BT-Drucksache 17/4860

100 Jahre Internationaler Frauentag

Vom 23. Februar 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/4860
17. Wahlperiode 23. 02. 2011

Antrag
der Abgeordneten Dorothee Bär, Markus Grübel, Nadine Schön (St. Wendel), Peter
Altmaier, Ingrid Fischbach, Norbert Geis, Thomas Jarzombek, Ewa Klamt,
Katharina Landgraf, Stefan Müller (Erlangen), Michaela Noll, Eckhard Pols,
Erwin Josef Rüddel, Dr. Peter Tauber, Marcus Weinberg (Hamburg), Volker Kauder,
Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof) und der Fraktion der CDU/CSU
sowie der Abgeordneten Miriam Gruß, Nicole Bracht-Bendt, Sibylle Laurischk,
Heinz Golombeck, Petra Müller (Aachen), Dr. Christiane Ratjen-Damerau,
Birgit Homburger und der Fraktion der FDP

100 Jahre Internationaler Frauentag

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Vor 100 Jahren wurde am 19. März erstmals in Dänemark, Deutschland, Öster-
reich-Ungarn und der Schweiz der Frauentag begangen. Frauen nutzten 1911
diesen Tag, um gemeinsam öffentlich für die gleichen politischen Rechte von
Frauen einzutreten. Im Mittelpunkt stand das Frauenwahlrecht – ebenso wie
beim ersten Frauentag in den USA, der im Februar 1909 durchgeführt worden
war und ein voller Erfolg wurde, weil sich eine breite Allianz von Frauenrecht-
lerinnen aus den unterschiedlichsten politischen Lagern hinter die Forderung für
das Frauenwahlrecht stellte.

Seit 1911 hat der Frauentag eine wechselvolle Geschichte erlebt. Neben die
Wahlrechtsforderung trat später die Ablehnung des Ersten Weltkriegs. Nach
dem Ersten Weltkrieg und nach Erlangung des Frauenwahlrechts wurde die
Fortführung der jungen Tradition des Frauentages vor allem durch arbeits- und
sozialrechtliche Forderungen der Frauenbewegung getragen.

1975 richteten die Vereinten Nationen im Internationalen Jahr der Frau erstmals
am 8. März eine Feier anlässlich des Internationalen Frauentages aus. Die Gene-
ralversammlung der Vereinten Nationen beschloss im Dezember 1977, den
8. März verbindlich als Internationalen Frauentag anzuerkennen. Thematisch
ging es überwiegend um die gleiche Teilhabe am Erwerbsleben. Die jährlich
rund um den 8. März bei den Vereinten Nationen tagende Frauenrechtskommis-
sion (FRK) nutzt den Internationalen Frauentag, um die Umsetzung der Forde-
rungen der internationalen Frauenrechtskonferenzen, insbesondere der Aktions-

plattform von Peking, umzusetzen und weiterzuentwickeln.

In Deutschland ist die wechselvolle Geschichte des Internationalen Frauentages
zusätzlich geprägt von der Geschichte der deutschen Teilung. Während in der
DDR der Internationale Frauentag unmittelbar nach dem Zweiten Weltkrieg
offiziell eingeführt wurde und den Charakter einer sozialistischen Veranstaltung
trug, entwickelten sich in der Bundesrepublik Deutschland seit 1948 Veranstal-

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tungen am Internationalen Frauentag eher vereinzelt und vor allem getragen
durch Pazifistinnen im Engagement gegen die Wiederbewaffnung. Die Frauen-
bewegung in Deutschland tat sich bis in die 90er-Jahre überwiegend schwer mit
dem Tag. Kritik an der Feierpraxis in der DDR, wo der Tag zunehmend eine Art
sozialistischer Muttertag geworden war, verstärkte die Gebrochenheit der west-
deutschen Gedenktradition.

In den vergangenen 20 Jahren hat der Internationale Frauentag im wiederverein-
ten Deutschland eine neue Selbstverständlichkeit gewonnen. Jenseits ideologi-
scher und parteipolitischer Unterschiede erkannten Frauen in Gewerkschaften,
Parteien, Verbänden und Vereinen die Chance, mit dem Internationalen Frauen-
tag jährlich den Fokus auf die fortbestehenden gleichstellungspolitischen He-
rausforderungen zu richten.

Der 100. Jahrestag des Internationalen Frauentages im Europäischen Jahr der
Freiwilligentätigkeit 2011 unterstützt die Chance der Neuausrichtung als Feier-
tag der Frauenbewegung unter dem Motto des EU-Jahrs „Freiwillig. Etwas be-
wegen“.

Das zivilgesellschaftliche Engagement von Frauen in Frauenvereinen und -ver-
bänden, Gewerkschaften und Parteien bildet die Grundlage aller frauenpoliti-
schen Erfolge und bleibt wesentliche Quelle gleichstellungspolitischer Initiati-
ven.

