BT-Drucksache 17/4470

Versorgung psychisch kranker Menschen im ländlichen Raum

Vom 19. Januar 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/4470
17. Wahlperiode 19. 01. 2011

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Hilde Mattheis, Bärbel Bas, Iris Gleicke, Angelika Graf
(Rosenheim), Elke Ferner, Dr. Edgar Franke, Ute Kumpf, Dr. Karl Lauterbach,
Steffen-Claudio Lemme, Thomas Oppermann, Mechthild Rawert, Dr. Carola
Reimann, Ewald Schurer, Dr. Marlies Volkmer, Dr. Frank-Walter Steinmeier
und der Fraktion der SPD

Versorgung psychisch kranker Menschen im ländlichen Raum

Eine Verbesserung der ambulanten Versorgung im ländlichen Raum ist derzeit
Gegenstand der politischen Diskussion. Dahingehende Forderungen werden
vonseiten der Krankenkassen und der Leistungserbringer, aber auch von der
83. Gesundheitsministerkonferenz in ihrem Beschluss vom 1. Juli 2010 „Stär-
kung der Gestaltungsmöglichkeiten der Länder in der medizinischen Versor-
gung“ gestellt.

Gerade in ländlichen Gebieten, insbesondere in Ostdeutschland berichten Pati-
enten von langen Wartezeiten auf einen Psychotherapieplatz. Besonders drama-
tisch ist die Situation bei der Versorgung psychisch kranker Kinder und
Jugendlicher. In manchen Gebieten bestehen Wartezeiten auf einen Therapie-
platz von bis zu zwölf Monaten.

Die Psychotherapeutenkammern erklären dies damit, dass die Versorgungsdichte
im ländlichen Raum neunmal geringer sei als in so genannten Kernstädten. Dies
führe dazu, dass die Aussicht auf eine leitliniengerechte Behandlung vom Wohn-
ort bzw. der Mobilität eines Patienten abhängig sei.

Mit den nach § 2 der Bedarfsplanungs-Richtlinie von den Kassenärztlichen Ver-
einigungen zu erstellenden Übersichten mit bundesweit einheitlichem Inhalt und
einheitlicher Form lässt sich ein Bild von der tatsächlichen Versorgungslage
gewinnen. Die Planungsblätter zur „Feststellung des Psychotherapeuten-Versor-
gungsgrades“ (Anlage 2.4 der Bedarfsplanungs-Richtlinie) enthalten dabei die
wesentlichen Daten für diesen Versorgungsbereich. Aus den Planungsblättern
lässt sich für jeden einzelnen Planungsbereich im Bundesgebiet die tatsächliche
Anzahl von Psychotherapeuten im Verhältnis zur Einwohnerzahl ableiten. Die
Planungsblätter enthalten keinerlei personenbezogene Daten und genießen auch
nicht aus sonstigen Gründen Vertraulichkeit. Alle Kassenärztlichen Vereinigun-
gen verfügen über die mit diesen Planungsblättern erhobenen Daten.

Nur auf ausreichender Datengrundlage kann beurteilt werden, ob insgesamt von
einer angemessenen Versorgung ausgegangen werden kann, wie groß die Un-

gleichverteilung von Psychotherapeuten tatsächlich ist und ob spezifische Maß-
nahmen zur Verbesserung der Versorgung im ländlichen Raum zu diskutieren
sind.

Drucksache 17/4470 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Wir fragen die Bundesregierung:

1. Für welche Planungsbereiche, geordnet nach Bezirken der Kassenärztlichen
Vereinigungen, ergeben sich welche der nach Anlage 2.4 der Bedarfspla-
nungs-Richtlinie aufzuführenden Angaben?

2. a) Welche zehn Planungsbereiche weisen bundesweit den höchsten rechne-
rischen Versorgungsgrad (§ 101 Absatz 4 Satz 6 des Fünften Buches So-
zialgesetzbuch – SGB V) für Psychotherapeuten aus, und wie hoch ist die-
ser jeweils?

b) Wie hoch ist in diesen Planungsbereichen jeweils das Verhältnis zwischen
tatsächlich im Planungsbereich tätigen Psychotherapeuten zur Einwoh-
nerzahl, angegeben in Psychotherapeuten pro 100 000 Einwohner?

3. a) Welche zehn Planungsbereiche weisen bundesweit den niedrigsten rech-
nerischen Versorgungsgrad (§ 101 Absatz 4 Satz 6 SGB V) für Psychothe-
rapeuten aus, und wie hoch ist dieser jeweils?

b) Wie hoch ist in diesen Planungsbereichen jeweils das Verhältnis zwischen
tatsächlich im Planungsbereich tätigen Psychotherapeuten zur Einwoh-
nerzahl, angegeben in Psychotherapeuten pro 100 000 Einwohner?

4. a) In welchen zehn Planungsbereichen ist bundesweit das Verhältnis zwi-
schen tatsächlich im Planungsbereich tätigen Psychotherapeuten zur Ein-
wohnerzahl, angegeben in Psychotherapeuten pro 100 000 Einwohner, am
höchsten?

b) Wie hoch ist in diesen Planungsbereichen jeweils der rechnerische Versor-
gungsgrad (§ 101 Absatz 4 Satz 6 SGB V) für Psychotherapeuten?

5. a) In welchen zehn Planungsbereichen ist bundesweit das Verhältnis zwi-
schen tatsächlich im Planungsbereich tätigen Psychotherapeuten zur Ein-
wohnerzahl, angegeben in Psychotherapeuten pro 100 000 Einwohner, am
niedrigsten?

b) Wie hoch ist in diesen Planungsbereichen jeweils der rechnerische Versor-
gungsgrad (§ 101 Absatz 4 Satz 6 SGB V) für Psychotherapeuten?

6. Hält die Bundesregierung das Auseinanderfallen des rechnerischen Versor-
gungsrades und des tatsächlichen Verhältnisses zwischen Psychotherapeuten
und Einwohnern durch Mitversorgungseffekte Stadt-Land in diesem Umfang
für gerechtfertigt?

7. Wie bewertet die Bundesregierung angesichts des Auseinanderfallens des
rechnerischen Versorgungsgrades und des tatsächlichen Verhältnisses zwi-
schen Psychotherapeuten und Einwohnern die Bedarfsplanungssystematik in
Bezug auf die Versorgungsgerechtigkeit?

Berlin, den 19. Januar 2011

Dr. Frank-Walter Steinmeier und Fraktion

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