BT-Drucksache 17/4659

zu dem Antrag der Abgeordneten Heidrun Bluhm, Dr. Dietmar Bartsch, Herbert Behrens, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 17/3433 - Grundrecht auf Wohnen sozial, ökologisch und barrierefrei gestalten

Vom 8. Februar 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/4659
17. Wahlperiode 08. 02. 2011

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (15. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Heidrun Bluhm, Dr. Dietmar Bartsch,
Herbert Behrens, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/3433 –

Grundrecht auf Wohnen sozial, ökologisch und barrierefrei gestalten

A. Problem

Die Antragsteller haben einen Antrag eingebracht, nach dem der Deutsche Bun-
destag die Bundesregierung unter anderem auffordern soll, einen Gesetzentwurf
vorzulegen, mit dem rechtliche und wirtschaftliche Rahmenbedingungen ge-
schaffen werden sollen, das Wohnen als soziales Grundrecht dauerhaft zu si-
chern und nach demografischen, ökologischen und Erfordernissen der Barriere-
freiheit auszugestalten und dabei in dem Antrag genannte Kriterien zur Objekt-
und Subjektförderung, zu den Zielen der Förderung und zur Eigentümerstruktur
vordringlich zu berücksichtigen.

B. Lösung

Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU,
SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimment-
haltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

C. Alternativen

Annahme des Antrags.

D. Kosten

Wurden nicht erörtert.

Drucksache 17/4659 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 17/3433 abzulehnen.

Berlin, den 24. Januar 2011

Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Winfried Hermann Sebastian Körber
Vorsitzender Berichterstatter

Berlin, den 24. Januar 2011
I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache
17/3433 in seiner 68. Sitzung am 28. Oktober 2010 beraten
und an den Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwick-
lung zur federführenden Beratung sowie an den Innenaus-
schuss, den Rechtsausschuss und den Ausschuss für Arbeit
und Soziales zur Mitberatung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Der Antrag beinhaltet im Wesentlichen, dass der Deutsche
Bundestag die Bundesregierung auffordern soll, einen Ge-
setzentwurf vorzulegen, mit dem rechtliche und wirtschaft-
liche Rahmenbedingungen geschaffen werden sollen, das
Wohnen als soziales Grundrecht dauerhaft zu sichern und
nach demografischen, ökologischen und Erfordernissen der
Barrierefreiheit auszugestalten und dabei in dem Antrag
genannte Kriterien zur Objekt- und Subjektförderung, zu den
Zielen der Förderung und zur Eigentümerstruktur vordring-
lich zu berücksichtigen.

III. Stellungnahmen der mitberatenden
Ausschüsse

Der Innenausschuss hat den Antrag auf Drucksache 17/
3433 in seiner 30. Sitzung am 26. Januar 2011 beraten und
empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU,
SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE.
bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN dessen Ablehnung.

Der Rechtsausschuss hat den Antrag in seiner 32. Sitzung
am 15. Dezember 2010 beraten und empfiehlt mit den Stim-
men der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die
Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dessen Ablehnung.

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den Antrag in
seiner 46. Sitzung am 26. Januar 2011 beraten und emp-
fiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD
und FDP gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE.
bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN dessen Ablehnung.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse
im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat
den Antrag auf Drucksache 17/3433 in seiner 29. Sitzung am
26. Januar 2011 beraten.

Die Fraktion der CDU/CSU vertrat die Auffassung, die in
dem Antrag enthaltene Feststellung, es gebe nirgendwo in
Deutschland ein bedarfsgerechtes Wohnungsangebot, sei

falsch. Sie schloss sich den Ausführungen der Fraktion der
FDP an und erklärte, sie könne dem Antrag nicht zustimmen.

Die Fraktion der SPD erklärte, der Antrag beinhalte Ele-
mente, die man mittragen könne, aber auch solche, die in-
akzeptabel seien. So sei etwa der Vorschlag einer Zusam-
menfassung aller Programme der Städtebauförderung nicht
zweckmäßig. Über ein Grundrecht auf Wohnen müsse man
diskutieren, man müsse aber auch sehen, dass die Woh-
nungslosigkeit aufgrund bereits ergriffener Maßnahmen
rückläufig sei.

Die Fraktion der FDP stellte fest, es gebe in Deutschland
generell eine sehr gute Wohnraumsituation. Handlungs-
bedarf bestehe in einzelnen Bereichen wie den KfW-Förder-
programmen, dem altengerechten Wohnungsumbau unter
dem Aspekt der Barrierefreiheit und dem Ausgleich städte-
baulicher Missstände durch Städtebauförderprogramme.
Das in dem Antrag geforderte Grundrecht auf Wohnen sei
auf Bundesebene bereits ausreichend durch das in Artikel 20
Absatz 1 des Grundgesetzes verankerte Sozialstaatsprinzip
abgedeckt. Der Antrag sei auch einseitig auf die Rolle kom-
munaler Wohnungsbaugesellschaften fokussiert.

Die Fraktion DIE LINKE. führte aus, Ausgangspunkt ihres
Antrags sei das Wohnen als Grundbedürfnis. Sie sehe sich
vor allem als Interessenvertreterin der Wohnungsnutzer.
Man werbe für die in dem Antrag beschriebenen Positionen
und wolle eine gesellschaftliche Debatte darüber erreichen.
Die Feststellung, dass sich der Wohnungsmarkt nach Auffas-
sung der Fraktion der FDP generell in einem guten Zustand
befinde, widerspreche nicht ihrer Auffassung, dass es nir-
gendwo ein bedarfsgerechtes Angebot gebe, denn Angebot
und Nachfrage seien auf dem Wohnungsmarkt regional stark
unterschiedlich ausgeprägt.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellte fest, der
Antrag der Fraktion DIE LINKE. enthalte problematische
Elemente wie die Vorschläge zum Wohngeld, welche im Er-
gebnis zu einer Subventionierung von Vermietern führten, da
der Anreiz zur Schaffung preisgünstigen Wohnraums sinke.
Auch die in dem Antrag enthaltene grundsätzliche Ableh-
nung der Veräußerung kommunaler Wohnungsbestände sei
nicht sachgerecht; es gebe Situationen, in denen eine solche
Veräußerung zweckmäßig sei. Da der Antrag aber auch ver-
nünftige Forderungen beinhalte, werde man sich der Stimme
enthalten.

Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU,
SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE.
bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN die Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/
3433.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/4659

Bericht des Abgeordneten Sebastian Körber
Sebastian Körber
Berichterstatter

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