Vor 100 Jahren stellte sich die Frauenbewegung den Herausforderungen ihrer
Zeit: Frauen mit großer Tatkraft und mutigen Visionen schlossen sich zusam-
men, um gleiche politische Teilhabe zu erreichen und soziale Ungerechtigkeiten
zu überwinden. Große Frauenrechtlerinnen in dieser Zeit waren unter anderem
Helene Lange, Marie Elisabeth Lüders und Helene Weber. Die Gründerinnen der
Frauenvereine wussten bereits damals die demokratischen Spielregeln des zivil-
gesellschaftlichen Engagements zu schätzen. Sie nutzten nach innen und außen
die Möglichkeiten des Vereinsrechts und erreichten in den Formen ihrer Zeit
eine Aufbruchbewegung. Später gelang es, Strukturen zu schaffen, um die Ziele
der Frauenbewegung institutionell zu verankern.

Seitdem hat sich die Stellung von Frauen in unserer Gesellschaft und unserem
Rechtssystem deutlich verbessert. Das 1918 erkämpfte Wahlrecht war ein
grundlegender Schritt hin zur aktiven politischen Partizipation der Frauen. Das
Letztentscheidungsrecht des Ehegatten in allen ehelichen Angelegenheiten
wurde 1958 durch das Gesetz über die Gleichberechtigung von Mann und Frau
auf dem Gebiet des bürgerlichen Rechts (Gleichberechtigungsgesetz) abge-
schafft. Mit der 1994 in Kraft getretenen Verfassungsreform wurde Artikel 3
Absatz 2 um einen Satz 2 ergänzt: „Der Staat fördert die tatsächliche Durchset-
zung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Besei-
tigung bestehender Nachteile hin.“

Die Öffnung der Gesellschaft hat dazu geführt, dass Frauen heute an Schulen
und Universitäten sehr erfolgreich sind: 51 Prozent aller Hochschulabsolventen
sind weiblich. Oft legen sie die besseren Examina ab. Die Erwerbstätigenquote
von Frauen steigt seit Jahren kontinuierlich an. Dennoch sind Frauen in Füh-
rungspositionen weiterhin unterrepräsentiert. Im politischen Bereich konnten
Frauen ihren Einfluss in den vergangenen Jahrzehnten stetig ausweiten und sind
nun in Parlamenten und politischen Gremien besser, aber noch nicht ausreichend
vertreten.

Die Geschichte der Frauenbewegung ist durch phantasievolle strukturelle Lö-
sungen für drängende Herausforderungen gekennzeichnet; hier sind z. B. die
konfessionellen Verbände und die Berufsverbände, die Aktionsformen der Frau-
enbewegung und der Zusammenschluss der Frauenverbände im Deutschen

Frauenrat hervorzuheben. Sie haben sich als Seismographen und als Lobbyisten
frauen- und gleichstellungspolitischer Themen in jeder Generation neu bewährt.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/4860

Zugleich haben sie ein generationenübergreifendes Engagement von Frauen ge-
staltet, das von der Erfahrung geprägt ist, dass sich persönliches Engagement mit
dem Engagement der vielen erfolgreich verbindet und Solidarität eine wesentli-
che Voraussetzung der Gestaltung einer geschlechtergerechten Gesellschaft ist.

Der Internationale Frauentag verpflichtet als Feiertag der Frauenbewegung
dazu, der Lobbyarbeit von Frauen im politischen Raum Gehör zu schenken und
frauenpolitische Projektarbeit zu stärken.

Die Förderung der Gleichstellungspolitik und des gleichstellungspolitischen zi-
vilgesellschaftlichen Engagements sind Aufgaben, denen sich der Deutsche
Bundestag anlässlich des 100. Jahrestages des Frauentages im Europäischen
Jahr der Freiwilligentätigkeit neu verpflichtet sieht. Dabei müssen die neuen He-
rausforderungen angenommen werden. Hierzu gehören wirtschaftliche Aspekte
wie die Überwindung des Lohngefälles oder die Entwicklung eines Stufenplans
insbesondere zur Erhöhung des Anteils von Frauen in Vorständen und Auf-
sichtsräten sowie soziale und gesellschaftliche Aspekte wie etwa häusliche Ge-
walt (vergleiche hierzu auch Bundestagsdrucksache 17/901). Schwerpunkte der
Gleichstellungspolitik auf europäischer Ebene finden sich in der „Strategie für
die Gleichstellung von Frauen und Männern 2010–2015“ der Europäischen
Kommission.

