BT-Drucksache 17/4651

zu dem Antrag der Abgeordneten Klaus Brähmig, Stephan Mayer (Altötting), Wolfgang Börnsen (Bönstrup), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Patrick Kurth (Kyffhäuser), Lars Lindemann, Reiner Deutschmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 17/4193 - 60 Jahre Charta der deutschen Heimatvertriebenen - Aussöhnung vollenden

Vom 7. Februar 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/4651
17. Wahlperiode 07. 02. 2011

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Kultur und Medien (22. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Klaus Brähmig, Stephan Mayer (Altötting),
Wolfgang Börnsen (Bönstrup), weiterer Abgeordneter und der Fraktion
der CDU/CSU
sowie der Abgeordneten Patrick Kurth (Kyffhäuser), Lars Lindemann,
Reiner Deutschmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 17/4193 –

60 Jahre Charta der deutschen Heimatvertriebenen – Aussöhnung vollenden

A. Problem

Die Fraktionen der CDU/CSU und FDP greifen in ihrem Antrag das 60. Jubilä-
um der Charta der deutschen Heimatvertriebenen auf. Sie verweisen auf die Ak-
tualität des Themas Vertreibung und betonen, das „Grundgesetz“ der deutschen
Vertriebenen vom 5. August 1950 habe einen Meilenstein auf dem Weg zu Inte-
gration und Aussöhnung dargestellt. Sie wollen erreichen, dass sich der Deut-
sche Bundestag verpflichtet, darauf hinzuwirken, dass Flucht und Vertreibung
von der gesamten Gesellschaft als Teil deutscher Geschichte begriffen werden.
Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich für die Aussöhnung der Deutschen
mit sich selbst, die Versöhnung mit den östlichen Nachbarn und für ein geeintes
Europa einzusetzen. Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa
sollen auf der Grundlage eines Konzepts auch künftig erforscht werden, For-
schungslücken nicht zuletzt durch die Sicherung von Zeitzeugenberichten
geschlossen werden. Weitere Forderungen sind darauf gerichtet, die Stiftung
Flucht, Vertreibung, Versöhnung voranzubringen. Falls möglich, soll in der
Dokumentationsstätte der Stiftung ein Ort des Gedenkens eingerichtet werden.
Außerdem soll die Bundesregierung prüfen, ob der 5. August als bundesweiter
Gedenktag für die Opfer von Vertreibung geeignet wäre.

B. Lösung

Annahme des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und

FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN.

Drucksache 17/4651 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

C. Alternativen

Keine.

D. Kosten

Kosten wurden nicht erörtert.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/4651

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 17/4193 anzunehmen.

Berlin, den 7. Februar 2011

Der Ausschuss für Kultur und Medien

Monika Grütters
Vorsitzende

Thomas Strobl (Heilbronn)
Berichterstatter

Dr. h. c. Wolfgang Thierse
Berichterstatter

Patrick Kurth (Kyffhäuser)
Berichterstatter

Dr. Lukrezia Jochimsen
Berichterstatterin

Claudia Roth (Augsburg)
Berichterstatterin

der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

vor mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, FDP
Einen Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN auf Ausschussdrucksache 17(22)54 lehnte der
Auswärtige Ausschuss ab mit den Stimmen der Fraktionen
CDU/CSU, FDP und DIE LINKE. sowie der Fraktion der

und DIE LINKE. gegen die Stimmen der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion der SPD abgelehnt.

Die Fraktion der CDU/CSU betonte noch einmal die Be-
Drucksache 17/4651 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Thomas Strobl (Heilbronn), Dr. h. c. Wolfgang Thierse,
Patrick Kurth (Kyffhäuser), Dr. Lukrezia Jochimsen und Claudia Roth (Augsburg)

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache
17/4193 in seiner 81. Sitzung am 16. Dezember 2010 zur
federführenden Beratung an den Ausschuss für Kultur und
Medien überwiesen sowie zur Mitberatung an den Aus-
wärtiger Ausschuss, den Innenausschuss, den Haushaltsaus-
schuss, den Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre
Hilfe, den Ausschuss für Bildung, Forschung und Technik-
folgenabschätzung und den Ausschuss für die Angelegen-
heiten der Europäischen Union.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Die Fraktionen der CDU/CSU und FDP greifen in ihrem
Antrag das 60. Jubiläum der Charta der deutschen Heimat-
vertriebenen auf. Sie verweisen auf die Aktualität des
Themas Vertreibung und betonen, das „Grundgesetz“ der
deutschen Vertriebenen vom 5. August 1950 habe einen
Meilenstein auf dem Weg zu Integration und Aussöhnung
dargestellt. Bereits fünf Jahre nach Kriegsende hätten die
Vertriebenen den Verzicht auf Rache und Vergeltung erklärt
und seien für die „Vision Europa“ eingetreten.

