BT-Drucksache 17/4769

a) zu dem Antrag DIE LINKE. - Drucksache 17/1631 - b) zu dem Antrag DIE LINKE. - Drucksache 17/3871 - c) zu dem Antrag DIE LINKE. - Drucksache 17/3872 - d) zu dem Antrag DIE LINKE. - Drucksache 17/3873 - e) zu dem Antrag DIE LINKE. - Drucksache 17/3874 - f) zu dem Antrag DIE LINKE. - Drucksache 17/3875 - g) zu dem Antrag DIE LINKE. - Drucksache 17/3876 - h) zu dem Antrag DIE LINKE. - Drucksache 17/3877 - i) zu dem Antrag DIE LINKE. - Drucksache 17/3878 - j) zu dem Antrag DIE LINKE. - Drucksache 17/3879 - k) zu dem Antrag DIE LINKE. - Drucksache 17/3880 - l) zu dem Antrag DIE LINKE. - Drucksache 17/3881 - m) zu dem Antrag DIE LINKE. - Drucksache 17/3882 - n) zu dem Antrag DIE LINKE. - Drucksache 17/3883 - o) zu dem Antrag DIE LINKE. - Drucksache 17/3884 - p) zu dem Antrag DIE LINKE. - Drucksache 17/3885 - q) zu dem Antrag DIE LINKE. - Drucksache 17/3886 - r) zu dem Antrag DIE LINKE. - Drucksache 17/3887 - s) zu dem Antrag DIE LINKE. - Drucksache 17/3888 - t) zu dem Antrag BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 17/4195 -

Vom 11. Februar 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/4769
17. Wahlperiode 11. 02. 2011

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss)

a) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, Dr. Gregor Gysi,
Klaus Ernst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/1631 –

Korrektur der Überleitung von DDR-Alterssicherungen
in bundesdeutsches Recht

b) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, Dr. Gregor Gysi,
Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/3871 –

Gerechte Alterseinkünfte für Beschäftigte im Gesundheits-
und Sozialwesen der DDR

c) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, Dr. Gregor Gysi,
Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/3872 –

Gerechte Lösung für rentenrechtliche Situation
von in der DDR Geschiedenen

d) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, Dr. Gregor Gysi,
Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.

– Drucksache 17/3873 –

Gerechte Versorgungslösung für Ballettmitglieder in der DDR

Drucksache 17/4769 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

e) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, Dr. Gregor Gysi,
Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/3874 –

Regelungen der Ansprüche der Bergleute der Braunkohleveredlung

f) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, Dr. Gregor Gysi,
Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/3875 –

Beseitigung von Rentennachteilen für Zeiten der Pflege von Angehörigen
in der DDR

g) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, Dr. Gregor Gysi,
Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/3876 –

Rentenrechtliche Lösung für Land- und Forstwirte, Handwerkerinnen
und Handwerker, andere Selbständige sowie deren mithelfende Familien-
angehörige aus der DDR

h) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, Dr. Gregor Gysi,
Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/3877 –

Rentenrechtliche Anerkennung von zweiten und vereinbart verlängerten
Bildungswegen sowie Forschungsstudien und Aspiranturen in der DDR

i) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, Dr. Gregor Gysi,
Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/3878 –

Rentenrechtliche Anerkennung von DDR-Regelungen für ins Ausland
mitgereiste Ehepartnerinnen und Ehepartner sowie von im Ausland
erworbenen Ansprüchen

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/4769

j) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, Dr. Gregor Gysi,
Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/3879 –

Rentenrechtliche Anerkennung aller freiwilligen Beiträge aus DDR-Zeiten

k) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, Dr. Gregor Gysi,
Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/3880 –

Befristetes System „sui generis“ für die Beseitigung des Versorgungsunrechts
bei den Zusatz- und Sonderversorgungen der DDR

l) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, Dr. Gregor Gysi,
Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/3881 –

Vertrauensschutz für Versorgungsberechtigte der DDR
mit einem Ruhestandsbeginn bis zum 30. Juni 1995 schaffen

m) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, Dr. Gregor Gysi,
Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/3882 –

Regelung der Ansprüche und Anwartschaften auf Alterssicherung
für Angehörige der Deutschen Reichsbahn der DDR

n) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, Dr. Gregor Gysi,
Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/3883 –

Regelung der Ansprüche und Anwartschaften auf Alterssicherung
für Angehörige der Deutschen Post der DDR

Drucksache 17/4769 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

o) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, Dr. Gregor Gysi,
Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/3884 –

Angemessene Altersversorgung für Professorinnen und Professoren
neuen Rechts, Ärztinnen und Ärzte im öffentlichen Dienst und weitere Beschäf-
tigte universitärer und anderer wissenschaftlicher Einrichtungen
in Ostdeutschland

p) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, Dr. Gregor Gysi,
Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/3885 –

Angemessene Altersversorgung für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes
der DDR, die nach 1990 ihre Tätigkeit fortgesetzt haben

q) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, Dr. Gregor Gysi,
Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/3886 –

Angemessene Altersversorgung für Angehörige von Bundeswehr,
Zoll und Polizei, die mit DDR-Beschäftigungszeiten nach 1990 ihre Tätigkeit
fortgesetzt haben

r) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, Dr. Gregor Gysi,
Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/3887 –

Einheitliche Regelung der Altersversorgung für Angehörige
der technischen Intelligenz der DDR

s) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, Dr. Gregor Gysi,
Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/3888 –
Wertneutralität im Rentenrecht auch für Personen
mit bestimmten Funktionen in der DDR

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/4769

t) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Fritz Kuhn,
Stephan Kühn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/4195 –

Verbesserung der Versorgung der im Beitrittsgebiet
vor dem 1. Januar 1992 Geschiedenen

A. Problem

Die Überleitung der Alterssicherungen der DDR hat aus Sicht der Initiatoren
Lücken und Ungerechtigkeiten hinterlassen. Sie fordern daher rund 20 Jahre
nach Inkrafttreten eine gründliche Überprüfung und umfassende Korrektur des
Renten-Überleitungsgesetzes sowie des Anspruchs- und Anwartschaftsüber-
führungsgesetzes (Antrag auf Drucksache 17/1631). Die Anträge auf Druck-
sachen 17/3871 bis 17/3888 gehen auf die speziellen Situationen einzelner
Gruppen ein, wie auf die Beschäftigten des Gesundheits- und Sozialwesens,
Ballettmitglieder, Bergleute in der Braunkohleveredelung und andere. Außer-
dem wird u. a. eine bessere Versorgung für Geschiedene verlangt. Dies fordert
auch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in ihrem Antrag für die vor dem
1. Januar 1992 im Beitrittsgebiet Geschiedenen.

