BT-Drucksache 17/4931

Umstellung von Bahnstrom auf erneuerbare Energien

Vom 25. Februar 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/4931
17. Wahlperiode 25. 02. 2011

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter, Ingrid Nestle, Hans-Josef Fell,
Bettina Herlitzius, Winfried Hermann, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl,
Oliver Krischer, Stephan Kühn, Undine Kurth (Quedlinburg), Dr. Hermann Ott,
Dorothea Steiner, Daniela Wagner, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Umstellung von Bahnstrom auf erneuerbare Energien

Elektrischer Strom zum elektrischen Betrieb von Eisenbahnen wird in Deutsch-
land über ein eigenes Bahnstromnetz der DB Energie GmbH bereitgestellt.
Während die Netzfrequenz im öffentlichen Netz 50 Hz beträgt, liegt die Bahn-
strom-Sollfrequenz bei 16,7 Hz. Die Einspeisung aus dem öffentlichen Netz ist
daher nur mit Umformern bzw. Umrichtern möglich, mit denen der elektrische
Strom auf die Bahnstrom-Netzfrequenz umgeformt wird.

Die DB Energie GmbH hat mit verschiedenen Energieversorgern langfristige
Verträge über Kraftwerkskapazitäten geschlossen, in denen eine Bahnstrom-
turbine die notwendige Frequenz von 16,7 Hz erzeugt und direkt in das
Bahnstromnetz einspeist. Dazu gehören das Atomkraftwerk Neckarwestheim 1
(GKN-1 – Gemeinschaftskraftwerk Neckar), das ohne Laufzeitverlängerung vom
Netz genommen werden müsste, und das Steinkohlekraftwerk Datteln I bis III,
das rund 20 Prozent der Bahnstromerzeugung in Deutschland übernimmt. Der
Bebauungsplan für das im Bau befindliche Ersatzkraftwerk Datteln IV, das über
einen Umrichter ebenfalls Bahnstrom erzeugen soll, wurde vom Oberverwal-
tungsgericht Münster für rechtswidrig erklärt. Ob der Bau genehmigungsfähig
sein kann, ist völlig offen.

Während die elektrischen Bahnen in Österreich zu 100 Prozent mit Wasserkraft
aus eigenen Kraftwerken versorgt werden und die im österreichischen Netz ver-
kehrenden Eisenbahnen damit schon heute echte Nullemissionsverkehre sind,
ist der Anteil von Strom aus erneuerbaren Energien im deutschen Bahnstrom-
netz bisher eher bescheiden. So betrug er nach Angaben der DB AG im Jahr
2009 18,5 Prozent. Ziel der DB AG ist es, den Anteil bis 2020 auf 30 Prozent
und bis 2050 auf 100 Prozent zu steigern.

Die DB AG hat im Rahmen ihrer Programme Umwelt Plus und Eco Plus, mit
denen Geschäftsreisende bzw. Gütertransporte CO2-frei durchgeführt werden,
dazu verpflichtet, neue Anlagen zur Erzeugung von Regenerativstrom zu finan-

zieren, die nicht über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gefördert werden
(Neuanlagenbonus). Das erste Projekt für den Neuanlagenbonus ist die Errich-
tung des ersten Hybridkraftwerks der Welt gemeinsam mit dem Windkraftbe-
treiber ENERTRAG, mit dem überschüssiger Windstrom per Elektrolyse zu
Wasserstoff umgewandelt werden soll, der bei Flaute wieder zu elektrischem
Strom rücktransformiert werden kann. Somit soll eine konstante Stromeinspei-
sung trotz unstetiger Stromerzeugung aus Windkraft erreicht werden.

Drucksache 17/4931 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Im Zusammenhang mit dem Bahnstromnetz sind aktuell auch Regulierungs-
fragen aufgeworfen worden, weil das Bundesverwaltungsgericht entschieden
hat, dass das Bahnstrom-Fernleitungsnetz unter das Energiewirtschaftsgesetz
(EnWG) fällt und Durchleitungsgebühren damit nach § 23a EnWG durch die
Bundesnetzagentur (BNetzA) zu regulieren sind.

Dem 110-KV-/16,7-Hz-Bahnstrom-Fernleitungsnetz mit einer Gesamtlänge von
7 400 km kommt eine besondere Bedeutung zu, da es das einzige Netz ist, das
sich über die gesamte Bundesrepublik Deutschland erstreckt im Unterschied zu
den Netzen der vier Übertragungsnetzbetreiber, die sich aus historischen Gründen
auf die Gebiete der Energieversorger EnBW AG, E.ON Vertrieb Deutschland
GmbH, RWE Vertrieb AG und Vattenfall Europe AG beschränken. Das Bahn-
stromnetz kann nach Auffassung der BNetzA aufgrund des Lastverlaufs auch am
Regelenergiemarkt teilnehmen. Zudem gibt es Überlegungen, das Bahnstromnetz
bzw. seine Trassen für den Stromtransport von Offshore-Windkraftanlagen in
die Ballungszentren im Süden zu nutzen.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass eine Erhöhung des Regene-
rativstromanteils beim Bahnstrom den Klimavorteil des Schienenverkehrs
langfristig sichern und ausbauen kann?

