BT-Drucksache 17/5047

Intensive Nutztierproduktion überprüfen

Vom 16. März 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/5047
17. Wahlperiode 16. 03. 2011

Antrag
der Abgeordneten Friedrich Ostendorff, Cornelia Behm, Ulrike Höfken, Bärbel
Höhn, Undine Kurth (Quedlinburg), Nicole Maisch, Markus Tressel, Hans-Josef
Fell, Bettina Herlitzius, Winfried Hermann, Dr. Anton Hofreiter, Sylvia Kotting-Uhl,
Oliver Krischer, Ingrid Nestle, Dr. Hermann Ott, Dorothea Steiner, Daniela Wagner,
Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Intensive Nutztierproduktion überprüfen

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Die Zahl der großen Tierhaltungsanlagen in Deutschland nimmt zu. Damit ein-
her gehen Belastungen von Natur, Wasser, Boden und Luft.

Tierschützer kritisieren die nicht artgerechte Haltung in intensiven Tierhaltungs-
anlagen. Hinzu kommen Geruchs- und Lärmbelästigung für Anwohner. Sichtbar
wird der zunehmende Unmut an der steigenden Zahl der Bürgerinitiativen und
Proteste gegen Tierhaltungsanlagen. Gemeinsam mit Verbänden fordern sie eine
bessere Bürgerbeteiligung im Genehmigungsverfahren neuer Ställe. Aus Sicht
der betroffenen Kommunen fehlen hier ausreichende Steuerungsmöglichkeiten
bei der Planung von großen Tierhaltungsanlagen.

Zudem wird die Frage aufgeworfen, ob eine in allen Teilen tierschutzgerechte
Tierhaltung nach den Vorgaben der derzeitig gültigen Rechtssetzung, insbeson-
dere der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung, nach dem gegenwärtigen wis-
senschaftlichen Kenntnisstand überhaupt möglich ist.

Der Deutsche Bundestag begrüßt in diesem Zusammenhang die Initiative der
Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Ilse
Aigner, zur Verbesserung des Tierschutzes in der Landwirtschaft und unterstützt
deren Anliegen. Jetzt müssen konkrete Schritte zur Umsetzung des von der Bun-
desministerin Ilse Aigner angekündigten Tierschutzaktionsplanes erfolgen.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung daher auf,

1. Maßnahmen vorzulegen, wie dem gerechtfertigten Bedürfnis der Nachbarn
von Tierhaltungsanlagen nach einem lebenswerten Wohnumfeld Rechnung
getragen werden kann;
2. die bestehende Rechtssetzung dahingehend zu ändern, dass sie Anwohnern
ein größeres Maß an Mitsprache ermöglicht und gegebenenfalls ergänzend
neue Rechtsinstrumente zu entwickeln;

3. planungsrechtliche Instrumente zu entwickeln, die Gemeinden ermöglichen,
den Bau von Tierhaltungsanlagen aktiv zu steuern, ohne Gemeindegebiete
vorab überplanen zu müssen;

Drucksache 17/5047 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
4. zu untersuchen, welche gesundheitlichen Gefahren für die Anwohner mit
der Nachbarschaft von großen Tierhaltungsanlagen verbunden sind;

5. Filter als verpflichtenden Bestandteil großer Tierhaltungsanlagen vorzu-
schreiben;

6. mit Blick auf den Stand des Wissens zu überprüfen, ob in Tierhaltungsanla-
gen unter den gegenwärtigen gesetzlichen Besatzdichten die tierschutz-
gerechte Haltung von Mastgeflügel und Schweinen möglich ist;

7. zu überprüfen, ob in der Mastgeflügelhaltung die Einhaltung der maximalen
Besatzdichten, die bei der Einstallung berechnet werden, auch am Ende der
Mastzeit für durchschnittliche geführte Betriebe realistisch ist und gegebe-
nenfalls Maßnahmen vorzulegen, die dies gewährleisten;

8. zu überprüfen, ob es für durchschnittlich geführte Betriebe in der Masthüh-
nerhaltung entsprechend den Vorgaben der Tierschutz-Nutztierhaltungsver-
ordnung überhaupt praktikabel ist, den Tieren, die aus Tierschutzsicht unbe-
dingt nötige ständig „trockene, lockere Einstreu“ zu gewährleisten und
gegebenenfalls Vorschläge vorzulegen, die dies gewährleisten;

9. unverzüglich Lösungen vorzulegen, wie mit dem in der Praxis zur Regel
gewordenen Kupieren von Schnäbeln bei Geflügel und dem Kürzen von
Schwänzen sowie dem Schleifen der Eckzähne bei Schweinen, das dem gel-
tenden Recht nach nur in Ausnahmefällen erlaubt ist, umzugehen ist;

10. konkrete Maßnahmen vorzulegen, die gewährleisten, dass Elterntiere in der
Geflügelzucht nicht durch eine restriktive Fütterung leiden;

11. dafür Sorge zu tragen, dass Nutztiere durch die Zucht auf Leistung nicht zu
Schaden kommen und für bestehende Probleme wie Gelenk- und Herz-
Kreislaufbeschwerden, die aus der Tierzucht resultieren, unmittelbar Ab-
hilfe zu schaffen;

12. Maßnahmen vorzulegen, die die hohen Verlustraten bei Milchkühen verrin-
gern;

13. in die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung je einen Abschnitt für die
Haltung von Puten und von Mastkaninchen aufzunehmen.

Berlin, den 15. März 2011

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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