BT-Drucksache 17/5034

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 17/4381 - Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des BVL-Gesetzes

Vom 15. März 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/5034
17. Wahlperiode 15. 03. 2011

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
(10. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 17/4381 –

Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des BVL-Gesetzes

A. Problem und Ziel

Bei den Überprüfungen der Systeme der amtlichen Überwachung und einzelner
Betriebe durch Drittstaaten sind Vorbereitung, Begleitung und Nachbereitung
durch fachkundiges Personal des Bundesamtes für Verbraucherschutz und
Lebensmittelsicherheit (BVL) bei vielen Fragen des Exports insbesondere im
Bereich der Lebensmittel tierischer Herkunft von Bedeutung. Eine Koordinie-
rung und Beratung durch das BVL ist auch beim Handel mit Tieren, Erzeugnis-
sen tierischer Herkunft und Futtermitteln insbesondere mit Drittländern notwen-
dig. Das Gesetz über die Errichtung eines Bundesamtes für Verbraucherschutz
und Lebensmittelsicherheit – BVL-Gesetz – ist entsprechend anzupassen. Mit
dem Gesetzentwurf werden die notwendigen Anpassungen im BVL-Gesetz vor-
genommen.

B. Lösung

Annahme des Gesetzentwurfs mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimment-
haltung der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

C. Alternativen

Ablehnung des Gesetzentwurfs.

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

Zusätzliche Ausgaben sind für Bund, Länder und Kommunen nicht zu erwarten.

Drucksache 17/5034 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

2. Vollzugsaufwand

Auf Grund der Erweiterung des Aufgabenbereiches beim Bundesamt für Ver-
braucherschutz und Lebensmittelsicherheit – BVL – ergibt sich dort ein perso-
neller Mehrbedarf. Dieser umfasst eine halbe Stelle des höheren Dienstes und
eine Stelle des gehobenen Dienstes. Der Personalmehrbedarf wird durch Um-
schichtung im Kapitel 10 09 beziehungsweise durch entsprechende Stellen-
einsparungen in finanziell gleichwertigem Umfang im Einzelplan 10 erbracht.

E. Sonstige Kosten

Sonstige Kosten entstehen durch dieses Gesetz nicht.

Unmittelbare Auswirkungen auf die Wirtschaft, insbesondere auch für mittel-
ständische Unternehmen, auf Einzelpreise, das allgemeine Preisniveau, insbe-
sondere das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten.

F. Bürokratiekosten

Da Informationspflichten für Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger oder die
Verwaltung nicht eingeführt werden, entstehen keine Bürokratiekosten im Sinne
des § 2 Nummer 1 des Gesetzes zur Einsetzung eines Nationalen Normenkon-
trollrates.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/5034

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/4381 unverändert anzunehmen.

Berlin, den 23. Februar 2011

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Hans-Michael Goldmann
Vorsitzender

Franz-Josef Holzenkamp
Berichterstatter

Elvira Drobinski-Weiß
Berichterstatterin

Dr. Christel Happach-Kasan
Berichterstatterin

Dr. Kirsten Tackmann
Berichterstatterin

Friedrich Ostendorff
Berichterstatter

Drucksache 17/5034 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Franz-Josef Holzenkamp, Elvira Drobinski-Weiß,
Dr. Christel Happach-Kasan, Dr. Kirsten Tackmann und Friedrich Ostendorff

I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf auf
Drucksache 17/4381 in seiner 90. Sitzung am 10. Februar
2011 beraten und dem Ausschuss für Ernährung, Landwirt-
schaft und Verbraucherschutz zur Beratung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Bei den Überprüfungen der Systeme der amtlichen Über-
wachung und einzelner Betriebe in der Bundesrepublik
Deutschland durch Drittstaaten sind Vorbereitung, Beglei-
tung und Nachbereitung durch fachkundiges Personal des
BVL bei vielen Fragen des Exports, insbesondere im Bereich
der Lebensmittel tierischer Herkunft, von Bedeutung. Eine
Koordinierung und Beratung durch das BVL ist auch beim
Handel mit Tieren, Erzeugnissen tierischer Herkunft und
Futtermitteln insbesondere mit Drittländern notwendig. Das
Gesetz über die Errichtung eines Bundesamtes für Verbrau-
cherschutz und Lebensmittelsicherheit – BVL-Gesetz – ist
entsprechend anzupassen. Mit dem Gesetzentwurf werden
die notwendigen Anpassungen im BVL-Gesetz vorgenom-
men.

