BT-Drucksache 17/5197

zu dem Antrag der Abgeordneten Undine Kurth (Quedlinburg), Cornelia Behm, Ulrike Höfken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -17/2146- Haltung von Wildtieren im Zirkus verbieten

Vom 23. März 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/5197
17. Wahlperiode 23. 03. 2011

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
(10. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Undine Kurth (Quedlinburg), Cornelia Behm,
Ulrike Höfken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/2146 –

Haltung von Wildtieren im Zirkus verbieten

A. Problem

Mit Blick auf den Tierschutz besteht aus Sicht der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN bezüglich der Haltung und Verwendung von Tieren in mobilen
Zirkusbetrieben und ähnlichen Einrichtungen nach wie vor dringender Hand-
lungsbedarf. Die am 17. Oktober 2003 vom Bundesrat verabschiedete Entschlie-
ßung (Bundesratsdrucksache 595/03 (Beschluss)), die Haltung bestimmter wild-
lebender Tierarten im Zirkus zu verbieten sowie ein zentrales Zirkusregister
einzurichten, wurde von der Bundesregierung bislang nur teilweise umgesetzt.
Zudem kommt es bisher im Rahmen der von der Bundesregierung am 19. Okto-
ber 2007 umgesetzten Zirkusregisterverordnung noch zu keiner praxistaug-
lichen Anwendung des Zirkusregisters. Hinsichtlich der Forderung nach einem
Haltungsverbot wildlebender Tierarten im Zirkus besteht weiterhin Handlungs-
bedarf. Ein grundsätzliches Verbot sollte alle nicht domestizierten Tierarten um-
fassen. Ausnahmen sollten nur für solche Tierarten gelten, die in einer Positiv-
liste aufgeführt werden.

B. Lösung

Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
C. Alternativen

Annahme des Antrags.

D. Kosten

Kosten wurden nicht erörtert.

Drucksache 17/5197 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 17/2146 abzulehnen.

Berlin, den 23. März 2011

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Hans-Michael Goldmann
Vorsitzender

Dieter Stier
Berichterstatter

Heinz Paula
Berichterstatter

Dr. Christel Happach-Kasan
Berichterstatterin

Dr. Kirsten Tackmann
Berichterstatterin

Undine Kurth (Quedlinburg)
Berichterstatterin

– per Rechtsverordnung zu regeln, dass Zirkusbetriebe,
Tierschauen, Varietés und ähnliche Einrichtungen über

die Haltungsvorschriften für Zirkustiere aus dem Tierschutz-
gesetz und den dazugehörenden Durchführungsverordnun-
ein festes Winterquartier verfügen müssen, das nach sei-
ner Größe, Ausstattung und seinem Gesamtzustand für
alle gehaltenen Tiere eine den Anforderungen des § 4
Absatz 1 TierSchG entsprechende art- und bedürfnisan-

gen ergäben. Deutschland habe im Vergleich zu anderen
Ländern die strengsten Tierschutzvorschriften in Europa.
Sofern Handlungsbedarf bestehe, sei dies durch die Behör-
den vor Ort zu lösen und zu regeln. Schon jetzt habe der
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/5197

Bericht der Abgeordneten Dieter Stier, Heinz Paula, Dr. Christel Happach-Kasan,
Dr. Kirsten Tackmann und Undine Kurth (Quedlinburg)

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat die Vorlage auf Drucksache
17/2146 in seiner 51. Sitzung am 1. Juli 2010 im vereinfach-
ten Verfahren ohne Debatte an den Ausschuss für Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz zur federführenden
Beratung und an den Ausschuss für Wirtschaft und Techno-
logie sowie den Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Re-
aktorsicherheit zur Mitberatung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Mit Blick auf den Tierschutz besteht hinsichtlich der Haltung
und Verwendung von Tieren in mobilen Zirkusbetrieben und
ähnlichen Einrichtungen nach Ansicht der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nach wie vor dringender
Handlungsbedarf. Die am 17. Oktober 2003 vom Bundesrat
verabschiedete Entschließung (Bundesratsdrucksache 595/03
(Beschluss)), die Haltung bestimmter wildlebender Tierarten
im Zirkus zu verbieten sowie ein zentrales Zirkusregister
einzurichten, wurde von der Bundesregierung bislang nur
teilweise umgesetzt. Zudem kommt es bisher im Rahmen der
von der Bundesregierung am 19. Oktober 2007 umgesetzten
Zirkusregisterverordnung noch zu keiner praxistauglichen
Anwendung des Zirkusregisters. Das Haltungsverbot wildle-
bender Tierarten im Zirkus sollte alle nicht domestizierten
Tierarten umfassen. Ausnahmen sollten nur für solche Tier-
arten gelten, die in einer Positivliste aufgeführt werden.

