BT-Drucksache 17/5088

a) zu dem Antrag der Abgeordneten Jörn Wunderlich, Cornelia Möhring, Diana Golze, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 17/3189 - Arbeit familienfreundlich gestalten b) zu dem Antrag der Abgeordneten Katja Dörner, Ekin Deligöz, Kai Gehring, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 17/3203 - "Kinder, Küche und Karriere" - Vereinbarkeit für Frauen und Männer besser möglich machen

Vom 16. März 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/5088
17. Wahlperiode 16. 03. 2011

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (13. Ausschuss)

a) zu dem Antrag der Abgeordneten Jörn Wunderlich, Cornelia Möhring,
Diana Golze, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/3189 –

Arbeit familienfreundlich gestalten

b) zu dem Antrag der Abgeordneten Katja Dörner, Ekin Deligöz, Kai Gehring,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/3203 –

„Kinder, Küche und Karriere“ – Vereinbarkeit für Frauen und Männer
besser möglich machen

A. Problem

Beide Anträge beklagen Probleme bei der Vereinbarkeit von Berufstätigkeit und
Familie. Der Antrag auf Drucksache 17/3189 weist auf den Dreiklang aus Infra-
struktur, Zeit und Geld zur Unterstützung von Familien hin und fordert eine
Ausweitung des Kündigungsschutzes für Eltern, eine verbesserte Förderung von
Berufsrückkehrerinnen und -rückkehrern sowie verbesserte Möglichkeiten für
die familienfreundliche Gestaltung von Arbeitszeiten. Auch der Antrag auf
Drucksache 17/3203 behandelt das Thema der Vereinbarkeit von Beruf und
Familie und fordert insbesondere Verbesserungen in den Bereichen Kindertages-
betreuung, Elterngeld, familienfreundliche Arbeitszeitregelungen und Ausbil-
dungsmöglichkeiten für Eltern.

B. Lösung

Zu Buchstabe a
Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/3189 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktion DIE
LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN.

Drucksache 17/5088 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Zu Buchstabe b

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/3203 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

C. Alternativen

Annahme der Anträge auf den Drucksachen 17/3189 bzw. 17/3203.

D. Kosten

Wurden nicht erörtert.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/5088

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

a) den Antrag auf Drucksache 17/3189 abzulehnen,

b) den Antrag auf Drucksache 17/3203 abzulehnen.

Berlin, den 16. März 2011

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Sibylle Laurischk
Vorsitzende

Nadine Schön (St. Wendel)
Berichterstatterin

Caren Marks
Berichterstatterin

Miriam Gruß
Berichterstatterin

Jörn Wunderlich
Berichterstatter

Katja Dörner
Berichterstatterin

käre Arbeitsverhältnisse und materielle Unsicherheit dazu,
dass Familien mit Kindern und insbesondere Alleinerziehen-

kultur einhergehen mit der Weiterentwicklung des Elterngel-
des, insbesondere der Möglichkeit gleichzeitiger Teilzeit-
de zunehmend „absturzgefährdet“ seien. Letztlich sei die
Entscheidung für ein Kind in Deutschland immer noch eine
Entscheidung hinsichtlich der Erwerbstätigkeit der Frau. Die
Vereinbarkeit von Beruf und Familie dürfe jedoch keine

arbeit ohne doppelten Anspruchsverbrauch, sowie mit der
Nutzung von flexiblen Arbeitszeitmodellen. Der Antrag
nennt hier insbesondere die Option einer 30-Stunden-Woche,
die viele Mütter und Väter unter dem Gesichtspunkt einer
Drucksache 17/5088 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Nadine Schön (St. Wendel), Caren Marks, Miriam Gruß,
Jörn Wunderlich und Katja Dörner

I. Überweisung

Der Antrag auf Drucksache 17/3189 wurde in der 66. Sit-
zung des Deutschen Bundestages am 8. Oktober 2010 dem
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur fe-
derführenden Beratung sowie dem Rechtsausschuss, dem
Ausschuss für Wirtschaft und Technologie und dem Aus-
schuss für Arbeit und Soziales zur Mitberatung überwiesen.