Mit ihm wird eine für alle Länder und die Wirtschaftsbetei-
ligten vergleichbare Vorbereitung, Begleitung und Nachbe-
reitung durch fachkundiges Personal des BVL bei der Über-
prüfung einzelner Betriebe und des Systems der amtlichen
Überwachung in Deutschland im Rahmen von Inspektionen
durch Drittländer angestrebt. Zudem sollen mit dem Gesetz-
entwurf die Beratungs- und Koordinierungstätigkeiten des
BVL hinsichtlich der Anforderungen, die in den Bereichen
Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tierseuchen und
Tierschutz im Zusammenhang mit der Ausfuhr von Tieren,
tierischen Erzeugnissen und Futtermitteln aus Deutschland
in Drittländer zu beachten sind, sowie die Listung von Be-
trieben und die Mitwirkung bei der Bearbeitung von Bean-
standungen gestärkt werden.

III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im
federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz hat den Gesetzentwurf auf Drucksache
17/4381 in seiner 32. Sitzung am 23. Februar 2011 abschlie-
ßend beraten.

Die Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP stellten
fest, dass der Handel mit Tieren, tierischen Erzeugnissen und
Futtermitteln an Bedeutung zunehme. Deshalb sei es richtig,
dass die Bundesregierung anstrebe, über das BVL die mit
dem Export verbundenen Aufgaben koordinieren zu lassen.
Es sei hierfür aus der Sicht der Fraktionen der CDU/CSU
und FDP genau die richtige Behörde. Beim aktuellen
Dioxinskandal sei übereinstimmend von der Politik einge-
fordert worden, dass es in diesem Bereich zu einer besseren
Zusammenführung und damit Koordinierung komme müsse.
Daher sei es richtig, dass man jetzt klare Strukturen schaffe.
Auch der Bundesrat stimme diesem Anliegen zu. Im Rah-

men der Beratung des Gesetzentwurfs stellten die Fraktionen
der CDU/CSU und FDP der Bundesregierung die Frage, wie
die Koordination mit den örtlichen Veterinärämtern stattfin-
den solle und mit welchem Personalmehrbedarf beim BVL
durch die neuen Aufgaben zu rechnen sei.

Die Fraktion der SPD betonte, dass die Erklärungen der
Bundesregierung zu dem neuen Beratungs- und Koordinie-
rungsbedarf des BVL beim Handel mit Tieren, tierischen Er-
zeugnissen und Futtermitteln nicht ausreichten. Hier seien
von Seiten der Bundesregierung mehr Informationen dahin-
gehend nötig, wer genau vom BVL beraten werden solle. Zu-
dem interessierte sich die Fraktion der SPD dafür, was unter
dem im Gesetzentwurf formulierten Punkt Nachbereitung zu
verstehen sei und was in diesem Zusammenhang alles vom
BVL getan werden solle. Dies ginge aus dem vorliegenden
Gesetzentwurf nicht hervor. Nach ihren Informationen gebe
es offenbar bereits jetzt schon die Absicht, mindestens 85 Stel-
len im Bereich des Bundesministeriums für Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) und seiner
Geschäftsbereiche zu streichen. Hier fragte die Fraktion der
SPD die Bundesregierung, wie vor diesem Hintergrund die
vorgesehenen neuen Aufgaben vom BVL überhaupt perso-
nell geleistet werden sollen.

