BT-Drucksache 17/4929

Freizeitparks und Bundesgartenschauen in Deutschland

Vom 25. Februar 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/4929
17. Wahlperiode 25. 02. 2011

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Markus Tressel, Ulrike Höfken, Cornelia Behm,
Undine Kurth (Quedlinburg), Bärbel Höhn, Friedrich Ostendorff
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Freizeitparks und Bundesgartenschauen in Deutschland

In Deutschland gibt es eine Vielzahl von Freizeitparks – großflächig angelegte
Wild- und Safariparks, Film- und Actionparks, Meerwasseraquarien, Märchen-
anlagen usw. „Freizeitparks und Freizeitunternehmen in diesem Sinne sind alle
Gewerbebetriebe, die an einem Ort auf freiem Gelände dauerhaft fest instal-
lierte Anlagen unterhalten, in denen gegen Entgelt Spiel- und Sporteinrichtun-
gen, Großmodelle, Tiere, Grünanlagen, technische und kulturelle Einrichtun-
gen entweder zusammen oder in Teilen zur Schau gestellt oder zur Benutzung
überlassen werden, wobei Einrichtungen auch in festen Gebäuden unterge-
bracht sein können. In derartigen Anlagen können außerdem Gastronomie-
betriebe und Verkaufseinrichtungen sowie Hotels und Beherbergungsbetriebe
eingegliedert sein.“ (Quelle: Satzung Verband Deutscher Freizeitparks und
Freizeitunternehmen e. V. – VDFU, § 4).

Sie unterscheiden sich vor allem hinsichtlich Größe und Anbindung. Manche
Parks liegen in Autobahnnähe im ländlichen Raum, manche von ihnen ohne
Schienenanbindung, andere wiederum liegen in Städten als Naherholungsge-
biet. Einige von ihnen sind Familienbetriebe, andere wiederum werden hoch-
subventioniert. Letztere wurden häufig als „Leuchtturmprojekt“ im ländlichen
Raum gedacht. Die Kalkulation von Besucher- und Umsatzzahlen und ge-
wünschter externer Effekte für die ortsansässige Wirtschaft haben eine schnelle
Amortisierung versprochen. Nicht immer ging diese Rechnung auf. Das wurde
auch in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 17/1275 bestätigt.

Auch Bundes- und Landesgartenschauen werden gefördert. Nicht immer ist die
Nachfolgenutzung nachhaltig. Zudem besteht Unklarheit über die Wettbe-
werbs- und Konkurrenzsituation zwischen Freizeitparks und -unternehmen auf
der einen Seite sowie Bundes- und Landesgartenschauen und ihren Nachfolge-
nutzungen auf der anderen Seite. Die Bundesregierung sieht hier keinen Kon-
flikt (vgl. Bundestagsdrucksache 17/1275). Der VDFU sieht das anders.
Schließlich seien es die gleichen Zielgruppen, die beworben werden und zuwei-
len sogar die selben Schausteller, die im Rahmen von Gartenschauen auftreten.
Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie viele Menschen besuchten die deutschen Freizeitparks und -unterneh-
men in den Jahren 2005 bis 2010 (bitte einzeln pro Jahr auflisten)?

2. Welches sind gemessen am Besucheraufkommen die international fünf er-
folgreichsten Freizeitparks?

Drucksache 17/4929 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

3. Welches sind gemessen am Besucheraufkommen die national fünf erfolg-
reichsten Freizeitparks?

4. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil von ausländi-
schen Besuchern in deutschen Freizeitparks und Freizeitunternehmen, und
aus welchen Ländern kommen diese vorwiegend?

5. Wie viele Menschen sind in den Jahren 2005 bis 2010 in Freizeitparks und
-unternehmen beschäftigt gewesen (bitte pro Jahr auflisten)?

6. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Art der Anreise
von Besuchern deutscher Freizeitparks und Freizeitunternehmen vor?

7. Hält die Bundesregierung die Verkehrsanbindung deutscher Freizeitparks
und Freizeitunternehmen, insbesondere die Erreichbarkeit mit dem öffent-
lichen Personennahverkehr, für ausreichend?

8. Welchen Anreiseweg in Kilometern und welche Anreisezeit in Stunden
nehmen nach Kenntnis der Bundesregierung die Gäste zum Besuch von
Freizeitparks und Freizeitunternehmen in Kauf?

9. Warum liegen nach Angaben der Bundesregierung keine Zahlen und keine
weiteren Erkenntnisse vor, wie hoch die öffentlichen Aufwendungen zur
Durchführung von Bundes- und Landesgartenschauen in den letzten zehn
Jahren waren, obgleich erhebliche öffentliche Aufwendungen stattgefun-
den haben (vgl. Bundestagsdrucksache 17/1275, Antwort zu Frage 13c)?

10. Hat die Bundesregierung seit ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage vom
10. März 2010 auf Bundestagsdrucksache 17/1275 neue Erkenntnisse, wie
hoch die öffentlichen Aufwendungen zur Durchführung von Bundes- und
Landesgartenschauen in den letzten zehn Jahren waren?

