BT-Drucksache 17/4514

Umsetzung der Meeresstrategierahmen-Richtlinie

Vom 21. Januar 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/4514
17. Wahlperiode 21. 01. 2011

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms, Undine Kurth (Quedlinburg), Dorothea
Steiner, Dr. Anton Hofreiter, Bettina Herlitzius, Winfried Hermann, Stephan Kühn,
Ingrid Nestle, Daniela Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Umsetzung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie

Am 17. Juni 2008 beschlossen das Europäische Parlament und der Rat die
Richtlinie 2008/56/EG „zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen
der Gemeinschaft im Bereich der Meeresumwelt (Meeresstrategie-Rahmen-
richtlinie)“. Mit der Richtlinie hat sich die EU darauf verständigt, alle not-
wendigen Maßnahmen zu ergreifen, um spätestens bis zum Jahr 2020 einen
guten Zustand der Meeresumwelt zu erreichen oder zu erhalten.

Laut Artikel 26 der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie waren die EU-Mitglied-
staaten verpflichtet, die Richtlinie bis zum 15. Juli 2010 in nationales Recht
umzusetzen und die EU-Kommission unverzüglich über den Wortlaut dieser
Vorschriften zu unterrichten. Bis heute liegt kein Umsetzungsvorschlag der
Bundesregierung vor und es ist nicht ersichtlich, wann und wie die nationale
rechtliche und strukturelle Umsetzung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie
erfolgen soll. Die EU-Kommission hat aufgrund dieses Versäumnisses ein Ver-
tragsverletzungsverfahren eingeleitet.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welches Ressort hat zur nationalen Umsetzung der Meeresstrategie-Rah-
menrichtlinie die Federführung, und wie sind die diesbezüglichen Zustän-
digkeiten innerhalb dieses Ressorts aufgeteilt?

2. Welche personellen und strukturellen Maßnahmen wurden im federführenden
Ressort sowie dessen nachgeordneten Behörden getroffen, um die nationale
Umsetzung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie voranzutreiben?

3. Welche zusätzlichen Kapazitäten werden für die nationale Umsetzung be-
nötigt?

4. Welche Ressorts sind außerdem mit welcher Begründung beteiligt, und wel-
chen Anteil leisten die jeweiligen Ressorts an der Umsetzung?

5. Wie ist die Zuständigkeit bezüglich der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie
zwischen Bund und Ländern aufgeteilt?
6. Auf welcher rechtlichen Basis wird die Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie
umgesetzt, und wird dabei berücksichtigt, dass Regelungen zum Arten-
schutz, zum Meeresnaturschutz und stoff- und anlagenbezogene Regelungen
nach Artikel 72 des Grundgesetzes abweichungsfest sind?

Drucksache 17/4514 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
7. Aus welchem Grund ist es bis heute nicht zur nationalen rechtlichen und
strukturellen Umsetzung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie gekom-
men, und bis wann ist mit der Umsetzung zu rechnen?

8. Welche konkreten Konsequenzen wird das EU-Vertragsverletzungsver-
fahren aufgrund der Nichteinhaltung der Umsetzungsfrist aus Sicht der
Bundesregierung für die Bundesrepublik Deutschland haben?

9. Wie werden im Rahmen dieser Struktur sowie im Prozess der weiteren
Umsetzung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie die Transparenz und
eine ausreichende Öffentlichkeitsbeteiligung sichergestellt?

10. Wie wird der von der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie explizit geforderte
Ökosystemansatz umgesetzt, und wie wird die Vielzahl der durch diese
Richtlinie entstehenden Aufgaben im Meeresschutz koordiniert angegan-
gen (u. a. Monitoring und Bewertung, Erarbeitung von Maßnahmen)?

Berlin, den 21. Januar 2011

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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