Die Fraktionen unterstreichen, dass die Vertriebenen die Last
der deutschen Kriegsschuld in besonderer Weise zu tragen
gehabt hätten und wollen erreichen, dass der Deutsche Bun-
destag sich verpflichtet, darauf hinzuwirken, dass Flucht und
Vertreibung von der gesamten Gesellschaft als Teil deutscher
Geschichte begriffen werden. Die Bundesregierung soll sich
in diesem Kontext für die Aussöhnung der Deutschen mit
sich selbst, die Versöhnung mit den östlichen Nachbarn und
für ein geeintes Europa einsetzen. Kultur und Geschichte der
Deutschen im östlichen Europa sollen auf der Grundlage
eines Konzepts auch künftig erforscht werden, Forschungs-
lücken nicht zuletzt durch die Sicherung von Zeitzeugenbe-
richten vermieden werden. Weitere Forderungen sind darauf
gerichtet, die beschlossene „Stiftung Flucht, Vertreibung,
Versöhnung“ voranzubringen. Falls möglich, soll in der Do-
kumentationsstätte der Stiftung auch ein Ort des Gedenkens
eingerichtet werden. Außerdem soll die Bundesregierung
prüfen, ob der 5. August als bundesweiter Gedenktag für die
Opfer von Vertreibung geeignet wäre.

III. Stellungnahmen der mitberatenden
Ausschüsse

Der Auswärtige Ausschuss empfahl in seiner Sitzung am
26. Januar 2011 Annahme mit den Stimmen der Fraktionen

Der Innenausschuss empfahl in seiner Sitzung am 26. Ja-
nuar 2011 Annahme mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Der Haushaltsausschuss empfahl in seiner Sitzung am
26. Januar 2011 Annahme mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimm-
enthaltung der Fraktion der SPD.

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre
Hilfe empfahl in seiner Sitzung am 26. Januar 2011 An-
nahme mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE LINKE.
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technik-
folgenabschätzung empfahl in seiner Sitzung am 26. Januar
2011 Annahme mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Einen Än-
derungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
auf Ausschussdrucksache 17(22)54 lehnte der Ausschuss für
Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung ab mit
den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP
gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäi-
schen Union empfahl in seiner Sitzung am 26. Januar 2011
Annahme mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Einen Ände-
rungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf
Ausschussdrucksache 17(22)54 lehnte der Ausschuss für die
Angelegenheiten der Europäischen Union ab mit den Stim-
men der Fraktionen CDU/CSU, FDP und DIE LINKE. ge-
gen die Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse
im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Kultur und Medien hat den Antrag auf
Drucksache 17/4193 in seiner Sitzung am 26. Januar 2011
abschließend beraten. Er empfahl Annahme mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die
Stimmen der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN. Einen Änderungsantrag der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Ausschussdrucksache
17(22)54 hatte der Ausschuss für Kultur und Medien zu-
SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN sowie einer Stimme aus der Fraktion der SPD.

deutung der Charta der Heimatvertriebenen vom 5. August
1950, die zu den Gründungsdokumenten der Bundesrepublik

dies aus Anlass des 50. Jahrestages des Endes des Zweiten
Weltkrieges gewürdigt. Ziel des aktuellen Antrags sei es, die
Versöhnung zu vollenden und die Leistung der Heimatver-
triebenen erneut zu unterstreichen. Der Heimatverlust von
14 Millionen Deutschen solle zur Mahnung für alle Vertrei-
bungen der Gegenwart gemacht werden. Revisionismus sei
damit nicht verbunden, historische Kausalitäten würden
nicht geleugnet, die Einzigartigkeit des Holocaust nicht in
Abrede gestellt.

Die Fraktion führte weiter aus, der 5. August solle als Tag
des Erinnerns in den Blick gerückt werden. Wenn zwar ein
Tag des Gedenkens befürwortet, der 5. August dabei aber
ausdrücklich ausgeschlossen werde, sei dies unverständlich.
Mit dem Antrag werde auch das Ziel verfolgt, die Arbeit der
Vertriebenenorganisationen zu würdigen, die zum Beispiel
Jugendarbeit leisteten und praktische Aussöhnung betrieben.
Die Opposition nehme die Vielfalt dieses Engagements zu
wenig wahr und sei nicht bereit, die Leistung differenziert zu
betrachten.

Der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN sei so gefasst, dass damit der Antrag der Frak-
tionen der CDU/CSU und FDP entkernt würde. Er sei des-
halb indiskutabel und unseriös.

Die Fraktion der SPD urteilte, der vorgelegte Antrag sei be-
fremdlich und überflüssig. So werde dort zum Beispiel ange-
mahnt, die „Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung“ vor-
anzubringen, obwohl dies seit geraumer Zeit geschehe. Auch
die Forderung nach einem Forschungsprogramm sei unver-
ständlich, da die Bundesregierung bereits ein akademisches
Förderprogramm zur Erhaltung und Auswertung deutscher
Kultur und Geschichte im östlichen Europa aufgelegt habe.