Wenn ja, welche?

11. Inwieweit hält die Bundesregierung es für erforderlich, dass die Ausgabe
öffentlicher Mittel in diesem Zusammenhang transparent und in Zahlen
nachvollziehbar sein sollte?

12. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, Bundes- und Landesgarten-
schauen seien aufgrund gleicher Zielgruppen sowie selber und/oder glei-
cher Freizeitunternehmerstrukturen durchaus in einer Konkurrenzsituation
zu größtenteils wenig bis gar nicht subventionierten Freizeitparks?

Wenn nein, warum nicht?

13. Wieso findet bei einer öffentlichen Aufwendung im dreistelligen Millionen-
bereich keine Evaluierung des Projekts statt (vgl. Bundestagsdrucksache
17/1275, Antwort zu Frage 13e)?

14. Worauf gründet die Bundesregierung ihre Auffassung, dass die Bundes-
und Landesgartenschauen einen Impuls für eine nachhaltige Wirtschafts-
entwicklung geben, wenn eine Evaluation unterbleibt?

15. Warum finden im Falle einer Subventionierung von Freizeitparks keine
Mittelbindungen an ökologische Kriterien wie Energieautarkie, Flächen-
versiegelung und Energieeffizienz statt?

16. Womit begründet die Bundesregierung ihre Annahme, dass die grund-
sätzliche Fördermöglichkeit über den Europäischen Fonds für regionale
Entwicklung als ausreichend angesehen wird (vgl. Bundestagsdrucksache
17/1275, Antwort zu Frage 18b), wenn der Bundesregierung weder Evalu-
ierungs- und andere qualitative Kriterien noch spezifische Informationen
über die Empfänger in diesem Themenfeld vorliegen?
17. In welchem Verfahren und nach welchen Kriterien wurde der Ort für die
diesjährige Bundesgartenschau ausgewählt?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/4929

18. Gegenüber welchen Bewerberstädten hat sich Koblenz durchgesetzt, und
aus welchen Gründen?

19. Wie viele Bundesmittel sind bislang in das Projekt Bundesgartenschau
(BUGA Koblenz) 2011 geflossen, und welche weiteren Ausgaben hat die
Bundesregierung veranschlagt (bitte aufschlüsseln nach Ausgabenposten)?

a) Wie hoch liegen die Gesamtausgaben, und wer trägt neben dem Bund
die Kosten hierfür?

b) Mit welchem Anteil an Kostendeckung der Ausgaben rechnet die Bun-
desregierung durch die Einnahmen, und an wen fließen diese zurück?

c) Gab es Kostensteigerungen durch das Hochwasser im Januar 2011?

Wenn ja, in welcher Höhe, und wer trägt diese?

20. Welche sozialen und ökologischen Kriterien wurden und werden der Mit-
telvergabe zugrunde gelegt?

21. Wie gestalten sich die Eintrittspreise, und nach welchen sozialen Kriterien
gibt es Vergünstigungen?

22. Gibt es Vergünstigungen bei den Eintrittspreisen/Dauerkarten für Anlieger,
denen der Zutritt zu bestimmten Naherholungsarealen der Stadt sonst über
den Sommer versperrt bleibt?

Wenn ja, für welche Gruppen, und in welcher Höhe?

23. Welche konkreten Angebote gibt es zur Naturschutz-Bildung für Kinder
und Erwachsene?

Wie viel und welches Personal (Qualifikation) wird hierfür beschäftigt?

24. Wie viele Beschäftigungsmöglichkeiten sind insgesamt im Zuge der
BUGA entstanden, und in welchen Bereichen?

25. Welche Baumfällungen wurden im Zuge der Arbeiten vorgenommen, und
unter wessen ökologischer Expertise?

Welche Proteste und welche rechtlichen Schritte gegen diese Baumfällun-
gen sind der Bundesregierung bekannt?

26. Welche (Naturschutz)-Verbände/ökologischen Gutachter haben das Veran-
staltungskonzept begleitet, mit welchen Zielsetzungen, und wie wurden
diese konkret umgesetzt?

27. Wurden Maßnahmen zum Hochwasserschutz in das Konzept integriert?

Wenn ja, welche?

28. Welche Effekte möchte die Bundesregierung mit den öffentlichen Investi-
tionen in die BUGA 2011 unmittelbar sowie in der Nachnutzung erzielen,
und wie werden diese evaluiert?

Welche Nachnutzung ist vorgesehen?

29. Worin liegt nach Auffassung der Bundesregierung der unmittelbare und
langfristige Mehrwert für die Region, die mit den BUGA-Standorten Deut-
sches Eck, Festung Ehrenbreitstein und Kurfürstliches Schloss bereits tou-
ristisch erschlossen ist und hohe Besucherfrequenzen aufweist?

Berlin, den 25. Februar 2011

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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