Der Antrag auf Drucksache 17/3203 wurde in der 66. Sit-
zung des Deutschen Bundestages am 8. Oktober 2010 dem
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur fe-
derführenden Beratung sowie dem Ausschuss für Arbeit und
Soziales zur Mitberatung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlagen

Zu Buchstabe a

Der Antrag behandelt Fragestellungen der Vereinbarkeit von
Beruf und Familie. Eingangs wird darauf hingewiesen, dass
laut „Monitor Familienleben 2010“ 42 Prozent der nicht
berufstätigen Mütter die mangelnde Vereinbarkeit von Beruf
und Familie beklagten. 54 Prozent der Befragten wiesen auf
die mangelnde Ganztagsbetreuung von Kindern hin und
56 Prozent mahnten flexiblere Betreuungszeiten an. Rund
53 Prozent der befragten Eltern wünschten sich zudem eine
stärkere finanzielle Förderung. Diesen grundlegenden Be-
dürfnissen komme die Bundesregierung nur unzureichend
entgegen. Nach dem Siebten Familienbericht benötigten Fa-
milien jedoch Unterstützung in Form eines Dreiklangs aus
Infrastruktur, Geld und Zeit.

Der Ausbau der Kinderbetreuung hinke weit hinter den Er-
fordernissen zurück, die die Kommunen allein nicht schul-
tern könnten. Besonders finanziell schwachen Familien bür-
de man zahlreiche Belastungen auf. Die Regelsätze erfüllten
nicht das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschen-
würdigen Existenzminimus. Dennoch sei das Elterngeld für
Familien in Hartz IV gestrichen worden, ebenso der Über-
gangszuschlag vom Arbeitslosengeld (ALG) zum ALG II
und der Heizkostenzuschlag für Geringverdienende. Darü-
ber hinaus werde insbesondere die Gestaltung der Arbeits-
zeit nach wie vor einseitig von der Interessenlage der Unter-
nehmen dominiert. Die Mehrheit der Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer wünsche sich Arbeitszeiten, die kürzer
seien als der derzeitige Standard und sich im Bereich „lange
Teilzeit“ oder „kurze Vollzeit“ bewegten. Dies werde als
Voraussetzung für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie
angesehen. Derzeit führten jedoch lange Arbeitszeiten, pre-

Insgesamt wird in dem Antrag die Bundesregierung aufge-
fordert, umgehend ein Maßnahmenpaket zur Stärkung der
Vereinbarkeit von Familie und Beruf vorzulegen und insbe-
sondere

– den Kündigungsschutz für Eltern bis zur Vollendung des
6. Lebensjahres des Kindes auszuweiten,

– Berufsrückkehrinnen und -rückkehrer durch ein im Bun-
deselterngeld- und Elternzeitgesetz verankertes Rück-
kehrrecht auf den gleichen oder einen gleichwertigen Ar-
beitsplatz sowie betriebliche Weiterbildungsmaßnahmen
und die Möglichkeit zur Übernahme kurzer Vertretungen
während der Elternzeit zu fördern und

– für Eltern mit Kindern unter zwölf Jahren verbesserte
Möglichkeiten zur familienfreundlichen Gestaltung der
Arbeitszeit und einen Rechtsanspruch auf Rückkehr in
eine Vollzeitstelle zu schaffen.

Zu Buchstabe b

Auch dieser Antrag behandelt Fragen zum Thema Eltern-
schaft und Berufstätigkeit. Der Antrag konstatiert, trotz
eines zunehmenden Problembewusstseins gebe es noch im-
mer zahlreiche Hindernisse auf dem Weg zu einer besseren
Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Eltern benötigten zum
einen eine familienfreundliche Arbeitswelt und zum anderen
gute Betreuungsangebote für ihre Kinder. Bisher mangele es
vielerorts an beidem.

Zentral für eine gelungene Vereinbarkeit seien verlässliche
Kinderbetreuungsangebote, von bedarfsgerechten Betreu-
ungszeiten in Kitas und Schulen über Ganztagsbetreuung bis
hin zu hochwertigen pädagogischen Angeboten. Hier gebe
es deutlichen Nachbesserungsbedarf. Auch müsse der
Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz für Kinder ab dem voll-
endeten ersten Lebensjahr, der 2013 in Kraft treten solle,
auch tatsächlich umgesetzt sowie auf einen Ganztagsplatz
ausgeweitet werden. Ein weiteres Problem sehen die Antrag-
steller in der fortdauernden Benachteiligung von Frauen am
Arbeitsplatz: Aufgrund von fehlender Infrastruktur sowie
ungenügender Familienfreundlichkeit blieben Frauen oft
berufliche Chancen verwehrt. Trotz gleichwertiger Arbeit
verdienten sie immer noch ein Viertel weniger als Männer
und seien überdurchschnittlich oft im Niedriglohnsektor be-
schäftigt. Wünsche nach Teilzeitlösungen zugunsten der
Kindererziehung erwiesen sich somit oftmals als nicht mög-
lich. Familien und Alleinerziehende in den unteren Einkom-
mensgruppen seien aus finanziellen Gründen oftmals sogar
zu zusätzlichen Jobs gezwungen.

