BT-Drucksache 17/4602

Förderung landwirtschaftlicher Brennereien nach dem Auslaufen des Branntweinmonopols

Vom 28. Januar 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/4602
17. Wahlperiode 28. 01. 2011

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Cornelia Behm, Alexander Bonde, Ulrike Höfken, Bärbel Höhn,
Undine Kurth (Quedlinburg), Friedrich Ostendorff und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Förderung landwirtschaftlicher Brennereien nach dem Auslaufen
des Branntweinmonopols

Ende 2017 wird die EU-rechtlich genehmigte Förderung der Produktion von
Agraralkohol in landwirtschaftlichen Brennereien durch die Bundesmonopol-
verwaltung für Branntwein gemäß dem Gesetz über das Branntweinmonopol
(Branntweinmonopolgesetz) endgültig auslaufen. Ohne Förderung ist aufgrund
der erheblichen Preisdifferenz zum industriell erzeugten Alkohol jedoch damit
zu rechnen, dass ein großer Teil der bestehenden landwirtschaftlichen Brenne-
reien die Produktion von Agraralkohol einstellen wird, wenn nicht eine alter-
native Unterstützung für die Betriebe gefunden wird. Das gilt für Obstbrenne-
reien ab 2017, aber insbesondere für die vergleichsweise großen Getreide- und
Kartoffelbrenner bereits ab 2013.

Aus Sicht eines Wirtschaftens in regionalen Stoffkreisläufen und für die regio-
nale Wirtschaft wäre es jedoch von Nachteil, wenn die landwirtschaftlichen
Brennereien ihre Produktion einstellten und der Agraralkohol durch Industrie-
alkohol aus zentralen Gewerbe- oder Industriebetrieben ersetzt würde. Aus öko-
logischer Sicht wäre es nachteilig, dass der Transportaufwand für die zu ver-
arbeitenden Rohstoffe aus der Agrarwirtschaft stiege. Außerdem wäre es un-
realistisch, dass die biogenen Reststoffe aus Großanlagen – die Schlempe – die
(Ursprungs-)Höfe als Futter- oder Düngemittel wieder erreichen. Bei den Obst-
brennern steht ohne die Möglichkeit, das Streuobst zu Agraralkohol zu verarbei-
ten, daneben die Bewirtschaftung vieler Streuobstwiesen – vor allem in Süd-
deutschland – auf dem Spiel. Aus diesen Gründen spricht viel dafür, die Erzeu-
gung von Agraralkohol auch über 2013 bzw. 2017 hinaus zu erhalten. Dies gilt
in besonderem Maße für die Obstbrennereien.

Die Bundesregierung sollte daher alle denkbaren Möglichkeiten prüfen, die ei-
nen Fortbestand möglichst vieler landwirtschaftlicher Brennereien über das
Jahr 2017 hinaus sicherstellen könnten. Notwendig wären für diesen Fortbe-
stand insbesondere Instrumente der Förderpolitik, denn das zentrale Problem
für den Erhalt der Agraralkoholproduktion ist die erhebliche Preisdifferenz zum
industriell erzeugten Alkohol.
Eine Fortführung möglichst vieler landwirtschaftlicher Brennereien wäre viel-
fach jedoch nur möglich, wenn in moderne, energieeffiziente Technik investiert
würde. Außerdem wäre es notwendig, in die Rektifizierung des Rohalkohols
der landwirtschaftlichen Brennereien zu investieren, die bisher von der Bundes-
monopolverwaltung für Branntwein vorgenommen wird. Aus diesen Gründen
kann es bei zukünftigen Förderinstrumenten nicht darum gehen, wie bisher nur

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die Preisdifferenz auszugleichen, sondern insbesondere auch die notwendigen
Investitionen zu ermöglichen.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche EU-rechtlichen Einschränkungen für die Förderung von landwirt-
schaftlichen Brennereien jenseits der bestehenden Förderung im Rahmen
des Branntweinmonopolgesetzes bestehen bis zum Auslaufen der beste-
henden Förderung 2017, und welche werden danach bestehen?

2. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung für Investitionsförde-
rungen für landwirtschaftliche Brennereien (z. B. für Investitionen in mo-
derne, energieeffiziente Brennereianlagen und Rektifizierungsanlagen) für
den Zeitraum bis 2017 und für den Zeitraum danach?

3. Welche Voraussetzungen wären für Investitionsförderungen (z. B. in den
Fördergrundsätzen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrar-
struktur und des Küstenschutzes“ – GAK) zu schaffen?

4. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung für eine Förderung von
Erzeugergemeinschaften von landwirtschaftlichen Brennereien (z. B. zum
Zwecke des Betriebs einer gemeinsamen Rektifizierungsanlage) für den
Zeitraum bis 2017 und für den Zeitraum danach?

5. Welche Voraussetzungen wären für eine Förderung von Erzeugergemein-
schaften von landwirtschaftlichen Brennereien (z. B. im Marktstruktur-
gesetz und bei den GAK-Fördergrundsätzen) zu schaffen?

6. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, durch verbesserte Flä-
chenzahlung für die Pflege von Streuobstwiesen zum Erhalt von Obstbren-
nereien beizutragen?

7. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung für den Zeitraum nach
2017 für De-minimis-Beihilfen für landwirtschaftliche Brennereien?

8. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung für eine auskömmliche
Vergütung der Verstromung von Bioethanol aus landwirtschaftlichen Bren-
nereien in Blockheizkraftwerken für den Zeitraum vor 2017 und für die
Zeit danach?

9. Welche Möglichkeiten der Förderung der Bioethanolproduktion in land-
wirtschaftlichen Brennereien sieht die Bundesregierung im Rahmen des
Energiesteuerrechts?

10. Welche Möglichkeiten der Förderung der Bioethanolproduktion in land-
wirtschaftlichen Brennereien sieht die Bundesregierung im Rahmen der
Biokraftstoffquoten?

11. Welche weiteren Möglichkeiten der Förderung der Alkoholproduktion in
landwirtschaftlichen Brennereien sieht die Bundesregierung?

Berlin, den 29. Januar 2011

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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