BT-Drucksache 17/4526

a) zu dem Antrag der Abgeordneten Frank Heinrich, Erika Steinbach, Arnold Vaatz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Marina Schuster, Pascal Kober, Serkan Tören, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP -17/2332- Menschenrecht auf sauberes Trinkwasser und Sanitäreinrichtungen - Versorgung weltweit verbessern b) zu dem Antrag der Fraktion der SPD -17/3652- Das Menschenrecht auf sauberes Trinkwasser und Sanitärversorgung umsetzen c) zu dem Antrag der Abgeordneten Tom Koenigs, Marieluise Beck (Bremen), Volker Beck (Köln), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -17/1779- Die Anerkennung des Menschenrechts auf sauberes Trinkwasser und Sanitärversorgung weiterentwickeln

Vom 25. Januar 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/4526
17. Wahlperiode 25. 01. 2011

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe (17. Ausschuss)

a) zu dem Antrag der Abgeordneten Frank Heinrich, Erika Steinbach,
Arnold Vaatz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU
sowie der Abgeordneten Marina Schuster, Pascal Kober, Serkan Tören,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 17/2332 –

Menschenrecht auf sauberes Trinkwasser und Sanitäreinrichtungen –
Versorgung weltweit verbessern

b) zu dem Antrag der Fraktion der SPD
– Drucksache 17/3652 –

Das Menschenrecht auf sauberes Trinkwasser und Sanitärversorgung
umsetzen

c) zu dem Antrag der Abgeordneten Tom Koenigs, Marieluise Beck (Bremen),
Volker Beck (Köln), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/1779 –

Die Anerkennung des Menschenrechts auf sauberes Trinkwasser und
Sanitärversorgung weiterentwickeln

A. Problem
Zu Buchstabe a

In dem Antrag auf Drucksache 17/2332 fordern die Fraktionen der CDU/CSU
und FDP die Bundesregierung auf, fortgesetzt deutlich zu machen, dass Wasser
in ausreichender Quantität und Qualität Voraussetzung dafür ist, dass in den
Bereichen Gesundheit, Bildung und Ernährungssicherheit Entwicklungsziele
erfüllt und Menschenrechte realisiert werden. Die Bundesregierung soll sich

Drucksache 17/4526 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

weiter für die Anerkennung des Menschenrechts auf Trinkwasser und Sanitär-
versorgung einsetzen und das Mandat der unabhängigen Expertin der Vereinten
Nationen stärken und ihre Arbeit unterstützen.

Zu Buchstabe b

In dem Antrag auf Drucksache 17/3652 fordert die Fraktion der SPD die Bun-
desregierung auf, als nicht ständiges Mitglied des UN-Sicherheitsrates ab 2011
für die weltweite Durchsetzung des Rechts auf Wasser und Sanitärversorgung zu
werben und die Arbeit der UN-Beauftragten für sauberes Trinkwasser und Sani-
tärversorgung, Catarina de Albuquerque, nachdrücklich zu unterstützen, für eine
angemessene Ausstattung des Mandats einzutreten und eine Verlängerung des
Mandats über 2011 hinaus zu befürworten.

Zu Buchstabe c

In dem Antrag auf Drucksache 17/1779 fordert die Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN die Bundesregierung auf, das Menschenrecht auf sauberes
Trinkwasser und Sanitärversorgung im Europäischen Rat, im Rat der Euro-
päischen Union, im Ausschuss der Ständigen Vertreter und in der zuständigen
Ratsarbeitsgruppe Menschenrechte anzusprechen und sich in diesen Gremien
für eine gemeinsame Position der Anerkennung des Menschenrechts auf saube-
res Trinkwasser und Sanitärversorgung stark zu machen.

B. Lösung

Zu Buchstabe a

Annahme des Antrags auf Drucksache 17/2332 mit den Stimmen der Frak-
tionen CDU/CSU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stim-
men der Fraktionen SPD und DIE LINKE.

Zu Buchstabe b

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/3652 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion
DIE LINKE.

Zu Buchstabe c

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/1779 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion der SPD.

C. Alternativen

Keine.

