BT-Drucksache 17/5041

Transparenter Stresstest für die Leistungsfähigkeit des Bahnprojekts Stuttgart 21

Vom 16. März 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/5041
17. Wahlperiode 16. 03. 2011

Antrag
der Abgeordneten Winfried Hermann, Dr. Anton Hofreiter, Bettina Herlitzius,
Stephan Kühn, Ingrid Nestle, Daniela Wagner, Dr. Valerie Wilms, Cornelia Behm,
Birgitt Bender, Hans-Josef Fell, Ulrike Höfken, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl,
Oliver Krischer, Undine Kurth (Quedlinburg), Nicole Maisch, Friedrich Ostendorff,
Dr. Hermann Ott, Dorothea Steiner, Markus Tressel und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Transparenter Stresstest für die Leistungsfähigkeit des Bahnprojekts
Stuttgart 21

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Nach monatelangen heftigen Auseinandersetzungen um das Bahngroßprojekt
Stuttgart 21 kam es im Oktober 2010 in Stuttgart zu einer Faktenschlichtung
unter Leitung von Dr. Heiner Geißler und unter Beteiligung von Kritikern und
Befürwortern des Projekts. Der Bund nahm, trotz seiner umfangreichen finan-
ziellen Beteiligung am Ausbau des Bahnknotens Stuttgart in Höhe von 1,2 Mrd.
Euro, nicht an der Schlichtung teil, sondern überließ dies der bundeseigenen
Deutschen Bahn AG (DB AG).

Eine der wichtigsten Erkenntnisse der Faktenschlichtung in Stuttgart zum Pro-
jekt Stuttgart 21 war der Nachweis, dass die eisenbahntechnische Leistungs-
fähigkeit des geplanten Bahnknotens Stuttgart 21 ernsthaft in Frage gestellt
werden muss. Daher verpflichtete sich die DB AG zu einem sogenannten
Stresstest, bei dem mittels einer Belastungssimulation nachgewiesen werden
muss, dass der Bahnknoten Stuttgart 21 einem Leistungszuwachs von 30 Pro-
zent im Fahrplan in der Spitzenstunde gewachsen ist und über ein funktionie-
rendes Notfallkonzept verfügt. Werden diese Vorgaben nicht erreicht, muss
nachgebessert werden, womit weitere erhebliche Kostensteigerungen des Pro-
jekts verbunden wären.

Die Durchführung des Stresstests ist Zwischenergebnis und zeitlich nachgelagerte
Fortsetzung des Schlichtungsverfahrens, da zentrale Entscheidungsgrundlagen
für eine eventuelle Erweiterung der Kapazitäten des Projekts Stuttgart 21 in der
Kürze des Schlichtungsverfahrens nicht abschließend geklärt werden konnten.
Der Stresstest muss daher den gleichen Kriterien wie die Schlichtung selbst fol-
gen: Transparenz und Dialog auf Augenhöhe.
Abweichend davon erklärte der Technikvorstand der DB AG Volker Kefer im
Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung des Deutschen Bundestages
am 16. Januar 2011 allerdings, dass die DB AG den Stresstest in eigener Regie
durchführen werde. Erst die fertiggestellten Ergebnisse sollten dann zum Ab-
schluss in der Jahresmitte 2011 vorgestellt und diskutiert und im nächsten Schritt
zur Prüfung an das Schweizer Verkehrsberatungsunternehmen SMA gegeben

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werden. Damit kehrt das Unternehmen zur rein internen Erarbeitungsweise zu-
rück und lässt den Stresstest nicht, wie zunächst allgemein unterstellt, von einer
unabhängigen dritten Seite durchführen. Ein solches Verfahren, bei welchem die
Prämissen des Stresstests, die für die Ergebnisse ausschlaggebend sind, allein
von einer Seite festgesetzt werden bzw. im Detail gar nicht nachvollziehbar sind,
ist intransparent und für die angestrebte Akzeptanz ungeeignet. Dies unterstrich
auch Schlichter Dr. Heiner Geißler, der laut „STUTTGARTER NACHRICH-
TEN“ vom 14. Februar 2011 das Anliegen des Aktionsbündnisses voll unter-
stützt, von Anfang an mit eigenen Vertretern an der Überprüfung der Leistungs-
fähigkeit des Bahnknotens Stuttgart beteiligt zu sein.

Der Stresstest und die daraus abgeleiteten Konsequenzen sind nur dann trag-
fähig, wenn es ein gemeinsames, transparentes und ehrliches Verfahren gibt, an
dem die Projektkritiker des Aktionsbündnisses von Anfang an beteiligt sind.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung daher auf,

als Eigentümer der DB AG dafür Sorge zu tragen,

● dass ein Steuerungsgremium für den Stresstest eingerichtet wird, in dem
Vertreter des Aktionsbündnisses vertreten sind,

● dass die Dateneingabe, Datenverarbeitung, Interpretation, Durchführung,
Auswertung (einschließlich der Zwischenergebnisse) und Gesamtbeurteilung
des Stresstests transparent und öffentlich erfolgen,

● dass die Federführung bei der Durchführung des Stresstests durch einen
unabhängigen externen Gutachter erfolgt,

● dass vor der eigentlichen Belastungssimulation unter Hinzuziehung unab-
hängiger Gutachter Einvernehmen hergestellt wird zwischen der DB AG,
dem Land und dem Aktionsbündnis über die Konkretisierung der Aufgaben-
stellung und die zentralen Eingangsgrößen für den Stresstest, insbesondere
über die zu untersuchenden Betriebskonzepte (Fahrpläne),

● dass dem Aktionsbündnis zur fachlichen Unterstützung ein Co-Gutachter
beiseite gestellt wird, der von diesem benannt werden kann.

Berlin, den 15. März 2011

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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