BT-Drucksache 17/5000

a) zu dem Antrag der Abgeordneten Hans-Joachim Hacker, Sören Bartol, Uwe Beckmeyer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD - Drucksache 17/1154 - Altschuldenentlastung für Wohnungsunternehmen in den neuen Ländern b) zu dem Antrag der Abgeordneten Heidrun Bluhm, Dr. Gesine Lötzsch, Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 17/1148 - Altschulden der ostdeutschen Wohnungsunternehmen streichen

Vom 15. März 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/5000
17. Wahlperiode 15. 03. 2011

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (15. Ausschuss)

a) zu dem Antrag der Abgeordneten Hans-Joachim Hacker, Sören Bartol,
Uwe Beckmeyer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
– Drucksache 17/1154 –

Altschuldenentlastung für Wohnungsunternehmen in den neuen Ländern

b) zu dem Antrag der Abgeordneten Heidrun Bluhm, Dr. Gesine Lötzsch,
Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/1148 –

Altschulden der ostdeutschen Wohnungsunternehmen streichen

A. Problem

Zu Buchstabe a

Die Antragsteller haben einen Antrag eingebracht, nach dem der Deutsche Bun-
destag die Bundesregierung auffordern soll, in Verhandlungen mit den Ländern
auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierungskommission abzustimmen, in
welchem Rahmen finanzielle Mittel für den Abriss bzw. den Umbau von Woh-
nungen und die Aufwertung von Wohnquartieren in den neuen Ländern zur Ver-
fügung gestellt werden müssen; dem Deutschen Bundestag eine abschließende
Regelung zu den Altschulden von Wohnungsunternehmen in den neuen Ländern
vorzulegen, die es den Unternehmen ermöglicht, die in Nummer 1 benannten
Stadtumbaumaßnahmen durchzuführen; in der abschließenden Regelung auch
für solche Wohnungsunternehmen Hilfen zu prüfen, die in ihrer Existenz nicht
gefährdet sind, sich jedoch am Rückbau und damit an der städtebaulichen Auf-
wertung beteiligen wollen; in der Abschlussregelung auch die Altbaubestände in
den neuen Ländern zu berücksichtigen, die erst 1993 im Rahmen der unterneh-
mensbezogenen Kappung mit Altverbindlichkeiten aus dem Wohnungsbau der

früheren DDR belastet wurden; mit den Ländern in Verhandlungen darüber ein-
zutreten, wie die Verwaltungsvereinbarung zum Stadtumbau Ost derart modifi-
ziert werden kann, dass die erhöhten Aufwendungen durch steigende Kosten bei
Abriss und Teilrückbau berücksichtigt werden können; angesichts der sich deut-
lich verschlechternden Finanzlage der Kommunen weitere Möglichkeiten zur
Finanzierung der Städtebauförderung aus Förderprogrammen des Bundes zu
prüfen und dem Deutschen Bundestag einen entsprechenden Bericht vorzulegen

Drucksache 17/5000 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

und weiterhin Bemühungen von mit Altschulden belasteten Wohnungsunterneh-
men durch Fördermaßnahmen zu unterstützen, die ihre Wohnungen energetisch
sanieren und altersgerecht umbauen wollen.

Zu Buchstabe b

Die Antragsteller haben einen Antrag eingebracht, nach dem der Deutsche Bun-
destag die Bundesregierung auffordern soll, ihre Ankündigung aus dem Koali-
tionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP umzusetzen, den Stadtumbau in den
neuen Bundesländern nicht durch ungelöste Altschulden der Wohnungsunter-
nehmen zu gefährden und die notwendigen Schritte zur Lösung der Altschulden-
problematik noch in diesem Jahr einzuleiten; die auf der Bundesebene bestehen-
den Hemmnisse für eine erfolgreiche Fortführung des Förderprogramms Stadt-
umbau Ost schnellstmöglich zu beseitigen, mit dem Ziel der vollständigen
Entlastung aller von Altschulden betroffenen Wohnungsunternehmen unter der
Bedingung, dass die Wohnungsunternehmen für einen Zeitraum von fünf Jahren
nach Entschuldung die Nettokaltmiete nicht erhöhen und die darüber hinaus
gewonnene Liquidität für die energetische Sanierung ihrer Bestände einsetzen.
Die Altschuldenentlastung soll nach dem Antrag unabhängig von der Leer-
standsquote der Wohnungsunternehmen erfolgen. Die zuständigen Fachministe-
rien sollen aufgefordert werden, das Altschuldenhilfegesetz zu novellieren mit
der Maßgabe, die Wohnungsunternehmen von Altschulden vollständig zu ent-
lasten und rechtzeitig vor Beginn der Beratungen für den Bundeshaushaltsplan
2011 ff. die erforderlichen haushaltstechnischen Vorkehrungen zu schaffen. Der
Deutsche Bundestag soll die Auffassung des Deutschen Städtetages, des Deut-
schen Mieterbundes e. V. und des Bundesverbandes deutscher Wohnungs- und
Immobilienunternehmen e. V. (GdW) in der gemeinsamen Erklärung vom 9. Fe-
bruar 2010 teilen und sich der Auffassung anschließen, dass „ohne eine Alt-
schuldenregelung die weitere Beteiligung der Wohnungsunternehmen am Stadt-
umbau gefährdet wäre“.