D. Kosten
Keine.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/4526

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

a) den Antrag auf Drucksache 17/2332 anzunehmen,

b) den Antrag auf Drucksache 17/3652 abzulehnen,

c) den Antrag auf Drucksache 17/1779 abzulehnen.

Berlin, den 19. Januar 2011

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe

Tom Koenigs
Vorsitzender und Berichterstatter

Frank Heinrich
Berichterstatter

Ullrich Meßmer
Berichterstatter

Pascal Kober
Berichterstatter

Annette Groth
Berichterstatterin

ten Gebieten und Staaten weiterhin intensiv zu verfolgen und
diese zu einem Schwerpunktthema der humanitären Hilfe zu Union hat den Antrag auf Drucksache 17/2332 am 19. Januar
machen. Ferner soll sie die Möglichkeiten nutzen, die sich
ihr im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit und mit Hilfe kon-
kreter Projekte wie der zivilgesellschaftlichen Fußballkam-
pagne „Wash United“ eröffnen, um dem Thema die nötige

2011 in seiner 29. Sitzung beraten. Beide Ausschüsse haben
mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tionen SPD und DIE LINKE. die Annahme empfohlen.
Drucksache 17/4526 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Frank Heinrich, Ullrich Meßmer, Pascal Kober, Annette
Groth und Tom Koenigs

I. Überweisung und Mitberatung

Der Antrag auf Drucksache 17/2332 wurde in der 51. Sit-
zung des Deutschen Bundestages am 1. Juli 2010 dem Aus-
schuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe zur feder-
führenden Beratung sowie dem Auswärtigen Ausschuss,
dem Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung und dem Ausschuss für die Angelegenheiten
der Europäischen Union zur Mitberatung überwiesen.

Der Antrag auf Drucksache 17/3652 wurde in der 71. Sit-
zung des Deutschen Bundestages am 11. November 2010
dem Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe
zur federführenden Beratung sowie dem Auswärtigen Aus-
schuss, dem Rechtsausschuss, dem Ausschuss für Ernäh-
rung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, dem Aus-
schuss für Gesundheit, dem Ausschuss für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit, dem Ausschuss für wirt-
schaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sowie dem
Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union
zur Mitberatung überwiesen.

Der Antrag auf Drucksache 17/1779 wurde in der 46. Sit-
zung des Deutschen Bundestages am 10. Juni 2010 dem
Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe zur fe-
derführenden Beratung sowie dem Rechtsausschuss, dem
Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucher-
schutz, dem Ausschuss für Gesundheit, dem Ausschuss für
Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, dem Ausschuss
für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und
dem Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen
Union zur Mitberatung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Zu Buchstabe a

In dem Antrag fordern die Fraktionen der CDU/CSU und
FDP die Bundesregierung auf, fortgesetzt deutlich zu ma-
chen, dass Wasser in ausreichender Quantität und Qualität
Voraussetzung dafür ist, dass in den Bereichen Gesundheit,
Bildung und Ernährungssicherheit Entwicklungsziele erfüllt
und Menschenrechte realisiert werden. Die Bundesregierung
soll sich weiter für die Anerkennung des Menschenrechts auf
Trinkwasser und Sanitärversorgung einsetzen und das Man-
dat der unabhängigen Expertin der Vereinten Nationen stär-
ken und ihre Arbeit unterstützen.

Die Fraktionen fordern die Bundesregierung zudem auf, ihre
Bemühungen zur Verbesserung der Versorgung mit saube-
rem Trinkwasser und Sanitäreinrichtungen in unterversorg-

Darüber hinaus soll sie sich für die Umsetzung von Men-
schenrechtsansatz und -kriterien in nationalen Armuts-
bekämpfungsstrategien und in bilateralen und multilateralen
Programmen verwenden.

Zu Buchstabe b

In dem Antrag fordert die Fraktion der SPD die Bundesregie-
rung auf, als nicht ständiges Mitglied des UN-Sicherheits-
rates ab 2011 für die weltweite Durchsetzung des Rechts auf
Wasser und Sanitärversorgung zu werben und die Arbeit der
UN-Beauftragten für sauberes Trinkwasser und Sanitärver-
sorgung, Catarina de Albuquerque, nachdrücklich zu unter-
stützen, für eine angemessene Ausstattung des Mandats ein-
zutreten und eine Verlängerung des Mandats über 2011
hinaus zu befürworten.

