BT-Drucksache 17/513

Abarbeitungsstand der Konjunkturprogramme und des Mautmehreinnahmenprogramms im Bereich Verkehr

Vom 26. Januar 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/513
17. Wahlperiode 26. 01. 2010

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Viola von Cramon-Taubadel, Stephan Kühn, Dr. Anton Hofreiter,
Winfried Hermann, Bettina Herlitzius, Daniela Wagner, Dr. Valerie Wilms, Cornelia
Behm, Hans-Josef Fell, Ulrike Höfken, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver
Krischer, Undine Kurth (Quedlinburg), Nicole Maisch, Ingrid Nestle, Friedrich
Ostendorff, Dr. Hermann Ott, Dorothea Steiner, Markus Tressel und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Abarbeitungsstand der Konjunkturprogramme und des Mautmehreinnahmen-
programms im Bereich Verkehr

Im Rahmen des ersten Konjunkturpakets wurde am 4. Dezember 2008 ein
Arbeitsplatzprogramm Bau und Verkehr (APBV) auf den Weg gebracht, mit
dem – neben weiteren Investitionen im Baubereich – jeweils in 2009 und in 2010
zusätzliche 1 Mrd. Euro in die Bundesverkehrswege investiert werden sollen.
Dazu wurde eine Projektliste vorgelegt, deren Projektumfang zusätzlich 950 Mio.
Euro für die Straße, 620 Mio. Euro für die Schiene und 430 Mio. Euro für Was-
serstraßen vorsieht. Als Sockelbeträge des Bundeshaushalts 2009, auf den diese
Maßnahmen aufsetzen und die sie verstärken, werden für die Straße Investitio-
nen in Höhe von rund 5,2 Mrd. Euro, für die Schiene in Höhe von rund 3,9 Mrd.
Euro und für die Wasserstraße in Höhe von 890 Mio. Euro genannt.

Am 17. Dezember 2008 – und ebenfalls als konjunkturverstärkendes Maßnah-
menpaket avisiert – legte das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtent-
wicklung ein Programm „zusätzliche Mautmittel“ vor. Darin heißt es:

„Die Anpassung der Lkw-Mautsätze ab dem 01. 01. 2009 führt zu Mautmehrein-
nahmen, die der Erhöhung der Verkehrsinvestitionen zugute kommen. Insgesamt
stehen 2009–2012 gegenüber der früheren Finanzplanung, in der diese Mautein-
nahmen noch nicht berücksichtigt waren, für zusätzliche Investitionen in Bun-
desschienenwege, Bundesfernstraßen, Bundeswasserstraßen, KV-Umschlag-
anlagen und die Gleisanschlussförderung rd. 3,1 Mrd. € (davon fast 2,9 Mrd. €
für Schiene, Straße, Wasserstraße) mehr zur Verfügung.“

Von diesen Mitteln sollen knapp 1,8 Mrd. Euro in zusätzliche Straßenbaupro-
jekte, ca. 930 Mio. Euro zusätzlich für die Schiene und etwa 130 Mio. Euro zu-
sätzlich für Binnenwasserstraßen investiert werden. Hinzu kommen in dem
Bericht nicht näher spezifizierte Erhöhungen für KV-Umschlagsanlagen und die

Gleisanschlussförderung, die das Gesamtvolumen dieser Erhöhung auf rund
3,1 Mrd. Euro beziffern. Diesem Programm ist ebenfalls eine Projektliste für die
Investitionen in die Bundesverkehrswege beigefügt (insgesamt rund 2,9 Mrd.
Euro).

Im Rahmen des zweiten Konjunkturprogramms wurde am 20. Februar 2009
eine „Projektliste Verkehrsinvestitionen“ vorgelegt, deren Projektumfang zu-
sätzlich 850 Mio. Euro für die Straße, 700 Mio. Euro für die Schiene, 350 Mio.

Drucksache 17/513 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Euro für Wasserstraßen und 100 Mio. Euro für den Kombinierten Verkehr vor-
sieht.