B. Lösung

Zu Buchstabe a

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/1631 mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen
die Stimmen der Fraktion DIE LINKE.

Zu Buchstabe b

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/3871 mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die
Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion der
SPD.

Zu Buchstabe c

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/3872 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Zu Buchstabe d

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/3873 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktion DIE
LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN.

Zu Buchstabe e

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/3874 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktion DIE

LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN.

Drucksache 17/4769 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Zu Buchstabe f

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/3875 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktion DIE
LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN.

Zu Buchstabe g

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/3876 mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die
Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion der
SPD.

Zu Buchstabe h

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/3877 mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die
Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion der
SPD.

Zu Buchstabe i

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/3878 mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die
Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion der
SPD.

Zu Buchstabe j

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/3879 mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die
Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion der
SPD.

Zu Buchstabe k

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/3880 mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen
die Stimmen der Fraktion DIE LINKE.

Zu Buchstabe l

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/3881 mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen
die Stimmen der Fraktion DIE LINKE.

Zu Buchstabe m

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/3882 mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die
Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion der
SPD.

Zu Buchstabe n

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/3883 mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die
Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion der
SPD.

Zu Buchstabe o

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/3884 mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die

Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion der
SPD.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/4769

Zu Buchstabe p

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/3885 mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die
Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion der
SPD.

Zu Buchstabe q

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/3886 mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen
die Stimmen der Fraktion DIE LINKE.

Zu Buchstabe r

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/3887 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktion DIE
LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN.

Zu Buchstabe s

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/3888 mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen
die Stimmen der Fraktion DIE LINKE.

Zu Buchstabe t

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/4195 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

C. Alternativen

Annahme des jeweiligen Antrags.

D. Kosten

Kostenberechnungen wurden nicht angestellt.

Drucksache 17/4769 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

a) den Antrag auf Drucksache 17/1631 abzulehnen,

b) den Antrag auf Drucksache 17/3871 abzulehnen,

c) den Antrag auf Drucksache 17/3872 abzulehnen,

d) den Antrag auf Drucksache 17/3873 abzulehnen,

e) den Antrag auf Drucksache 17/3874 abzulehnen,

f) den Antrag auf Drucksache 17/3875 abzulehnen,

g) den Antrag auf Drucksache 17/3876 abzulehnen,

h) den Antrag auf Drucksache 17/3877 abzulehnen,

i) den Antrag auf Drucksache 17/3878 abzulehnen,

j) den Antrag auf Drucksache 17/3879 abzulehnen,

k) den Antrag auf Drucksache 17/3880 abzulehnen,

l) den Antrag auf Drucksache 17/3881 abzulehnen,

m)den Antrag auf Drucksache 17/3882 abzulehnen,

n) den Antrag auf Drucksache 17/3883 abzulehnen,

o) den Antrag auf Drucksache 17/3884 abzulehnen,

p) den Antrag auf Drucksache 17/3885 abzulehnen,

q) den Antrag auf Drucksache 17/3886 abzulehnen,

r) den Antrag auf Drucksache 17/3887 abzulehnen,

s) den Antrag auf Drucksache 17/3888 abzulehnen,

t) den Antrag auf Drucksache 17/4195 abzulehnen.

Berlin, den 9. Februar 2011

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales

Katja Kipping
Vorsitzende

Silvia Schmidt (Eisleben)
Berichterstatterin

Der Antrag auf Drucksache 17/3878 ist in der 78. Sitzung
Senioren, Frauen und Jugend sowie den Verteidigungsaus-
des Deutschen Bundestages am 2. Dezember 2010 an den
Ausschuss für Arbeit und Soziales zur federführenden Bera-
tung und an den Innenausschuss sowie den Ausschuss für

schuss zur Mitberatung überwiesen worden.

Der Antrag auf Drucksache 17/3887 ist in der 78. Sitzung
des Deutschen Bundestages am 2. Dezember 2010 an den
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/4769

Bericht der Abgeordneten Silvia Schmidt (Eisleben)

I. Überweisung
Der Antrag auf Drucksache 17/1631 ist in der 43. Sitzung
des Deutschen Bundestages am 20. Mai 2010 an den Aus-
schuss für Arbeit und Soziales zur federführenden Beratung
und an den Innenausschuss sowie an den Ausschuss für Fa-
milie, Senioren, Frauen und Jugend zur Mitberatung über-
wiesen worden.

Der Antrag auf Drucksache 17/3871 ist in der 78. Sitzung
des Deutschen Bundestages am 2. Dezember 2010 an den
Ausschuss für Arbeit und Soziales zur federführenden Bera-
tung und an den Innenausschuss, den Ausschuss für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend sowie den Ausschuss für Ge-
sundheit zur Mitberatung überwiesen worden.

Der Antrag auf Drucksache 17/3872 ist in der 78. Sitzung
des Deutschen Bundestages am 2. Dezember 2010 an den
Ausschuss für Arbeit und Soziales zur federführenden Bera-
tung und an den Innenausschuss sowie den Ausschuss für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur Mitberatung über-
wiesen worden.

Der Antrag auf Drucksache 17/3873 ist in der 78. Sitzung
des Deutschen Bundestages am 2. Dezember 2010 an den
Ausschuss für Arbeit und Soziales zur federführenden Bera-
tung und an den Innenausschuss, den Ausschuss für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend sowie den Ausschuss für Kul-
tur und Medien zur Mitberatung überwiesen worden.

Der Antrag auf Drucksache 17/3874 ist in der 78. Sitzung
des Deutschen Bundestages am 2. Dezember 2010 an den
Ausschuss für Arbeit und Soziales zur federführenden Bera-
tung und an den Innenausschuss sowie den Ausschuss für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur Mitberatung über-
wiesen worden.

Der Antrag auf Drucksache 17/3875 ist in der 78. Sitzung
des Deutschen Bundestages am 2. Dezember 2010 an den
Ausschuss für Arbeit und Soziales zur federführenden Bera-
tung und an den Innenausschuss sowie den Ausschuss für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur Mitberatung über-
wiesen worden.

Der Antrag auf Drucksache 17/3876 ist in der 78. Sitzung
des Deutschen Bundestages am 2. Dezember 2010 an den
Ausschuss für Arbeit und Soziales zur federführenden Bera-
tung und an den Innenausschuss sowie den Ausschuss für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur Mitberatung über-
wiesen worden.