2. Unterstützt die Bundesregierung das Ziel der DB AG, den Anteil des Re-
generativstroms bis 2020 auf 30 Prozent und bis 2050 auf 100 Prozent zu stei-
gern?

3. Welche Erneuerbare-Energien (EE)-Anteile erwartet die Bundesregierung in
den Jahren 2020 und 2030 bei der Energieversorgung des Schienen-, Straßen-
personen-, Straßengüter-, Luft- und Schiffsverkehrs (jeweils getrennt nach
Ökostrom und Biokraftstoffen)?

4. Welche Annahmen unterstellen die Bundesregierung bzw. die von ihr be-
auftragten Gutachter im Energieszenario zur Entwicklung des Bahnstromver-
brauchs und der Zusammensetzung der zur Bahnstromerzeugung heran-
gezogenen Primärenergieträger, und durch welche Annahmen ist dies be-
gründet?

Wurden dabei Annahmen zum Import von Bahnstrom getroffen?

5. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, wie sich die Erhöhung des
Anteils regenerativer Energien auf 30 Prozent bis 2020 am Bahnstrom auf die
Stromkosten der DB Energie GmbH auswirken würde?

6. Welches Ziel hat das Forschungsvorhaben „Bahnstrom regenerativ“, das
durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicher-
heit vergeben worden ist, und wann wird der Öffentlichkeit der Endbericht
vorgelegt?

7. Gibt es weitere laufende Forschungsvorhaben im Geschäftsbereich des Bun-
desministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, und wenn ja, mit
welchem Ziel, und wann werden der Öffentlichkeit ggf. die Endberichte vor-
gelegt?

8. Welche Überlegungen zur Förderung der Erzeugung von regenerativem
Bahnstrom sind der Bundesregierung bekannt, und wie steht sie zu diesen je-
weiligen Überlegungen?

9. Hat die Bundesregierung die DB AG über ihre Vertreter im Aufsichtsrat zu
einem verstärkten Einsatz regenerativer Energien in der Bahnstromversor-
gung aufgefordert, und wenn ja, mit welchen konkreten Zielen für 2020,

2030 und 2050?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/4931

10. Mit welchen Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung die Erhöhung
des Regenerativstromanteils bei der DB AG?

11. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass im Bereich des Schienen-
verkehrs eine deutlich schnellere Steigerung des Regenerativstromanteils
möglich ist als bei den übrigen Verkehrsträgern, und wenn ja, in welcher
Weise wird die Bundesregierung dies im Rahmen ihrer Elektromobilitäts-
strategie berücksichtigen?

12. In welcher Höhe hat die DB Energie GmbH in den Jahren 2008, 2009 und
2010 jeweils Zahlungen im Rahmen der EEG-Umlage geleistet?

13. Welche Kosteneinsparung haben sich für die DB Energie GmbH durch die
teilweise Befreiung aus der EEG-Umlage nach § 40 ff. EEG in 2008, 2009
und 2010 ergeben?

14. Beabsichtigt die Bundesregierung an der teilweisen Befreiung des Bahn-
stroms von der EEG-Umlage nach § 40 ff. EEG auch in Zukunft festzu-
halten?

Wenn ja, plant die Bundesregierung über den Aufsichtsrat der DB AG auf
eine Verwendung dieser Kosteneinsprung nach § 40 ff. EEG für den Ausbau
regenerativer Energien im Bahnstrom hinzuwirken?

15. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Anteil so genannter
Grünstromzertifikate (u. a. RECS, Guarantees of Origin oder Herkunfts-
nachweise nach EEG, Zertifikate des European Energy Certificate System)
am Regenerativstromanteil im Schienenverkehr?

16. Ist der Einsatz von Grünstromzertifikaten an Stelle einer physischen Ein-
speisung von regenerativ erzeugtem Strom aus Sicht der Bundesregierung
eine zielführende Strategie zur Steigerung des EE-Anteils im Bahnstrom?

17. Trifft es zu, dass die oben genannten Grünstromzertifikate nicht zur Berech-
nung des Anteils regenerativer Energien im Verkehr nach EU-Richtlinie
2009/28/EG (Artikel 3 und 15) herangezogen werden dürfen?

