BT-Drucksache 17/5152

Zweite Rheinbrücke Karlsruhe-Wörth (Bundesstraße 10)

Vom 21. März 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/5152
17. Wahlperiode 21. 03. 2011

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Winfried Hermann, Sylvia Kotting-Uhl
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Zweite Rheinbrücke Karlsruhe–Wörth (Bundesstraße 10)

Der Bau einer zusätzlichen Rheinbrücke auf dem Gebiet der Stadt Karlsruhe ist
ein Projekt des Vordringlichen Bedarfs des Bedarfsplans für Bundesfernstraßen
mit besonderem naturschutzfachlichen Planungsauftrag. Es fand keine Auf-
nahme in den letzten Investitionsrahmenplan 2010.

Begründet wird das Vorhaben einerseits mit einer notwendigen Kapazitätsstei-
gerung, die den angeblich wachsenden Pendlerströmen und zunehmenden Wirt-
schaftsverkehren der Region Rechnung tragen soll. Zum anderen soll sie als
Ausweichstrecke für den Fall einer Komplettsanierung der bestehenden Rhein-
brücke Karlsruhe–Wörth dienen. Hinsichtlich des erwarteten Verkehrsaufkom-
mens gibt es allerdings unterschiedliche Prognosen, die signifikant voneinander
abweichen. So geht der raumordnerische Entscheid aus dem Jahr 2006 von einer
Steigerung der Verkehrsbelastung bis 2025 um 25 Prozent auf 100 000 Fahr-
zeuge pro Tag (werktags) aus. Eine neuere Verkehrsprognose der PTV AG im
Auftrag der Stadt Karlsruhe aus dem Jahr 2008 rechnet hingegen mit einem
gleichbleibenden Verkehrsaufkommen. Hinsichtlich des Sanierungsbedarfs lie-
gen keine konkretisierten Planungen vor.

Das Planfeststellungsverfahren soll laut einem Pressebericht der „BADISCHEN
NEUESTEN NACHRICHTEN“ vom 2. März 2011 noch im März eröffnet wer-
den. Doch obwohl das Planfeststellungsverfahren seit langem angekündigt wird,
liegen der Öffentlichkeit bis zum heutigen Zeitpunkt keine aktuellen Informati-
onen zum geplanten Trassenverlauf (inklusive der Anbindung an das Straßen-
netz auf Karlsruher Seite) und zum Zeitplan vor. Das Vorhaben ist seit Jahren
insbesondere auf der badischen Seite sehr umstritten und wird vom Karlsruher
Gemeinderat mehrheitlich abgelehnt.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie ist der aktuelle Sachstand für den geplanten Bau der zweiten Rhein-
brücke zwischen Karlsruhe und Wörth?

2. Ist der Bundesregierung bekannt, dass der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe
mehrheitlich eine zweite Rheinbrücke ablehnt und dies im Raumordnungs-

verfahren nicht berücksichtigt wurde?

Wie bewertet die Bundesregierung dieses Vorgehen, und war dies der Bun-
desregierung bereits bekannt, als sie der vorgelegten Planungskonzeption für
die zweite Rheinbrücke zugestimmt hat?

Drucksache 17/5152 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
3. Ist es in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland bereits vorgekom-
men, dass Bund und Land gegen den Willen einer Stadt in der Größe Karls-
ruhe eine Bundesstraße durch deren Gebiet gebaut haben?

Wenn ja, wann und wo?

4. Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass die Stadt Karlsruhe
Eigentümerin von Grundstücken ist, die für den Bau einer weiteren Rhein-
brücke zu enteignen wären, da mit einer Zustimmung des Gemeinderates zu
einem Verkauf nicht zu rechnen ist?

5. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung vor, ob die zuständige
Landesbehörde die von der Stadt Karlsruhe in Auftrag gegebene Verkehrs-
prognose (PTV AG, 2008) bei der Planung der zweiten Rheinbrücke be-
rücksichtigt?

Falls nicht, wie wird dies begründet?

6. Wie bewertet die Bundesregierung, dass auf der bestehenden Rheinbrücke
Karlsruhe–Wörth gemäß Verkehrszählungen des Landesbetriebs Mobilität
Rheinland-Pfalz die Verkehrsmengen tendenziell stagnieren bzw. absinken?

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, ob diese von
der zuständigen Landesbehörde bei der Planung für den rheinquerenden
Verkehr im Raum Karlsruhe–Wörth berücksichtigt werden?

7. Wie bewertet der Bund die Fernverkehrsrelevanz der geplanten Rheinbrü-
cke und einer eventuellen Anbindung an die Bundesstraße 36?

Ist bereits eine Überprüfung der zweiten Rheinbrücke im Rahmen der lau-
fenden Bedarfsplanüberprüfung erfolgt, und falls ja, mit welchem Ergebnis?

8. Über welche Brücke soll die Bundesstraße 10 nach dem Bau der zweiten
Rheinbrücke geführt werden, und welche Klassifizierung würden dann die
bereits bestehende sowie die zweite Rheinbrücke zwischen Karlsruhe–
Wörth jeweils haben?

9. Ist der Bund bereit, die Möglichkeit der Errichtung einer Ersatzbrücke für
die bestehende Rheinbrücke oder einer temporär genutzten Behelfsbrücke
für Sanierungsfälle als Alternative zum Bau einer zusätzlichen, auf Dauer
angelegten Straßenbrücke zu prüfen?

Falls nein, mit welcher Begründung?

10. Aus welchen Gründen sollen zwei separate Planfeststellungsverfahren – ei-
nes in Baden-Württemberg und eines in Rheinland-Pfalz – durchgeführt
werden?

Liegen Erfahrungswerte für ähnlich geteilte Planfeststellungsverfahren län-
derübergreifender Straßenbauprojekte des Bundes vor?

Wenn ja, welche?

Berlin, den 18. März 2011

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.