Die Charta der Heimatvertriebenen sei als Zeitzeugnis zu
verstehen, das im historischen Kontext erläutert werden
müsse. So sei in der Charta vom Verzicht auf Rache und Ver-
geltung die Rede, was von den Fraktionen der CDU/CSU
und FDP in ihrem Antrag ausdrücklich gewürdigt werde.
Mit historischem Abstand müsse aber klar geworden sein,
dass die Deutschen nach dem Krieg und ihren Verbrechen
kein Recht auf Rache und Vergeltung gehabt hätten. Außer-
dem werde in der Charta der Heimatvertriebenen prokla-
miert, diese Gruppe sei vom Leid der damaligen Zeit am
schwersten betroffen. Wenn heute nicht erkannt werde, dass
dies ein moralisch skandalöser Satz sei, der sich nur aus dem
Geist der damaligen Zeit erklären lasse, sei dies nicht nach-
zuvollziehen.

Hoch problematisch sei es darüber hinaus, wenn die Antrag-
steller erklärten, die Deutschen nähmen Vertreibung mit be-

Die Fraktion der FDP hob hervor, nach 1945 habe es trotz
völkerrechtlicher Ächtung auf allen Erdteilen Vertreibungen
gegeben. Die Deutschen trügen als Täter und Opfer von Ver-
treibungen besondere Verantwortung und zeichneten sich
durch besondere Sensibilität bei diesem Thema aus. Das Be-
wusstsein, dass Vertreibung Unrecht sei, müsse bei jungen
Leuten lebendig gehalten werden. Deshalb sei es wichtig, die
Charta der Heimatvertriebenen als Dokument ihrer Zeit zu
würdigen und als Leistung derjenigen anzuerkennen, die
kurz zuvor selbst Vertreibung erlitten hätten.

Die Fraktion der FDP konstatierte, der Änderungsantrag der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN werde dem kom-
plexen Thema nicht gerecht. So konzentriere sich der Text
ausschließlich auf deutsche Vertreibungen und lasse den un-
verzichtbaren internationalen Aspekt gänzlich unberück-
sichtigt.

Die Fraktion DIE LINKE. kritisierte jene Passagen im An-
tragstext, die sich auf die besondere Sensibilität der Deut-
schen für das Thema „Vertreibung“ beziehen und in denen
der Verzicht auf Rache und Vergeltung gewürdigt wird. Dies
sei völlig inakzeptabel, so die Fraktion, da nicht vorausge-
schickt werde, dass die Deutschen zunächst selbst aktiv und
brutal vertrieben hätten, bevor die eigene Bevölkerung Opfer
von Vertreibung geworden sei. Vehement widersprach die
Fraktion DIE LINKE. überdies der These, die Charta der
Heimatvertriebenen gehöre zu den Gründungsdokumenten
der Bundesrepublik Deutschland. Stattdessen sei die Charta
ausschließlich als Dokument der Zeit zu verstehen. Wer die
Charta 2010/2011 feiern wolle, verkenne völlig die ge-
schichtliche Uneinsichtigkeit der damaligen Unterzeichner
und deren Verstrickung in das Naziregime.

Dass zu den Unterzeichnern der Charta Männer gehörten, die
maßgeblich an der deutschen Ausplünderungs- und Vernich-
tungspolitik in der Nazizeit beteiligt gewesen seien, unter-
strich auch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Auf solche Leute bezögen sich die Fraktionen der CDU/CSU
und FDP ohne Kommentierung. Damit werde wohl kaum ein
Beitrag zur Aussöhnung geleistet. Die Fraktion BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN habe sich die Mühe gemacht, einen Ände-
rungsantrag zu erarbeiten, weil das Thema „Flucht und Ver-
treibung“ im 20. Jahrhundert wichtig sei. Falsch sei es je-
doch, dieses Anliegen mit der Verbandsgeschichte des
Bundes der Vertriebenen zu verknüpfen. Die Fraktion drück-
te ihren Wunsch aus, in der Erinnerungskultur voranzukom-
men, äußerte sich skeptisch, dass die „Stiftung Flucht, Ver-
treibung, Versöhnung“ hier einen Beitrag leisten könne und
verwies im Übrigen auf den ausführlichen Begründungsteil
ihres Änderungsantrags.

Berlin, den 7. Februar 2011

Thomas Strobl (Heilbronn)
Berichterstatter

Dr. h. c. Wolfgang Thierse
Berichterstatter

Patrick Kurth (Kyffhäuser)
Berichterstatter
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/4651

Deutschland gehöre und eine Voraussetzung für die Erfolgs-
geschichte des Landes darstelle. Das „Grundgesetz“ der Ver-
triebenen sei als Ausdruck ihrer Entschlossenheit zu werten,
ihren Beitrag zum Wiederaufbau in Deutschland und zum
Frieden in Europa zu leisten. Der Deutsche Bundestag habe

sonderer Sensibilität wahr, weil sie selbst in der jüngeren
Geschichte Opfer von Vertreibungen geworden seien und
gleichzeitig die Erinnerung an die deutschen Verbrechen und
die Täterschaft der Vorgängergeneration ausgeblendet wür-
den.
Dr. Lukrezia Jochimsen
Berichterstatterin

Claudia Roth (Augsburg)
Berichterstatterin

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.