BT-Drucksache 17/5172

a) zu dem Antrag der Abgeordneten Uwe Beckmeyer, Rainer Arnold, Sören Bartol, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD -17/2933- Kein Weiterbau von Stuttgart 21 bis zur Volksabstimmung b) zu dem Antrag der Abgeordneten Sabine Leidig, Dr. Dietmar Bartsch, Herbert Behrens, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. -17/2914- Stuttgart 21, Neubaustrecke Wendlingen-Ulm und das Sparpaket der Bundesregierung c) zu dem Antrag der Abgeordneten Winfried Hermann, Kerstin Andreae, Birgitt Bender, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -17/2893- Sofortiger Baustopp für Stuttgart 21 und die Neubaustrecke Wendlingen-Ulm

Vom 22. März 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/5172
17. Wahlperiode 22. 03. 2011

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (15. Ausschuss)

a) zu dem Antrag der Abgeordneten Uwe Beckmeyer, Rainer Arnold,
Sören Bartol, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
– Drucksache 17/2933 –

Kein Weiterbau von Stuttgart 21 bis zur Volksabstimmung

b) zu dem Antrag der Abgeordneten Sabine Leidig, Dr. Dietmar Bartsch,
Herbert Behrens, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/2914 –

Stuttgart 21, Neubaustrecke Wendlingen–Ulm und das Sparpaket der
Bundesregierung

c) zu dem Antrag der Abgeordneten Winfried Hermann, Kerstin Andreae, Birgitt
Bender, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/2893 –

Sofortiger Baustopp für Stuttgart 21 und die Neubaustrecke Wendlingen–Ulm

A. Problem

Zu Buchstabe a
Die Antragsteller haben einen Antrag eingebracht, nach dem der Deutsche Bun-
destag die Bundesregierung auffordern soll, bis zu einer Volksabstimmung über
das Projekt Stuttgart 21 und die Neubaustrecke Wendlingen–Ulm, wie von der
SPD in Baden-Württemberg gefordert, mit der Deutschen Bahn AG (DB AG)
und dem Land Baden-Württemberg einvernehmlich ein sofortiges Ruhen der
Bau- und Abrissarbeiten herbeizuführen und über die Planungsstände und Kos-
tenentwicklungen umfassend zu informieren.

Drucksache 17/5172 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Zu Buchstabe b

Die Antragsteller haben einen Antrag eingebracht, nach dem der Deutsche Bun-
destag die Bundesregierung auffordern soll, Stuttgart 21 wie vom Bundesrech-
nungshof angemahnt als Projekt des Bundes einzustufen; auf die DB AG darauf-
hin einzuwirken, dass diese die Baumaßnahmen für Stuttgart 21 und die
Planungen für die Neubaustrecke (NBS) umgehend einstellt; eine neue Wirt-
schaftlichkeitsberechnung für die NBS Wendlingen–Ulm unter Berücksichti-
gung der Tatsache vorzunehmen, dass auf dieser kein Schienengüterverkehr
stattfindet, und die alternativen Vorschläge für Bahnhof und NBS als Grundlage
für die Neuplanungen zu verwenden und darauf hinzuwirken, dass anstelle der
Projekte Stuttgart 21 und NBS Wendlingen–Ulm in Baden-Württemberg ein
umfassender Ausbau der Schiene zu einer Bürgerbahn und Flächenbahn stattfin-
det, der Vorbildfunktion für andere Regionen hat.