B. Lösung

Zu Buchstabe a

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/1154 mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, FDP und DIE LINKE. gegen die Stimmen der
Fraktion der SPD bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN.

Zu Buchstabe b

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/1148 mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen
die Stimmen der Fraktion DIE LINKE.

C. Alternativen

Annahme des Antrags zu Buchstabe a, Annahme des Antrags zu Buchstabe b,
Annahme einer abweichenden Entschließung anstelle der Anträge zu den Buch-
staben a und b.

D. Kosten

Wurden nicht erörtert.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/5000

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

a) den Antrag auf Drucksache 17/1154 abzulehnen;

b) den Antrag auf Drucksache 17/1148 abzulehnen.

Berlin, den 7. März 2011

Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Winfried Hermann
Vorsitzender

Volkmar Vogel (Kleinsaara)
Berichterstatter

Zu Buchstabe b
Die Antragsteller haben einen Antrag eingebracht, nach dem
der Deutsche Bundestag die Bundesregierung auffordern
soll, ihre Ankündigung aus dem Koalitionsvertrag zwischen

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im
federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat
Drucksache 17/5000 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Bericht des Abgeordneten Volkmar Vogel (Kleinsaara)

I. Überweisung
Zu Buchstabe a

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache
17/1154 in seiner 34. Sitzung am 25. März 2010 beraten und
an den Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
zur federführenden Beratung sowie an den Ausschuss für
Wirtschaft und Technologie und den Haushaltsausschuss zur
Mitberatung überwiesen.

Zu Buchstabe b

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache
17/1148 in seiner 34. Sitzung am 25. März 2010 beraten und
an den Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
zur federführenden Beratung sowie an den Haushaltsaus-
schuss zur Mitberatung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlagen
Zu Buchstabe a

Die Antragsteller haben einen Antrag eingebracht, nach dem
der Deutsche Bundestag die Bundesregierung auffordern
soll, in Verhandlungen mit den Ländern auf der Grundlage
der Ergebnisse der Evaluierungskommission abzustimmen,
in welchem Rahmen finanzielle Mittel für den Abriss bzw.
den Umbau von Wohnungen und die Aufwertung von Wohn-
quartieren in den neuen Ländern zur Verfügung gestellt wer-
den müssen; dem Deutschen Bundestag eine abschließende
Regelung zu den Altschulden von Wohnungsunternehmen in
den neuen Ländern vorzulegen, die es den Unternehmen er-
möglicht, die in Nummer 1 benannten Stadtumbaumaßnah-
men durchzuführen; in der abschließenden Regelung auch
für solche Wohnungsunternehmen Hilfen zu prüfen, die in
ihrer Existenz nicht gefährdet sind, sich jedoch am Rückbau
und damit an der städtebaulichen Aufwertung beteiligen
wollen; in der Abschlussregelung auch die Altbaubestände
in den neuen Ländern zu berücksichtigen, die erst 1993 im
Rahmen der unternehmensbezogenen Kappung mit Altver-
bindlichkeiten aus dem Wohnungsbau der früheren DDR be-
lastet wurden; mit den Ländern in Verhandlungen darüber
einzutreten, wie die Verwaltungsvereinbarung zum Stadt-
umbau Ost derart modifiziert werden kann, dass die erhöhten
Aufwendungen durch steigende Kosten bei Abriss und Teil-
rückbau berücksichtigt werden können; angesichts der sich
deutlich verschlechternden Finanzlage der Kommunen wei-
tere Möglichkeiten zur Finanzierung der Städtebauförderung
aus Förderprogrammen des Bundes zu prüfen und dem Deut-
schen Bundestag einen entsprechenden Bericht vorzulegen
und weiterhin Bemühungen von mit Altschulden belasteten
Wohnungsunternehmen durch Fördermaßnahmen zu unter-
stützen, die ihre Wohnungen energetisch sanieren und alters-
gerecht umbauen wollen.