Weitere Forderungen zielen darauf ab, dass die Bundesregie-
rung das Zusatzprotokoll zum UN-Sozialpakt über ein Indi-
vidualbeschwerdeverfahren rasch zeichnet und ratifiziert
und damit beispielgebend wird für andere Staaten. Bilateral
und multilateral soll sie deutlich machen, dass das Men-
schenrecht auf sauberes Wasser und Sanitärversorgung we-
sentliche Voraussetzung zur Erreichung der Millenniumsent-
wicklungsziele ist und deswegen die bi- und multilateralen
Maßnahmen auf diesen Gebieten deutlich verstärken.

Zu Buchstabe c

In dem Antrag fordert die Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN die Bundesregierung auf, das Menschen-
recht auf sauberes Trinkwasser und Sanitärversorgung im
Europäischen Rat, im Rat der Europäischen Union, im Aus-
schuss der Ständigen Vertreter und in der zuständigen Rats-
arbeitsgruppe Menschenrechte anzusprechen und sich in die-
sen Gremien für eine gemeinsame Position der Anerkennung
des Menschenrechts auf sauberes Trinkwasser und Sanitär-
versorgung stark zu machen.

Eine weitere Forderung zielt darauf ab, dass sich die Bundes-
regierung dafür einsetzt, dass die nachfolgende belgische
Ratspräsidentschaft den Schwerpunkt auf das Menschen-
recht auf Wasser und Sanitärversorgung setzt. Zudem soll sie
sich für die Kodifizierung dieses Rechts in einem Zusatz-
protokoll zum Sozialpakt engagieren.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse
Zu Buchstabe a

Der Auswärtige Ausschuss hat den Antrag auf Drucksache
17/2332 am 19. Januar 2011 in seiner 26. Sitzung und der
Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen
Aufmerksamkeit zu verschaffen, die ihm bislang in der
Öffentlichkeit und in den Medien leider verwehrt blieb.

Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung hat den Antrag auf Drucksache 17/2332 am

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/4526

19. Januar 2011 in seiner 24. Sitzung beraten und mit den
Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, FDP und BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der SPD
bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE. die Annah-
me empfohlen.

Zu Buchstabe b

Der Auswärtige Ausschuss hat den Antrag auf Drucksache
17/3652 am 19. Januar 2011 in seiner 26. Sitzung beraten
und mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD und DIE
LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN die Ablehnung empfohlen.

Der Rechtsausschuss hat den Antrag auf Drucksache 17/
3652 am 19. Januar 2011 in seiner 33. Sitzung, der Aus-
schuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbrau-
cherschutz hat den Antrag auf Drucksache 17/3652 am
19. Januar 2011 in seiner 29. Sitzung, der Ausschuss für
Gesundheit hat den Antrag auf Drucksache 17/3652 am
19. Januar 2010 in seiner 28. Sitzung, der Ausschuss für
Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit hat den
Antrag auf Drucksache 17/3652 am 19. Januar 2011 in
seiner 30. Sitzung, der Ausschuss für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung hat den Antrag auf
Drucksache 17/3652 am 19. Januar 2011 in seiner 24. Sit-
zung und der Ausschuss für die Angelegenheiten der
Europäischen Union hat den Antrag auf Drucksache
17/3652 am 19. Januar 2010 in seiner 29. Sitzung beraten.
Diese Ausschüsse haben mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthal-
tung der Fraktion DIE LINKE. die Ablehnung empfohlen.

Zu Buchstabe c

Der Rechtsausschuss hat den Antrag auf Drucksache
17/1779 am 19. Januar 2011 in seiner 33. Sitzung, der Aus-
schuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Ent-
wicklung hat den Antrag auf Drucksache 17/1779 am
19. Januar 2011 in seiner 24. Sitzung beraten. Diese Aus-
schüsse haben mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die
Ablehnung empfohlen.

