BT-Drucksache 17/455

Einschätzungen und Vorhaben der Bundesregierung zur Bildungsfinanzierung

Vom 19. Januar 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/455
17. Wahlperiode 19. 01. 2010

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Rosemarie Hein, Agnes Alpers, Nicole Gohlke, Dr. Petra Sitte
und der Fraktion DIE LINKE.

Einschätzungen und Vorhaben der Bundesregierung zur Bildungsfinanzierung

Das Bildungssystem in Deutschland ist seit vielen Jahren strukturell unterfinan-
ziert. Im Herbst 2008 haben Bund und Länder vor diesem Hintergrund auf dem
so genannten Bildungsgipfel vereinbart, die Bildungsausgaben bis 2015 auf
10 Prozent des Bruttoinlandsprodukts anzuheben. CDU, CSU und FDP haben in
ihrem Koalitionsvertrag für die laufende Legislaturperiode festgelegt, dass der
Bund bis 2013 insgesamt 12 Mrd. Euro zusätzlich für Bildung und Forschung
ausgeben soll. Welcher Anteil hiervon in das Bildungssystem fließen wird und in
welchen Jahren die Mehrausgaben wirksam werden sollen, ist in der Öffentlich-
keit allerdings bislang offen geblieben. Hierüber hinaus haben Berechnungen der
Finanzministerkonferenz, die am 22. Oktober 2009 öffentlich wurden und durch
statistische Umbuchungen zu dem Ergebnis kamen, das Ausgabenziel des Bil-
dungsgipfels werde ohne weitere Mehrausgaben im Bildungssystem bereits
erreicht, in der Öffentlichkeit für erhebliche Verunsicherung gesorgt.

Bislang ungeklärt ist auch, welche Anteile Bund, Länder, Wirtschaft und Privat-
personen jeweils übernehmen sollen, um das Ausgabenziel des Bildungsgipfels
zu erreichen. Der Koalitionsvertrag sieht in diesem Zusammenhang die Einfüh-
rung eines so genannten Zukunftskontos vor, mit dem Eltern – ähnlich dem
Modell der Riester-Rente – für die Bildung ihrer Kinder sparen sollen. Die
Bundesministerin für Bildung und Forschung Dr. Annette Schavan hat am
2. Dezember 2009 im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgen-
abschätzung des Deutschen Bundestages über die Vereinbarungen im Koali-
tionsvertrag hinaus vorgeschlagen, eine individuelle Übertragung des von der
Bundesregierung geplanten Betreuungsgeldes auf das Zukunftskonto möglich zu
machen.

Gleichzeitig kommt Roman Jaich in einer Studie für die Hans-Böckler-Stif-
tung zu dem Ergebnis, dass für ein zukunftsfähiges Bildungssystem mindestens
37 Mrd. Euro jährliche Mehrausgaben notwendig wären (Roman Jaich, 2008:
Gesellschaftliche Kosten eines zukunftsfähigen Bildungssystems). In einer Fol-
geuntersuchung im vergangenen Jahr zeigt er, dass die Vereinbarungen des Bil-
dungsgipfels für eine nachhaltige Reform des Bildungssystems nicht ausreichen
(Roman Jaich, 2009: Reicht das Zehn-Prozent-Ziel des Dresdner Bildungsgip-

fels für eine nachhaltige Reform des Bildungssystems?). Auch Klaus Klemm
hat in einer Studie deutlich gemacht, dass die bisher in den Haushalten von
Bund und Ländern vorgesehenen Mittel nicht genügen, um die im Rahmen des
Bildungsgipfels proklamierten Ziele zu erreichen (Klaus Klemm, 2009: Bil-
dungsausgaben im föderalen System. Zur Umsetzung der Beschlüsse des ,Bil-
dungsgipfels‘).

Drucksache 17/455 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Wir fragen die Bundesregierung:

1. In welchem Umfang hält die Bundesregierung Mehrausgaben in der Bildung
für notwendig, um flächendeckend von der frühkindlichen bis zur Weiterbil-
dung gute Lernbedingungen schaffen zu können (bitte nach einzelnen Bil-
dungsbereichen aufschlüsseln)?

2. Mit welcher Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts rechnet die Bundes-
regierung, und in welchem Umfang sind nach Einschätzung der Bundes-
regierung Mehrausgaben notwendig, um das Ausgabenziel des Bildungs-
gipfels zu erreichen (bitte aufschlüsseln nach einzelnen Jahren bis 2015)?