Insgesamt summieren sich die zusätzlichen Investitionen der drei Programme
gegenüber dem Haushaltsentwurf des Einzelplans 12 für das Jahr 2009 auf
7,1 Mrd. Euro im Zeitraum 2009 bis 2012.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Hält die Bundesregierung im vollen Umfang an den beiden Konjunkturpro-
grammen Verkehr und dem Mautmehreinnahmenprogramm mit einem Zu-
satzinvestitionsvolumen von 7,1 Mrd. Euro im Zeitraum 2009 bis 2012 fest?

2. Welche jeweilige Investitionslinie bei den Investitionen in Bundesfernstra-
ßen, Bundesschienenwege, Bundeswasserstraßen und die weiteren Inves-
titionsprogramme im Bereich Verkehr in den Jahren 2009 bis 2012 definiert
die Basis für die Zusätzlichkeit der einzelnen Programme?

3. Werden nicht abgeflossene Mittel dieser Programme im vollen Umfang
zusätzlich in den folgenden Haushaltsjahren für Verkehrsinvestitionen zur
Verfügung gestellt?

Wie weit ist diese Übertragung möglich, und wie ist dies im Hinblick auf die
ab 2011 geltende „Schuldenbremse“ (Grundgesetz) zu bewerten?

4. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass sie den Bestimmungen des § 11
des Autobahnmautgesetzes (Gesetz über die Erhebung von strecken-
bezogenen Gebühren für die Benutzung von Bundesautobahnen mit schwe-
ren Nutzfahrzeugen), nach denen das nach den Ausgaben für Betrieb, Über-
wachung und Kontrolle des Mautsystems verbleibende Mautaufkommen
zusätzlich dem Verkehrshaushalt für die Verbesserung der Verkehrsinfra-
struktur zugeführt werden soll, gerecht wird, und plant die Bundesregierung
dementsprechend zusätzliche Mauteinnahmen, wie sie sich aus der An-
hebung der Mautsätze zum 1. Januar 2009 ergeben, ohne Kürzung der steuer-
finanzierten Investitionen in die Bundesverkehrswege für die Verbesserung
der Verkehrsinfrastrukturen zur Verfügung zu stellen (siehe auch Bundes-
tagsdrucksache 16/4342)?

5. Werden die genannten Vorhaben aus dem Programm „Zusätzliche Mautmit-
tel“ unabhängig von der tatsächlichen Entwicklung der Mauteinnahmen im
genannten Zeitraum bis 2012 umgesetzt oder wird zumindest mit dem Bau
begonnen?

6. Werden die Mittel für die Schiene und die Wasserstraße aus dem Programm
„Zusätzliche Mautmittel“ auch dann aufgestockt, wenn die Lkw-Maut aus-
schließlich in die Bundesfernstraßen fließt, und wenn ja, durch welche Maß-
nahme?

7. Welche Projekte der drei Programme waren zum Zeitpunkt ihrer Benennung
nicht rechtskräftig planfestgestellt?

8. Welche Projekte der drei Programme sind bis heute nicht rechtskräftig plan-
festgestellt?

9. Welche Projekte der drei Programme sind nicht Teil des Vordringlichen Be-
darfs des Bundesverkehrswegeplans?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/513

10. Wie ist der Abarbeitungsstand der einzelnen Projekte der drei in der Vorbe-
merkung genannten Programme (mit Projektlisten)?

Wie ist der Mittelabfluss in den Bundesländern?

11. Welche Folgeinvestitionen sind zur Fertigstellung der einzelnen Projekte
und in der Summe der Vorhaben für die einzelnen Programme nach Auslau-
fen der Programme noch erforderlich?

12. Werden die in den drei Programmen genannten Projekte in den geplanten
Zeiträumen alle gebaut oder wird zumindest mit dem Bau begonnen, oder
könnten andere Bedarfsplanprojekte vorgezogen werden, und wenn nein,
welche Projekte könnten zurückgestellt werden?

13. Teilt die Bundesregierung die Interpretation, dass die Formulierung des
Koalitionsvertrags zwischen CDU, CSU und FDP, Investitionen in die Ver-
kehrsinfrastruktur auf hohem Niveau sicherstellen zu wollen, die Umset-
zung der von der großen Koalition beschlossenen Konjunkturprogramme
Verkehr und des Mautmehreinnahmenprogramms in dieser Wahlperiode
einschließt?

Berlin, den 26. Januar 2010

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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