Zu Buchstabe c

Die Antragsteller haben einen Antrag eingebracht, nach dem der Deutsche Bun-
destag die Bundesregierung auffordern soll, sich unverzüglich für einen soforti-
gen Baustopp von Stuttgart 21 und der NBS Wendlingen–Ulm einzusetzen und
offene Gespräche mit allen Beteiligten zu führen mit dem Ziel, eine tragfähige,
politisch durchsetzbare und finanzierbare Lösung für die Entwicklung des
Bahnknotens Stuttgart und des Korridors Stuttgart–Ulm zu finden; dem Deut-
schen Bundestag alle relevanten Gutachten zur Beurteilung der verkehrlichen
Auswirkungen, der ökologischen und baulichen Risiken der beiden Projekte
vorzulegen; eine aktualisierte Kostenrechnung vorzunehmen und nachvollzieh-
bar die Finanzierungsanteile der Projektbeteiligten, insbesondere des Bundes,
der Deutschen Bahn AG als Unternehmen im Eigentum des Bundes, der Euro-
päischen Union, des Landes Baden-Württemberg, der Stadt und der Region
Stuttgart sowie der Flughafengesellschaft Stuttgart darzulegen und dabei die öf-
fentlichen Mittel (Landes- bzw. Bundesprogramme) auszuweisen; eine aktuelle
Wirtschaftlichkeitsberechnung für Stuttgart 21 und eine aktualisierte Nutzen-
Kosten-Berechnung für die NBS Wendlingen–Ulm insbesondere auf der Basis
realistischer Zahlen für den Schienengüterverkehr vorzunehmen und dem Deut-
schen Bundestag offenzulegen sowie dem Deutschen Bundestag darzulegen, in
welcher Zeitachse die beiden Projekte mit den aktualisierten Kosten bei welchen
Annahmen von erwarteten Investitionsmitteln für Aus- und Neubauten der
Deutschen Bahn AG insgesamt im Verkehrsetat finanziert werden sollen.

B. Lösung

Zu Buchstabe a

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/2933 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
SPD und DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN.

Zu Buchstabe b

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/2914 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Frak-
tion der SPD.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/5172

Zu Buchstabe c

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/2893 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Frak-
tion der SPD.

C. Alternativen

Zu den Buchstaben a bis c

Jeweils Annahme des Antrags.

D. Kosten

Wurden nicht erörtert.

Drucksache 17/5172 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

a) den Antrag auf Drucksache 17/2933 abzulehnen,

b) den Antrag auf Drucksache 17/2914 abzulehnen,

c) den Antrag auf Drucksache 17/2893 abzulehnen.

Berlin, den 18. März 2011

Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Winfried Hermann Dr. Stefan Kaufmann
Vorsitzender Berichterstatter

chenbahn stattfindet, der Vorbildfunktion für andere Regio-
dessen Ablehnung.
nen hat.

Zu Buchstabe c

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit hat den Antrag auf Drucksache 17/2893 in seiner
28. Sitzung am 15. Dezember 2010 beraten und empfiehlt
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/5172

Bericht des Abgeordneten Dr. Stefan Kaufmann

I. Überweisung
Zu Buchstabe a

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache
17/2933 in seiner 59. Sitzung am 16. September 2010 bera-
ten und an den Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtent-
wicklung zur federführenden Beratung sowie an den Haus-
haltsausschuss zur Mitberatung überwiesen.

Zu Buchstabe b

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache
17/2914 in seiner 59. Sitzung am 16. September 2010 bera-
ten und an den Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtent-
wicklung zur federführenden Beratung sowie an den Haus-
haltsausschuss zur Mitberatung überwiesen.

Zu Buchstabe c

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache
17/2893 in seiner 59. Sitzung am 16. September 2010 bera-
ten und an den Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtent-
wicklung zur federführenden Beratung sowie an den Haus-
haltsausschuss, den Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit und an den Ausschuss für Tourismus zur
Mitberatung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlagen
Zu Buchstabe a

Der Antrag auf Drucksache 17/2933 beinhaltet im Wesent-
lichen, dass der Deutsche Bundestag die Bundesregierung
auffordern soll, bis zu einer Volksabstimmung über das Pro-
jekt Stuttgart 21 und die Neubaustrecke Wendlingen–Ulm,
wie von der SPD in Baden-Württemberg gefordert, mit der
Deutschen Bahn AG und dem Land Baden-Württemberg
einvernehmlich ein sofortiges Ruhen der Bau- und Abriss-
arbeiten herbeizuführen und über die Planungsstände und
Kostenentwicklungen umfassend zu informieren.

