BT-Drucksache 17/5208

Ausweitung der LKW-Maut auf vierspurige Bundesstraßen

Vom 22. März 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/5208
17. Wahlperiode 22. 03. 2011

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter, Winfried Hermann, Bettina Herlitzius,
Stephan Kühn, Ingrid Nestle, Daniela Wagner, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ausweitung der Lkw-Maut auf vierspurige Bundesstraßen

Die Bundesregierung hat im März 2011 den Entwurf eines Gesetzes zur Neu-
regelung mautrechtlicher Vorschriften für Bundesfernstraßen (Bundestags-
drucksache 17/4979) vorgelegt. Mit diesem Gesetz soll die Maut für die Nut-
zung von Bundesautobahnen durch schwere Nutzfahrzeuge (Lkw-Maut) auf die
Nutzung von mindestens vierstreifigen Bundesstraßen in der Baulast des Bun-
des mit unmittelbarer und mittelbarer Anbindung an eine Bundesautobahn aus-
gedehnt werden. Die Mauteinnahmen sollen dem Verkehrshaushalt zusätzlich
zur Finanzierung der Bundesfernstraßen zufließen. Dabei geht die Bundesregie-
rung von jährlich rund 100 Mio. Euro Mautmehreinnahmen aus.

Von den insgesamt ca. 3 800 km mindestens vierstreifigen Bundesstraßen, von
denen sich ca. 2 750 km in der Baulast des Bundes befinden, sollen durch das
Gesetz rund 2 000 km bemautet werden. Das Bundesamt für Güterverkehr geht
von einmaligen Kosten (inklusive Ausstattung des Mautkontrolldienstes und
IT- Anpassungen) in Höhe von rund 2,3 Mio. Euro aus. Die jährlichen Kosten
(inklusive Personal- und Betriebskosten) werden auf rund 8,5 Mio. Euro ge-
schätzt. Begründet wird das Gesetz dadurch, dass Bundesstraßen heute vielfach
ein Ausbauniveau erreicht haben, das dem von Bundesautobahnen adäquat ist.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Ab wann plant die Bundesregierung vierspurige Bundesstraßen für Lkw zu
bemauten?

2. Verfügt die Bundesregierung über Anhaltspunkte, dass der Starttermin auf-
grund technischer oder rechtlicher Hindernisse nicht eingehalten werden
könnte?

Wenn ja, welche Gründe sprächen dafür?

3. Wie viele Lkw müssen nach Kenntnis der Bundesregierung durch die Aus-
weitung der Lkw-Maut zusätzlich erfasst werden?

4. Nach welchen Kriterien hat die Bundesregierung die im Gesetzentwurf ge-

nannten zu bemautenden Bundesstraßen ausgewählt?

5. Auf welchen Streckenabschnitten sind die größten Verlagerungseffekte (Aus-
weichverkehr auf umliegende Strecken) zu erwarten?

6. Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Mehraufwand an Arbeitsstunden
(Mautkontrolldienst) im Verhältnis zu den derzeit prognostizierten Mehrein-
nahmen von rund 100 Mio. Euro jährlich?

Drucksache 17/5208 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

7. Wie hoch schätzt die Bundesregierung den bürokratischen Mehraufwand an
Arbeitsstunden im Rahmen der Mautentrichtung im Verhältnis zu den der-
zeit prognostizierten Mehreinnahmen von rund 100 Mio. Euro jährlich?

8. Wie hoch schätzt die Bundesregierung den technischen Mehraufwand (An-
lagen, IT-Anpassungen etc.) im Verhältnis zu den derzeit prognostizierten
Mehreinnahmen von rund 100 Mio. Euro jährlich?

9. Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Kosten für den höheren Per-
sonalaufwand von 130 Dienstposten beim Bundesamt für Güterverkehr
im Verhältnis zu den derzeit prognostizierten Mehreinnahmen von rund
100 Mio. Euro jährlich?

10. Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Mehraufwand für Wartungs-
arbeiten im Verhältnis zu den derzeit prognostizierten Mehreinnahmen von
rund 100 Mio. Euro jährlich?

11. Wie beurteilt die Bundesregierung die Gründe dafür, dass Toll Collect bei
der Bemautung vierspuriger Bundesstraßen auf ein elektronisches Enforce-
ment verzichten will?

12. Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Gefahr, dass sich dadurch die
Anzahl nicht zahlender Lkw, die sich der Kontrolle entziehen, erhöht?

13. Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Anteil an Lkw in Zahlen, die
sich der Maut auf vierspurigen Bundesstraßen entziehen könnten?

14. Plant die Bundesregierung ausschließlich ein manuelles Enforcement durch
die Mitarbeiter des Bundesamtes für Güterverkehr?

Wenn ja, mit welcher Begründung?

15. Plant die Bundesregierung, nachträglich ein elektronisches Überwachungs-
system zu installieren?

Wenn ja, in welchem zeitlichen Rahmen soll dies geschehen?

16. Mit wie vielen neuen On-Board-Units insgesamt rechnet die Bundesregie-
rung durch die Ausweitung der Lkw-Maut auf vierspurige Bundesstraßen?

17. Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Kosten für die zusätzlich not-
wendigen On-Board-Units?

18. Wer trägt diese Kosten?

19. Wie gewährleistet der Betreiber Toll Collect, dass sich Lkw ohne installier-
tes On-Board-Unit manuell für die Nutzung vierspuriger Bundesstraßen
registrieren?

20. Wie gewährleistet der Betreiber Toll Collect, dass sich im Ausland an-
gemeldete Lkw ohne installiertes On-Board-Unit manuell für die Nutzung
vierspuriger Bundesstraßen registrieren?

21. Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Lkw-Verkehr, der derzeit
anhand von Stichproben erfasst wird?

22. Plant die Bundesregierung unabhängige Vergleichs- und Erfassungstests?

Wenn ja, wer soll diese durchführen?

23. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Planungen, das Netz an Distri-
butionspunkten zu erweitern?

24. Für welchen Zeitraum soll nach Plänen der Bundesregierung Toll Collect
mit dem Betrieb des Mautsystems auf Bundesstraßen vertraglich beauftragt
werden?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/5208

25. Endet dieser Auftrag mit dem Auslaufen des bislang gültigen Betreiber-
vertrags am 31. August 2015?

Wenn nein, mit welcher Begründung?

26. Besteht ein Zusammenhang zwischen der Qualität der Ausübung der
Bemautung der Bundesstraßen durch den Betreiber Toll Collect und der
Verlängerung des Vertrages nach dem 31. Dezember 2014?

27. Wie hoch schätzt die Bundesregierung die jährlichen Mehrbelastungen für
Logistikunternehmen?

28. Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Gefahr ein, dass kleinere Unter-
nehmen aufgrund der Mehrbelastung aus dem Markt verdrängt werden?

Berlin, den 22. März 2011

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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