BT-Drucksache 17/5068

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 17/4810 - Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 20. August 2009 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Wehrpflicht der Doppelstaater/Doppelbürger

Vom 16. März 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/5068
17. Wahlperiode 16. 03. 2011

Beschlussempfehlung und Bericht
des Verteidigungsausschusses (12. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 17/4810 –

Entwurf eines Gesetzes
zu dem Abkommen vom 20. August 2009
zwischen der Bundesrepublik Deutschland
und der Schweizerischen Eidgenossenschaft
über die Wehrpflicht der Doppelstaater/Doppelbürger

A. Problem

Um eine doppelte Heranziehung zur Erfüllung der Wehrpflicht in Fällen von
Mehrstaatigkeit zu vermeiden und dem Wehrpflichtigen die notwendige Rechts-
sicherheit in Bezug auf den anspruchsberechtigten Staat zu geben, wurde das
Europäische Übereinkommen über die Staatsangehörigkeit geschlossen. Eben-
falls verfügt das innerstaatliche Recht regelmäßig über Vorschriften, die geeig-
net sind, Klarheit und Transparenz für die Betroffenen herzustellen. Aufgrund
der Besonderheiten der Wehrpflichtsysteme in Deutschland und der Schweiz ist
eine Anwendung dieser rechtlichen Vorgaben zur Vermeidung einer doppelten
Heranziehung zur Erfüllung der Wehrpflicht nicht möglich.

B. Lösung

Zustimmung zu dem Abkommen vom 20. August 2009, das bestimmt, dass
deutsch-schweizerische Wehrpflichtige die Wehrpflicht nur einmal zu erfüllen
haben, und zwar grundsätzlich gegenüber dem Aufenthaltsstaat.

Annahme des Gesetzentwurfs mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU,
SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion DIE LINKE.
C. Alternativen

Keine.

D. Kosten

Wurden nicht erörtert.

Drucksache 17/5068 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

E. Bürokratiekosten

Es werden Informationspflichten für

a) Bürgerinnen und Bürger eingeführt:

Anzahl: 3,

betroffene Kreise: 134,

Häufigkeit/Periodizität: 1;

b) die Verwaltung eingeführt:

Anzahl: 2.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/5068

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/4810 unverändert anzunehmen.

Berlin, den 16. März 2011

Der Verteidigungsausschuss

Dr. h. c. Susanne Kastner
Vorsitzende

Dr. Karl A. Lamers (Heidelberg)
Berichterstatter

Fritz Rudolf Körper
Berichterstatter

Elke Hoff
Berichterstatterin

Paul Schäfer (Köln)
Berichterstatter

Agnes Malczak
Berichterstatterin

Berichterstatter Berichterstatter Berichterstatterin

Paul Schäfer (Köln)
Berichterstatter

Agnes Malczak
Berichterstatterin
Drucksache 17/5068 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Dr. Karl A. Lamers (Heidelberg), Fritz Rudolf Körper,
Elke Hoff, Paul Schäfer (Köln) und Agnes Malczak

I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf auf Druck-
sache 17/4810 in seiner 93. Sitzung am 24. Februar 2011
beraten und zur Beratung an den Verteidigungsausschuss
überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Die besonderen Probleme zwischen Deutschland und der
Schweiz bestehen zum einen darin, dass ein in der Schweiz
gezahlter Militärpflichtersatz nach deutschem Recht nicht
auf den Wehrdienst angerechnet werden kann. Zum anderen
hat ein Wehrpflichtiger, der in Deutschland Grundwehr-
dienst geleistet hat, in bestimmten Fällen in der Schweiz zu-
sätzlich den Militärpflichtersatz zu zahlen. Ein Wahlrecht
dahingehend, in welchem Staat die Wehrdienstleistung zu
erbringen ist, besteht weder nach deutschem noch nach
schweizerischem Recht.

Das Abkommen vom 20. August 2009 löst diese Probleme,
indem es bestimmt, dass deutsch-schweizerische Wehr-

pflichtige die Wehrpflicht nur einmal zu erfüllen haben, und
zwar grundsätzlich gegenüber dem Aufenthaltsstaat. Die
Zahlung des Militärpflichtersatzes wird hierbei als Er-
füllung der Wehrpflicht anerkannt. Ferner wird ein be-
grenztes Wahlrecht eingeführt, den Wehrdienst bei der ande-
ren Vertragspartei zu erfüllen. Schließlich wird bestimmt,
dass durch den Beginn der Erfüllung der Wehrpflicht zu-
gleich die Vertragspartei festgelegt wird, der gegenüber
künftig allein Verpflichtungen aufgrund der Wehrpflicht
bestehen.

III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse
im federführenden Ausschuss

Der Verteidigungsausschuss hat den Entwurf des Vertrags-
gesetzes in seiner 83. Sitzung am 16. März 2011 abschlie-
ßend beraten. Im Ergebnis empfiehlt er mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE.
die Annahme des Gesetzentwurfs auf Drucksache 17/4810.

Berlin, den 16. März 2011

Dr. Karl A. Lamers (Heidelberg) Fritz Rudolf Körper Elke Hoff

t mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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