukturen sei darauf hinzuweisen, dass es auch
in der Vergangenheit mit dem Nebeneinander von Zivil-
dienst und Freiwilligendiensten Doppelstrukturen gegeben
habe. Mittelfristig müsse es durchaus eine Perspektive sein,
den Bundesfreiwilligendienst und die herkömmlichen Frei-
willigendienste zusammenzuführen. In der gegenwärtigen
Situation sei indes ein schnelles Handeln erforderlich und
keine zähen Verhandlungen zwischen Bund und Ländern
über die Kompetenz für Freiwilligendienste. Mit einer Ab-
lehnung des Gesetzentwurfs tue man deshalb den Einsatz-
stellen und Freiwilligen vor Ort sicherlich keinen Gefallen.
Die unterschiedlichen Kindergeldregelungen in den Diens-
ten seien schließlich auch der Fraktion der FDP ein Dorn im
Auge. Das Bundesfreiwilligendienstgesetz sei jedoch nicht
der Ort, diese Frage zu regeln, dies müsse vielmehr innerhalb
der Steuergesetzgebung geschehen.

Mit Blick auf die Anträge zu den Jugendfreiwilligendiensten
betonte die Fraktion der FDP, der Antrag der Koalitionsfrak-
tionen gehe in vielen Punkten über die Anträge der Opposi-
tionsfraktionen hinaus. Eine verbesserte Anerkennungskul-
tur sei wichtig, es müsse indes darauf hingewiesen werden,
dass viele der von der Opposition angeführten Punkte nicht
in die Bundeszuständigkeit fielen. Hier sei es geboten, ge-
meinsam bei den Kolleginnen und Kollegen in den Ländern
dafür zu werben, die nötigen Schritte einzuleiten.

Die Fraktion DIE LINKE. kritisierte, der Gesetzentwurf
der Bundesregierung orientiere sich nur an den Vorteilen für
die soziale Infrastruktur und nicht an den Bedürfnissen der
jungen Menschen. Die durchgeführte Anhörung habe zahl-
reiche Kritikpunkte an dem Vorhaben hervorgebracht, insbe-
sondere in Bezug auf die ungleiche Kindergeldregelung, die
Parallelstrukturen und die angebliche Arbeitsmarktneutra-
lität. Letztere sei ein entscheidender Punkt. Arbeitsmarkt-
neutralität sei bereits im Zivildienst regelmäßig nicht gege-
ben gewesen, was sich auch im Bundesfreiwilligendienst
fortsetzen werde. Bei einer ohnehin mangelhaften Personal-
ausstattung gebe es keine Zusätzlichkeit für Freiwillige, son-
dern Freiwillige nähmen reguläre Arbeitsplätze ein. Junge
Menschen dürften jedoch im Bundesfreiwilligendienst nicht
konkreten Gesetzesvorschlägen zu klaren Rahmenbedingun-
gen für diese Dienste. Erforderlich sei auch eine Stärkung

zu Lückenbüßern in einem willentlich ausgetrockneten So-
zialsystem werden. Darüber hinaus sei eine Entprofessio-

Drucksache 17/5249 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

nalisierung des sozialen Bereichs sowie auch der Jugendhilfe
zu befürchten, die nach dem Gesetzentwurf ebenfalls in den
neuen Dienst einbezogen werden solle. Auch die Anhörung
habe ergeben, dass die Bundesregierung in ihrem Entwurf
keine Abgrenzung zwischen den Tätigkeiten Freiwilliger
und ausgebildeter Fachkräfte vornehme. Das vorliegende
Konzept des Bundesfreiwilligendienstes sei darüber hinaus
auch deswegen abzulehnen, weil im zivilen Bereich keine
Pflichtstrukturen eingeführt werden dürften. Vergünstigun-
gen wie etwa die Anrechnung von Wartesemestern oder Be-
vorzugungen bei der Studienplatzvergabe seien ein falscher
Weg, weil auf diese Weise letztlich erneut ein Zwang ge-
schaffen werde, ein Freiwilligenjahr zu leisten.

Hingegen wolle die Fraktion DIE LINKE. die historisch als
Lern- und Bildungsorte gewachsenen Jugendfreiwilligen-
dienste fördern und sicherstellen, dass jeder interessierte jun-
ge Mensch auch einen Platz in einem der Jugendfreiwilligen-
dienste erhalte. Die Einführung eines Bundesfreiwilligen-
dienstes als Ersatz für den Zivildienst und unter ungeprüfter
Übernahme der bisherigen Zivildienststellen könne man je-
doch nicht mittragen. Anstatt einen Gesetzentwurf zu unter-
stützen, der das Dienen von 16 bis 70 zur gesellschaftlichen
Aufgabe mache, plädiere die Fraktion DIE LINKE. für die
Schaffung von sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen,
die eine existenzsichernde Rente ermöglichten. Auch die An-
träge der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN unterstützten den Freiwilligendienst aller
Generationen. Diesen Ansatz halte die Fraktion DIE LINKE.
jedoch nicht für zielführend und befürworte lediglich den
Ausbau der Jugendfreiwilligendienste als individuelle Lern-
chance für junge Menschen.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betonte, der
Ausbau der Freiwilligendienste sei längst überfällig, jedoch
habe die sehr spontane Aussetzung der Wehrpflicht zu einem
Hauruckverfahren auch bei der Einführung des Bundesfrei-
willigendienstes geführt. Richtig wäre demgegenüber gewe-
sen, zunächst ein Freiwilligendienstestatusgesetz auf den
Weg zu bringen, um eine gemeinsame Basis für alle beste-
henden Freiwilligendienste zu schaffen, die sozialrecht-
lichen Fragen zu klären und eine klare Statusdefinition im
Hinblick auf die Abgrenzung von Arbeits-, Ausbildungs-
und Praktikantenverhältnissen sowie auch vom klassischen
Ehrenamt vorzunehmen. Als weiterer Schritt wären dann die
bewährten und zivilgesellschaftlich nach dem Träger- und
Subsidiaritätsprinzip organisierten Freiwilligendienste quanti-
tativ und qualitativ auszubauen gewesen. Der Aufbau des
Bundesfreiwilligendienstes als eine Art „Bundesstaats-
dienst“ mit öffentlich-rechtlichem Dienstcharakter müsse
hingegen als überflüssige und bürokratische Schaffung von
Doppelstrukturen kritisiert werden. Zudem bestehe langfris-
tig das Risiko von Freiwilligendiensten erster und zweiter
Klasse, was auch durch das nur in der Gesetzesbegründung
vorgesehene Koppelungsmodell nicht ausgeräumt werde.
Darüber hinaus sei der Bestandsschutz für das Bundesamt
für den Zivildienst völlig unverständlich und könne schon
gar nicht mit dem Argument einer möglichen Wiedereinfüh-
rung der Wehrpflicht gerechtfertigt werden. Auch die ur-
sprünglich angekündigte Verschlankung der Strukturen fin-
de offenbar nicht statt, da das Amt mit verschiedensten fach-
fremden Aufgaben betraut werden solle.