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Ver-
braucherschutz hat den Antrag auf Drucksache 17/1779 am
19. Januar 2011 in seiner 29. Sitzung, der Ausschuss für
Gesundheit hat den Antrag auf Drucksache 17/1779 am
19. Januar 2011 in seiner 28. Sitzung, der Ausschuss für
Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit hat den
Antrag auf Drucksache 17/1779 am 19. Januar 2011 in seiner
30. Sitzung beraten. Diese Ausschüsse haben mit den Stim-
men der Fraktionen der CDU/CSU und FDP bei Stimment-
haltung der Fraktion der SPD gegen die Stimmen der Frak-
tionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die
Ablehnung empfohlen.

Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen
Union hat den Antrag auf Drucksache 17/1779 am 19. Januar

Fraktionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN die Ablehnung empfohlen.

IV. Beratung im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe
hat die Anträge in seiner 28. Sitzung am 19. Januar 2011 be-
raten.

Die Bundesregierung erläuterte, dass aus ihrer Sicht das
Menschenrecht auf Wasser und Sanitärversorgung die men-
schenrechtliche Erfolgsgeschichte des letzen Jahres sei. Man
habe in den Resolutionsverhandlungen in Genf und New
York in keinem anderen Bereich soviel Dynamik und grund-
legende Fortschritte gehabt. Das eigentliche Ziel sei es ge-
wesen, 2010 die internationale Etablierung des Menschen-
rechtes voranzutreiben aber es sei weit mehr erreicht
worden, nämlich eine breite politische Anerkennung dieses
Rechtes, dokumentiert in der Resolution der UN-General-
versammlung vom 28. Juli 2010 und des Menschenrechtsra-
tes vom 20. September 2010. In der Generalversammlung
hätten über 122 Staaten mit Ja gestimmt, es habe 41 Enthal-
tungen gegeben. Im Menschenrechtsrat sei die Resolution
sogar im Konsens, ohne Abstimmung, verabschiedet wor-
den. Vorbehalte gegen die Initiative und gegen das Men-
schenrecht auf Wasser und Sanitärversorgung seien vor
allem aus den USA und Großbritannien gekommen. Von Be-
deutung sei für die Bundesregierung, dass die Resolution des
Menschenrechtsrates auch die juristische Herleitung dieses
Rechts festschreibt, nämlich als Bestandteil des Menschen-
rechts auf einen angemessenen Lebensstandard, wie es in
den Artikeln 11 und 12 des WSK-Paktes (WSK = Wirtschaft,
Soziales, Kulturelles) festgelegt sei. Das bedeute, es bedürfe
im Grunde genommen keiner Schaffung einer weiteren Kon-
vention oder einer anderen formellen völkerrechtlichen Re-
gelung. Alle Staaten seien direkt aus dem WSK-Pakt ver-
pflichtet und die Bürger direkt berechtigt. WSK-Pakte
würden allerdings als progressive Rechte verstanden, man
könne also bei der Umsetzung nicht davon ausgehen, dass es
von einem auf den anderen Tag passiere. Die Staaten seien
aber stärker als zuvor verpflichtet, Schritte zu unternehmen,
um das Menschenrecht auf Wasser und Sanitärversorgung zu
realisieren. Dazu zähle zunächst die Stellung einer nationa-
len Strategie oder eines Nationalen Aktionsplanes. Man habe
aus diesem Grund auch die unabhängige Expertin Catarina
de Albuquerque gebeten, sich in ihrem nächsten Bericht mit
dem Thema Nationaler Aktionspläne auseinanderzusetzen,
was sie auch tun werde. Ebenfalls sei erwähnenswert, dass
die Resolution im Menschenrechtsrat ausdrücklich auch die
Zulässigkeit der Einbindung von nichtstaatlichen Akteuren
in die Trinkwasser- und Sanitärversorgung festhalte. Dieser
Themenkomplex sei zwischen Nord und Süd zunächst sehr
umstritten gewesen. Bei den Resolutionsverhandlungen ha-
be dieser jedoch nicht mehr ausführlich debattiert werden
müssen. Wichtig sei auch, dass in den Resolutionen in Genf
und New York auch das Menschenrecht auf Sanitärversor-
gung festgeschrieben worden sei. Dieses Thema sei bei vie-
len immer noch mit Berührungsängsten behaftet und in vie-
len Teilen der Welt sogar ein Tabuthema. Meist werde daher
nur vom Menschenrecht auf sauberes Trinkwasser gespro-
chen. Das Menschenrecht auf Sanitärversorgung sei genauso
2011 in seiner 29. Sitzung beraten und mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der

wichtig, da mangelhafte Sanitärversorgung und Hygiene
Ausgangspunkte zahlreicher Infektionen und Krankheiten,

