BT-Drucksache 17/4952

Klimaschutz-Selbstverpflichtung der Bundesregierung

Vom 25. Februar 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/4952
17. Wahlperiode 25. 02. 2011

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Bärbel Höhn, Dr. Hermann Ott, Hans-Josef Fell,
Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Undine Kurth (Quedlinburg), Nicole Maisch,
Dorothea Steiner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Klimaschutz-Selbstverpflichtung der Bundesregierung

Die amtierende Bundesregierung bekennt sich zu einer Vorbildfunktion beim
Klimaschutz. Die im nationalen Klimaschutzprogramm 2005 formulierte
Selbstverpflichtung, den Ausstoß der CO2-Emissionen in ihrem Geschäftsbe-
reich bis 2008 um durchschnittlich 30 Prozent gegenüber 1990 zu senken,
wurde laut dem Maßnahmenpaket Nachhaltigkeit des Staatssekretärsausschus-
ses für nachhaltige Entwicklung vom 6. Dezember 2010 mit einer Reduktion
um rund 42 Prozent bereits 2007 übererfüllt. Allerdings verschweigt die Bun-
desregierung dabei, dass diese Reduktion nur durch einen unwürdigen Rechen-
trick zustande kommt. So wurden im Basisjahr 1990 die CO2-Emissionen der
bald darauf geschlossenen Kasernen der Nationalen Volksarmee mit in die
Bilanz aufgenommen. Die gesamten Reduktion der CO2-Emissionen im
Geschäftsbereich der Bundesregierung beruht demnach auf den militärischen
Liegenschaften des Bundes. Im Bereich der zivilen Liegenschaften sind die
CO2-Emissionen sogar um über 13 Prozent gestiegen (vgl. Antwort der Bundes-
regierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
auf Bundestagsdrucksache 17/1349).

Laut dem Maßnahmenpaket Nachhaltigkeit des Staatssekretärsausschusses für
nachhaltige Entwicklung vom 6. Dezember 2010 wurde nun als neues Ziel aus-
gegeben, die CO2-Emissionen im Geschäftsbereich der Bundesregierung bis
2020 um 50 Prozent gegenüber 1990 zu reduzieren. Dies erscheint jedoch nicht
besonders ambitioniert, da die Bundesregierung nach ihrer Rechnung bereits
2007 eine Reduktion um 42 Prozent erreicht hat.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Sind die Maßnahmen aus dem Maßnahmenprogramm des Staatssekretärs-
ausschusses für nachhaltige Entwicklung vom Bundeskabinett beschlossen
worden und damit als gleichrangig zu den Selbstverpflichtungszielen im
Rahmen des nationalen Klimaschutzprogramms 2005 anzusehen?

Wenn nein, soll dies noch geschehen, und wenn ja, wann?
2. Wie hoch war die CO2-Reduktion im Geschäftsbereich der Bundesregierung
gegenüber 1990 im Jahr 2010 oder dem letzten Jahr, für welches es Erhe-
bungen gibt?

3. Auf welcher Grundlage wurde das Ziel einer Reduktion der CO2-Emissio-
nen um 50 Prozent bis 2020 ausgegeben?

Drucksache 17/4952 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Stützt sich das Ziel auf eine Analyse des CO2-Reduktionspotentials von
einzelnen Geschäftsbereichen der Bundesregierung?

4. Wie hoch war der CO2-Ausstoß im Geschäftsbereich der Bundesregierung,
aufgeschlüsselt nach Bundesministerien und obersten Bundesbehörden, im
letzten Kalenderjahr, für das Daten vorlagen?

5. Gibt es Unterziele für die CO2-Reduktionen bis 2020 für die einzelnen Ge-
schäftsbereiche der Bundesregierung?

Wenn ja, wie lauten diese, aufgeschlüsselt nach Bundesministerien und
obersten Bundesbehörden?

6. Welche Bundesministerien und obersten Bundesbehörden beziehen Öko-
strom?

7. Wie hoch ist der Anteil an Ökostrom am gesamten Strombezug in den ein-
zelnen Geschäftsbereichen der Bundesregierung, aufgeschlüsselt nach
Bundesministerien und obersten Bundesbehörden?

8. Im Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit des Staatssekretärsausschusses
für nachhaltige Entwicklung wird eine schrittweise Umstellung des Strom-
bezugs auf Ökostrom für Gebäude der Bundesministerien in Bonn und
Berlin beschlossen, bis wann soll die Umstellung abgeschlossen sein?

9. Wurde das Auslaufen der Stromverträge im Bundesministerium der Vertei-
digung (Dienstsitz Berlin) und Bundesministerium für wirtschaftliche Zu-
sammenarbeit und Entwicklung (vgl. Antwort zu Frage 9 der Kleinen An-
frage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksa-
che 17/1349) zum Ende des Jahres 2010 genutzt, um auf Ökostrom zu
wechseln, und falls nein, warum nicht?

10. In welchen Geschäftsbereichen der Bundesregierung gibt es konkrete
Pläne, auf Ökostrom umzusteigen?

11. Welche konkreten Klimaschutzmaßnahmen haben die einzelnen Bundes-
ministerien und obersten Bundesbehörden im letzten Jahr ergriffen, und
wie viel CO2 wurde dadurch jeweils eingespart?

12. Bezieht sich der im Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit des Staatssekre-
tärsausschusses für nachhaltige Entwicklung angestrebte durchschnittliche
Emissionswert für die Beschaffung handelsüblicher Dienstwagen von
130 g CO2/km bis 2015 nur auf die Neuanschaffungen oder auf die ge-
samte Dienstwagenflotte inklusive der Bestandsfahrzeuge?

13. Aus wie vielen Fahrzeugen besteht die Dienstwagenflotte in den einzelnen
Geschäftsbereichen der Bundesregierung, aufgeschlüsselt nach Bundesmi-
nisterien und obersten Bundesbehörden?

14. Wie hoch ist der durchschnittliche Emissionswert der gesamten Dienstwa-
genflotte im Geschäftsbereich der Bundesregierung heute?

15. Wie hoch ist der durchschnittliche Emissionswert bei Neuanschaffungen
für die Dienstwagenflotte im Geschäftsbereich der Bundesregierung heute?

16. Warum wurde im Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit bezüglich des
Emissionswertes der Dienstwagenflotte im Geschäftsbereich der Bundes-
regierung kein Ziel beschlossen, dass sich am Beschluss des Ältestenrates
des Deutschen Bundestages vom 23. April 2009 (vgl. Bundestagsdruck-
sache 16/12800) orientiert, wonach für die Fahrbereitschaft des Deutschen
Bundestages ab dem Jahr 2012 Fahrzeuge der gehobenen Mittelklasse als
so genannte Poolfahrzeuge zum Einsatz kommen sollen, die weniger als
120 g CO2/km ausstoßen?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/4952

17. Welche Dienstwagen werden von den einzelnen Bundesministerinnen und
Bundesministern benutzt – es wird jeweils um die Angabe von genauer
Modellbezeichnung, durchschnittlichem CO2-Ausstoß (g/km), Stadtver-
brauch (l/100 km), Verbrauch kombiniert (l/100 km), Motorleistung (PS)
und Höchstgeschwindigkeit (km/h) gebeten?

18. Inwieweit setzt die Bundesregierung den Kabinettsbeschluss vom 28. Feb-
ruar 2007 zur Kompensation des CO2-Ausstoßes von Dienstreisen der Mit-
glieder der Bundesregierung und der Bundesministerien um, und wie wird
sie dies zukünftig handhaben?

Berlin, den 25. Februar 2011

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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