Zu Buchstabe b

Der Antrag auf Drucksache 17/2914 beinhaltet im Wesent-
lichen, dass der Deutsche Bundestag die Bundesregierung
auffordern soll, Stuttgart 21 wie vom Bundesrechnungshof
angemahnt als Projekt des Bundes einzustufen; auf die DB
AG daraufhin einzuwirken, dass diese die Baumaßnahmen
für Stuttgart 21 und die Planungen für die NBS umgehend
einstellt; eine neue Wirtschaftlichkeitsberechnung für die
NBS Wendlingen–Ulm unter Berücksichtigung der Tatsache
vorzunehmen, dass auf dieser kein Schienengüterverkehr
stattfindet, und die alternativen Vorschläge für Bahnhof und
NBS als Grundlage für die Neuplanungen zu verwenden und
darauf hinzuwirken, dass anstelle der Projekte Stuttgart 21
und NBS Wendlingen–Ulm in Baden-Württemberg ein um-
fassender Ausbau der Schiene zu einer Bürgerbahn und Flä-

auffordern soll, sich unverzüglich für einen sofortigen Bau-
stopp von Stuttgart 21 und der NBS Wendlingen–Ulm einzu-
setzen und offene Gespräche mit allen Beteiligten zu führen
mit dem Ziel, eine tragfähige, politisch durchsetzbare und
finanzierbare Lösung für die Entwicklung des Bahnknotens
Stuttgart und des Korridors Stuttgart–Ulm zu finden; dem
Deutschen Bundestag alle relevanten Gutachten zur Beurtei-
lung der verkehrlichen Auswirkungen, der ökologischen und
baulichen Risiken der beiden Projekte vorzulegen; eine aktu-
alisierte Kostenrechnung vorzunehmen und nachvollziehbar
die Finanzierungsanteile der Projektbeteiligten, insbesonde-
re des Bundes, der Deutschen Bahn AG als Unternehmen im
Eigentum des Bundes, der Europäischen Union, des Landes
Baden-Württemberg, der Stadt und der Region Stuttgart so-
wie der Flughafengesellschaft Stuttgart darzulegen und
dabei die öffentlichen Mittel (Landes- bzw. Bundesprogram-
me) auszuweisen; eine aktuelle Wirtschaftlichkeitsberech-
nung für Stuttgart 21 und eine aktualisierte Nutzen-Kosten-
Berechnung für die NBS Wendlingen–Ulm insbesondere auf
der Basis realistischer Zahlen für den Schienengüterverkehr
vorzunehmen und dem Deutschen Bundestag offenzulegen
sowie dem Deutschen Bundestag darzulegen, in welcher
Zeitachse die beiden Projekte mit den aktualisierten Kosten
bei welchen Annahmen von erwarteten Investitionsmitteln
für Aus- und Neubauten der Deutschen Bahn AG insgesamt
im Verkehrsetat finanziert werden sollen.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Zu Buchstabe a

Der Haushaltsausschuss hat den Antrag auf Drucksache
17/2933 in seiner 40. Sitzung am 1. Dezember 2010 beraten
und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD und
DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN dessen Ablehnung.

Zu Buchstabe b

Der Haushaltsausschuss hat den Antrag auf Drucksache 17/
2914 in seiner 40. Sitzung am 1. Dezember 2010 beraten und
empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE.
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion der SPD dessen Ablehnung.

Zu Buchstabe c

Der Haushaltsausschuss hat den Antrag in seiner 40. Sit-
zung am 1. Dezember 2010 beraten und empfiehlt mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die
Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion der SPD
Der Antrag auf Drucksache 17/2893 beinhaltet im Wesent-
lichen, dass der Deutsche Bundestag die Bundesregierung

mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und

Drucksache 17/5172 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion der SPD dessen Ablehnung.