Der Antrag auf Drucksache 17/3877 ist in der 78. Sitzung
des Deutschen Bundestages am 2. Dezember 2010 an den
Ausschuss für Arbeit und Soziales zur federführenden Bera-
tung und an den Innenausschuss sowie den Ausschuss für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur Mitberatung über-
wiesen worden.

Der Antrag auf Drucksache 17/3879 ist in der 78. Sitzung
des Deutschen Bundestages am 2. Dezember 2010 an den
Ausschuss für Arbeit und Soziales zur federführenden Bera-
tung und an den Innenausschuss sowie den Ausschuss für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur Mitberatung über-
wiesen worden.

Der Antrag auf Drucksache 17/3880 ist in der 78. Sitzung
des Deutschen Bundestages am 2. Dezember 2010 an den
Ausschuss für Arbeit und Soziales zur federführenden Bera-
tung und an den Innenausschuss sowie den Ausschuss für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur Mitberatung über-
wiesen worden.

Der Antrag auf Drucksache 17/3881 ist in der 78. Sitzung
des Deutschen Bundestages am 2. Dezember 2010 an den
Ausschuss für Arbeit und Soziales zur federführenden Bera-
tung und an den Innenausschuss sowie den Ausschuss für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur Mitberatung über-
wiesen worden.

Der Antrag auf Drucksache 17/3882 ist in der 78. Sitzung
des Deutschen Bundestages am 2. Dezember 2010 an den
Ausschuss für Arbeit und Soziales zur federführenden Bera-
tung und an den Innenausschuss, den Ausschuss für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend sowie den Ausschuss für Ver-
kehr, Bau und Stadtentwicklung zur Mitberatung überwiesen
worden.

Der Antrag auf Drucksache 17/3883 ist in der 78. Sitzung
des Deutschen Bundestages am 2. Dezember 2010 an den
Ausschuss für Arbeit und Soziales zur federführenden Bera-
tung und an den Innenausschuss sowie den Ausschuss für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur Mitberatung über-
wiesen worden.

Der Antrag auf Drucksache 17/3884 ist in der 78. Sitzung
des Deutschen Bundestages am 2. Dezember 2010 an den
Ausschuss für Arbeit und Soziales zur federführenden Bera-
tung und an den Innenausschuss, den Ausschuss für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend sowie den Ausschuss für Bil-
dung, Forschung und Technikfolgenabschätzung zur Mitbe-
ratung überwiesen worden.

Der Antrag auf Drucksache 17/3885 ist in der 78. Sitzung
des Deutschen Bundestages am 2. Dezember 2010 an den
Ausschuss für Arbeit und Soziales zur federführenden Bera-
tung und an den Innenausschuss sowie den Ausschuss für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur Mitberatung über-
wiesen worden.

Der Antrag auf Drucksache 17/3886 ist in der 78. Sitzung
des Deutschen Bundestages am 2. Dezember 2010 an den
Ausschuss für Arbeit und Soziales zur federführenden Bera-
tung und an den Innenausschuss, den Ausschuss für Familie,
Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur Mitberatung über-
wiesen worden.

Ausschuss für Arbeit und Soziales zur federführenden Bera-
tung und an den Innenausschuss sowie den Ausschuss für

Drucksache 17/4769 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur Mitberatung über-
wiesen worden.

Der Antrag auf Drucksache 17/3888 ist in der 78. Sitzung
des Deutschen Bundestages am 2. Dezember 2010 an den
Ausschuss für Arbeit und Soziales zur federführenden Bera-
tung und an den Innenausschuss sowie den Ausschuss für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur Mitberatung über-
wiesen worden.

Der Antrag auf Drucksache 17/4195 ist in der 81. Sitzung
des Deutschen Bundestages am 16. Dezember 2010 an den
Ausschuss für Arbeit und Soziales zur federführenden Bera-
tung und an den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend zur Mitberatung überwiesen worden.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlagen

Zu Buchstabe a

Die Antragsteller fordern eine gründliche Überprüfung und
Korrektur des vor rund 20 Jahren verabschiedeten Renten-
Überleitungsgesetzes (RÜG) sowie des Anspruchs- und
Anwartschaftsüberführungsgesetzes (AAÜG). Neben von
Beginn an Kritisiertem hätten sich im Laufe der Zeit Lücken
in der Überführung gezeigt. Das betreffe auch Menschen, die
jetzt erst in den Ruhestand gehen. Die Bundesregierung wird
aufgefordert, dafür Lösungen vorzulegen.

Überführungslücken seien u. a. entstanden, weil verschiede-
ne Sachverhalte bisher nicht geregelt seien. Dazu gehörten
der Steigerungsbetrag bei Beschäftigten des Gesundheits-
und Sozialwesens der DDR; die besondere Situation von in
der DDR Geschiedenen; die berufsbezogene Zuwendung für
Ballettmitglieder u. a. Andere Sachverhalte habe man nur
übergangsweise geregelt, etwa Zeiten von Land- und Forst-
wirten, Handwerkern und anderen Selbständigen sowie de-
ren mithelfenden Familienangehörigen. Lösungen fehlten
darüber hinaus auch für die Versorgungen der wissenschaft-
lichen, medizinischen, pädagogischen, technischen und
künstlerischen Intelligenz sowie der besonderen Alterssiche-
rung für die Beschäftigten der Deutschen Reichsbahn und
der Deutschen Post.

In vielen Fällen gehe es bei der Schließung von Überfüh-
rungslücken um die Beseitigung finanzieller Notlagen von
Frauen. In anderen Fällen, wie bei den ehemaligen Beschäf-
tigten des Ministeriums für Staatssicherheit oder ausgewähl-
ten Beschäftigungsgruppen des Partei- und Staatsapparates,
müsse die Wertneutralität im Rentenrecht hergestellt wer-
den. Darüber hinaus müssten nach 20 Jahren staatlicher Ein-
heit in absehbarer Zeit zwingend auch der Rentenwert Ost
und West angeglichen werden.

Zu Buchstabe b

Nach Darlegung der Antragsteller ist für Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter des Gesundheits- und Sozialwesens der
DDR mit der Nichtanerkennung des DDR-typischen beson-
deren Steigerungsbetrags von 1,5 bei der Altersversorgung
eine Überführungslücke im Rentenrecht entstanden. Mit
dem Steigerungsbetrag habe man die physischen und psychi-
schen Belastungen in diesen Berufen würdigen wollen. Viele

zusagen vertraut und müssten nun mit kleinen Renten aus-
kommen. Die Bundesregierung solle per Gesetz sicherstel-
len, dass Ansprüche auf eine besondere Behandlung der
Versicherungszeiten im Gesundheits- und Sozialwesen der
DDR bei den Alterseinkünften gewahrt würden.

