BT-Drucksache 17/5141

Zusammenarbeit der Polizeien des Bundes und der Länder mit dem Zoll in der "Gemeinsamen Finanzermittlungsgruppe"

Vom 18. März 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/5141
17. Wahlperiode 18. 03. 2011

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Petra Pau, Jan Korte, Ulla Jelpke, Richard Pitterle, Raju Sharma,
Frank Tempel und der Fraktion DIE LINKE.

Zusammenarbeit der Polizeien des Bundes und der Länder mit dem Zoll in der
„Gemeinsamen Finanzermittlungsgruppe“

In den letzten 20 Jahren hat sich die Zusammenarbeit zwischen Zoll und Poli-
zeien des Bundes und der Länder zunehmend intensiviert. Dies betrifft vor allem
die Bereiche der Bekämpfung der Geldwäsche, der Rauschgiftbekämpfung, der
Grundstoffüberwachung, der Wahrnehmung grenzpolizeilicher Aufgaben, der
Bekämpfung der Schwarzarbeit usw.

Die Kooperation zwischen dem Zoll und den Polizeibehörden findet teilweise,
trotz unterschiedlicher rechtlicher Befugnisse, in paritätisch besetzten, dauerhaft
eingerichteten Gremien bzw. Ermittlungsgruppen statt. Zwischen dem Bundes-
kriminalamt (BKA) und dem Zollkriminalamt wurde bereits 1992 eine „Ge-
meinsame Finanzermittlungsgruppe“ gebildet, die paritätisch besetzt und beim
BKA angesiedelt ist.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wann wurde die beim BKA angesiedelte „Gemeinsame Finanzermittlungs-
gruppe“ (GFG) im Bereich der Bekämpfung der internationalen Geldwäsche
zwischen dem BKA und dem Zollkriminalamt (ZKA) auf wessen Initiative
hin eingerichtet?

2. Welche tatsächlichen Gründe der damaligen Kriminalitätslage waren für
diese Form der Kooperation ausschlaggebend?

3. Auf welcher gesetzlichen Grundlage findet diese gemeinsame Zusammenar-
beit zwischen dem BKA und dem ZKA in der GFG statt, und sind die Auf-
gaben und Arbeitsformen dieser Zusammenarbeit vertraglich geregelt?

4. Welche Aufgaben hat die GFG?

5. Wie viele Beamte des BKA und des ZKA arbeiten in der GFG (bitte nach Jah-
ren seit Bestehen der GFG auflisten)?

6. Mit welchen nationalen und internationalen Behörden arbeitete und arbeitet
die GFG zusammen?

7. Wie gestaltet sich die genaue Zusammenarbeit der GFG mit der Bundespoli-

zei?

8. Werden gemeinsame Ermittlungen durchgeführt, und welche Bedingungen
müssen für solche Ermittlungen gegeben sein?

9. Wie viele Ermittlungsverfahren führte die GFG seit ihrer Einrichtung (bitte
nach Jahr und Anzahl der Ermittlungsverfahren auflisten) mit welchen Er-
gebnissen durch?

Drucksache 17/5141 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
10. Führt die GFG eine gemeinsame Datei?

Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage geschieht dies, in welchem
System geschieht dies, wie viele Personen sind in dieser Datei erfasst, und
welche nationalen und internationalen Behörden haben Zugriff auf diese
Daten?

Wenn nein, wo werden die bei der GFG anfallenden Daten gespeichert, und
welche nationalen und internationalen Behörden haben darauf Zugriff?

11. Welche Rolle spielt das Zollinformationssystem (ZIS) für die Arbeit der
GFG?

12. Auf welche beim Zoll und beim BKA geführten Dateien hat die GFG wel-
che Art von Zugriff (schreibend, lesend, automatisiert – bitte auflisten)?

13. Wer ist für die datenschutzrechtliche Prüfung und Kontrolle der Einhaltung
der jeweiligen Befugnisse bei der GFG zuständig?

14. Wie arbeitet die GFG mit den Gemeinsamen Finanzermittlungsgruppen der
Länder zusammen?

15. Wie arbeitet die Bundespolizei mit der GFG und den Gemeinsamen Finanz-
ermittlungsgruppen der Länder zusammen?

16. Wie arbeitet die im Jahr 2002 beim BKA gegründete „Zentralstelle für
Geldwäscheanzeigen“ mit den GFG des Bundes und der Länder zusammen,
auf welcher rechtlichen Grundlage geschieht dies, und welche genauen Auf-
gaben hat die „Zentralstelle für Geldwäscheanzeigen“?

17. Wie viele Mitarbeiter sind in der „Zentralstelle für Geldwäscheanzeigen“
beschäftigt, und in wie vielen Fällen führte die „Zentralstelle für Geld-
wäscheanzeigen“ eigene Ermittlungen seit 2002 durch (bitte nach Jahren
und Delikt z. B. Terrorismusfinanzierung, organisierte Kriminalität etc. auf-
listen)?

18. Mit welchen in- und ausländischen Behörden arbeitet die „Zentralstelle für
Geldwäscheanzeigen“ zusammen?

19. Mit welchen in- und ausländischen Stellen führt die „Zentralstelle für Geld-
wäscheanzeigen“ Datenabgleiche bezüglich Verdachtsfälle durch?

20. Welche inländische Stellen informiert die „Zentralstelle für Geldwäsche-
anzeigen“ über die Ergebnisse ihre Auswertungen bezüglich Typologien
und Methoden der Geldwäsche?

21. Mit welcher Datei arbeitet die „Zentralstelle für Geldwäscheanzeigen“, wie
viele Personen sind in dieser Datei erfasst, und welche nationalen und inter-
nationalen Behörden haben Zugriff auf diese Daten?

22. Welche genauen Aufgaben übernimmt die Bundespolizei im Rahmen der
Bekämpfung der Geldwäsche, und wie gestaltet sich die Zusammenarbeit
mit den GFG des Bundes und der Länder?

Berlin, den 18. März 2011

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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