Wohnungsunternehmen zu gefährden und die notwendigen
Schritte zur Lösung der Altschuldenproblematik noch in die-
sem Jahr einzuleiten; die auf der Bundesebene bestehenden
Hemmnisse für eine erfolgreiche Fortführung des Förderpro-
gramms Stadtumbau Ost schnellstmöglich zu beseitigen, mit
dem Ziel der vollständigen Entlastung aller von Altschulden
betroffenen Wohnungsunternehmen unter der Bedingung,
dass die Wohnungsunternehmen für einen Zeitraum von fünf
Jahren nach Entschuldung die Nettokaltmiete nicht erhöhen
und die darüber hinaus gewonnene Liquidität für die ener-
getische Sanierung ihrer Bestände einsetzen. Die Altschul-
denentlastung soll nach dem Antrag unabhängig von der
Leerstandsquote der Wohnungsunternehmen erfolgen. Die
zuständigen Fachministerien sollen aufgefordert werden, das
Altschuldenhilfegesetz zu novellieren mit der Maßgabe, die
Wohnungsunternehmen von Altschulden vollständig zu ent-
lasten und rechtzeitig vor Beginn der Beratungen für den
Bundeshaushaltsplan 2011 ff. die erforderlichen haushalts-
technischen Vorkehrungen zu schaffen. Der Deutsche Bun-
destag soll die Auffassung des Deutschen Städtetages, des
Deutschen Mieterbundes e. V. und des Bundesverbandes
deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e. V.
(GdW) in der gemeinsamen Erklärung vom 9. Februar 2010
teilen und sich der Auffassung anschließen, dass „ohne eine
Altschuldenregelung die weitere Beteiligung der Wohnungs-
unternehmen am Stadtumbau gefährdet wäre“.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Zu Buchstabe a

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat den
Antrag auf Drucksache 17/1154 in seiner 11. Sitzung am
5. Mai 2010 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der
Fraktion der SPD bei Stimmenthaltung der Fraktionen DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dessen Ableh-
nung.

Der Haushaltsausschuss hat den Antrag in seiner 19. Sit-
zung am 5. Mai 2010 beraten und empfiehlt mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen
der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei
Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE. dessen Ableh-
nung.

Zu Buchstabe b

Der Haushaltsausschuss hat den Antrag auf Drucksache
17/1148 in seiner 19. Sitzung am 5. Mai 2010 beraten und
empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, FDP
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der
Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion der
SPD dessen Ablehnung.
CDU, CSU und FDP umzusetzen, den Stadtumbau in den
neuen Bundesländern nicht durch ungelöste Altschulden der

die Anträge auf Drucksachen 17/1154 und 17/1148 in seiner
29. Sitzung am 26. Januar 2011 beraten.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/5000

Er hat in diesem Rahmen ein Expertengespräch mit Lutz
Freitag, dem Präsidenten des Bundesverbandes deutscher
Wohnungs- und Immobilienunternehmen e. V. (GdW) und
Prof. Dr. Harald Simons von der empirica ag für Forschung
und Beratung geführt. Prof. Harald Simons ist Mitverfasser
des Gutachtens „Altschuldenhilfe und Stadtumbau – Analy-
se der bisherigen Wirkungen der Altschuldenhilfe für den
Stadtumbau Ost und des zukünftigen Bedarfs an einer weite-
ren Entlastung“ (Ausschussdrucksache 17(15)97), welches
im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung und des Bundesinstitutes für Bau-, Stadt-
und Raumforschung erstellt wurde. Wegen des Ergebnisses
des Expertengespräches wird auf das Protokoll der nicht-
öffentlichen Sitzung verwiesen.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat für die Sit-
zung zu den Anträgen folgenden Änderungsantrag (Aus-
schussdrucksache 17(15)160) eingebracht:

Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung möge
beschließen:

Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung emp-
fiehlt dem Plenum des Deutschen Bundestags, die Anträge
Drucksache 17/1148 (Altschulden der ostdeutschen Woh-
nungsunternehmen streichen) und Drucksache 17/1154 (Alt-
schuldenentlastung für Wohnungsunternehmen) durch fol-
gende Entschließung zu ersetzen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Die Altschuldenhilfe ist ein wichtiges Instrument zur Umset-
zung des Stadtumbaus Ost. Ohne Altschuldenhilfe ist die Be-
teiligung von vielen ostdeutschen Wohnungsunternehmen
am Stadtumbauprozess gefährdet. Die Fortführung der Alt-
schuldenentlastung ist somit eine zwingend notwendige Rah-
menbedingung für den Erfolg des Programms Stadtumbau
Ost in seiner zweiten Phase. Die Altschuldenhilfe ist weniger
als wohnungswirtschaftliches denn vielmehr als städtebauli-
ches Instrument aufzufassen. Unter Berücksichtigung zu-
rückgehender Städtebaufördermittel werden die Ziele so-
wohl beim Rückbau als auch bei der Aufwertung ohne eine
Altschuldenregelung nicht erreicht. Der mit den Altschul-
denhilfen erfolgte Rückbau trägt wesentlich zur Stabilisie-
rung und zum Erhalt der Wohnqualität in den Schrumpfungs-
gebieten bei, weil nicht mehr der Leerstand das Stadtbild
dominiert.

Bereits seit 1993 werden mit dem Altschuldenhilfe-Gesetz
(AHG) ostdeutsche Wohnungsunternehmen von Altschulden
teilentlastet. Die sogenannten Altschulden entstammen den
Zuweisungen der ehemaligen Staatsbank der DDR an die
Wohnungsunternehmen zur Finanzierung des volkseigenen
und genossenschaftlichen Wohnungsbaus. Im Ergebnis des
Staatsvertrages über die Wirtschafts-, Währungs- und So-
zialunion und dem Aufkauf der DDR-Staatsbank durch
Privatbanken wurden die früheren Wohnungsbaudarlehen in
privatrechtliche Kredite umgewandelt und in Wert gesetzt.
Kommunen oder Wohnungsgenossenschaften wurden
Schuldner. Wohnungen und Schulden wurden in der Regel
von den Kommunen auf die neu gegründeten kommunalen
und genossenschaftlichen Wohnungsunternehmen in Rechts-
nachfolge übertragen. Die betroffenen ostdeutschen Woh-
nungsunternehmen sind daher einer doppelten Belastung

für die umfangreiche Sanierungstätigkeit seit 1990 hohe Ver-
bindlichkeiten eingegangen. Insbesondere in Schrumpfungs-
märkten sind die Wohnungsunternehmen am stärksten mit
Altschulden belastet, können zudem nur einen geringen
Mietzins erzielen. Diese Rahmenbedingungen behindern
dringend notwendige energetische Sanierungsmaßnahmen
und Investitionen für barrierefreies und altengerechtes Woh-
nen.

Die Altschulden betrugen 1993 einschließlich aufgelaufener
Zinsen circa 30 Milliarden Euro. Die ostdeutschen Woh-
nungsunternehmen erhielten im Rahmen des Solidarpaktes
aus dem Erblastentilgungsfonds eine Teilentlastung in Höhe
von 14 Milliarden Euro zzgl. Zinshilfen. Dadurch wurde
1993 mit dem AHG die Höhe der Altschulden für die über-
nommenen Wohnungsbestände auf durchschnittlich 77 Euro/
m² Wohnfläche reduziert. Steigende Leerstandsquoten und
eine drohende existenzielle Gefährdung zahlreicher Woh-
nungsunternehmen machten im Jahr 2001 eine zweite Novel-
le des AHG notwendig. Mit der Einführung der sogenannten
„Härtefallregelung“, dem § 6 AHG, können seitdem Woh-
nungsunternehmen eine weitere Teilentlastung von ihren Alt-
schulden erhalten, unter der Voraussetzung, dass sie durch
Leerstand von mindestens 15 Prozent des Wohnungsbe-
stands in ihrer wirtschaftlichen Existenz gefährdet sind. Ins-
gesamt umfasste diese vom Bund zugesagte Altschuldenhilfe
bis zu 70 Euro/m2 mit einer Abrissfrist bis 31.12.2010, ein
Volumen von bis zu 1,1 Milliarden Euro. Im Evaluierungsbe-
richt zum Stadtumbau Ost (2008) empfiehlt die beauftragte
Lenkungsgruppe das erfolgreiche Bund-Länder-Programm
weiterzuführen. Notwendigen Verbesserungs- und Hand-
lungsbedarf sehen die Gutachter in einer Anschlussregelung
des Altschuldenhilfegesetzes und in der Flexibilisierung der
Härtefallregelung nach § 6 AHG im Sinne einer nachhalti-
gen Stadtentwicklung. Auch der Bund erkannte bereits 2008
einen notwendigen Handlungs- und Flexibilisierungsbedarf.
Er verlängerte die ursprüngliche Abrissfrist des AHG bis
31.12.2013 und integrierte in das AHG die Möglichkeit zur
Umwidmung der Altschuldenhilfen in Sanierungsmittel für
den Erhalt von stadtbildprägenden Altbauten.