Die Fraktion DIE LINKE. erklärte, der internationale Han-
del mit Tieren und tierischen Lebensmitteln sei ein sehr
wichtiges Thema. Man wisse, dass zum Beispiel das Tierseu-
chenrisiko auch für die Bestände durch die globalen Han-
delsströme gestiegen sei. Die Fraktion DIE LINKE. habe auf
dieses Problem schon mehrfach hingewiesen. Im Rahmen
der Neuordnung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes
vor einigen Jahren sei bezüglich der Trennung von Risiko-
management und Risikobewertung im Tierbereich eine an-
dere Entscheidung gefällt worden als im Pflanzenbereich.
Vor diesem Hintergrund fragte sie die Bundesregierung, ob
im Rahmen der angestrebten Gesetzesänderung eine Über-
tragung von Aufgaben aus dem Friedrich-Loeffler-Institut
(FLI) an das BVL vorgesehen sei. Zudem bat sie die Bundes-
regierung um Auskunft, ob für die zusätzlichen Aufgaben
auch der Personalbestand beim BVL aufgestockt werde solle
oder die Absicht bestehe, Personal im Bereich der Agrarres-
sortforschung zu streichen und für die neuen Aufgaben beim
Export zur Verfügung zu stellen.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellte fest,
dass das Tätigkeitsfeld des BVL reformiert und erweitert
werde. Dabei interessierte es sie, wo genau die neuen Auf-
gaben des BVL bei der Beratung und Koordinierung bei der
Ausfuhr von Tieren und tierischen Lebensmitteln liege und
warum die Bundesregierung in diesem Bereich eine Ände-
rung vorgenommen habe. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN bat zudem die Bundesregierung um Auskunft, ob
die geplanten Änderungen beim BVL ihre eigentliche Ur-
sache darin hätten, dass von einigen Empfängerländern deut-
scher Exporte im Bereich Tiere und Tierlebensmittel wie
beispielsweise China und Russland Beanstandungen bei den
deutschen Standards erfolgt seien.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/5034

Die Bundesregierung bezog sich bezüglich der von den
Fraktionen gestellten Fragen insbesondere auf den Text des
Gesetzentwurfs, der die geplanten Änderungen unter ande-
rem in Artikel 1 beschreibe. Durch den Gesetzentwurf werde
die Beratungs- und Koordinierungstätigkeit beim BVL ge-
stärkt und konzentriert. Bereits jetzt stehe im BVL-Gesetz,
dass bei Kontrollen des Lebensmittel- und Veterinäramtes
der EU-Kommission in Deutschland die Vorbereitungen so-
wie die Begleitung der Kontrollen durch das BVL erfolgen.
Für die letzten Jahre sei festzustellen, dass andere Länder zu-
nehmend unter anderem Tiere und tierische Erzeugnisse aus
Deutschland importierten. Es sei international üblich, dass in
diesen Fällen die Importländer das exportierende Land be-
suchten und sich über dessen System der amtlichen Überwa-
chung unterrichten lassen. Hier bestehe eine Gesetzeslücke,
die jetzt mit dem Gesetzentwurf geschlossen werden solle.
Das BVL übernehme die koordinierende Tätigkeit in
Deutschland in Absprache mit den zuständigen Behörden
der Drittländer sowie mit den deutschen Behörden vor Ort.
Zudem solle die Rolle des BVL bei der Listung von Betrie-
ben gestärkt werden. Beim Export der Waren gehe es darum,
dass insbesondere die Drittstaaten die exportierenden deut-
schen Betriebe in entsprechenden Listen verzeichnet haben
möchten. Diese Listenarbeit werde bisher im BMELV durch-
geführt und solle auf das BVL übertragen werden. Die Per-
sonalstellen, die mit diesem Gesetz im Zusammenhang stün-
den, seien aus dem Stellenplan des gesamten BMELV
inklusive seiner Geschäftsbereiche zu erwirtschaften.

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Ver-
braucherschutz beschloss mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktion
DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dem Deutschen Bundestag
zu empfehlen, den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/4381
unverändert anzunehmen.

Berlin, den 23. Februar 2011

Franz-Josef Holzenkamp
Berichterstatter

Elvira Drobinski-Weiß
Berichterstatterin

Dr. Christel Happach-Kasan
Berichterstatterin

Dr. Kirsten Tackmann
Berichterstatterin

Friedrich Ostendorff
Berichterstatter

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