Zu Buchstabe c

Der Rentenanspruch der in der DDR Geschiedenen soll
nach der Forderung der Initiatoren neu berechnet werden. In
der DDR habe es bei Scheidungen keinen Versorgungs-
ausgleich zur Teilung der während der Ehe erworbenen
Ruhestandsanwartschaften gegeben. Nur selten sei ein Un-
terhaltsanspruch zugestanden worden, ebenso eine Hinter-
bliebenenrente. Im Versicherungssystem der DDR wäre die
soziale Absicherung der Betroffenen, insbesondere der
Frauen, dennoch gewährleistet gewesen; denn in der DDR
sei eine Rente vorrangig nach Versicherungsjahren gezahlt
worden, die man auch durch geringe freiwillige Beiträge ha-
be erwerben können. Mit der Neuberechnung jetzt solle ent-
weder für die Ehezeit ein fiktiver Versorgungsausgleich vor-
genommen werden oder die nach DDR-Recht erworbenen
Ruhestandsanwartschaften der Geschiedenen sollten dyna-
misiert werden.

Zu Buchstabe d

Die berufsbezogene Zuwendung für Ballettmitglieder in der
DDR war nach Darstellung der einbringenden Fraktion eine
besondere Form der Absicherung bei altersbedingter Been-
digung des Berufes. Das habe man als Ausgleich für den ver-
späteten Einstieg der ausgeschiedenen Ballettmitglieder in
einen zweiten Beruf angesehen. Nach DDR-Recht hätten sie
einen gesetzlichen Anspruch auf existenzielle Sicherung
nach Beendigung der Berufsausübung gehabt. Diese berufs-
bezogene Leistung sei zum 31. Dezember 1991 ersatzlos
eingestellt worden. Wer zu Beginn der Einheit noch aktiv ge-
wesen sei, habe sich ab 1. Januar 1991 in der Versorgungsan-
stalt der Deutschen Bühnen versichern können – allerdings
ohne Berücksichtigung der Berufsjahre in der DDR. Das
müsste nach Meinung der Antragsteller nachgeholt werden.
Für die damals bereits Ausgeschiedenen solle die in der
DDR gegebene Versorgungszusage in einen Versorgungsan-
spruch in mindestens existenzsichernder Höhe überführt
werden.

Zu Buchstabe e

Mit ihrem Antrag will die Fraktion DIE LINKE. erreichen,
dass den betroffenen Bergleuten des ehemaligen Bergbaube-
triebes Braunkohleveredlung Borna/Espenhain rückwirkend
für die Zeit ihrer Tätigkeit im Bergbaubetrieb vom 1. Juli
1968 bis zur endgültigen Stilllegung am 31. Dezember 1996
die Rentenzusatzleistungen als „bergmännische Tätigkeit
unter Tage gleichgestellt“ gewährt werden. Die Bergleute
seien in der Braunkohleveredlung beim Umgang mit giftigen
Stoffen extremen Arbeitsbedingungen ausgesetzt gewesen.
Dafür habe man ihnen eine zusätzliche Altersversorgung un-
ter dem Begriff „bergmännische Tätigkeit unter Tage gleich-
gestellt“ gewährt. Mit dem Rentenüberleitungsgesetz vom
21. Juni 1991 seien den Betroffenen die Ansprüche auf eine
der damals im mittleren medizinischen Dienst mit niedrigen
Einkommen Tätigen hätten auf die besonderen Versorgungs-

Rente für „bergmännische Tätigkeit unter Tage gleichge-
stellt“ mehrheitlich vorenthalten worden.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/4769

Zu Buchstabe f

Aus Sicht der Antragsteller ist für Personen, die in der DDR
Angehörige der Pflegestufe III und IV gepflegt haben und
dafür Zeiten für die Altersversorgung zuerkannt bekamen,
durch die Nichtbeachtung dieses DDR-typischen Sachver-
haltes eine Überführungslücke im Rentenrecht entstanden.
Die Bundesregierung solle eine gesetzliche Regelung für
Personen vorlegen, die in der DDR Angehörige der Pflege-
stufe III und IV gepflegt haben und dafür mit dem durch-
schnittlich pro Monat erzielten Entgeltpunkt aus der Bei-
tragszeit bis zum 31. Dezember 1996 bewertet worden seien
(Lückenausgleich nach § 72 des Sechsten Buches Sozialge-
setzbuch – SGB VI).

Zu Buchstabe g

Nach Auffassung der antragstellenden Fraktion ist für Land-
und Forstwirte, Handwerker und andere Selbständige sowie
vor allem für deren mithelfende Familienangehörige mit der
nur übergangsweisen Anerkennung von DDR-typischen
Sachverhalten eine Überführungslücke im Rentenrecht ent-
standen. Die Bundesregierung solle eine gesetzliche Rege-
lung vorlegen, die Zeiten, in denen Versicherte in der DDR

a) vor dem 1. März 1959 Mitglied einer landwirtschaftli-
chen Produktionsgenossenschaft gewesen seien,

b) in der Zeit vom 1. Januar 1946 bis 31. Dezember 1970 als
mithelfende Familienangehörige selbständiger Land- und
Forstwirte tätig gewesen seien oder

c) in der Zeit vom 1. Januar 1946 bis 31. Dezember 1970 als
Selbständige oder deren mitarbeitende Ehegatten tätig
gewesen seien, als Zeiten versicherungspflichtiger Tätig-
keit anerkenne.

Zu Buchstabe h

Aus Sicht der Initiatoren ist für Versicherte, die in der DDR
den zweiten Bildungsweg absolviert haben, mit der nur über-
gangsweisen Anerkennung von DDR-typischen Sachverhal-
ten rentenrechtlich eine Überführungslücke entstanden. Die-
se bringe finanziell schwierige Lebenslagen im Ruhestand
hervor. Die Bundesregierung solle eine gesetzliche Rege-
lung vorlegen, wonach die Zeiten, in denen Versicherte in
der DDR einen zweiten Bildungsweg über Studium und
postgraduales Studium, ein Forschungsstudium oder eine or-
dentliche Aspirantur zurückgelegt hätten, als Zeiten einer
versicherungspflichtigen Tätigkeit anerkannt werden.