Der gesamtgesellschaftlich sich vollziehende Strukturwan-
del und die negativ verlaufende Bevölkerungsentwicklung
führen in Ostdeutschland erneut zu weiteren Wohnungsüber-
hängen. Im Jahr 2009 beschloss daher der Deutsche Bun-
destag das Programm Stadtumbau Ost bis 2016 fortzuführen
und weitere 200.000 bis 250.000 Wohnungen in Ostdeutsch-
land „vom Markt“ zu nehmen. Die CDU/CSU und FDP ge-
führte Bundesregierung bekennt sich zum erfolgreichen
Stadtumbau Ost und schreibt in ihrem Koalitionsvertrag:
„Beim „Stadtumbau Ost“ soll die Aufwertung von Innen-
städten und die Sanierung von Altbausubstanz gestärkt (…)
werden. Der Erfolg des Programms soll nicht durch ungelös-
te Altschuldenprobleme einzelner Wohnungsunternehmen
(…) gefährdet werden.“ Doch ohne Fortführung der Alt-
schuldenhilfe keine erfolgreiche Fortsetzung des Stadtum-
bau Ost. Die organisierte Wohnungswirtschaft fordert daher
den Erlass der Altschulden oder hilfsweise eine Altschulden-
regelung, bei der alle Wohnungsunternehmen antragsbe-
rechtigt sein sollen, die über Altschulden verfügen, Auf eine
Leerstandsquote oder andere betriebswirtschaftliche Krite-
rien soll verzichtet werden. Eine entsprechende Petition
ausgesetzt. Die Altschulden mit ihren Zinslasten reduzieren
die Kreditfähigkeit der Unternehmen. Die Unternehmen sind

wurde bereits 2009 von der Chemnitzer Wohnungsbaugenos-
senschaft CAWG eG eingereicht.

Drucksache 17/5000 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Das vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtent-
wicklung beauftragte Gutachten „Altschuldenhilfe und Stadt-
umbau“ (empirica, 2010) empfiehlt ebenfalls die Altschul-
denentlastung über das Jahr 2013 fortzuführen. Weiterhin
wird vorgeschlagen, die Härtefallregelung § 6 AHG aufzu-
heben, so dass alle mit Altschulden belasteten Unternehmen
antragsberechtigt werden. Der Entlastungsbetrag soll zudem
verbindlich an Sanierungsinvestitionen in innerstädtische
Altbauquartiere und zur Aufwertung der Erhaltungsgebiete
gekoppelt werden. Die Bundesregierung hat bisher keine Stel-
lungnahme zum vorgelegten Gutachten abgegeben.

II. Der Deutsche Bundestag beschließt:

1. die Altschuldenhilfe über das Jahr 2013 hinaus fortzu-
führen, geltend über die gesamte Laufzeit des Programms
Stadtumbau Ost, in einer zu modifizierenden Anschluss-
regelung,

2. die Anschlussregelung zur bisherigen Altschuldenentlas-
tung so zu gestalten, dass zukünftig alle mit Altschulden
belasteten Wohnungsunternehmen und Wohneigentümer
antragsberechtigt sind. Der Entlastungsbetrag sollte sich
an der durchschnittlichen Höhe der verbliebenen Alt-
schulden in Höhe von 55 Euro für jeden abgerissenen
Quadratmeter orientieren. Abrisse, die im Vorgriff auf
diese Anschlussregelung durchgeführt werden, sollen als
förderunschädlich betrachtet werden,

3. künftig die Altschuldenentlastung per Anschlussregelung
dann zu gewähren, wenn ein Wohnungsunternehmen
dauerhaft nicht mehr nachgefragte Wohngebäude oder
Wohngebäudeteile ab Baujahr 1949 abreißt und der
Entlastungsbetrag vollständig in den Erwerb und die Sa-
nierung von Wohngebäuden in den Innenstädten und in
Sanierungsobjekte in Stadtquartieren, die gemäß städte-
baulicher Entwicklungskonzepte als dauerhaft notwendig
für die Wohnraumversorgung ausgewiesen sind, inves-
tiert (Koppelungsregelung). Eine Kumulation der Alt-
schuldenentlastung bei Rückbau mehrerer Gebäude auf
ein Sanierungsobjekt ist möglich.