Drucksache 17/4526 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

vor allem im afrikanischen Bereich, seien. Darüberhinaus sei
eine Toilette, wo immer sie auch sein möge, ein Teil eines
würdevollen Lebens. Neben den völkerrechtlichen Anstren-
gungen in Genf und New York habe man intensiv begonnen
dieses Menschenrecht und die dahinterstehende Problematik
in die Öffentlichkeit zu tragen. Wie allen bekannt sei, habe
man die Initiative „Wash United“ während der Fußballwelt-
meisterschaft in Südafrika intensiv genutzt. Man wolle das
Gleiche in diesem Jahr mit der Frauenfußballweltmeister-
schaft in Deutschland tun und später mit der Kricketwelt-
meisterschaft in Sri Lanka.

Die Fraktion der CDU/CSU bat darum, dass man sich auf
Grundlage dessen, was die Bundesregierung gerade als
Erfolgsgeschichte dargelegt habe, auf den Antrag der Koali-
tionsfraktionen der CDU/CSU und FDP einige. Zum einen,
da die Artikel 11 und 12 durch die Bundesrepublik Deutsch-
land unterschrieben worden seien und das Einbringen dieses
Anliegens durch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
nicht mehr nötig sei, und zum anderen aus dem Grund, da der
Antrag der Fraktion der SPD ganz bewusst eine starke
Betonung auf die Aufwertung der Stellung von Catarina de
Albuquerque lege; die Fraktion der SPD müsse nur von der
Verknüpfung mit dem Individualbeschwerdeverfahren zu-
rücktreten.

Es herrsche von allen Seite eine große Einigkeit im Bezug
auf die Forderung, dass die Menschen Zugang zu sauberem,
verträglichem Trinkwasser haben müssen. Andererseits hal-
te man es in einer Demokratie und für einen Ausschuss für
ganz selbstverständlich, dass es unterschiedliche Nuancen
beispielsweise im Bereich der Kodifizierung gebe. Man dan-
ke der Bundesregierung, dass sie treibende Kraft in diesen
Fragen sei und nach Einschätzung der Fraktion auch bleiben
werde.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betonte, dass
dieser Vorschlag nur eine Zustimmung zu dem Antrag der
Koalitionsfraktionen bedeute und keinesfalls aber einen ge-
meinsamen Antrag darstelle. Die Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN unterstütze weitestgehend den Koalitions-
antrag. In der Substanz unterschieden sich die Anträge
nicht, nur die Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN hätten einige zusätzliche weitergehende
Wünsche, wie z. B. einen „General Comment“ zu verfassen,
der sich gerade auf die Sanitärversorgung konzentriere, was
sehr hilfreich wäre. Man habe auch die Erfahrung gemacht,
dass in der rechtlichen Kodifizierung die Bundesregierung
eher zaghafter gewesen sei als die Mehrheit der Generalver-
sammlung. Die Position, dass man in der Kodifizierung
möglicherweise vorsichtig vorgehe, habe bereits vorher be-
standen, und man sei dann überrascht gewesen, dass es plötz-
lich eine Mehrheit gegeben habe. Daher sei die Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dafür und bereit allen Anträ-
gen zuzustimmen, da man wolle, dass die Resolution mit
aller Kraft vorangebracht werde, sowohl in der bescheidenen
Weise der Fraktion der CDU/CSU als auch in der etwas wei-
tergehenden Forderung der Fraktion der SPD sowie dem ei-
genen Antrag. Es sei gut, was die Bundesregierung tue, aber
auch im rechtlichen Teil sei noch etwas mehr Schub nötig.