Zu Buchstabe i

Für die Ehepartner ehemaliger DDR-Diplomaten oder Be-
schäftigter im Außenhandel ist nach den Ausführungen der
Antragssteller bei der Rentenüberleitung eine Überführungs-
lücke entstanden, ebenso für Menschen, die sich, aus dem
Ausland kommend (zumeist aus osteuropäischen Ländern),
in der DDR angesiedelt hätten. Die Bundesregierung solle
eine gesetzliche Regelung schaffen, wonach Zeiten, in denen
Versicherte

a) vor dem 3. Oktober außerhalb der DDR eine Beschäf-
tigung ausgeübt hätten, für die nach den im Aufenthalts-
staat geltenden Rechtsvorschriften eine Pflichtversiche-

tober 1990 im Rahmen der dienstlichen Entsendung von
Ehepaaren außerhalb der DDR aufgehalten hätten, ohne
selbst eine berufliche Tätigkeit auszuüben, oder

b) sich vor dem 3. Oktober 1990 im Rahmen der dienst-
lichen Entsendung von Ehepaaren außerhalb der DDR
aufgehalten haben, ohne selbst eine berufliche Tätigkeit
auszuüben,

als Zeiten versicherungspflichtiger Tätigkeit anerkannt wer-
den sollten.

Zu Buchstabe j

Für Versicherte, die in der DDR für Zeiten der Unterbre-
chung ihrer Erwerbstätigkeit freiwillige Beiträge zur Sozial-
versicherung in Höhe von 3 bis 12 Mark der DDR gezahlt
haben, ist mit der überwiegenden Nichtanerkennung dieses
DDR-typischen Sachverhalts nach Auffassung der Initiato-
ren eine Überführungslücke im Rentenrecht entstanden. Der
Wegfall dieser freiwillig versicherten Jahre senke die Ren-
tenansprüche. Die Bundesregierung solle eine gesetzliche
Regelung schaffen, wonach Zeiten, in denen Versicherte in
der DDR freiwillige Beiträge gezahlt haben, durchgängig
und in entsprechender Höhe als rentenrechtlich wirksam an-
erkannt würden.

Zu Buchstabe k

Gleiche Berufsgruppen in Ost und West sind nach Ansicht
der Antragssteller von gravierenden Unterschieden der
Alterssicherung betroffen, da alle Zusatz- und Sonderversor-
gungen der DDR in die gesetzliche Rente der Bundesrepu-
blik Deutschland überführt worden seien. Es solle ein be-
fristetes Versorgungssystem „sui generis“ eingerichtet
werden. Dieses Versorgungssystem besonderer Art gewähre
Leistungen für Versicherte, die vormals Zusatzversorgungs-
systemen der wissenschaftlichen, pädagogischen, medizini-
schen, künstlerischen und technischen Intelligenz angehört
hätten, ebenso für Leiter spezieller Wirtschaftsbereiche, für
Mitarbeiter des Staatsapparates, der Parteien und gesell-
schaftlichen Organisationen sowie für Personen, die Sonder-
versorgungssystemen von Schutz- und Sicherheitsorganen
zugeordnet gewesen seien.

Zu Buchstabe l

Die antragstellende Fraktion verweist auf ein Urteil des Bun-
desverfassungsgerichts (Az. 1 BvL 32/95, 1 BvR 2105/95),
wonach die durch den Einigungsvertrag garantierten Zahl-
beträge für Ruheständlerinnen und Ruheständler der Zusatz-
und Sonderversorgungssysteme der DDR zu dynamisieren
sind. Betroffen sind Bestandsrentnerinnen und Bestandsrent-
ner mit Rentenbeginn bis 31. Dezember 1991 sowie die bis
zum 30. Juni 1995 in den Ruhestand gegangenen Versor-
gungsberechtigten. Die Dynamisierung werde vorgenom-
men, allerdings abweichend von den Vorgaben. Die Ansprü-
che der Betroffenen würden so entwertet. Gefordert wird
nun, die Versorgungsansprüche für die Berechtigten aus Zu-
satz- und Sonderversorgungssystemen mit einem Ruhe-
standsbeginn vom 1. Januar 1992 bis zum 30. Juni 1995 so
zu konkretisieren, dass die Ansprüche gemäß der Garantie-
regelung des Einigungsvertrages in Verbindung mit dem
rung bestanden habe oder nach den in der DDR geltenden
Rechtsvorschriften bestanden habe, sich vor dem 3. Ok-

Renten- und Versorgungsrecht der DDR und dem AAÜG ge-
währt würden. Dies müsse besonders für die Angehörigen

Drucksache 17/4769 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

bestimmter Zusatzversorgungssysteme neu gefasst werden,
deren Versorgungsansprüche erheblich begrenzt würden.
Ferner müsse die Dynamisierung der durch den Einigungs-
vertrag garantierten Zahlbeträge gemäß dem im Verfas-
sungsgerichtsurteil geforderten Ausgangs- bzw. Überfüh-
rungsbetrag erfolgen.

Zu Buchstabe m

Die besondere Alterssicherung für Angehörige der Deut-
schen Reichsbahn (DR) der DDR ist nach Darstellung der
Antragsteller mit der deutschen Einheit durch das Renten-
überleitungsgesetz liquidiert worden. Dadurch seien erheb-
liche Unterschiede in der Alterssicherung vergleichbarer
Berufsgruppen zwischen Ost und West entstanden. Die Bun-
desregierung solle eine Regelung vorlegen, die die Zusagen
aus der DR-Altersversorgung für ihre anspruchsberechtigten
Angehörigen einlöse, ehemalige Reichsbahner West-Berlins
einbeziehe und die Finanzierung dem Bund übertrage.

Zu Buchstabe n

Die besondere Altersversicherung der Angehörigen der
Deutschen Post (DP) der DDR ist nach Darstellung der Ini-
tiatoren durch das RÜG liquidiert worden. Nach dem Aus-
laufen der Übergangsbestimmungen 1991 bzw. 1996 würden
die Altersbezüge der DP-Angehörigen ausschließlich als
Rente nach dem SGB VI berechnet. Ihre 1956 eingeführte
Alterssicherung habe demgegenüber durchgehend höhere
Ansprüche vorgesehen. Gefordert wird jetzt, die Zusagen
aus der Altersversorgung der DP für die anspruchsberechtig-
ten ehemaligen Angehörigen der DP der DDR einzulösen
und die Finanzierung aus dem Vermögen der DP-Nachfol-
geunternehmen sicherzustellen.