weiterhin, dass nur ein Teil der Mittel aus dem Zivildienst-
etat in die Freiwilligendienste überführt werden sollte.
Außerdem müsse zumindest die im Vergleich zu den klassi-
schen Freiwilligendiensten bestehende Ungleichbehandlung
beim Kindergeld beseitigt werden. Auch solle die Bundes-
regierung die Initiative für eine bessere Anerkennungskultur
ergreifen; es sei nicht ausreichend, hier nur auf die Verant-
wortung der Länder zu verweisen. Zudem sei es zweifelhaft,
ob der Bundesfreiwilligendienst tatsächlich arbeitsmarkt-
neutral ausgeführt werden könne, insbesondere auch mit
Hinblick auf die 20-Stunden-Regelung für ältere Freiwillige.

Erforderlich sei weiterhin eine regelmäßige Evaluation des
Bundesfreiwilligendienstes sowie ein umfassendes Konzept
zur Freiwilligengewinnung. Darüber hinaus solle ein Folge-
programm für den Freiwilligendienst aller Generationen
geschaffen werden, denn es sei zu befürchten, dass sich nur
wenige Ältere durch den Bundesfreiwilligendienst ange-
sprochen fühlten. Letztlich bedürfe es außerdem einer sinn-
vollen Lösung der Pflegemisere, denn der Fachkräftemangel
im Pflege- und Sozialbereich lasse sich nicht durch den Bun-
desfreiwilligendienst beheben.

Zweifel bestünden schließlich, ob durch den Bundesfreiwil-
ligendienst tatsächlich kurzfristig eine Erhöhung der Frei-
willigenplätze um 35 000 erreicht werden könne. Es müsse
deswegen umso dringender daran gearbeitet werden, die
Zahl der Studien- und Ausbildungsplätze zu erhöhen, da
150 000 junge Männer keinen Wehr- bzw. Zivildienst mehr
leisten und in den Ausbildungsmarkt und das Studium drän-
gen würden.

B. Besonderer Teil

Ausschussempfehlung

Soweit die Bestimmungen des Gesetzentwurfs unverändert
übernommen wurden, wird auf deren Begründung verwiesen.

Zu den vom Ausschuss vorgenommenen Änderungen ist
Folgendes zu bemerken:

Zu Artikel 1

Zu § 6

Zu Absatz 2 Nummer 1

Aus Gründen der Einheitlichkeit und Klarstellung wird die
Formulierung des § 6 Absatz 2 Nummer 1 BFDG an die For-
mulierung des § 3 Absatz 1 Satz 1 BFDG angeglichen.

Zu Absatz 3

Durch die Änderung kann der Bundesfreiwilligendienst in
sämtlichen Beschäftigungsstellen und auf sämtlichen
Dienstplätzen des Zivildienstes geleistet werden, auch nach
dem 1. Januar 2011 mit Blick auf die in Erwartung der Än-
derungen beantragten und anerkannten Stellen und Plätze.

Zu § 8 Absatz 3 Satz 2

In § 8 Absatz 3 Satz 2 BFDG muss auf § 7 Absatz 5 und
nicht wie ursprünglich auf § 7 Absatz 4 verwiesen werden.
Es handelt sich um ein Redaktionsversehen.

Zu Artikel 6
Im Hinblick auf den jetzt geplanten Bundesfreiwilligen-
dienst kritisierte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Aufgrund der in Artikel 6 des Entwurfs eines Bundesfreiwil-
ligendienstgesetzes bereits vorgesehenen Zuständigkeit der

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 15 – Drucksache 17/5249

Arbeitsgerichte für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zwi-
schen Bund, Einsatzstellen oder Trägern und Freiwilligen
sowie der speziellen Sachnähe der Arbeitsgerichte auch im
Bereich der Interessenvertretung – sie sind u. a. zuständig für
Wahl und Mitwirkung der Arbeitnehmervertretung – sollten
auch Rechtsstreitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit
der Interessenvertretung der Freiwilligen ergeben, der ar-
beitsgerichtlichen Rechtsprechung unterliegen.

Berlin, den 23. März 2011

Markus Grübel
Berichterstatter

Dr. Peter Tauber
Berichterstatter

Sönke Rix
Berichterstatter

Florian Bernschneider
Berichterstatter

Heidrun Dittrich
Berichterstatterin

Kai Gehring
Berichterstatter

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