III. Begründung:

Erstmalig wird im empirica-Gutachten die aktuelle Höhe der
Altschulden zum Jahresende 2010 mit ca. 7,6 Milliarden Euro
näherungsweise beziffert. Diese entsprechen noch durch-
schnittlich 55 Euro/m2 Wohnfläche der von den Unternehmen
übernommen Wohnungsbeständen. Die im Jahr 2001 einge-
führte Härtefallregelung entlastet die bisher antragberech-
tigten Unternehmen mit circa 1,1 Mrd. Euro, für die bis in das
Jahr 2013 circa 280.000 Abrisse erfolgt sein werden. Nach
Gutachterangaben wurden bis Mitte 2010 ca. 80 % (rd. 900
Millionen Euro) der zugesagten § 6a-Entlastung abgerufen.
Circa 90 Prozent aller bisherigen Abrisse wurden von Woh-
nungsunternehmen durchgeführt, die Altschuldenhilfen nach
der Härtefallregelung § 6 AHG erhalten haben, basierend auf
den Bewilligungen bis 31.12.2003. Die Evaluierung des Pro-
gramms Stadtumbau Ost (2008) hat einen Rückbaubedarf
von 200.000 bis 250.000 Wohnungen bis 2016 ergeben. Das
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
schätzt die Kosten für die Fortführung der Altschuldenhilfe
bis 2016 auf 800 Mio. Euro. Dabei ist zu berücksichtigen,
dass sich in dem kurzen Zeitraum bis 2016 ein nochmaliger

sich somit auf einen Zeitraum über 2016 hinaus beziehen. Für
2011 etwa ist der dafür vorgesehene Entlastungsbetrag mit
79,7 Millionen Euro (Soll) im Haushalt eingestellt.

Im Gutachten wird darauf hingewiesen, dass aufwertende
Abrisspotentiale zunehmend nur noch bei sanierten Objek-
ten sowie bei Nicht-§-6a-Unternehmen bestehen. Bei Ein-
führung der Härtefallregelung erfüllte nur ein Drittel der mit
Altschulden belasteten Unternehmen mit ca. 54 % des Be-
standes der organisierten Wohnungswirtschaft die vorgege-
benen Kriterien bzw. Zugangsvoraussetzungen nach § 6
AHG. Mehr als 800 Unternehmen (der aktuellen Petition
1- 16-12-2324-053642 zufolge) wurden bisher von den finan-
ziellen Entlastungen ausgeschlossen. Da in diesen Wohnungs-
beständen die zukünftigen Abrisspotentiale zu konstatieren
sind, muss die bisherige Härtefallregelung im Interesse eines
erfolgreichen Stadtumbaus aufgehoben werden.

Der Evaluationsbericht des Stadtumbaus Ost weist bereits
im Jahr 2008 darauf hin, dass die zweite Phase des Stadtum-
baus eine stärkere Akzentuierung zugunsten der Aufwertung
der Innenstädte und innerstädtischer und innenstadtnaher
Altbauquartiere benötigt. Die räumlichen Rückbauschwer-
punkte liegen zwar zu 90 % der ostdeutschen Kommunen in
den Wohnungsbeständen aus der DDR-Zeit, aber in fast je-
der fünften Kommune gibt es weitere Schwerpunkte in den
Gründerzeitquartieren und in jeder siebenten Kommune in
den Altstadtquartieren. Eine „Koppelungsregelung“ ist so-
mit nahe liegend, zumal die organisierte Wohnungswirt-
schaft ihr Rückbaupotential zum erheblichen Teil ausge-
schöpft hat. Bei Erhalt von Altschuldenhilfe soll dieser
Entlastungsbetrag vollständig in den Erwerb und in die die
Sanierung von Beständen in den Innenstadtbereichen und in
Sanierungsobjekte in Stadtquartieren, die gemäß städtebau-
licher Entwicklungskonzepte als dauerhaft notwendig für die
Wohnraumversorgung ausgewiesen sind, investiert werden.
Zu den förderwürdigen Gebieten gehören auch jene Stadt-
quartiere, die auf Dauer für die städtische Struktur, Funktion
und Gestaltung unverzichtbar sind und weiter zukunftsfähig
gestaltet werden müssen. Die Evaluationskommission hat
deshalb zu Recht „die Aufwertung der Innenstädte und der
sonstigen zukunftsfähigen Stadtteile und Quartiere“ empfoh-
len und ein zu enges Verständnis von der Innenstadt kritisch
bewertet. Ein solch enger konzeptioneller Ansatz wird weder
den stadträumlichen Gegebenheiten ostdeutscher Städte ge-
recht, noch könnten die Kommunen und Wohnungsunterneh-
men ihrem sozialen Versorgungsauftrag nachkommen.
Durch den Investitionsanreiz des Erwerbs und der energeti-
schen, barrierenfreien und nutzergerechten Sanierung von
Altbausubstanz entsteht eine nicht zu unterschätzende volks-
wirtschaftliche wie städtebauliche Hebelwirkung.