Die Bundesregierung soll daher im Wesentlichen dazu auf-
gefordert werden,

– eine Rechtsverordnung gemäß § 13 Absatz 3 Satz 1 des
Tierschutzgesetzes (TierSchG) zu erlassen, die das Hal-
ten oder die Verwendung von nicht domestizierten Tier-
arten in mobilen Zirkusbetrieben, Tierschauen, Varietés
und ähnlichen Einrichtungen grundsätzlich verbietet.
Ausnahmen hiervon können zulässig sein, sofern Tierar-
ten für eine Haltung im Zirkus als geeignet gelten. Die
Haltung von chronisch kranken oder verletzten Tieren ist
generell zu verbieten;

– die Tierarten, die in mobilen Zirkusbetrieben, Tierschau-
en, Varietés und ähnlichen Einrichtungen art- und bedürf-
nisangemessen ernährt, gepflegt und verhaltensgerecht
untergebracht werden können, in einer Positivliste zu be-
zeichnen und verbindliche Regelungen für deren
Haltung, Pflege und Verwendung zu definieren. Diese
sollen die Zirkusleitlinien ersetzen;

– eine praxistaugliche Standarddokumentation – entspre-
chend der Intention der Zirkusregisterverordnung – ein-
zuführen sowie eine geeignete betriebsspezifische und
risikoorientierte Überwachungsfrequenz festzulegen.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse
Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat die
Vorlage auf Drucksache 17/2146 in seiner 24. Sitzung am
29. September 2010 beraten und mit den Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Frak-
tionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei
Stimmenthaltung der Fraktion der SPD die Ablehnung emp-
fohlen.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit hat die Vorlage auf Drucksache 17/2146 in seiner
36. Sitzung am 23. März 2011 beraten und mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen
der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN die Ablehnung empfohlen.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im
federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Ver-
braucherschutz hat die Vorlage auf Drucksache 17/2146 in
seiner 21. Sitzung am 29. September 2010 erstmals und in
seiner 34. Sitzung am 23. März 2011 abschließend beraten
und mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE LINKE.
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung empfoh-
len.

Die Fraktion der CDU/CSU trug vor, gelegentliche Miss-
stände bei der Haltung von Wildtieren in Zirkussen sollten
nicht als Anlass genommen werden, generell die Haltung
von Wildtieren in Zirkussen zu verbieten. Sie lehne daher
den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ab.
Die Fraktion der CDU/CSU verschließe vor Tierschutzpro-
blemen nicht die Augen. Bezüglich der Haltung von Tieren
in Zirkussen sei eine Datenbank eingeführt sowie die Zirkus-
registerverordnung geschaffen worden. Das Bundesminis-
terium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucher-
schutz (BMELV) habe dargelegt, dass es verfassungs- und
auch EU-rechtliche Bedenken gebe, die zu beachten wären.
Man könne daher nicht einfach Berufsverbote für bestimmte
Wirtschaftszweige verhängen. Zirkusse seien auch wirt-
schaftlich bedeutend und ein Kulturgut in Deutschland, das
sie nicht missen möchte. Auch sei daran erinnert, dass sich
gemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte
Unterbringung ermöglicht;

Amtsveterinär vor Ort die Möglichkeit einzuschreiten, wenn
dort etwas im Argen liege. Für die Suche nach einer gemein-

Drucksache 17/5197 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
samen Lösung aller Fraktionen zu dieser Thematik sei die
Fraktion der CDU/CSU offen. Sie sei dafür, dass die bisher
schon geltenden Regelungen, die das Tierschutzgesetz biete,
auch tatsächlich ausgeschöpft werden. Die Fraktion der
CDU/CSU spreche sich zudem für eine zügigere Anwen-
dung der Zirkusregisterverordnung aus. Es sei für sie nicht
nachvollziehbar, warum man trotz modernster Technologien
nicht feststellen könne, wann und wo sich ein Zirkus in einer
Stadt aufhalte. Hier bestehe Verbesserungsbedarf.