Die Fraktion der SPD zeigte sich beeindruckt, dass sich
eine solche deutsche Initiative innerhalb der Vereinten

vielen Bereichen zu verankern. Auf die Anmerkung der
Fraktion der CDU/CSU erläuterte die Fraktion der SPD, dass
die Frage, ein Recht zu definieren, dieses aber nicht nach
dem Ausschöpfen aller Rechtsschritte, möglicherweise auch
über den zuständigen UN-Ausschuss durchsetzen zu lassen,
für sie bereits ein Kernteil zur Durchsetzung eines individu-
ellen Rechtes sei. Man fordere dies ebenfalls in vielen ande-
ren Bereichen und bei anderen Staaten ein. Von daher wäre
es interessant zu einem gemeinsamen Antrag zu kommen,
was aber nicht auf eine „Unterwerfung“ unter den Antrag der
CDU/CSU-Fraktion hinauslaufen sollte, sondern man müsse
sehen, welche Positionen entsprechend verhandelt werden
könnten. Allerdings sei man auch nach mehreren Versuchen
in dieser Frage nicht sehr viel weiter gekommen. Es sei nicht
die Absicht der Fraktion der SPD, eine gemeinsame Position
zu verhindern, aber die Anliegen der Fraktion der SPD müss-
ten sich dann auch wiederfinden. Einen Teil der Kritik
bezüglich der Positionen in dem Antrag der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die sich möglicherweise
überholt hätten, habe die Fraktion der SPD in ihren Antrag
aufgegriffen und konkretisiert.

Die Fraktion der SPD könne, im Gegensatz zur Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, nicht allen Anträgen zustim-
men. Nach Auffassung der Fraktion der SPD wäre es kontra-
produktiv, wenn man jetzt kurzfristig beginne dieses Recht
mit einem neuen Zusatzprotokoll zu implementieren. Dies
sei der einzige Grund, ansonsten stimme man mit all dem
Vorgetragenen überein.

Die Fraktion der FDP betonte, dass die Bundesregierung in
ihrem Vortrag deutlich gemacht habe, dass es sehr unter-
schiedliche Auffassungen über die Kodifizierung und die
weiteren juristischen Schritte gebe. Die Fraktion der FDP
sehe sehr viel Einigkeit bei den weiteren politischen Maß-
nahmen in den Antragstexten, so zum Beispiel das Werben
für das Menschenrecht auf Wasser oder die praktische Um-
setzung dieses Menschenrechts, wo das Bundesministerium
für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung mit
Bundesminister Dirk Niebel in der Entwicklungskoopera-
tion bereits sehr stark tätig sei. Unterschiede würden hinge-
gen bei der Frage deutlich, wie die jeweiligen weiteren recht-
lichen Schritte aussehen müssten. Es sei mehrmals, sowohl
in der Resolution in der Generalversammlung als auch im
Menschenrechtsrat, deutlich gemacht worden, dass sich das
Menschenrecht auf sauberes Trinkwasser und Sanitärversor-
gung aus Artikel 11 des UN-Sozialpaktes ableite. Dies sei
ein anderes Verfahren als eine Neukodifizierung, die zu einer
Schwächung des bisher erreichten Standes beim Menschen-
recht auf sauberes Trinkwasser führen würde.

Zu Buchstabe a

Als Ergebnis der Beratung empfiehlt der Ausschuss für
Menschenrechte und humanitäre Hilfe, den Antrag der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP auf Drucksache 17/2332
mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tionen SPD und DIE LINKE. anzunehmen.

Zu Buchstabe b

Als Ergebnis der Beratung empfiehlt der Ausschuss für

Nationen so positiv darstelle. Dies könne nur unterstützt
werden. Man unterstütze auch den Weg, diese Initiative in

Menschenrechte und humanitäre Hilfe, den Antrag der
Fraktion der SPD auf Drucksache 17/3652 mit den Stimmen

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/4526

der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen
der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei
Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE. abzulehnen.

Zu Buchstabe c

Als Ergebnis der Beratung empfiehlt der Ausschuss für
Menschenrechte und humanitäre Hilfe, den Antrag der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache
17/1779 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
FDP gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion der SPD abzulehnen.

Berlin, den 19. Januar 2011

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe

Frank Heinrich
Berichterstatter

Ullrich Meßmer
Berichterstatter

Pascal Kober
Berichterstatter

Annette Groth
Berichterstatterin

Tom Koenigs
Berichterstatter

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