Zu Buchstabe o

Professorinnen und Professoren neuen Rechts, Ärztinnen
und Ärzte im öffentlichen Dienst, Hochschullehrerinnen und
Hochschullehrer sowie weitere Beschäftigte universitärer
und anderer wissenschaftlicher Einrichtungen in Ost-
deutschland mit DDR-Biografie sind nach Ansicht der an-
tragstellenden Fraktion gegenüber ihren Berufs- und Alters-
gefährten in den alten Bundesländern benachteiligt. Die
Benachteiligung zeige sich auch im Vergleich zu den nach
1990 mit westdeutscher Biografie in den neuen Bundeslän-
dern Tätigen. Für die Zeit bis 1990 werde vielfach nur eine
durch die Beitragsbemessungsgrenze begrenzte Rente ermit-
telt. Für die Zeit ab 1990 wirke sich die verspätete Verbeam-
tung negativ aus. Gefordert wird u. a., den Betroffenen mit
DDR-Erwerbsbiografie eine ab Oktober 1990 geltende Al-
tersversorgung über das Beamtenversorgungsgesetz zuzuer-
kennen. Damit solle ihre Dienstzeit nach Herstellung der
staatlichen Einheit vollständig in ihre Altersversorgung ein-
bezogen werden. Dies solle auch bei denjenigen geschehen,
die in die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder
(VBL) einbezogen seien.

Zu Buchstabe p

Die mit der deutschen Einheit geschaffenen Regelungen zur
Übernahme für Weiterbeschäftigte im öffentlichen Dienst in

Bundes und der Länder erfüllt nach Auffassung der einbrin-
genden Fraktion nicht die Ansprüche an eine Gleichbehand-
lung gleicher Berufsgruppen in Ost und West. Für die Pen-
sionsermittlung würden nur die Zeiten der Beschäftigung in
der Bundesrepublik Deutschland als ruhegehaltsfähig be-
wertet. Daraus ergebe sich oft nur ein Mindestruhestandsge-
halt. Gefordert wird u. a., die Altersversorgung nach dem
Beamtenversorgungsgesetz mit lückenloser Wirkung seit
Beginn der Beschäftigung im öffentlichen Dienst zuzugeste-
hen. Für die Betroffenen, bei denen die Verbeamtung erst
später erfolgt sei, eine Tätigkeit aber unmittelbar nach dem
2. Oktober 1990 fortgesetzt wurde, seien die Beschäfti-
gungszeiten insgesamt als Dienstzeit für die Altersversor-
gung anzurechnen.

Zu Buchstabe q

Die mit der deutschen Einheit geschaffenen Regelungen zur
Übernahme der Angehörigen von Nationaler Volksarmee,
Zoll und Polizei der DDR bei Bundeswehr, Zoll und Polizei
der Bundesrepublik Deutschland in das Beamtenrecht
benachteiligen die Betroffenen aus Sicht der Antragsteller.
Ursache dafür sei, dass sich die Altersversorgung für die
Weiterbeschäftigten aus einer Rentenzahlung für DDR-
Zeiten (nach dem AAÜG) und einer Pensionszahlung für
Zeiten ab dem 3. Oktober 1990 zusammensetze. Gefordert
wird u. a., für DDR-Dienstzeiten Sonderversorgungsan-
sprüche anzuerkennen. Ferner solle bei unmittelbarer Fort-
setzung der Tätigkeit nach dem 2. Oktober 1990 und erst
späterer Verbeamtung die volle Dienstzeit für die Altersver-
sorgung angerechnet werden.

Zu Buchstabe r

Die antragstellende Fraktion fordert eine rechtliche Rege-
lung, die u. a. bei der Ermittlung einer Rente nach dem RÜG
in das Zusatzversorgungssystem der technischen Intelligenz
die Absolventen einer Hoch- oder Fachschule oder einer
Universität einbeziehen solle, die in Unternehmen auf Stel-
len entgeltlich beschäftigt gewesen seien, die nach objek-
tiven Kriterien zum Zusatzversorgungssystem der tech-
nischen Intelligenz gehört hätten. Darüber hinaus solle das
während dieser Tätigkeit erzielte Arbeitseinkommen als ren-
ten- und versorgungsbegründend gewertet werden. Diese
Regelung solle für Betriebe gelten, die nach der Bilanzver-
ordnung von 1979 in die Volkswirtschaftsplanung einbezo-
gen gewesen seien. Stichtagsregelungen bezüglich der Un-
ternehmensumwandlung 1990 sollten entfallen. Nach diesen
Korrekturen solle man die Versorgungsberechtigten in ein zu
schaffendes System „sui generis“ zur Wahrung der zusätzli-
chen Versorgungsansprüche einbeziehen.

Zu Buchstabe s

Für Personen mit herausgehobenen Funktionen im Partei-
und Staatsapparat der DDR sollen nach der Forderung der
Antragsteller die Biografie betreffende Eingriffe ins Renten-
recht beseitigt werden. Die Entgelte der Versorgungsberech-
tigten sollten nicht mehr nur bis zum Durchschnittseinkom-
men, sondern bis zur Beitragsbemessungsgrenze in die
Rentenberechnung einbezogen werden. Entsprechend sei die
die beamtenrechtlichen Regelungen der Bundesrepublik
Deutschland beziehungsweise in die Zusatzversorgung des

Regelung des § 6 Absatz 2 AAÜG ersatzlos zu streichen. Die
Streichung solle rückwirkend zum 1. Juli 1993 erfolgen.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/4769

Zu Buchstabe t

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordert eine be-
friedigende Lösung für im Beitrittsgebiet Geschiedene und
verweist dafür auf die entsprechende Entschließung des
Bundesrates vom September 2010. Man könne diese Perso-
nengruppe nicht auf die Grundsicherung im Alter verweisen.
In den alten Bundesländern erhielten geschiedene Ehegatten
Geschiedenenhinterbliebenenrenten, wenn die versiche-
rungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt seien, die Ehe mit
dem Verstorbenen vor dem 1. Juli 1977 geschieden worden
und der geschiedene Ehegatte unterhaltsberechtigt gewesen
sei. Für nach dem 30. Juni 1977 geschiedene Ehen gebe es
grundsätzlich einen öffentlich-rechtlichen Versorgungsaus-
gleich der während der Ehezeit erworbenen Renten- und an-
deren Anwartschaften. Für die bis zum 31. Dezember 1991
im Beitrittsgebiet geschiedenen Ehegatten sähen die gelten-
den Gesetzesregelungen weder eine Hinterbliebenenrente
noch Leistungen aus einem Versorgungsausgleich vor. Dies
folge aus dem bis zum 31. Dezember 1991 geltenden Ren-
tenrecht der DDR. Daraus ergäben sich erhebliche soziale
Härten besonders für ältere geschiedene Frauen, die in der
DDR ihr Leben vorrangig der Familie gewidmet hätten. Die
Betroffenen verfügten regelmäßig über eine sehr geringe
eigene Altersrente oder hätten gar keinen Anspruch auf
Altersrente.