Insgesamt müsse eine familienfreundliche Beschäftigungs-
Frage der individuellen Durchsetzungsfähigkeit und der
Bereitschaft zum „Entgegenkommen“ der Arbeitgeber sein.

egalitären Verteilung der Sorge- und Erwerbsarbeit als erstre-
benswert ansähen. Solche Möglichkeiten einer „langen Teil-

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/5088

zeit“ fehlten jedoch, ebenso wie ein Rückkehrrecht auf eine
Vollzeitstelle nach der Inanspruchnahme einer Teilzeitstelle.

Die Antragsteller plädieren zudem für eine Verbesserung der
Ausbildungsmöglichkeiten für Eltern. So seien Ausbildungs-
und Studienstrukturen sowie deren Finanzierungsmöglich-
keiten und Organisation nur an wenigen Hochschulen so
gestaltet, dass Elternschaft und Ausbildung oder Studium
problemlos miteinander vereinbar wären.

Insgesamt fordern die Antragsteller die Bundesregierung auf,

– gemeinsam mit den Ländern für Qualitätsverbesserungen
in der Kindertagesbetreuung Sorge zu tragen,

– gemeinsam mit den Ländern und Kommunen eine fun-
dierte, aktualisierte Ermittlung des tatsächlichen Bedarfs
an Kinderbetreuungsplätzen zur Realisierung des im
Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) zum Jahr
2013 verankerten Rechtsanspruchs auf Betreuung für un-
ter Dreijährige vorzunehmen und das benötigte Finanz-
volumen am tatsächlichen Bedarf auszurichten,

– im SGB VIII klarzustellen, dass dieser Rechtsanspruch
den Anspruch auf einen ganztägigen Betreuungsplatz
umfasse,

– auf die Länder einzuwirken, den flächendeckenden und
umfassenden Ausbau von Ganztagsschulen voranzutrei-
ben,

– einen Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des Eltern-
geldes vorzulegen sowie im Teilzeit- und Befristungsge-
setz das Recht auf Teilzeit um ein Rückkehrrecht auf eine
Vollzeitstelle zu erweitern,

– gemeinsam mit den Ländern Aus-, Fort- und Weiterbil-
dungsmöglichkeiten familienfreundlicher und flexibler
zu gestalten,

– gemeinsam mit den Sozialpartnern eine Initiative für fa-
milienfreundliche Arbeitszeitmodelle zu starten,

– gemeinsam mit Ländern, Trägern, Wohlfahrtsverbänden
und Krankenkassen wohnortnahe Unterstützungsangebo-
te zu etablieren sowie

– einen gesetzlichen Mindestlohn einzuführen.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse
Zu Buchstabe a

Der Rechtsausschuss hat in seiner 37. Sitzung am 23. Feb-
ruar 2011 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, FDP
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der
Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion der
SPD die Ablehnung des Antrags empfohlen.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat in sei-
ner 38. Sitzung am 23. Februar 2011 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stim-
men der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung des
Antrags empfohlen.

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat in seiner 52. Sit-
zung am 23. Februar 2011 mit den Stimmen der Fraktionen
CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Zu Buchstabe b
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat in seiner 52. Sit-
zung am 23. Februar 2011 mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die
Ablehnung des Antrags empfohlen.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im
federführenden Ausschuss

1. Abstimmungsergebnis

Zu Buchstabe a

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und FDP gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei
Stimmenthaltung der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN die Ablehnung des Antrags auf Drucksache
17/3189.

Zu Buchstabe b

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung
des Antrags auf Drucksache 17/3203.

2. Inhalt der Ausschussberatungen

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat
die Vorlagen in seiner 32. Sitzung am 23. Februar 2011 ab-
schließend beraten.