Die Fraktion der SPD erinnerte daran, dass unter den Be-
dingungen, die zum gegenwärtigen Zeitpunkt in Zirkussen
und insbesondere bei Schaustellern in Deutschland existier-
ten, eine adäquate Haltung von Tieren kaum möglich sei. Die
bekannten Defizite in diesem Bereich resultierten auch in der
fehlenden Bereitschaft, bei tierschutzwidrigen Haltungs-
formen im Zirkus die Kosten für die Wegnahme und die ord-
nungsgemäße Unterbringung dieser Tiere zu finanzieren.
Dies sei bislang kommunale Aufgabe. Kein Landrat entsen-
de einen Kontrolleur und einen Veterinär mit der Vorgabe,
bei Feststellung einer tierschutzwidrigen Haltung im Zirkus
diese Tiere wegzunehmen und auf Kosten der Kommune
alternativ unterzubringen. Insofern müsse man sich darüber
Gedanken machen, wie dieses Problem gelöst werden kön-
ne. Sie appelliere an die CDU/CSU-Fraktion, sich der Forde-
rung nach einem Verbot von Wildtieren in Zirkussen anzu-
schließen. Auch der ehemalige hessische Ministerpräsident
Roland Koch habe sich bereits 2003 für ein Verbot der Hal-
tung bestimmter wildlebender Tierarten im Zirkus ausge-
sprochen. Leider nehme die Fraktion der CDU/CSU ihre
Verantwortung nicht entsprechend ernst. Es sei bedauerlich,
dass sie sich in den gemeinsamen Gesprächen aller Frak-
tionen über die Haltung von Wildtieren in Zirkussen keinen
Millimeter von ihrer inhaltlichen Position wegbewegt habe.
Sie sei auch nicht bereit gewesen, einer Positivliste zuzu-
stimmen. Die Fraktion der SPD werde aber an dieser Stelle
nicht lockerlassen. Sie wisse um die Problematik, dass fort-
laufend in Zirkussen gegen das bestehende Tierschutzgesetz
verstoßen werde. Die Fraktion der SPD werde dem Antrag
zustimmen.

Die Fraktion der FDP sprach sich dafür aus, an die Frage
eines Verbotes von Wildtieren in Zirkussen vorsichtig heran-
zugehen. Erst vor rund zwei Jahren sei das Zirkusregister
eingerichtet worden. Wenn eine derartige Maßnahme in die
Wege geleitet werde, sollte man ihr bezüglich ihrer Wir-
kungsweise zunächst einmal ausreichend Zeit einräumen. Es
gebe auch eine nicht ordnungsgemäße Haltung von Wildtie-
ren in Zirkussen. Hier müsse aber das bestehende Tier-
schutzgesetz maßgeblich angewendet werden. Letzeres er-
mögliche es bei strenger Auslegung sehr wohl, eine
schlechte Haltung von Tieren in Zirkussen zu unterbinden.
Sie sei ebenfalls der Meinung, dass ein neues Säugetiergut-
achten gebraucht werde. Die Fertigstellung des Gutachtens
solle abgewartet werden und in den Entscheidungsprozess
mit einfließen. Es sei aus Sicht der Fraktion der FDP bedau-
erlich, dass es nicht zu einem fraktionsübergreifenden Kom-
promiss gekommen sei. Wenn eine gemeinsame Lösung
angestrebt werde, müssten sich alle Seiten aufeinander zube-
wegen. Aus Verantwortung gegenüber guter Tierschutz- und
Zirkusarbeit sollte weiter der Versuch unternommen werden,

der Lösungssuche auch die Länderebene. Es sei erstaunlich,
dass zwischen der Anzahl der amtlich registrierten Zirkusse
und den im Markt befindlichen Zirkussen offenbar große
Diskrepanzen herrschen. Es sei zudem für die Behörden vor
Ort bei bestimmen Zirkussen häufig nur schwer festzustel-
len, mit welchem Zirkus man es eigentlich genau zu tun ha-
be. Den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
werde die Fraktion der FDP ablehnen.