Weitere Herausforderungen werden sich auch aus dem ersten Gleichstellungsbe-
richt der Bundesregierung ergeben, der in diesem Jahr vorgelegt wird.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung im Rahmen der ihr zur
Verfügung stehenden Haushaltsmittel auf,

1. die Gleichberechtigung von Frauen und Männern in allen gesellschaftlichen
Bereichen und in allen Phasen des Lebenslaufs zu verfolgen und Benachtei-
ligungen in Politik, Gesellschaft, Wirtschaft und der Arbeitswelt aktiv entge-
genzuwirken;

2. Gleichstellungspolitik in der Lebensverlaufsperspektive weiterzuentwickeln
und dabei die Unterstützung in weichenstellenden Übergangsphasen zum
Beispiel beim Eintritt oder dem Wiedereinstieg ins Berufsleben zu gewähr-
leisten;

3. den Zweiten Erfahrungsbericht der Bundesregierung zum Bundesgleichstel-
lungsgesetz sowie den Fünften Gremienbericht zum Bundesgremienbeset-
zungsgesetz auszuwerten und zu prüfen, ob und inwieweit die Gesetze geän-
dert und effektiver gestaltet werden müssen;

4. darüber hinaus Forschungsprojekte zu unterstützen, die sich mit weiteren
Fragen, insbesondere mit der Unterrepräsentanz von Frauen in wesentlichen
gesellschaftlichen Themenbereichen, befassen;

5. Initiativen und Veranstaltungen zu fördern, die gleichstellungspolitischen
Handlungsbedarf thematisieren und einen verbandsübergreifenden gesell-
schaftlichen Kommunikationsprozess zu den Ursachen bestehender Nach-
teile befördern;

6. die Zusammenarbeit mit Österreich und der Schweiz, wo ebenfalls vor 100 Jah-
ren der erste Frauentag gefeiert wurde, in Bezug auf die Durchsetzung glei-
chen Lohns für gleichwertige Arbeit über die Durchführung der diesjährigen
Veranstaltung bei der Frauenrechtskommission in New York hinaus fort-
zusetzen und die Chancen des Entgeltselbsttests Logib-D (Lohngleichheit im
Betrieb – Deutschland) für Unternehmen auf diese Weise weiter bekannt zu
machen; das nationale Aktionsbündnis verschiedener Akteure der Zivil-
gesellschaft zur Durchführung des Equal Pay Day weiter zu unterstützen, um

die bestehenden Unterschiede in der Bezahlung zwischen Männern und

17. die berufliche Karriere von Frauen in Wissenschaft und Forschung durch
effektive Maßnahmen zu entwickeln und deren Talente für Führungsposi-
tionen zu gewinnen;

18. in allen Bereichen (Gesellschaft, Wirtschaft, Politik) auf eine Berücksichti-
gung der Kultur der Vielfalt hinzuwirken;
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Frauen zu beseitigen. Dabei kommt Politik, Wirtschaft und den Tarifparteien
eine besondere Verantwortung zu. Ein Schwerpunkt muss dabei auf der Über-
windung des Stadt-Land-Gefälles bei der geschlechtsspezifischen Lohnlücke
liegen;

7. sich weiterhin dafür einzusetzen, dass bestehende Rollenbilder und Stereo-
type auch in den Medien überprüft werden, und Frauen und Männer dazu zu
ermutigen, sich in größerem Umfang nicht nur für vermeintliche Frauen-
bzw. Männerberufe zu entscheiden;

8. bei der Arbeit der Regierungskommission zur Vermeidung von Altersarmut
besonderes Augenmerk auf die Betroffenheit von Frauen zu lenken und de-
ren Ergebnisse auch in Kooperation mit Frauenverbänden in die Öffentlich-
keit zu tragen;

9. den anlässlich von 90 Jahren Frauenwahlrecht und 60 Jahren Artikel 3 des
Grundgesetzes erstmals verliehenen Helene-Weber-Preis für hervorragende
Nachwuchskommunalpolitikerinnen 2011 im Europäischen Jahr der Frei-
willigentätigkeit zum zweiten Mal auszuloben, um das zivilgesellschaft-
liche Engagement von Frauen in der Kommunalpolitik anzuerkennen, und
durch die Auszeichnung von Vorbildern zur Nachahmung zu motivieren
sowie den Zusammenschluss des Helene-Weber-Netzwerks unter dem Dach
eines Helene-Weber-Kollegs finanziell zu unterstützen;

10. sich für die Umsetzung der europäischen „Strategie für die Gleichstellung
von Frauen und Männern 2010–2015“ einzusetzen;

11. bei der weiteren Umsetzung der UN-Resolution 1325 deutlich zu machen,
dass Frauen gleichberechtigt an der Lösung kriegerischer Konflikte und der
Verhinderung von Gewalt mitwirken;