Für weitere Einzelheiten wird auf die entsprechenden
Drucksachen verwiesen.

III. Stellungnahmen der mitberatenden
Ausschüsse

Zu Buchstabe a

Der Innenausschuss hat den Antrag auf Drucksache 17/
1631 in seiner Sitzung am 9. Februar 2011 beraten und mit
den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der
Fraktion DIE LINKE. dem Deutschen Bundestag die Ab-
lehnung empfohlen. Der Ausschuss für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend hat den Antrag auf Drucksache 17/
1631 ebenfalls in seiner Sitzung am 9. Februar 2011 beraten
und mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion der SPD
dem Deutschen Bundestag die Ablehnung empfohlen.

Zu Buchstabe b

Der Innenausschuss sowie der Ausschuss für Familie, Se-
nioren, Frauen und Jugend haben den Antrag auf Druck-
sache 17/3871 in ihren Sitzungen am 9. Februar 2011 beraten
und mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion der SPD
dem Deutschen Bundestag die Ablehnung empfohlen. Der
Ausschuss für Gesundheit hat die Vorlage am selben Tag
beraten und mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und FDP gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei
Stimmenthaltung der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/

Zu Buchstabe c

Der Innenausschuss hat den Antrag auf Drucksache 17/3872
in seiner Sitzungen am 9. Februar 2011 beraten und mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP gegen
die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN dem Deutschen Bundestag die Ablehnung
empfohlen. Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend hat die Vorlage am selben Tag beraten und mit
den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen
die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion der SPD
dem Deutschen Bundestag die Ablehnung empfohlen.

Zu Buchstabe d

Der Innenausschuss, der Ausschuss für Familie, Senio-
ren, Frauen und Jugend sowie der Ausschuss für Kultur
und Medien haben den Antrag auf Drucksache 17/3873 in
ihren Sitzungen am 9. Februar 2011 beraten und gleichlau-
tend mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
FDP gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei
Stimmenthaltung der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN dem Deutschen Bundestag die Ablehnung
empfohlen.

Zu Buchstabe e

Der Innenausschuss sowie der Ausschuss für Familie, Se-
nioren, Frauen und Jugend haben den Antrag auf Druck-
sache 17/3874 in ihren Sitzungen am 9. Februar 2011 bera-
ten und mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
FDP gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei
Stimmenthaltung der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN dem Deutschen Bundestag die Ablehnung
empfohlen.

Zu Buchstabe f

Der Innenausschuss sowie der Ausschuss für Familie, Se-
nioren, Frauen und Jugend haben den Antrag auf Druck-
sache 17/3875 in ihren Sitzungen am 9. Februar 2011 bera-
ten und mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
FDP gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei
Stimmenthaltung der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN dem Deutschen Bundestag die Ablehnung
empfohlen.

Zu Buchstabe g

Der Innenausschuss hat den Antrag auf Drucksache 17/3876
in seiner Sitzungen am 9. Februar 2011 beraten und mit den
Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, FDP und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE.
bei Stimmenthaltung der Fraktion der SPD dem Deutschen
Bundestag die Ablehnung empfohlen. Der Ausschuss für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat die Vorlage am
selben beraten und mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktion DIE
LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktionen SPD und
DIE GRÜNEN dem Deutschen Bundestag die Ablehnung
empfohlen.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dem Deutschen Bundestag
die Ablehnung empfohlen.

Drucksache 17/4769 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Zu Buchstabe h

Der Innenausschuss sowie der Ausschuss für Familie, Se-
nioren, Frauen und Jugend haben den Antrag auf Druck-
sache 17/3877 in ihren Sitzungen am 9. Februar 2011 bera-
ten und gleichlautend mit den Stimmen der Fraktionen CDU/
CSU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die
Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der
Fraktion der SPD dem Deutschen Bundestag die Ablehnung
empfohlen.

Zu Buchstabe i

Der Innenausschuss sowie der Ausschuss für Familie, Se-
nioren, Frauen und Jugend haben den Antrag auf Druck-
sache 17/3878 in ihren Sitzungen am 9. Februar 2011 bera-
ten und gleichlautend mit den Stimmen der Fraktionen CDU/
CSU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die
Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der
Fraktion der SPD dem Deutschen Bundestag die Ablehnung
empfohlen.

Zu Buchstabe j

Der Innenausschuss sowie der Ausschuss für Familie, Se-
nioren, Frauen und Jugend haben den Antrag auf Druck-
sache 17/3879 in ihren Sitzungen am 9. Februar 2011 bera-
ten und gleichlautend mit den Stimmen der Fraktionen CDU/
CSU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die
Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der
Fraktion der SPD dem Deutschen Bundestag die Ablehnung
empfohlen.

Zu Buchstabe k

Der Innenausschuss sowie der Ausschuss für Familie, Se-
nioren, Frauen und Jugend haben den Antrag auf Druck-
sache 17/3880 in ihren Sitzungen am 9. Februar 2011 bera-
ten und gleichlautend mit den Stimmen der Fraktionen CDU/
CSU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die
Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der
Fraktion der SPD dem Deutschen Bundestag die Ablehnung
empfohlen.

Zu Buchstabe l

Der Innenausschuss sowie der Ausschuss für Familie, Se-
nioren, Frauen und Jugend haben den Antrag auf Druck-
sache 17/3881 in ihren Sitzungen am 9. Februar 2011 beraten
und gleichlautend mit den Stimmen der Fraktionen CDU/
CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen
die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. dem Deutschen Bun-
destag die Ablehnung empfohlen.

Zu Buchstabe m

Der Innenausschuss sowie der Ausschuss für Familie, Se-
nioren, Frauen und Jugend haben den Antrag auf Druck-
sache 17/3882 in ihren Sitzungen am 9. Februar 2011 beraten
und gleichlautend mit den Stimmen der Fraktionen CDU/
CSU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die
Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der
Fraktion der SPD dem Deutschen Bundestag die Ablehnung

Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP bei Stimm-
enthaltung der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN bei Abwesenheit der Fraktion DIE LINKE. dem
Deutschen Bundestag die Ablehnung empfohlen.

Zu Buchstabe n

Der Innenausschuss sowie der Ausschuss für Familie, Se-
nioren, Frauen und Jugend haben den Antrag auf Druck-
sache 17/3883 in ihren Sitzungen am 9. Februar 2011 bera-
ten und gleichlautend mit den Stimmen der Fraktionen CDU/
CSU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die
Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der
Fraktion der SPD dem Deutschen Bundestag die Ablehnung
empfohlen.