Die Fraktion DIE LINKE. stellte fest, über das Thema wer-
de schon länger diskutiert, ohne dass sich bisher etwas Wahr-
nehmbares verändert habe. Die Erfahrungen mit dem Zirkus-
register, welches in der vergangenen Legislaturperiode
gemeinsam auf den Weg gebracht worden wäre, seien nicht
berauschend. Es bestehe dringender Handlungsbedarf. Sie
habe den Eindruck, zumindest die Städte seien in der Sache
schon weiter. So hätten einige von ihnen bereits Auftrittsver-
bote für Zirkusse mit Wildtieren verhängt. Zudem gebe es
unterdessen auch europäische Länder, die ein Totalverbot
der Wildtierhaltung im Zirkus verhängt hätten. In der Anhö-
rung zum Zirkusregister in der vergangenen Legislaturperio-
de sei eine Verständigung insoweit erreicht worden, dass ein
derartiges Verbot eine noch zu weit gehende Regelung sei.
Es hätte Argumente dafür gegeben, unter bestimmten Um-
ständen auch im Zirkus das Halten von Wildtieren zuzulas-
sen. Sie erachte jetzt aber eine Positivliste für Tiere im Zir-
kus als unbedingt notwendig. Zudem seien die Bearbeitung
der Zirkusleitlinien sowie ein neues Säugetiergutachten
überfällig. Seit der erstmaligen Beratung des Antrages wäre
sich um eine fraktionsübergreifende Verständigung bemüht
worden, um gemeinsam zu einer vernünftigen Regelung bei
den Wildtieren in Zirkussen zu kommen. Für das Scheitern
der Gespräche sei die Fraktion der CDU/CSU verantwort-
lich, die zu keinem Kompromiss bereit gewesen wäre. Diese
Entwicklung sei bedauerlich, da die Haltung von Wildtieren
in Zirkussen immer wieder in der Öffentlichkeit durch viele
Bürger und Gruppen thematisiert werde. Die Fraktion DIE
LINKE. werde dem Antrag zustimmen.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erklärte, es ge-
he um den grundsätzlichen Umgang des Menschen mit dem
Geschöpf Tier. Wenn die Meinung bestünde, dass Tiere zum
Beispiel in der Nutztierhaltung nicht mehr angebunden ge-
halten werden sollten, wie es bei Muttersauen oder Kühen
der Fall wäre, dann sollte man auch nicht mehr befürworten,
dass Elefanten in Zirkussen abends an der Kette stünden.
Das Problem sei, dass sich die Regierungskoalition für diese
widernatürliche Haltung ausspreche. Das Zirkusregister sei
völlig unabhängig von einem Antrag zu sehen. Es sei eine
Verordnung, durch die Vollzugsbehörden Möglichkeiten der
Kontrolle gegeben werden sollten. Gerade nach den jüngsten
Ereignissen von aus Zirkussen entlaufenen Wildtieren stelle
sich die Frage, wie dieses Zirkusregister überhaupt praxis-
tauglich angewandt werden könne. Im Antrag der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gehe es vielmehr darum, dass
die widernatürliche Haltung von Wildtieren, wie zum Bei-
spiel von Bären, Elefanten, Giraffen, Tigern oder Löwen, in
einer zivilisierten Gesellschaft grundsätzlich beendet wer-
den müsse. Seit der erstmaligen Beratung des Antrages wäre
zwar das Bemühen da gewesen, fraktionsübergreifend zu ei-
ner gemeinsamen Haltung zu kommen. Leider sei ein Teil
zu einer gemeinsamen Lösung zu kommen. Gefordert sei bei der Regierungskoalition aber nicht bereit gewesen, sich einer

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/5197

gemeinsamen Lösung des Problems zu widmen. Aus Sicht
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN könne die bis-
herige Haltung von Wildtieren in Zirkussen nicht mehr tole-
riert werden. Sie bitte daher um Zustimmung zu ihrem An-
trag.

Berlin, den 23. März 2011

Dieter Stier
Berichterstatter

Heinz Paula
Berichterstatter

Dr. Christel Happach-Kasan
Berichterstatterin

Dr. Kirsten Tackmann
Berichterstatterin

Undine Kurth (Quedlinburg)
Berichterstatterin

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