18. Inwieweit trifft es zu, dass aus den Mitteln des Konjunkturpakets der Bau
eines Umrichters am Atomkraftwerk Neckarwestheim 2 gefördert worden
ist?

19. Trifft es zu, dass die Umrichter- und Umformerkapazitäten der DB Energie
GmbH derzeit die Integration von mehr Regenerativstrom in das Bahn-
stromnetz begrenzen?

Wenn ja, welche maximale Einspeisung von Regenerativstrom aus dem
50-Hz-Netz ist über Umrichter und Umformer in 2010, 2020, 2030, 2040
und 2050 möglich?

20. Trifft es zu, dass die vertraglichen Verpflichtungen der DB Energie GmbH
mit ihren Stromlieferanten die Integration von Regenerativstrom in das
Bahnstromnetz begrenzen?

Wenn ja, welche maximale Einspeisung von Regenerativstrom ist insgesamt
in 2010, 2020, 2030, 2040 und 2050 auf Grundlage der bestehenden vertrag-
lichen Verpflichtungen möglich?

21. Trifft es zu, dass die DB AG in jüngerer Zeit langfristige Beschaffungsver-
träge aus fossil befeuerten Kraftwerken mit Energieversorgern abgeschlos-
sen hat?

Wenn ja, welche Kraftwerke betrifft dies, welche Leistung wurde ab wann
kontrahiert, über welchen Zeitraum hat sich die DB AG vertraglich gebun-

den, und welche Planungen existieren ggf. zu einer Abscheidung von CO2
(Carbon Capture and Storage)?

Drucksache 17/4931 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

22. In welcher Weise, und ggf. seit wann war und ist die DB AG in den Pla-
nungs-, Genehmigungs- und Bauprozess des Kraftwerks Datteln IV einge-
bunden?

23. Welche Verpflichtungen ist die DB AG in Bezug auf das Kraftwerk
Datteln IV eingegangen, auch solche, die erfüllt werden müssen, falls das
Kraftwerk Datteln IV nicht in Betrieb geht?

24. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Beteiligung
der DB Energie GmbH an Kraftwerksscheiben von neuen Kohlekraftwerken
mit einer Laufzeit von mindestens 40 Jahren dem Ziel einer Umstellung auf
100 Prozent erneuerbare Energien bis 2050 widerspricht?

25. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass bei einem Wegfall
des geplanten Bahnstrombezugs aus dem Kraftwerk Datteln IV die DB
Energie GmbH eine alternative Beschaffung aus Regenerativstrom organi-
sieren soll?

26. Ist die Sicherheit in der Bahnstromversorgung nach Ansicht der Bundesre-
gierung gefährdet, wenn das Kraftwerksprojekt Datteln IV nicht ans Netz
geht und/oder die Laufzeitverlängerung des Kraftwerks Neckarwestheim I
gerichtlich gestoppt wird und der Kraftwerksblock kurzfristig vom Netz ge-
nommen werden muss?

27. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung der DB AG, dass die
Kosten aus dem CO2-Emissionshandel der dritten Handelsperiode zu einer
Verteuerung des Bahnstroms führt, und von welchen zusätzlichen Kosten
geht die Bundesregierung aus?

28. Wie beurteilt die Bundesregierung die Einschätzung der DB AG, dass die
ausschließliche Anlastung der an den Energieträger Strom gekoppelten Kos-
ten des Emissionshandels sowie der EEG- und Kraft-Wärme-Kopplung-
Umlage im Verhältnis zu den überwiegend mit Kraftstoffen betriebenen
übrigen Verkehrsträgern, die nicht dem Emissionshandel unterliegen, eine
belastende Wettbewerbsverzerrung darstellt?

29. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass Kosten aus dem
CO2-Emissionshandel durch den verstärkten Einsatz von Regenerativstrom
vermieden werden können?

30. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der DB Energie GmbH für höhere
Bahnstrompreise, die nach einem Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ vom
5. November 2010 in Briefen an die privaten Eisenbahnunternehmen mit der
geplanten Laufzeitverlängerung für Atomkraftwerke begründet wurden?

Falls nein, aus welchen Gründen führt die geplante Laufzeitverlängerung
für Atomkraftwerke nicht zu einer Erhöhung der Strombezugskosten für die
DB Energie GmbH?

31. Wie stellt sich die Entwicklung der Bahnstrompreise in Deutschland seit der
Bahnreform von 1994 dar, und welche Gründe sind dafür ausschlaggebend,
dass das hiesige Bahnstrompreisniveau höher ist als in Österreich und der
Schweiz?

