BT-Drucksache 17/4389

Förderung der deutschen UNESCO-Welterbestätten

Vom 10. Januar 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/4389
17. Wahlperiode 10. 01. 2011

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms, Undine Kurth (Quedlinburg), Bettina
Herlitzius, Winfried Hermann, Dr. Anton Hofreiter, Stephan Kühn, Ingrid Nestle,
Daniela Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Förderung der deutschen UNESCO-Welterbestätten

33 Welterbestätten stehen in Deutschland als UNESCO-Welterbe unter dem
Schutz der Internationalen Konvention für das Kultur- und Naturerbe der
Menschheit, darunter als einzige Naturerbestätte das Wattenmeer. Die Länder
Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Thüringen und Hessen haben Anfang
2010 dem UNESCO-Welterbekomitee einen Antrag zur Prüfung vorgelegt, die
naturnahen Buchenwälder Deutschlands als weiteres Weltnaturerbe in die
UNESCO-Liste aufzunehmen.

Mit dem Programm „Förderung von Investitionen in nationale UNESCO-Welt-
erbestätten“ stellt das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwick-
lung Mittel bereit, um die Erhaltung dieser Stätten zu unterstützen. Die Förder-
bedingungen sind vor allem auf Anträge von einzelnen Kommunen und auf die
Förderung einer welterbeverträglichen Stadtentwicklung ausgerichtet. Dies er-
schwert Weltnaturerbestätten derzeit die Beantragung von Fördermitteln. Ein
verbessertes Antragsverfahren könnte dieses wichtige Instrument zum Schutz
des UNESCO-Welterbes noch wirkungsvoller gestalten.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie bewertet die Bundesregierung die bisherige Umsetzung des Förderpro-
gramms „Investitionen in nationale UNESCO-Welterbestätten“?

2. Welche Förderungen aus dem Förderprogramm „Investitionen in nationale
UNESCO-Welterbestätten“ wurden bisher für welche Welterbestätte und
wofür gewährt?

3. Wie viele Anträge auf Förderungen wurden bisher gestellt, und wie viele da-
von bewilligt?

Welche Gründe waren im Falle der Ablehnung von Förderanträgen aus-
schlaggebend?

4. Welche Förderungen und Unterstützungen hat die Bundesregierung bisher
dem UNESCO-Welterbe Wattenmeer gewährt?

5. Ist es nach Auffassung der Bundesregierung möglich, neben Städten und Ge-
meinden auch anderen Projektträgern (wie etwa der Nationalparkverwaltung
Wattenmeer) eine Antragstellung zum Förderprogramm zu ermöglichen, und
wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, wird sie eine entsprechende Änderung des Förderprogramms vor-
nehmen?

Berlin, den 10. Januar 2011

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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