BT-Drucksache 17/5124

zu dem Antrag der Abgeordneten Stephan Kühn, Daniela Wagner, Bettina Herlitzius, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -17/4698- Altschuldenhilfe für ostdeutsche Wohnungsunternehmen neu ausrichten

Vom 18. März 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/5124
17. Wahlperiode 18. 03. 2011

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (15. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Stephan Kühn, Daniela Wagner, Bettina
Herlitzius, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/4698 –

Altschuldenhilfe für ostdeutsche Wohnungsunternehmen neu ausrichten

A. Problem

Die Antragsteller haben einen Antrag eingebracht, nach dem der Deutsche Bun-
destag die Bundesregierung auffordern soll, die Altschuldenhilfe über das Jahr
2013 hinaus fortzuführen, geltend über die gesamte Laufzeit des Programms
Stadtumbau Ost, in einer zu modifizierenden Anschlussregelung; die An-
schlussregelung zur bisherigen Altschuldenentlastung so zu gestalten, dass
zukünftig alle mit Altschulden belasteten Wohnungsunternehmen und Wohn-
eigentümer antragsberechtigt sind, wobei sich der Entlastungsbetrag an der
durchschnittlichen Höhe der verbliebenen Altschulden in Höhe von 55 Euro für
jeden abgerissenen Quadratmeter orientieren sollte und Abrisse, die im Vorgriff
auf diese Anschlussregelung durchgeführt werden, als förderunschädlich be-
trachtet werden sollen; künftig die Altschuldenentlastung per Anschlussrege-
lung dann zu gewähren, wenn ein Wohnungsunternehmen dauerhaft nicht mehr
nachgefragte Wohngebäude oder Wohngebäudeteile ab Baujahr 1949 abreißt
und der Entlastungsbetrag vollständig in den Erwerb und die Sanierung von
Wohngebäuden in den Innenstädten und in Sanierungsobjekte in Stadtquartie-
ren, die gemäß städtebaulicher Entwicklungskonzepte als dauerhaft notwendig
für die Wohnraumversorgung ausgewiesen sind, investiert (Koppelungsrege-
lung), wobei eine Kumulation der Altschuldenentlastung bei Rückbau mehrerer
Gebäude auf ein Sanierungsobjekt möglich sein soll.

B. Lösung

Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE.
C. Alternativen

Annahme des Antrags.

D. Kosten

Wurden nicht erörtert.

Drucksache 17/5124 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 17/4698 abzulehnen.

Berlin, den 16. März 2011

Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Winfried Hermann
Vorsitzender

Peter Götz
Berichterstatter

trachtet werden sollen; künftig die Altschuldenentlastung
per Anschlussregelung dann zu gewähren, wenn ein Woh-
nungsunternehmen dauerhaft nicht mehr nachgefragte
Wohngebäude oder Wohngebäudeteile ab Baujahr 1949 ab-
reißt und der Entlastungsbetrag vollständig in den Erwerb

hat den Antrag in seiner 32. Sitzung am 16. März 2011 bera-
ten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion DIE LINKE. dessen Ablehnung.

Berlin, den 16. März 2011

Peter Götz
Berichterstatter
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/5124

Bericht des Abgeordneten Peter Götz

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache
17/4698 in seiner 93. Sitzung am 24. Februar 2011 beraten
und an den Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwick-
lung zur federführenden Beratung sowie an den Haushalts-
ausschuss zur Mitberatung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Der Antrag beinhaltet im Wesentlichen, dass der Deutsche
Bundestag die Bundesregierung auffordern soll, die Alt-
schuldenhilfe über das Jahr 2013 hinaus fortzuführen, gel-
tend über die gesamte Laufzeit des Programms Stadtumbau
Ost, in einer zu modifizierenden Anschlussregelung; die An-
schlussregelung zur bisherigen Altschuldenentlastung so zu
gestalten, dass zukünftig alle mit Altschulden belasteten
Wohnungsunternehmen und Wohneigentümer antragsbe-
rechtigt sind, wobei sich der Entlastungsbetrag an der durch-
schnittlichen Höhe der verbliebenen Altschulden in Höhe
von 55 Euro für jeden abgerissenen Quadratmeter orientie-
ren sollte und Abrisse, die im Vorgriff auf diese Anschluss-
regelung durchgeführt werden, als förderunschädlich be-

und die Sanierung von Wohngebäuden in den Innenstädten
und in Sanierungsobjekte in Stadtquartieren, die gemäß städ-
tebaulicher Entwicklungskonzepte als dauerhaft notwendig
für die Wohnraumversorgung ausgewiesen sind, investiert
(Koppelungsregelung), wobei eine Kumulation der Alt-
schuldenentlastung bei Rückbau mehrerer Gebäude auf ein
Sanierungsobjekt möglich sein soll.

III. Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses

Der Haushaltsausschuss hat den Antrag auf Drucksache
17/4698 in seiner 49. Sitzung am 16. März 2011 beraten und
empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion DIE LINKE. dessen Ablehnung.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im
federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.