3. a) Welchen Anteil zahlen Bund, Länder, Wirtschaft und Privatpersonen der-
zeit jeweils an den Gesamtausgaben für Bildung?

b) Zu welchen Anteilen sollten aus Sicht der Bundesregierung Bund, Län-
der, Wirtschaft und Privatpersonen die mit dem Ausgabenziel des
Bildungsgipfels angestrebten Mehrausgaben für Bildung übernehmen?

4. Hält die Bundesregierung Änderungen in der statistischen Definition des
nationalen Bildungsbudgets für sinnvoll?

Wenn ja, an welchen Punkten sieht die Bundesregierung Änderungsbedarf,
und welche Beträge würden durch die geplanten Veränderungen jeweils zu-
sätzlich dem nationalen Bildungsbudget zugerechnet bzw. hiervon abgezo-
gen?

5. a) Welcher Anteil der für Bildung und Forschung durch die Bundesregie-
rung angekündigten Mehrausgaben von 12 Mrd. Euro bis 2013 soll inner-
halb des Bundeshaushaltes dem Einzelplan 30 (Bundesministerium für
Bildung und Forschung) zugeordnet werden?

b) Welche Maßnahmen, die aus den benannten 12 Mrd. Euro Mehrausgaben
finanziert werden sollen, sollen anderen Einzelplänen des Bundeshaus-
haltes zugeordnet werden (bitte jeweils den Betrag sowie den abweichen-
den Einzelplan benennen)?

6. Welcher Anteil der für Bildung und Forschung durch die Bundesregierung
angekündigten Mehrausgaben von 12 Mrd. Euro bis 2013 soll in Bildung,
welcher Anteil in Forschung fließen?

7. Welche Mehrausgaben für Bildung plant die Bundesregierung jeweils für die
Jahre bis 2013 (bitte nach einzelnen Jahren aufschlüsseln)?

8. Welche Maßnahmen will die Bundesregierung im Rahmen der geplanten
Mehrausgaben von 12 Mrd. Euro bis 2013 finanzieren (bitte den jeweils
hierfür eingeplanten Betrag benennen)?

9. a) Mit welchen allgemeinen Ausgaben rechnet die Bundesregierung für die
im Koalitionsvertrag vereinbarten Bildungsbündnisse vor Ort?

b) Mit welchen Ausgaben rechnet die Bundesregierung für die im Koali-
tionsvertrag verankerten Bildungsschecks, die durch die Bildungsbünd-
nisse vor Ort vergeben werden sollen?

10. a) Mit welchen Mehrausgaben rechnet die Bundesregierung durch die von
der Bundesministerin für Bildung und Forschung Dr. Annette Schavan
unter dem Eindruck des bundesweiten Bildungsstreiks angekündigte
BAföG-Reform?

b) Müssen diese Mehrausgaben vollständig durch Umschichtungen inner-
halb des Haushaltes des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
gegenfinanziert werden?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/455

Wenn nein, welche zusätzlichen Mittel kommen dem Haushalt des
Bundesministeriums für Bildung und Forschung im Rahmen der BAföG-
Reform zugute?

c) Sind die Mehrausgaben für die BAföG-Reform im Rahmen der Auf-
stockung der Ausgaben für Bildung und Forschung um 12 Mrd. Euro
bereits eingeplant, oder werden hierfür zusätzliche Mittel zur Verfügung
gestellt?

11. a) Plant die Bundesregierung im Rahmen der angekündigten BAföG-
Reform oder zu einem späteren Zeitpunkt einen spezifischen Ausbau der
Ausbildungsförderung für Schülerinnen und Schüler?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, welche Änderungen sind für welchen Zeitpunkt geplant?

b) Plant die Bundesregierung im Rahmen der angekündigten BAföG-Re-
form oder zu einem späteren Zeitpunkt einen Ausbau der Ausbildungs-
förderung für Menschen, die das 30. Lebensjahr bereits vollendet haben?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, welche Änderungen sind für welchen Zeitpunkt geplant?

12. a) Welche Mehrkosten plant die Bundesregierung für den Aufbau des im
Koalitionsvertrag vereinbarten nationalen Stipendienprogramms ein, und
wie viele Stipendien können aus diesen Mitteln finanziert werden (bitte
aufschlüsseln nach einzelnen Jahren bis zum Ende der laufenden Legis-
laturperiode)?

b) Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass das BAföG durch die Be-
darfsorientierung der Auszahlung gezielt diejenigen fördert, die auf eine
Förderung am dringendsten angewiesen sind und damit eine wichtige
Rolle zur Öffnung des Hochschulsystems für Studierende aus finanz-
schwachen Elternhäusern spielt?