Die Fraktion DIE LINKE. betonte, der „Monitor Familien-
leben 2010“ habe klare Dissonanzen im Bereich der Verein-
barkeit von Beruf und Familie ergeben. Die damalige Bun-
desministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Dr. Ursula von der Leyen habe immer wieder den von den
Familien benötigten Dreiklang aus Zeit, Geld und Infrastruk-
tur betont. Tatsächlich seien jedoch die Kommunen mit dem
Betreuungsausbau im Verzug und das Elterngeld sei gekürzt,
bei Geringverdienenden sogar gestrichen worden. Die Bun-
desregierung setze gegenüber der Wirtschaft regelmäßig auf
freiwillige Maßnahmen mit dem Argument, ein Übermaß an
Regulierung vernichte Arbeitsplätze. Mithin könne man
weder auf die Regierung noch auf die Wirtschaft setzen,
wenn es um die Einführung von attraktiven Angeboten für
den Wiedereinstieg berufstätiger Eltern gehe. Erforderlich
sei daher ein ganzheitlicher Ansatz, der unter anderem die
verbindliche Einführung von Arbeitszeitkonten, flexiblen
Arbeitszeiten, Betriebskindergärten sowie eine Ausweitung
des Kündigungsschutzes umfasse, um insgesamt die Situa-
tion für Eltern attraktiver und flexibler zu gestalten.

Auch der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
sei zu begrüßen. Erforderlich sei insoweit allerdings, auf
die Gleichbehandlung von Berufsausbildungsbeihilfe und
BAföG sowie auf die Geschlechtergerechtigkeit zu achten,
denn nach wie vor nähmen 90 Prozent der Mütter die zwölf
Monate Elternzeit in Anspruch und nur ein geringer Prozent-
satz der Väter.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hob hervor, die
heutige Disskussion sei angesichts der Unterzeichnung der
gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. die Ablehnung
des Antrags empfohlen.

von der Bundesministerin Dr. Kristina Schröder initiierten
„Charta für familienbewusste Arbeitszeiten“ sehr aktuell.

Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN räume insbesondere
den Aspekten der frühkindlichen Bildung und des quantita-
tiven und qualitativen Ausbaus der Kinderbetreuungsmög-
lichkeiten große Bedeutung ein. Außerdem müsse das Eltern-
geld weiterentwickelt werden. Zudem wolle man die Mög-
lichkeiten zur Befristung von Arbeitsverträgen einschrän-
ken, da befristete Beschäftigungsverhältnisse gerade jungen
Familien und Eltern keine ausreichende Sicherheit böten.
Dem Vorschlag der Fraktion DIE LINKE. bezüglich einer
Verlängerung des Kündigungsschutzes für Eltern könne man
sich jedoch nicht anschließen. Es sei zu befürchten, dass sich
eine solche Regelung letzlich zum Nachteil der Eltern aus-
wirke.

Die Fraktion der CDU/CSU betonte ebenfalls die Aktua-
lität und Wichtigkeit des Themas. Auch ihre Fraktion
stimme in vielen Punkten mit dem Antrag der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN überein; einige seiner Forde-
rungen sehe man allerdings auch kritisch. So handele es sich
bei den angesprochenen Bereichen häufig um Zuständigkei-
ten der Länder und Kommunen und nicht des Bundes. Dies
treffe sowohl auf die Sprachausbildung in den Kindergärten
als auch auf den Ausbau von Kindergärten zu Eltern-Kind-
Zentren zu. Zwar könne der Bund eine gewisse Unterstüt-
zung leisten wie beispielsweise beim Ausbau der Kinder-
tagesbetreuung oder bei der Sprachförderung in den 4 000
Schwerpunktkitas. Dennoch handele es sich hier primär um
Aufgaben der Länder und Kommunen, die vor Ort auch am
besten gelöst werden könnten. Andere Vorschläge wie bei-
spielsweise das Teilelterngeld seien zwar auch aus Sicht der
Fraktion der CDU/CSU grundsätzlich zu begrüßen, derzeit
jedoch nicht finanzierbar.

Auch die Forderung nach einer Hochschulausbildung für Er-
zieherinnen und Erzieher könne die Fraktion der CDU/CSU
so nicht teilen; es gebe bereits in etlichen Ländern zahlreiche
Programme und auch Studiengänge zur Aus- und Weiterbil-
dung von Kinderpflegepersonal. Es müsse jedoch nicht jede
Erzieherin studiert haben; ausreichend sei, die Führungs-
positionen in den Kindertageseinrichtungen durch studiertes
Fachpersonal zu besetzen. Ein Recht auf Rückkehr auf eine
Vollzeitstelle wiederum könne zwischen den Tarifpartnern
bereits jetzt vereinbart werden. Auch sehe § 9 des Teilzeit-
und Befristungsgesetzes die Bevorzugung von Teilzeitarbei-
tenden vor, die auf eine Vollzeitstelle zurückkehren wollten.
Ein pauschales Recht auf eine Vollzeitstelle sei aus Sicht der
Fraktion der CDU/CSU hingegen nicht durchsetzbar.

und Betroffenen könne hier bereits sehr viel erreicht werden.