12. das Engagement von Frauen in der internationalen Zusammenarbeit und der
Entwicklungszusammenarbeit weiter zu stärken und sich im Sinne der
Chancengleichheit entschlossen für eine deutliche Erhöhung des Anteils
von Kandidatinnen aus Deutschland für Führungspositionen bei internatio-
nalen Organisationen einzusetzen sowie die Entwicklungszusammenarbeit
noch stärker auf die Situation und die Bedürfnisse von Frauen und Mädchen
in Entwicklungsländern auszurichten;

13. bei den wesentlichen Themen der Gleichstellungspolitik mit den Frauenver-
bänden und -organisationen zusammenzuarbeiten;

14. den Public Corporate Governance Kodex mit Blick auf die Standards des
Deutschen Corporate Governance Kodex zu überprüfen und gegebenenfalls
zu aktualisieren;

15. sich für eine deutliche Erhöhung von Frauen in Führungspositionen in der
Wirtschaft und im öffentlichen Dienst einzusetzen und dazu einen Stufen-
plan insbesondere zur Erhöhung des Anteils von Frauen in Vorständen und
Aufsichtsräten vorzulegen; der Stufenplan setzt in einer ersten Stufe auf
verbindliche Berichtspflichten und transparente Selbstverpflichtungen;

16. Frauen durch gezielte Maßnahmen für Existenzgründungen und unterneh-
merische wie auch selbstständige Tätigkeiten zu interessieren sowie die Ar-
beit bestehender Projekte zu unterstützen;

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19. Maßnahmen zu unterstützen, durch die die geschlechterstereotype Zu-
schreibung von Fürsorglichkeit und Verantwortung überwunden wird, und
Angebote für Männer zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf
verstärkt zu bewerben;

20. Mehrgenerationenhäuser als Orte der Begegnung, des generationenüber-
greifenden Zusammenhalts und der Unterstützung für Frauen und Männer
für eine gelingende Lebenslaufgestaltung unter Mitwirkung von Ländern
und Kommunen in die Zukunft zu tragen;

21. das zivilgesellschaftliche Engagement gerade auch von Frauen zu unterstüt-
zen. Dabei ist neben der Kommunalpolitik, dem Sport, den Umweltverbän-
den und den Hilfsorganisationen (Technisches Hilfswerk, Feuerwehr und
anderen) weiter besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Darüber hinaus
soll die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen auf allen politischen Ent-
scheidungsebenen selbstverständlich sein;

22. die besondere Rolle von Frauen bei der Integration in den Mittelpunkt von
Integrationsbemühungen zu stellen und die wertvolle Arbeit von Migrantin-
nen-Selbstorganisationen zu unterstützen;

23. die Vernetzung von Frauen mit Behinderungen zu unterstützen, um ihre
Teilhabechancen in Bildung und Erwerbsleben zu verbessern;

24. das Engagement gegen häusliche Gewalt fortzusetzen und die Einrichtung
eines bundesweiten Hilfetelefons bei Gewalt gegen Frauen voranzutreiben
und umzusetzen;

25. bei der Formulierung und Umsetzung ihrer Gesundheitspolitik geschlechts-
spezifische Besonderheiten zu berücksichtigen,

26. die systematische Verbesserung eines flexiblen Dienstleistungsangebots vo-
ranzutreiben, um die Wahlfreiheit zwischen Familie und Beruf sowie die
Vereinbarkeit von Familie bzw. Pflege und Beruf weiter zu fördern. Insbe-
sondere sollte neben der Infrastruktur auch die zeitliche Komponente wei-
terhin verstärkt in den Blick genommen werden;

27. das zivilgesellschaftliche Netzwerk von Beratungseinrichtungen im Rah-
men der Bundeszuständigkeit zu stärken;

28. die unterschiedlichen Traditionen des Internationalen Frauentages in beiden
Teilen Deutschlands wahrzunehmen und eine Neuorientierung dadurch zu
unterstützen, dass der Internationale Frauentag als Feiertag der Frauenbe-
wegung verstanden und eine Intensivierung der Zusammenarbeit von parla-
mentarischer und zivilgesellschaftlicher Frauenpolitik nachhaltig befördert
werden;

29. das gleichstellungspolitische Engagement in Frauen- und in Männerorgani-
sationen zu fördern und die Arbeit der gleichstellungsorientierten Männer-
organisationen als Pendant zur Arbeit der traditionsreichen Frauenbewe-
gung so zu unterstützen, dass eine geschlechtergerechte Gesellschaft im
partnerschaftlichen Dialog von Frauen und Männern gestaltet werden kann;
Ziel ist eine moderne Gleichstellungspolitik, die den gesamtgesellschaft-
lichen Dialog darüber voranbringt.

Berlin, den 23. Februar 2011

Volker Kauder, Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof) und Fraktion
Birgit Homburger und Fraktion

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