Zu Buchstabe o

Der Innenausschuss, der Ausschuss für Familie, Senio-
ren, Frauen und Jugend sowie der Ausschuss für Bil-
dung, Forschung und Technikfolgenabschätzung haben
den Antrag auf Drucksache 17/3884 in ihren Sitzungen am
9. Februar 2011 beraten und gleichlautend mit den Stimmen
der Fraktionen CDU/CSU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei
Stimmenthaltung der Fraktion der SPD dem Deutschen Bun-
destag die Ablehnung empfohlen.

Zu Buchstabe p

Der Innenausschuss und der Ausschuss für Familie, Seni-
oren, Frauen und Jugend haben den Antrag auf Drucksa-
che 17/3885 in ihren Sitzungen am 9. Februar 2011 beraten
und gleichlautend mit den Stimmen der Fraktionen CDU/
CSU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die
Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der
Fraktion der SPD dem Deutschen Bundestag die Ablehnung
empfohlen.

Zu Buchstabe q

Der Innenausschuss sowie der Ausschuss für Familie, Se-
nioren, Frauen und Jugend haben den Antrag auf Druck-
sache 17/3886 in ihren Sitzungen am 9. Februar 2011 bera-
ten und gleichlautend mit den Stimmen der Fraktionen CDU/
CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen
die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. dem Deutschen
Bundestag die Ablehnung empfohlen. Der Verteidigungs-
ausschuss hat die Vorlage am selben Tag beraten und mit
den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der
Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion der
SPD dem Deutschen Bundestag die Ablehnung empfohlen.

Zu Buchstabe r

Der Innenausschuss und der Ausschuss für Familie, Se-
nioren, Frauen und Jugend haben den Antrag auf Druck-
sache 17/3887 in ihren Sitzungen am 9. Februar 2011 bera-
ten und gleichlautend mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktion DIE
LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktionen SPD und
empfohlen. Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtent-
wicklung hat die Vorlage am selben Tag beraten und mit den

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dem Deutschen Bundestag
die Ablehnung empfohlen.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 15 – Drucksache 17/4769

Zu Buchstabe s

Der Innenausschuss sowie der Ausschuss für Familie, Se-
nioren, Frauen und Jugend haben den Antrag auf Druck-
sache 17/3888 in ihren Sitzungen am 9. Februar 2011 bera-
ten und gleichlautend mit den Stimmen der Fraktionen CDU/
CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen
die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. dem Deutschen Bun-
destag die Ablehnung empfohlen.

Zu Buchstabe t

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
hat den Antrag auf Drucksache 17/4195 in seiner Sitzung am
9. Februar 2011 beraten und mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dem
Deutschen Bundestag die Ablehnung empfohlen.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse
im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat die Anträge auf
Drucksachen 17/1631, 17/3871 bis 17/3888 und 17/4195 in
seiner 48. Sitzung am 9. Februar 2011 abschließend beraten.

Zu Buchstabe a

Der Ausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen CDU/
CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen
die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. dem Deutschen Bun-
destag die Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/1631
empfohlen.

Zu Buchstabe b

Der Ausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen CDU/
CSU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die
Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der
Fraktion der SPD dem Deutschen Bundestag die Ablehnung
des Antrags auf Drucksache 17/3871 empfohlen.

Zu Buchstabe c

Der Ausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Frak-
tionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dem
Deutschen Bundestag die Ablehnung des Antrags auf
Drucksache 17/3872 empfohlen.

Zu Buchstabe d

Der Ausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktion
DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dem Deutschen Bundestag
die Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/3873 emp-
fohlen.

Zu Buchstabe e

Der Ausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktion DIE

die Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/3874 emp-
fohlen.

Zu Buchstabe f

Der Ausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktion DIE
LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dem Deutschen Bundestag
die Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/3875 emp-
fohlen.

Zu Buchstabe g

Der Ausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen CDU/
CSU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die
Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der
Fraktion der SPD dem Deutschen Bundestag die Ablehnung
des Antrags auf Drucksache 17/3876 empfohlen.

Zu Buchstabe h

Der Ausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen CDU/
CSU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die
Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der
Fraktion der SPD dem Deutschen Bundestag die Ablehnung
des Antrags auf Drucksache 17/3877 empfohlen.

Zu Buchstabe i

Der Ausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen CDU/
CSU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die
Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der
Fraktion der SPD dem Deutschen Bundestag die Ablehnung
des Antrags auf Drucksache 17/3878 empfohlen.

Zu Buchstabe j

Der Ausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen CDU/
CSU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die
Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der
Fraktion der SPD dem Deutschen Bundestag die Ablehnung
des Antrags auf Drucksache 17/3879 empfohlen.

Zu Buchstabe k

Der Ausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen CDU/
CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen
die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. dem Deutschen Bun-
destag die Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/3880
empfohlen.

Zu Buchstabe l

Der Ausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen CDU/
CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen
die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. dem Deutschen Bun-
destag die Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/3881
empfohlen.

Zu Buchstabe m

Der Ausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen CDU/
CSU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die
Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der
LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dem Deutschen Bundestag

Fraktion der SPD dem Deutschen Bundestag die Ablehnung
des Antrags auf Drucksache 17/3882 empfohlen.

Drucksache 17/4769 – 16 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Silvia Schmidt (Eisleben)
Berichterstatterin
Zu Buchstabe n

Der Ausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen CDU/
CSU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die
Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der
Fraktion der SPD dem Deutschen Bundestag die Ablehnung
des Antrags auf Drucksache 17/3883 empfohlen.

Zu Buchstabe o

Der Ausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen CDU/
CSU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die
Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der
Fraktion der SPD dem Deutschen Bundestag die Ablehnung
des Antrags auf Drucksache 17/3884 empfohlen.

Zu Buchstabe p

Der Ausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen CDU/
CSU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die
Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der
Fraktion der SPD dem Deutschen Bundestag die Ablehnung
des Antrags auf Drucksache 17/3885 empfohlen.

Zu Buchstabe q

Der Ausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen CDU/
CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen

die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. dem Deutschen Bun-
destag die Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/3886
empfohlen.

Zu Buchstabe r

Der Ausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktion DIE
LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dem Deutschen Bundestag
die Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/3887 emp-
fohlen.

Zu Buchstabe s

Der Ausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen CDU/
CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen
die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. dem Deutschen Bun-
destag die Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/3888
empfohlen.

Zu Buchstabe t

Der Ausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dem
Deutschen Bundestag die Ablehnung des Antrags auf
Drucksache 17/4195 empfohlen.

Berlin, den 9. Februar 2011

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