Die Vertreterin der Fraktion der CDU/CSU betonte abschlie-
ßend zum Antrag der Fraktion DIE LINKE., den dort zum
Ausdruck kommenden Staatsdirigismus lehne sie ab. Es er-
scheine beispielsweise sehr fraglich, ob man jungen Eltern
mit einem Kündigungsschutz von sechs Jahren tatsächlich
nütze oder eher schade. Insgesamt sei entscheidend, dass
Bund, Länder und Kommunen gemeinsam für eine bessere
Vereinbarkeit von Beruf und Familie sorgten, gemeinsam,
aber jeder an seinem Platz.

Die Fraktion der SPD erklärte, ihre Fraktion begrüße grund-
sätzlich die Zielrichtung der beiden Anträge. Dem Antrag der
Fraktion DIE LINKE. könne sie sich jedoch weder hinsicht-
lich der Aussage, Arbeitnehmerinnen wünschten sich regel-
mäßig kürzere Arbeitszeiten noch hinsichtlich der Forderung
nach einer Ausweitung des Kündigungsschutzes anschlie-
ßen. Außerdem werde die Problematik der Betreuungsinfra-
struktur nicht ausreichend behandelt. Der Antrag der Frak-
tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stelle hingegen zutreffend
sowohl auf den quantitativen als auch auf den qualitativen
Ausbau der Kinderbetreuung ab und fordere richtigerweise
die Ausweitung des Rechtsanspruchs auf einen Ganztags-
betreuungsplatz sowie Ganztagsschulen und familienfreund-
liche Arbeitszeitmodelle. Auch der Forderung nach einer
Verbesserung der Ausbildungs- und Studienmöglichkeiten
junger Eltern könne die Fraktion der SPD zustimmen.

Auch die Fraktion der FDP bemängelte die beiden Anträ-
gen immanente „Bundesgläubigkeit“. Es sei nun einmal so,
dass der Bund nicht alles regeln müsse, könne und vor allem
nicht dürfe. Die Ansicht ihrer Fraktion sei es, dass nicht alles
bis ins letzte Detail gesetzlich festgeschrieben werden müs-
se. So hätten die Unternehmen bereits selbst erkannt, dass
sich Familienfreundlichkeit auszahle und viele von ihnen
hätten bereits Initiativen für familienfreundliche Arbeitswel-
ten und Arbeitszeitmodelle gestartet. Im Bereich der Kinder-
tagesbetreuung habe es zwar in der Vergangenheit Defizite
gegeben, nunmehr hole Deutschland jedoch deutlich auf.
Hier gehe es mittlerweile nicht mehr nur um die Quantität
sondern vermehrt auch um die Qualität der Betreuung; in-
sofern sei dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN zuzustimmen. Die Forderung nach Einführung
eines Mindestlohns lehne die Fraktion der FDP allerdings ab.
Zudem sei sowohl durch die „Charta für familienbewusste
Arbeitszeiten“ als auch durch die dazugehörige Initiative der
Bundesregierung bereits vieles auf den Weg gebracht.

Berlin, den 16. März 2011

Nadine Schön (St. Wendel)
Berichterstatterin

Caren Marks
Berichterstatterin

Miriam Gruß
Berichterstatterin
Drucksache 17/5088 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Angesichts der Erfahrungen mit freiwilligen Vereinbarungen
befürchte sie allerdings, dass es sich bei der Charta letztlich
nur wieder um einen „zahnlosen Tiger“ handele. Stattdessen
plädiere die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für eine
gesetzliche Lösung. Hier gebe es zwischen den beiden heute
diskutierten Anträgen einige Schnittmengen. Der Antrag der

Zu begrüßen sei demgegenüber die Hervorhebung der Ge-
sundheitserziehung im Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN. Auch die Ziele im Bereich der familien-
freundlichen Arbeitszeit deckten sich vielfach mit der bereits
angesprochenen „Charta für familienbewusste Arbeitszei-
ten“. Durch ein Zusammenwirken von Wirtschaft, Politik
Jörn Wunderlich
Berichterstatter

Katja Dörner
Berichterstatterin

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