Der Ausschuss für Tourismus hat den Antrag in seiner
22. Sitzung am 15. Dezember 2010 beraten und empfiehlt
mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion der SPD dessen Ablehnung.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im
federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat zu
den Anträgen auf Drucksache 17/2933, 17/2914 und 17/2893
in seiner 16. Sitzung am 29. September 2010 die Durchfüh-
rung einer öffentlichen Anhörung beschlossen; diese erfolgte
in seiner 22. Sitzung am 10. November 2010. Als Sachver-
ständige haben an der Anhörung teilgenommen, Dr. Udo
Andriof, Regierungspräsident a. D. und Sprecher für das
Bahnprojekt Stuttgart–Ulm, Prof. Dr. Christian Böttger von
der Hochschule für Technik und Wirtschaft in Berlin,
Dr. Volker Kefer, Vorstand Technik, Systemverbund, Dienst-
leistungen und Infrastruktur der DB AG, Prof. Dr.-Ing. Ullrich
Martin, Direktor des Instituts für Eisenbahn- und Verkehrs-
wesen, Dipl.-Psych. Karlheinz Rößler von der VIEREGG-
RÖSSLER GmbH, Prof. Dr. rer. pol. Werner Rothengatter
vom Institut für Wirtschaftspolitik und Wirtschaftsforschung
und Hannes Rockenbauch vom Sprecherkreis Aktionsbünd-
nis gegen Stuttgart 21 und Mitglied der Schlichtergruppe.
Wegen des Ergebnisses der Anhörung wird auf das Protokoll
der 22. Sitzung des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadt-
entwicklung verwiesen.

Der Ausschuss hat im Internet veröffentlichte bzw. durch die
Deutsche Bahn AG übermittelte Unterlagen beigezogen,
welche im Rahmen des Schlichtungsverfahrens zu Stuttgart
21 vorgelegt worden waren. Die „Ergebnisse des Schlich-
tungsprozesses aus Sicht des Aktionsbündnisses“ gegen
Stuttgart 21 wurden als Ausschussdrucksache 17(15)131
verteilt. Eine Bewertung des Schlichterspruchs durch das
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
wurde am 13. Dezember 2010 als Ausschussdrucksache
17(15)133 verteilt.

In seiner 27. Sitzung am 15. Dezember 2010 hat der Aus-
schuss die Anträge abschließend beraten. Er hat in diesem
Zusammenhang ein Gespräch mit Dr. Volker Kefer, Vorstand
Technik, Systemverbund, Dienstleistungen und Infrastruktur
der DB AG, zu den Ergebnissen der Schlichtung zu Stuttgart
21 geführt. Er hat bei der Beratung eine Petition zu den Vor-
lagen einbezogen, welche ihm durch den Petitionsausschuss
nach § 109 Absatz 1 Satz 2 zur Stellungnahme übermittelt
wurde (Ausschussdrucksache 17(15)113).

Die Fraktion der CDU/CSU begrüßte den Schlichter-
spruch. Der Schlichterspruch lasse keinen Zweifel daran,
dass Stuttgart 21 als Stuttgart 21 Plus gebaut werden solle
und ein Umschwenken auf „K 21“ nicht zu verantworten sei.
In verkehrlicher Hinsicht werde der in der Schlichtung ge-
forderte Stresstest durchgeführt. Erst danach könne gesagt
werden, ob Verbesserungsmaßnahmen erforderlich seien.
Die Schlichtung habe gezeigt, dass das Alternativkonzept

völlig unausgereift sei. Eine Volksabstimmung, wie in An-
trägen gefordert, sei unzulässig. Zudem fielen selbst bei
einer vorsichtigen Schätzung Ausstiegskosten von mindes-
tens 600 Mio. Euro an. Die in dem Antrag der Fraktion DIE
LINKE. geforderte Einstufung des Projekts Stuttgart 21 als
Bundesprojekt scheitere schon daran, dass es sich bei Stutt-
gart 21 um ein eigenwirtschaftliches Projekt der Bahn han-
dele. Die vorliegenden Anträge seien aufgrund der Schlich-
tung und aufgrund des Ergebnisses der Anhörung obsolet
geworden.