32. Trifft es zu, dass in Deutschland deutlich höhere Abgabenbelastungen den
Bahnstrompreis beeinflussen?

33. Mit welchen Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung Bestrebungen
von DB-Wettbewerbern, regenerativen Strom zu beziehen, um ihn in das
DB-Bahnstromnetz einzuspeisen, bzw. inwieweit sieht es die Bundesregie-
rung als sinnvoll an, entsprechende Anreize zu setzen, damit auch die Wett-
bewerbsbahnen mit positivem Umweltengagement auftreten können?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/4931

34. Sieht die Bundesregierung einen Zielkonflikt in der Steigerung des Regene-
rativstromanteils am Schienenverkehr und der Öffnung des Bahnstrom-
markts für Drittanbieter, die verstärkt Kohle- und Atomstrom einspeisen
könnten, und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, diesen Ziel-
konflikt aufzulösen?

35. Hält die Bundesregierung die Regelungen zur Vergütung rückgespeister
Bahnstrommengen für wirtschaftlich angemessen, und wie schätzt die Bun-
desregierung den Vorschlag ein, durch Rückspeisung erzeugte Bahnstrom-
mengen einer Erzeugung aus regenerativen Quellen gleichzustellen und mit
einem Aufschlag aus einer speziellen Umlage, z. B. im Rahmen des EEG,
zu fördern?

36. In welchem Umfang (Angaben in Megawatt) hat die DB AG Photovoltaik-
anlagen als Bestandteile von Lärmschutzvorrichtungen entlang ihrer Schie-
nenstrecken errichtet, und welche Strategie verfolgt die DB AG, Solar-
module zukünftig als Bestandteil von Lärmschutzvorrichtungen einzusetzen?

37. Wie bewertet die Bundesregierung das Programm der DB AG, eigene Re-
generativstromkapazitäten außerhalb der Förderung durch das EEG zu er-
richten?

38. Inwieweit hat die Bundesregierung die von der Bundesnetzagentur aufge-
worfene Frage der Nutzung des Bahnstrom-Fernleitungsnetzes im Regel-
strommarkt geprüft bzw. prüfen lassen, und zu welchem Ergebnis kam sie?

39. Inwieweit hat die Bundesregierung geprüft, ob die bestehenden Bahnstrom-
leitungen zum Transport von Regenerativstrom genutzt werden können, und
zu welchem Ergebnis kam sie?

40. Inwieweit hat die Bundesregierung die Nutzung der bestehenden Bahntrassen
(110-kV-/16,7-Hz-Verteilnetz und Eisenbahnstreckennetz) für die Trassen-
führung neuer Hoch- und Höchstspannungsnetze geprüft oder plant diese zu
prüfen?

41. Beabsichtigt die Bundesregierung eine Bahnstromtrasse als Pilotprojekt im
Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG) aufzunehmen?

42. Inwieweit zieht es die Bundesregierung in Erwägung, auch das Bahnstrom-
netz in den Stromnetzausbaubedarf einzubeziehen (Netzstudien der Deut-
schen Energie-Agentur GmbH bzw. zukünftige Netzentwicklungspläne)?

43. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, inwieweit der Bau
neuer Hoch- oder Höchstspannungsleitungen zeitgleich mit der Elektrifizie-
rung von Bahnstrecken verbunden werden kann?

44. Können durch diese zeitgleiche Elektrifizierung Kosten gespart werden,
und sind der Bundesregierung derartige Referenzprojekte bekannt?

45. Sieht die Bundesregierung Potenzial für die Vereinfachung von Genehmi-
gungsverfahren, wenn Elektrifizierung und Planung neuer Stromleitungen
gleichzeitig erfolgen?

46. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob bei dem Bau
neuer Bahnstrecken bzw. bei der Elektrifizierung bestehender Bahnstrecken
die infrastrukturellen Voraussetzung für die Integration von Regenerativ-
strom geschaffen werden, zum Beispiel durch zusätzliche Umrichterkapazi-
täten oder den direkten Anschluss von Windparks an die Unterwerke?

47. Sieht die Bundesregierung die Möglichkeit, dass zur Hebung möglicher
Synergieeffekte Projekte zur Elektrifizierung von Bahntrassen zeitlich vor-
gezogen werden, wenn für ähnliche Strecken neue Stromleitungskapazitä-

ten benötigt werden?

Drucksache 17/4931 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

48. Plant die Bundesregierung rechtliche Anpassungen im Allgemeinen Eisen-
bahngesetz zur Regulierung des Bahnstrommarkts?

Wenn ja, welche, und bis wann?

49. Welche Position vertritt die Bundesregierung hinsichtlich der Vorschläge
der EU-Kommission zur Regulierung des Bahnstroms im Recast des ersten
Eisenbahnpakets?

Berlin, den 25. Februar 2011

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.