Wenn ja, aus welchen Gründen strebt die Bundesregierung bei den neuen
Stipendien eine einkommensunabhängige Auszahlung an?

c) Aus welchen Gründen plant die Bundesregierung, die Einnahmen der
Studierenden aus dem nationalen Stipendienprogramm von der Anrech-
nung auf die Förderung nach dem BAföG zu befreien und damit u. a.
gegenüber Erwerbseinnahmen von Studierenden zu privilegieren?

d) Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass Studierende, deren
Lebensunterhalt und Studienkosten sowohl nach dem BAföG als auch
aus dem nationalen Stipendienprogramm gefördert werden, zweifach
öffentliche Fördermittel für denselben Zweck erhalten (bitte begründen)?

e) Plant die Bundesregierung, den Hochschulen im Rahmen des nationalen
Stipendienprogramms zusätzliche Mittel zur Verfügung zu stellen, aus
denen diese ihre zusätzlichen Verwaltungsausgaben finanzieren können,
und/oder wird der Bund sich gegenüber den Ländern für eine entspre-
chende Finanzierung einsetzen?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, welche Kosten werden den Hochschulen durch die Abwicklung
des nationalen Stipendienprogramms nach Einschätzung der Bundes-
regierung zusätzlich entstehen, und in welcher Höhe und in welcher Form
sollen die Hochschulen hierbei unterstützt werden?

13. a) Mit welchen Mehrausgaben rechnet die Bundesregierung durch die im

Koalitionsvertrag vereinbarte Erhöhung des Büchergeldes der Begabten-
förderungswerke?

Drucksache 17/455 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

b) Aus welchen Gründen räumt die Bundesregierung einer Erhöhung des
Büchergeldes Priorität ein, etwa gegenüber einer Erhöhung der Zahl der
Stipendien?

14. a) Trifft es zu, dass für das Sonderprogramm zur Förderung bisher unter-
repräsentierter Gruppen im Rahmen der Begabtenförderung in den Jahren
2010 20 Mio. Euro, 2011 40 Mio. Euro, 2012 60 Mio. Euro und 2013
80 Mio. Euro Mehrausgaben eingeplant waren und dass diese Gelder nun
vollständig und ersatzlos gestrichen sind?

Wenn nein, in welchem Umfang bleibt die benannte Finanzgrundlage für
das Sonderprogramm erhalten?

b) Trifft es zu, dass die Begründung für die Streichung dieses Sonderpro-
gramms die offenbar ursprünglich nicht eingeplante Erhöhung des
BAföG ist?

Wenn nein, aus welchen Gründen ist die Streichung des benannten Son-
derprogramms erfolgt?

c) Aus welchen Gründen hat sich das Bundesministerium für Bildung und
Forschung (BMBF) entschieden, zur Finanzierung der BAföG-Erhöhung
ausgerechnet das Sonderprogramm für bislang unterrepräsentierte Grup-
pen zu streichen und nicht stattdessen etwa auf die Erhöhung des Bücher-
geldes zu verzichten?

15. a) Wann soll das im Koalitionsvertrag angekündigte so genannte Zukunfts-
konto eingeführt werden?

b) Mit welchen Mehrausgaben rechnet die Bundesregierung durch die Ein-
führung des so genannten Zukunftskontos?

16. a) In welcher Größenordnung wird bzw. sollte ein durchschnittlicher Haus-
halt nach Einschätzung der Bundesregierung Gelder für die Bildung der
Kinder auf so genannten Zukunftskonten ansparen?

b) Sollten die so genannten Zukunftskonten aus Sicht der Bundesregierung
künftig eine erhebliche Rolle in der Studienfinanzierung spielen, und in
welchem Verhältnis sollte das Bildungssparen zu anderen Instrumenten
der Studienförderung stehen?

c) Sollten die so genannten Zukunftskonten aus Sicht der Bundesregierung
künftig eine erhebliche Rolle in der Weiterbildungsfinanzierung spielen,
und in welchem Verhältnis sollte das Bildungssparen zu anderen Instru-
menten der Weiterbildungsförderung stehen?