Schrumpfungsmuster von Städten verlaufen unterschiedlich.
Der „Vierte Statusbericht des Stadtumbau Ost“ (Dezember
2010) betrachtet integrierte Stadtentwicklungskonzepte als
Voraussetzung für differenzierte Stadtumbaustrategien. In
ihnen werden die Leitziele, Strategien und Einzelmaßnah-
men des Stadtumbaus und der gesamtstädtischen Stadtent-
wicklung zusammengeführt. Sie stellen einen verlässlichen
Handlungsrahmen dar, mit dem gebietsbezogen auch die
Grundentscheidung festgelegt wird, ob ein Gebiet im Grund-
satz „erhalten“ oder rückgebaut wird oder ob diese grund-
Rückbau von bis zu 250.000 Wohnungen nicht realisieren
lässt. Der geschätzte Kostenansatz von 800 Millionen würde

legende Entscheidung noch nicht getroffen werden kann. Sie
können folglich als ein geeignetes Kriterium für einen flexib-

lung“ aufgenommen werden.

Der Ausschuss hat bei der Beratung eine ihm vom Petitions-
ausschuss nach § 109 Absatz 1 Satz 2 der Geschäftsordnung
des Deutschen Bundestages zur Stellungnahme übermittelte
öffentliche Petition zur Altschuldenhilfe (Ausschussdruck-
sache 17(15)42) einbezogen.

Die Fraktion der CDU/CSU vertrat die Auffassung, eine
Regelung in Bezug auf die Altschulden sei seinerzeit not-
wendig gewesen, da viele Unternehmen große wirtschaftliche
Schwierigkeiten gehabt hätten. Was die Zeit nach dem Jahr
2013 betreffe, sei sie der Auffassung, dass Unternehmen, die
nachweislich wegen Altschulden wirtschaftliche Schwierig-
keiten hätten, im Einzelfall geholfen werden müsse. Das Gut-
achten der empirica ag belege, dass die Maßnahmen zur Alt-
schuldenregelung gewirkt hätten und sich die Situation der
Unternehmen wesentlich verbessert habe. Man müsse den
Markt im Hinblick auf die Altschuldenhilferegelung genau
beobachten und die Ergebnisse bei der vorgesehen Bericht-
erstattung zum Stadtumbau Ost integrieren und dann ent-
scheiden, wie man die Frage der Altschuldenhilfe für einzelne
Unternehmen, die in wirtschaftlichen Schwierigkeiten seien,
regeln wolle. Die Forderungen in dem Antrag der Frak-
tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Ausschussdrucksache
17(15) 160) bedeuteten noch einmal zusätzliche Kosten von
rund 600 bis 800 Mio. Euro. Man müsse sich aber immer die
Frage stellen: wie man das knappe verfügbare Geld für den
Immobilienmarkt so zur Verfügung stelle, dass ein stabiler
Wohnungsmarkt in Deutschland erreicht werde und Woh-
nungsunternehmen am Markt stabil agieren könnten.

Die Fraktion der SPD betonte, man müsse die Ergebnisse
der Analyse der empirica ag ernst nehmen und sie im politi-
schen Handeln einflechten. Es müssten daher neue Akzente
gesetzt werden, welche an dem Kernbereich der Innenstädte
ausgerichtet werden müssten. Auf dieser Grundlage müsse
man konkret handeln und nicht nur Handeln für die Zukunft
versprechen. Es sei notwendig, das Erfolgsmodell Altschul-
denhilfe fortzuschreiben und diesbezüglich eine neue Kon-
zeption zu entwickeln. Auch Wohnungsunternehmen in den
neuen Ländern, die nicht existenzgefährdet seien, sollten in
ein Maßnahmenpaket einbezogen werden. Sie betonte, die
Ergebnisse des Berichts der empirica ag seien im Wesent-
lichen in ihrem Antrag aufgegriffen worden. Der Antrag
greife auch alle Punkte auf, die in dem Antrag der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN enthalten seien. Der Antrag
der Fraktion DIE LINKE. negiere, dass die Altschulden im
Zuge der Währungsunion tatsächlich entstanden seien. Wer
meine, sie könnten mit einem Strich beseitigt werden, leugne
fiskalische und nationalökonomische Zusammenhänge,
welche in der DDR existiert hätten. Die Guthaben, welche
den Verbindlichkeiten der Unternehmen gegenübergestanden
hätten, seien die Spareinlagen der Bürger gewesen. Man
könne daher nicht so tun, als wenn überhaupt keine realen
Verbindlichkeiten bestanden hätten.

