BT-Drucksache 17/5199

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -17/4985- Entwurf eines Gesetzes über die vorläufige Durchführung unmittelbar geltender Vorschriften der Europäischen Union über die Zulassung oder Genehmigung des Inverkehrbringens von Pflanzenschutzmitteln

Vom 23. März 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/5199
17. Wahlperiode 23. 03. 2011

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
(10. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 17/4985 –

Entwurf eines Gesetzes über die vorläufige Durchführung unmittelbar geltender
Vorschriften der Europäischen Union über die Zulassung oder Genehmigung
des Inverkehrbringens von Pflanzenschutzmitteln

A. Problem

Die Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des
Rates vom 21. Oktober 2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmit-
teln und zur Aufhebung der Richtlinien 79/117/EWG und 91/414/EWG des
Rates regelt die Prüfung und Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und ihren
Wirkstoffen sowie weitere Fragen wie Parallelimporte, Kontrollen oder Auf-
zeichnungspflichten. Für die Erteilung einer Zulassung für das Inverkehrbringen
von Pflanzenschutzmitteln sind die Mitgliedstaaten zuständig. Die Verordnung
(EG) Nr. 1107/2009 ist ab 14. Juni 2011 unmittelbar anzuwenden, ohne dass es
insoweit einer Umsetzung bedarf. Auf nationaler Ebene sind allerdings die für
die Durchführung der Verfahren nach der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 zu-
ständigen Behörden festzulegen.

Da die bisherige Zuständigkeitsregelung des Pflanzenschutzgesetzes, die das
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) als Zulas-
sungsbehörde vorsieht, nicht ohne gesetzliche Änderung auf die Durchführung
der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 übertragen werden kann, ist eine entspre-
chende gesetzliche Regelung erforderlich.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird die Kontinuität der Pflanzenschutz-
mittelzulassung in Deutschland gewahrt und sichergestellt, dass die bisherigen
Zuständigkeiten der Bundesbehörden bei den Pflanzenschutzmitteln über den
14. Juni 2011 hinaus bestehen bleiben und der bisherigen Rechtslage im Pflan-

zenschutzgesetz entsprechen.

B. Lösung

Annahme des Gesetzentwurfs mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU,
SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion DIE LINKE.

Drucksache 17/5199 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

C. Alternativen

Keine.

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltskosten ohne Vollzugsaufwand

Keine.

2. Haushaltskosten mit Vollzugsaufwand

Die Kosten für die Durchführung der Zulassungsverfahren entsprechen den
bisherigen Kosten. Es besteht die Möglichkeit der Gebührenerhebung.

E. Sonstige Kosten

Keine.

F. Bürokratiekosten

Durch das Gesetz werden keine neuen Informationspflichten eingeführt.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/5199

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/4985 unverändert anzunehmen.

Berlin, den 23. März 2011

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Hans-Michael Goldmann
Vorsitzender

Alois Gerig
Berichterstatter

Gustav Herzog
Berichterstatter

Dr. Christel Happach-Kasan
Berichterstatterin

Alexander Süßmair
Berichterstatter

Friedrich Ostendorff
Berichterstatter

laments und des Rates vom 21. Oktober 2009 über das Inver-
kehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und zur Aufhebung
der Richtlinien 79/117/EWG und 91/414/EWG des Rates
regelt die Prüfung und Zulassung von Pflanzenschutzmitteln
und ihren Wirkstoffen sowie weitere Fragen wie Parallelim-
porte, Kontrollen oder Aufzeichnungspflichten. Für die Er-
teilung einer Zulassung für das Inverkehrbringen von Pflan-
zenschutzmitteln sind die Mitgliedstaaten zuständig. Die
Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 ist ab 14. Juni 2011 unmit-
telbar anzuwenden, ohne dass es insoweit einer Umsetzung
bedarf. Auf nationaler Ebene sind allerdings die für die
Durchführung der Verfahren nach der Verordnung (EG)
Nr. 1107/2009 zuständigen Behörden festzulegen.

Da die bisherige Zuständigkeitsregelung des Pflanzen-
schutzgesetzes, die das BVL als Zulassungsbehörde vor-
sieht, nicht ohne gesetzliche Änderung auf die Durchführung
der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 übertragen werden
kann, ist eine entsprechende gesetzliche Regelung erforder-
lich.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird die Kontinuität
der Pflanzenschutzmittelzulassung in Deutschland gewahrt
und sichergestellt, dass die bisherigen Zuständigkeiten der
Bundesbehörden bei den Pflanzenschutzmitteln über den
14. Juni 2011 hinaus bestehen bleiben und der bisherigen

Übergangsregelung unberührt.

III. Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses
Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit hat in seiner 36. Sitzung am 23. März 2011 den
Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksache 17/
4985 beraten und mit den Stimmen der Fraktionen CDU/
CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei
Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE. die Annahme
des Gesetzentwurfs empfohlen.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im
federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbrau-
cherschutz hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/4985
in seiner 34. Sitzung am 23. März 2011 abschließend ohne
Debatte beraten.

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Ver-
braucherschutz beschloss mit den Stimmen der Fraktionen
CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE. dem Deut-
schen Bundestag zu empfehlen, den Gesetzentwurf auf
Drucksache 17/4985 unverändert anzunehmen.

Berlin, den 23. März 2011

Alois Gerig
Berichterstatter

Gustav Herzog
Berichterstatter

Dr. Christel Happach-Kasan
Berichterstatterin

Alexander Süßmair
Berichterstatter

Friedrich Ostendorff
Berichterstatter
Drucksache 17/5199 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Alois Gerig, Gustav Herzog,
Dr. Christel Happach-Kasan, Alexander Süßmair und Friedrich Ostendorff

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf der Bundes-
regierung auf Drucksache 17/4985 in seiner 96. Sitzung am
17. März 2011 an den Ausschuss für Ernährung, Landwirt-
schaft und Verbraucherschutz zur federführenden Beratung
sowie an den Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reak-
torsicherheit zur Mitberatung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Die Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Par-

Rechtslage im Pflanzenschutzgesetz entsprechen. Ohne eine
solche Regelung wären mit Inkrafttreten der Verordnung
(EG) Nr. 1107/2009 am 14. Juni 2011 die Länder für die Zu-
lassung von Pflanzenschutzmitteln zuständig.

Das Gesetz über die vorläufige Durchführung unmittelbar
geltender Vorschriften der Europäischen Union über die Zu-
lassung oder Genehmigung des Inverkehrbringens von
Pflanzenschutzmitteln soll zunächst neben dem bestehenden
Pflanzenschutzgesetz gelten und dann zusammen mit diesem
durch eine Neufassung des bisherigen Pflanzenschutzrechtes
abgelöst werden. Das Pflanzenschutzgesetz bleibt von der

t mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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