Die Fraktion der SPD bemerkte, bei der Kalkulation des
Projektes gebe es erhebliche Unwägbarkeiten. Dr. Grube ha-
be es für die DB AG ausdrücklich abgelehnt, etwaige zusätz-
liche finanzielle Belastungen aufgrund des Stresstestes über
den Risikopuffer in der Kalkulation abzudecken. Die DB AG
könne die Mehrkosten nicht tragen, weil das Projekt für sie
sonst unwirtschaftlich werde. In der Kalkulation der DB sei
eine Preissteigerung für die nächsten zehn Jahre berücksich-
tigt, welche sie für unrealistisch niedrig halte. Die histori-
schen Planungskosten seien bei den Eisenbahnverkehrsun-
ternehmen abgeschrieben worden, wodurch bei den Kosten
des Projektes 186 Mio. Euro nicht berücksichtigt würden.

Die Fraktion der FDP begrüßte den Schlichterspruch zu
Stuttgart 21. Dr. Heiner Geißler habe sich ganz klar für einen
Weiterbau von Stuttgart 21 ausgesprochen, habe aber auch
Forderungen aufgestellt und wichtige Punkte genannt, die
noch zu klären seien. Sie schloss sich der Begründung der
Fraktion der CDU/CSU für die Ablehnung der vorgelegten
Anträge an.

Die Fraktion DIE LINKE. erklärte, sie finde es nicht ak-
zeptabel, dass man die Aussagen des Schlichterspruchs als
Entscheidung über das Projekt und dessen Fortgang gewich-
te. Eine Schwäche des Schlichtungsverfahrens sei es gewe-
sen, dass Detailfragen und grundlegende Fragen nebenein-
ander stehengeblieben seien. Sie stellte fest, die Kapazität
des bestehenden Kopfbahnhofs habe in den Jahren 1969 bis
1975 insgesamt etwa 40 bis 50 Prozent über dem gelegen,
was dort heute an Verkehr abgewickelt werde. Sie warf die
Frage auf, warum man diese Kapazitäten nicht ausschöpfe
und damit einen großen Teil der geplanten Investitionen ein-
spare sowie mit den Investitionen verbundene Risiken ver-
meide.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellte fest, wer
den Teil des Schlichterspruchs begrüße, welcher sich für eine
Fortführung des Projektes Stuttgart 21 ausspreche, müsse
auch die Teile akzeptieren, welche unabdingbare Änderun-
gen verlangten. Auf der Grundlage der bisherigen Planungen
werde der Bahnhof überhaupt nicht funktionieren, sondern
es sei unabdingbar, die in dem Schlichterspruch geforderten
Maßnahmen zu ergreifen. Diese Maßnahmen würden ein-
deutig zu einer Verteuerung des Projektes führen und es sei
offen, wer die Mehrkosten trage. Was die Neubaustrecke
Ulm–Wendlingen betreffe, könne die Deutsche Bahn AG
auch eine Deckelung des Anteils des Bundes akzeptieren,
wenn sie sich bezüglich der Kostenentwicklung des Projekts
so sicher sei wie sie dies in der Öffentlichkeit darstelle. In der
Vergangenheit seien die Kostenberechnungen zwar stets
überschritten worden, wenn aber öffentlich behauptet werde,
„Kopfbahnhof 21“ zwar realisierbar aber nicht finanzierbar
sei und der Alternativvorschlag zu der Neubaustrecke in sich

diesmal werde man innerhalb des Kostenrahmens bleiben,
könne man eine Deckelung akzeptieren.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/5172
Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
hat mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
gegen die Stimmen der Fraktionen SPD und DIE LINKE. bei
Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
empfohlen, den Antrag auf Drucksache 17/2933 abzulehnen.
Er hat mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
FDP gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion der SPD empfohlen, den Antrag auf Drucksache
17/2914 abzulehnen. Den Antrag auf Drucksache 17/2893
hat er mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
FDP gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Frak-
tion der SPD empfohlen abzulehnen.

Berlin, den 18. März 2011

Dr. Stefan Kaufmann
Berichterstatter

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.