17. a) Teilt die Bundesregierung die Einschätzung von Bert Rürup u. a., die in
ihrem Gutachten „Das Sparverhalten deutscher Haushalte: Erste Erfah-
rungen mit der Riester-Rente“ im Auftrag des BMBF 2007 darauf hin-
weisen, dass Sparmodelle wie etwa die Riester-Rente bestimmte Perso-
nengruppen wie insbesondere einkommensschwache Gruppen, Arbeits-
lose und Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger ausschließen?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, aus welchen Gründen hält die Bundesregierung ein Finanzie-
rungsmodell, welches die genannten Gruppen systematisch ausschließt,
für die individuelle Bildungsförderung für geeignet?

b) Teilt die Bundesregierung die Einschätzung von Dieter Dohmen u. a., die
in ihrem Gutachten „Analyse möglicher Modelle und Entwicklung eines
konkreten Konzepts zum Bildungssparen“ im Auftrag des BMBF 2007
darauf hinweisen, dass viele Haushalte – wenn überhaupt – nur für einen

Zweck vorsorgen können, d. h. entweder für die Altersvorsorge, oder für
Immobilien oder für die Weiterbildung?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/455

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, welche der angesprochenen Sparziele sollten nach Auffassung
der Bundesregierung welche Priorität haben, welche Prioritätensetzung
werden die meisten Menschen nach Einschätzung der Bundesregierung
vornehmen, und hält die Bundesregierung es für zumutbar, wenn Men-
schen sich aus finanziellen Gründen etwa zwischen der Altervorsorge
und dem Bildungssparen entscheiden müssen (bitte begründen)?

18. a) Hält die Bundesregierung es für sinnvoll, die geplante Einführung eines
Betreuungsgeldes mit dem geplanten Zukunftskonto zu verknüpfen, etwa
indem nicht genutzte Unterstützungsleistungen für die Kinderbetreuung
dem Zukunftskonto gutgeschrieben werden (bitte begründen)?

b) Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass eine Verrechnungs-
möglichkeit des Betreuungsgeldes mit dem Zukunftskonto für finanz-
schwache Familien als Anreiz wirken würde, die Angebote von Kinder-
tageseinrichtungen nicht zu nutzen, sondern lieber für spätere Bildungs-
phasen zu sparen (bitte begründen)?

c) Hält die Bundesregierung es für zumutbar, wenn durch eine Verrech-
nungsmöglichkeit des Betreuungsgeldes mit dem Zukunftskonto finanz-
schwache Familien entscheiden müssen, ob eine professionelle Kinder-
betreuung oder Bildungsmöglichkeiten im späteren Lebensverlauf eine
größere Priorität für ihre Kinder haben sollen (bitte begründen)?

19. Plant die Bundesregierung in dieser Legislatur einen Ausbau der Bildungs-
darlehen?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, welche Angebote sollen ausgebaut oder neu geschaffen werden,
und mit welchen Mehrkosten in diesem Bereich rechnet die Bundesregie-
rung?

20. a) Mit welcher Entwicklung der direkten Ausgaben der Bundesministerien
für die Berufsausbildung (Finanzierung von außerbetrieblichen Ausbil-
dungsplätzen, Lehrgänge der überbetrieblichen Unterweisung, Sonder-
programme zur Schaffung zusätzlicher Ausbildungsplätze in den neuen
Ländern) rechnet die Bundesregierung für die kommenden Jahre (bitte
aufschlüsseln nach Programmen und Jahren bis zum Ende der Legislatur-
periode)?

b) Mit welcher Entwicklung der Ausgaben der Bundesagentur für Arbeit
für die Berufsausbildung (Berufsausbildungsbeihilfen, berufsvorberei-
tende Maßnahmen, Berufsausbildung Benachteiligter, Sofortprogramm
zum Abbau der Jugendarbeitslosigkeit, Einstiegsqualifizierungen u. a.)
rechnet die Bundesregierung für die kommenden Jahre (bitte aufschlüs-
seln nach Programmen und Jahren bis zum Ende der Legislatur-
periode)?

c) Plant die Bundesregierung neue Programme im Bereich der Berufsausbil-
dung oder die Modifikation bereits bestehender Programme (bitte be-
gründen und einzelne Programme sowie absehbare Mehr- bzw. Minder-
kosten benennen)?

21. a) In welchem Umfang sollen die so genannten Aufstiegsstipendien für be-
ruflich Qualifizierte ausgebaut werden (bitte aufschlüsseln nach Zahl und
Höhe der Stipendien sowie nach Kalenderjahr)?

b) Mit welchen Mehrausgaben rechnet die Bundesregierung für den Ausbau
der so genannten Aufstiegsstipendien für beruflich Qualifizierte?

Drucksache 17/455 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

22. Welche finanzielle Grundlage stellt die Bundesregierung für die im Koali-
tionsvertrag verankerte Weiterbildungsallianz aus Sozialpartnern, Ländern,
Bundesagentur für Arbeit und Weiterbildungsverbänden zur Verfügung?

23. Mit welchen Mehrausgaben rechnet die Bundesregierung für den im Koali-
tionsvertrag verankerten Ausbau der Bildungs- und Qualifizierungsbera-
tung?

Berlin, den 19. Januar 2010

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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