Die Fraktion der FDP bekundete, alle seien sich einig, dass
man sich mit dem Thema Altschuldenhilfe beschäftigen und

nungsunternehmen hätten zurzeit keine wirtschaftlichen
Probleme, auch wenn die Belastung durch Altschulden im-
mer noch vorhanden sei. Es gehe jetzt darum, welche
Schlussfolgerungen man aus der Analyse der gegebenen
Situation ziehe und wie man vorankomme. Das empirica-
Gutachten zeige auf, dass die jetzige Altschuldenhilfe, nicht
weiter notwendig sei. Zudem hätten vor dem Hintergrund
der notwendigen Haushaltskonsolidierung die Stadtentwick-
lungsprogramme Vorrang. Im Koalitionsvertrag habe man
sich darauf verständigt, den Erfolg des Stadtumbaupro-
gramms Ost nicht durch ungelöste Altschuldenprobleme ein-
zelner Wohnungsunternehmer beim Abriss zu gefährden.
Dazu stehe man. Altschuldenhilfe sei weiterhin notwendig,
aber in Prüfung. Es sei eine aktualisierte Betrachtung der
wirtschaftlichen und städtebaulichen Situation notwendig.

Die Fraktion DIE LINKE. stellte fest, mit dem Einigungs-
vertrag seien nur Schulden auf die Landwirtschaft und die
Wohnungswirtschaft übertragen worden; diese allein trügen
die Altschulden der DDR. Alle andere, die zu den Schulden
beigetragen hätten, seien letztlich davon freigestellt worden.
Ihr Antrag fordere, dass diejenigen, die die Schulden nicht
alleine verursacht hätten, diese auch nicht alleine abtragen
sollten. Die Vorstellung der Fraktion der CDU/CSU, nur die
Unternehmen weiter zu fördern, die nachweislich wegen der
Altschulden in Liquiditätsengpässe kämen, sei nicht durch-
führbar, da man heute in der Buchführung der Unternehmen
nicht mehr nachvollziehen könne, welches alte Schulden und
welches neue Schulden seien.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN führte aus, in
dem empirica-Gutachten werde deutlich herausgestellt, dass
es bei der Altschuldenhilfe nicht um ein wohnungswirt-
schaftliches Instrument, sondern um ein Stadtentwicklungs-
instrument gehe. Das müsse auch in der Debatte berücksich-
tigt werden. Im Gegensatz zu den Anträgen der Fraktionen
SPD und DIE LINKE. arbeite ihr Antrag mit den Ergebnis-
sen des Gutachtens. Bezüglich der Forderung der Fraktion
DIE LINKE. nach einer vollständigen Entlastung von allen
Altschulden sehe man unter Haushaltsaspekten wenig Hand-
lungsspielraum. Was eine Fortsetzung der Altschuldenhilfe
anbelange, gehe es einerseits um viel Geld, andererseits
müsse man aber sehen, dass hierdurch eine Hebelwirkung
für Investitionen entstehe.

Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat
den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN auf Ausschussdrucksache 17(15)160 mit den
Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, FDP und DIE LINKE.
gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion der SPD abge-
lehnt. Den Antrag auf Drucksache 17/1154 empfiehlt er mit
den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, FDP und DIE
LINKE. gegen die Stimmen der Fraktion der SPD bei Stimm-
enthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abzu-
lehnen. Den Antrag auf Drucksache 17/1148 empfiehlt er mit
den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion DIE LINKE. abzulehnen.

Berlin, den 4. März 2011
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/5000

leren, zielorientierten Stadtumbau in die „Koppelungsrege- eine Lösung herbeiführen wolle. Die ostdeutschen Woh-
Volkmar Vogel (Kleinsaara)
Berichterstatter

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